Versicherung zahlt nicht wegen Vorschaden

Hallo ich habe vor 4 Monaten einen Schaden an meiner Tür und Seitenteil.Die Schuldrfage war klar da mein Auto parkte.Versicherung zahlte den Schaden auf Fiktiver Abrechnung.Ich habe das Auto Fachgerecht Reparieren lassen,allerdings ohne Rechnung.Nun ist mir wieder jemand an die gleiche Stelle gefahren auch wieder die Türe und Seitenteil,allerdings diesmal nur einer reiner Lackschaden die Schadenshöhe beträgt 1200 Euro laut SV.Von dem ersten Schaden habe ich auch vom SV eine Reparaturbestätigung mit Fotos das mein Auto Fachgerecht Repariert wurde,doch trotzdem will die Versicherung jetzt nicht zahlen,weil der SV nur geschrieben hat fachgerecht Repariert und nicht denReparaturweg

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Das zuständige Finanzamt wird begeistert sein...😁

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quote]
@rrwraith schrieb am 8. Dezember 2019 um 12:20:42 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:23:58 Uhr:


Wenn der Mann eine vernüftige Ausbildung hätte, dann würde er nicht so einen Mumpitz verzapfen.

Nun hau mal nicht so sehr auf die Brause...
Abgesehen davon, dass der von Dir so geschmähte Kollege deutlich prägnanter formuliert und zusätzlich die Reparaturdauer angegeben hat, sehe ich in der inhaltlichen Aussage keinen Unterschied.
Und mehr als die Bestätigung der fachgerechten Reparatur des zuvor besichtigten Schadens muss da auch nicht rein...

du hast wohl heute einen Glühwein zu viel genommen......🙄

"deutlich prägnanter" geht klar, das ist hier alles andere, aber keine qualifizierte Reparaturbestätigung.

Und solche Leute bezeichne ich nicht als Kollegen, dass kannst du meintewegen anders sehen, zeugt aber wohl eher davon, dass du bezüglich Beruflicher Qualifikationen über einen eingeschränkten Horizont verfügst.

Wie kannst du hier als Jurist so einen Unfug verfassen, unglaublich, echt jetzt.....

da bin ich aber deutlich besseres von dir gewohnt.

Naja, jeder hat mal einen schlechten Tag, es sei dir daher verziehen

@Torsten20071 schrieb am 8. Dezember 2019 um 12:16:16 Uhr:
Das hört sich so an ,als ob du ein SV bist....oder liege ich da falsch?

Ich glaube ja......😁

Da glaubst Du richtig. 🙂

puhhh.......

Paul ich dachte schon.......😁

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Guten Morgen an alle kurzes Update.
Die Gegnerische Versicherung hat Mittlerweile eingelenkt und den Schaden bezahlt,allerdings mit Abstrichen bzw.Kürzungen.Die haben einen sogenannten Prüfbericht der Dekra geschickt.Zu einem wurden die Lackmatrialkosten von 45 Prozent auf 40 Prozent gesetzt zum anderen gab mein SV eine Reparaturzeit von 3 Arbeitstagen an die von der Dekra auf 2 Arbeitstage Reduziert wurde und das SV Honorar wurde von 536 Euro auf 457 gekürzt.Logischerweise möchte mein SV die Differenz nun von mir haben.Was haltet Ihr davon?Ich habe mal gelesen ,das diese Prüfberichte Rechtswidrig sind.Stelle euch diesen Bericht mal ein.
Vg

Da wirst Du klagen müssen. Vewrwunderlich, dass nicht eh schon längst geklagt wurde. Dokumentiere diesmal bei der Reparatur in Eigenregie deinen Aufwand und die Zeiten. Dann lässt sich das auch so durchsetzen.

