versicherungfrage

BMW 3er E36

Jetz grad im Winter interessiert mich mal folgendes wie is des eigentlich wenn man jetz hinter einem herfährt und dann bei dem Vordermann ein Eisklotz abricht und man zwingerdermaßen drüberfahren muss und man dann sein Auto beschädigt. Wer haftet da jetzt dafür??? Interessiert glaub ich nicht nur mich.

12 Antworten

da fragst du am besten mal bei der versicherung nach bevor hier wilde spekulationen losbrechen wo nichts halbes und nichts ganzes rauskommt.

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla


da fragst du am besten mal bei der versicherung nach bevor hier wilde spekulationen losbrechen wo nichts halbes und nichts ganzes rauskommt.

und nachher wiedda die mods eingreifen müssen! 😉

ach was... wir sind doch alle erwachsen 😉

ok, ich lass mich mal trotzdem aus 😁
arbeite ja bei ner versicherung.

grundsätzlich haftet jeder für die schäden die er anrichtet die von seinem fahrzeug ausgehen. nennt sich gefährdungshaftung. allerdings sollte man auch grundsätzlich genug abstand zum vordermann halten.

dann wäre so ein szenario recht unwahrscheinlich. also wird es wohl eine einzelfallentscheidung geben.

ich studiere auch in der fachrichtung versicherung ... was mich jetzt aber nicht unbedingt super qualifiziert ... was hier schon steht stimmt (einzelfallentscheidung) ... ist aber ne haftungsfrage und keine versicherungsfrage ... du willst den schaden ja von deinem gegner ersetzt bekommen und nicht von deiner versicherung denke ich mal ... urteile dazu kenne ich nicht ... allerdings gibt es analoge fälle in sachen steinschlag ausgelöst vom vordermann ... dieser haftet dann in der regel ... für den schaden ... allerdings kommt es wie gesagt auf den einzelfall an - wobei ich dir sehr gute chancen gebe!

@ danyael: also ich hatte keinen unfall, mich interessierts nur, und falls es mal passiert.

Und wenn ich genügend abstand hab und nicht ausweichen kann, z.b. gegenverkehr, parkende autos da kann ich ja schlecht reinfahren 😉

Zitat:

Und wenn ich genügend abstand hab und nicht ausweichen kann, z.b. gegenverkehr, parkende autos da kann ich ja schlecht reinfahren 😉

kannst ja bremsen 😉

ist halt immer so ne sache... was du von der gegnerischen versicherung nicht erstattet bekommst kannst du dir in einem zivilprozess erstreiten... aber ob das die mühe wert ist bei den erfolgsaussichten...

jeder fahrer hat eine menge an pflichten einzuhalten ... der nachfahrende unter anderem genügend abstand ... der vorausfahrende unter anderem die verkehrstüchtigkeit seines fahrzeugs zu erhalten ... steine in den reifen oder eis am auto müssen eigentlich vor fahrtantritt beseitigt werden ... es gibt dann noch die gefährdungshaftung undundund ... aber hinsichtlich der steinschlagurteile denke ich dass es beim eis am auto analog behandelt wird ...
und fals deine ansprüche berechtigt sind bezahlt auch die gegnerische haftpflichtversicherung.

Dann bedank ich mich mal recht herzlich für die infos man kann ja nie wissen was auf einen so zukommt 🙂

Re: versicherungfrage

Zitat:

Original geschrieben von marshall20


Jetz grad im Winter interessiert mich mal folgendes wie is des eigentlich wenn man jetz hinter einem herfährt und dann bei dem Vordermann ein Eisklotz abricht und man zwingerdermaßen drüberfahren muss und man dann sein Auto beschädigt. Wer haftet da jetzt dafür??? Interessiert glaub ich nicht nur mich.

beim steinschlag ist es so:

fährt dein vordermann auf normaler strasse und wirbelt dir steine von der fahrbahn von seinen reifen auf deine scheibe, haftet er nicht. denn man kann ihm kein verschulden ankreiden.

passiert das allerdings auf einem schotterweg, sieht es anders aus, da hier der fahrer damit rechnen kann, dass steine nach hinten geschleudert werden.

wenn man dies auf das o.g. szenario spiegelt, ergibt sich folgendes:
hängt am auto ein riiiiiiesen eisklotz, der evtl andere autos beschädigen könnte, so könnte der fahrer des besagten autos damit rechnen, dass dieses während der fahrt bricht und auf der strasse ein hindernis für andere darstellt. somit wäre er in der pflicht, das eis vor antritt der fahrt wegzumachen.
zumindest entspricht das meiner logik und meinem haftungsempfinden..

alle angaben ohne gewähr 😁

Re: Re: versicherungfrage

Zitat:

Original geschrieben von Stevi3180


hängt am auto ein riiiiiiesen eisklotz, der evtl andere autos beschädigen könnte, so könnte der fahrer des besagten autos damit rechnen, dass dieses während der fahrt bricht und auf der strasse ein hindernis für andere darstellt. somit wäre er in der pflicht, das eis vor antritt der fahrt wegzumachen.
zumindest entspricht das meiner logik und meinem haftungsempfinden..

alle angaben ohne gewähr 😁

stimmt genau. gäbe es die

Gefährdungshaftung

nicht, würde er nicht haften 😉

EDIT: man kann sich aus der Gefährdungshaftung auch entlassten nur so wenn es interessiert 😉

Zitat:

Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Verrichtungen beruhen. Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Verletzten oder eines nicht bei dem Betrieb beschäftigten Dritten oder eines Tieres zurückzuführen ist und sowohl der Halter als der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beobachtet hat.

Wie das mit Eis ist kann ich nicht genau sagen. Mir ist ein Fall bekannt, da ist ein Stein vom vorderen Auto an das des Hintermannes geflogen.
Hierbei trifft den Vodermann dann keine Schuld, da der Hintermann genügend Abstand zu halten hat.

Zitat:

Original geschrieben von kingbo


Wie das mit Eis ist kann ich nicht genau sagen. Mir ist ein Fall bekannt, da ist ein Stein vom vorderen Auto an das des Hintermannes geflogen.
Hierbei trifft den Vodermann dann keine Schuld, da der Hintermann genügend Abstand zu halten hat.

das hat mit Abstand nichts zu tun , mann kann nicht erwarten das ein Auto 10KM Abstand hält.

Bsp: es ist dunkel und LKW schleudert Stein auf
PKW ->

unabwendbares Ereignis für den
LKW-Fahrer somit haftet er nicht !

Bsp: LKW fährst aus Buastelle raus und schleudert während der Fahrt ein Stein aufn PKW -> LKW-Fahrer hätte sich vor der Fahrt vergewissern müssen das alles i.O. ist -> Haftung !

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