Ja das Ding ist ,man merkt jetzt erst was man für einen Anwalt beauftragt hat.Mein RA schrieb mir ,es wer normal das bei fiktiver Abrechnung immer gewisse Kürzungen gemacht werden.Ganz ehrlich,so ein Schwachsinn habe ich noch nie Gehört.Hauptsache sein Honorar wurde von der Huk bezahlt,aber ich weiss nicht ,ob es gut ist ,nun einfach den Anwalt zu wechseln.Ich habe Ihm nun Geschrieben,das ich Ihn beauftragt habe,um meine Interessen durchzusetzen und nicht im irgendwelche Kürzungen zu dulden und das ich bereit bin ,bis vor Gericht zu gehen um mein Recht zu bekommen,mal schauen wie er sich dazu äußert.Mir geht es wirklich nicht dabei um das Geld,sondern einfach darum,dass diese Willkür mal ein Ende nimmt ,auch wenn ich weiss,das ich als Minderheit letztendlich nichts daran ändern kann

Und weiss jemand ,ob es Rechtens ist das SV Honorar einfach so zu kürzen?

Naja, es hätte schon genügt ihm mitzuteilen, dass er die Differenz bitte umgehend einklagen soll. Das macht ihm zwar etwas unrentierliche Arbeit, aber da muss er durch. Einen Anwaltswechsel solltest Du nur durchführen, wenn er schriftlich die klageweise Durchsetzung verweigert.

Edith sagt, dass sämtliche Kürzungen unberechtigt sind ...

Ja es ging darum,das er der Huk eine e Mail schrieb und sich bedankte,für die Überweisung des Schadens um im gleichem Schreiben den Nutzungsausfall geldent zu machen.Natürlich war ich Sauer darüber ,das er mich vorher nicht benachrichtigt hat,ob ich überhaupt damit einverstanden bin,diese Kürzungen in kauf zu nehmen.

Zitat:

@Torsten20071 schrieb am 17. Dezember 2019 um 09:57:05 Uhr:


Und weiss jemand ,ob es Rechtens ist das SV Honorar einfach so zu kürzen?

ist es nicht!
457€ ist ein Standardwert der HUK (nach deren Tableau), genauso wie sie sich mittlerweile der DEKRA für "Prüfberichte" bedienen.
Aber dein RA scheint sein Handwerk nicht wirklich zu verstehen, die Aussage, die er dir gegenüber getroffen hat, ist schon sportlich
...und dass dein SV den Differenzbetrag von dir fordert, anstatt es in Eigenregie (wenn es dein RA nicht hinkriegt)bei der Versicherung geltend zu machen, ist sicher kundenbindend 😉

Ja entweder mein RA versteht sein Handwerk nicht oder er schlicht weg zu faul....keine Ahnung
Hatte mich auf die Bewertungen verlassen bei der Suche nach einem RA für Verkehrsrecht.Man fühlt sich da völlig ausgeliefert ,man denkt ein Anwalt macht Feuer und dann geht er auf Kuschelkurs bei der Gegnerischen Versicherung

Für die Klageeinreichung entstehen für ihn jetzt nur weitere 40,95 € netto an Gebühren. Das ist für ihn nicht rentierlich, aber das ist nunmal sein Problem. Hätte er das Mandat straff geführt, wären es 297,50 € (netto) gewesen. ... 😉

Also bitte ihn schriftlich die Differenz klageweise einzutreiben. Das wird er dann schon tun.

@Franklyn67 schrieb am 17. Dezember 2019 um 10:09:03 Uhr:

Zitat:

genauso wie sie sich mittlerweile der DEKRA für "Prüfberichte" bedienen.

Die aber hier bei den Reparaturkosten nicht sonderlich erfolgreich war 😉

Zitat:

...und dass dein SV den Differenzbetrag von dir fordert, anstatt es in Eigenregie (wenn es dein RA nicht hinkriegt)bei der Versicherung geltend zu machen, ist sicher kundenbindend 😉

Wenn der Kunde durch einen RA vertreten wird, sollte dieser doch auch für das Eintreiben der Forderung zuständig sein. Es ist ja noch nichtmals gesagt, ob der SV da überhaupt direkt mit der Versicherung abrechnet (abrechnen soll) oder ob das Geld nicht erstmal über den Schreibtisch des RA geht.

Üblicherweise lässt sich der GA die Forderung abtreten.

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