ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung zahlt nicht mit Begründung Vorschaden

Versicherung zahlt nicht mit Begründung Vorschaden

Themenstarteram 30. August 2018 um 19:25

Ganz simpler Auffahrunfall. Ich stand an roter Ampel, der Unfallgegner fährt mir auf. Minimaler Schaden aber Stoßfänger hinten Auswechseln kostet bei meiner aktuellen C-Klasse 1800 Euro. Personalienaustausch, wir fahren weiter, Unfallgegner wil den Unfall seiner Haftpflichtversicherung melden. Tut er aber nicht. Das machte dann ich nach vier Wochen. Die gegnerische Versicherung schickte einen Sachverständigen. Dieser stellte Schaden fest und genau dieser Schaden soll nun ein Vorschaden sein. Mein Auto hatte zuvor keinen Kratzer und nun will die Württembergische nicht zahlen, weil die Stoßstange quasi schon einen Totalschaden gehabt hätte. Unter Androhung einer Klage schreibt die Versicherung, sie wollens sich nur vor Gericht äußern und Beweise vorlegen. Das heißt, ich müsse nun klagen, damit sich die Württembergische überhaupt dazu äußert, ohne dass sie jedoch einen Beweis in Händen hat, weil das Auto völlig unbeschädigt war. Kurz gesagt, die Württembergische sagt einfach, der Schaden war vorher schon da und nötigt mich zur Klage. Sie kann und will es zwar nicht beweisen, aber wenn ich nicht Klage, zahlt sie nicht. Man braucht als Versicherer also nur sagen, es war vorher schon, und schon ist sie aus dem Spiel. Ein weiterer Gutachter meiner Vollkaskoversicherung bestätigt, dass der Schaden vom Auffahrunfall stammt, ebenso zwei MB-Werkstätten, die einen Kostenvoranschlag machten. Wenn ich aber Klage, muss ich Gerichtskosten und einen Gerichtsgutachter vorschießen. 3000 Euro womöglich. Wer kennt einen ähnlichen haarsträubenden Fall oder kann mir einen Rat geben. Mein Rechtsanwalt traut sich nicht zu Klage. Aber das ist doch unglaublich, dass die mit einer unwahren Schutzbehauptung einfach davonkommen und ich auf meinem Schaden sitzenbleibe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Technikeer schrieb am 30. August 2018 um 22:56:49 Uhr:

Selber schuld wie lange fährst du schon auto?

1.wieso rufst du nicht die Polizei?

2.wieso lässt du einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an dein Wagen?

3.Weißt du etwa nicht, dass dir ein kostenloser Anwalt zur verfügung steht als geschädigter?

4.Wieso hast du keinen eigenen Gutachter in Auftrag gegeben und hast Wertminderung sowie schaden ermitteln lassen?

5. ist quasi das erste, selber schuld.

1. Hilft es Dir, wenn man auf deine Anfrage hin vorwurfbeladene rhetorische Fragen an Dich richtet?

2. Baut Dich das auf?

3. Ändert es etwas an deiner Lage?

4. Bringt Dich das voran?

5. Ist das - im weiteren Sinne - nutzbringend für andere user?

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Wenn es so wie von Dir geschildert ist, dann solltest Du einen anderen Anwalt damit beauftragen.

Diese Verhaltensweise legen Versicherungen an den Tag, wenn das Auto in der HIS-Datei einen Vorschaden hat. Allerdings würde das auch die Vollkasko so machen. Deshalb würde ich darauf tippen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nach Klageeinreichung zahlen wird. Geblufft wird öfter mal.

Kannst du über deine Vollkasko erfragen ob es in der HIS-Datei einen gemeldeten Vorschaden an seinem Fahrzeug gibt?

Vlt. Vom Vorbesitzer?

Oder ein ZahlenDreher in den Fahrzeugdaten???

am 30. August 2018 um 20:56

Selber schuld wie lange fährst du schon auto?

1.wieso rufst du nicht die Polizei?

2.wieso lässt du einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an dein Wagen?

3.Weißt du etwa nicht, dass dir ein kostenloser Anwalt zur verfügung steht als geschädigter?

4.Wieso hast du keinen eigenen Gutachter in Auftrag gegeben und hast Wertminderung sowie schaden ermitteln lassen?

5. ist quasi das erste, selber schuld.

Zitat:

@Technikeer schrieb am 30. August 2018 um 22:56:49 Uhr:

Selber schuld wie lange fährst du schon auto?

1.wieso rufst du nicht die Polizei?

2.wieso lässt du einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an dein Wagen?

3.Weißt du etwa nicht, dass dir ein kostenloser Anwalt zur verfügung steht als geschädigter?

4.Wieso hast du keinen eigenen Gutachter in Auftrag gegeben und hast Wertminderung sowie schaden ermitteln lassen?

5. ist quasi das erste, selber schuld.

1. Hilft es Dir, wenn man auf deine Anfrage hin vorwurfbeladene rhetorische Fragen an Dich richtet?

2. Baut Dich das auf?

3. Ändert es etwas an deiner Lage?

4. Bringt Dich das voran?

5. Ist das - im weiteren Sinne - nutzbringend für andere user?

Hallo,

Ich möchte zu Obigem ( dem ersten Post von berlin-paul) noch ergänzen:

Wenn Dein Rea. Zweifel an dem Erfolg der Klageerhebung* hat, also, kein für Dich positives Egebnis "erahnt", dann hat das gewiss seine Gründe. Ob diese gut und berechtigt sind, ist eine ganz andere Frage. Alter Lehrsatz: " Zieh nie mit einem halben Anwalt vor Gericht, es wird nicht Halbes und nichts Ganzes werden"

Die Gefahr besteht natürlich, dass ein anderer Rea. eher weniger Wert auf seine Erfolgsquote legt und mit jedem Schiet zum Gericht zieht und dabei eher weniger auf die finanzielle Befindlichkeit seines Mandanten achtet.

roberto9 schrieb: " Wenn ich aber Klage, muss ich Gerichtskosten und einen Gerichtsgutachter vorschießen. 3000 Euro womöglich."

Ich folgere, Du hast keine entsprechende Versicherung, welche die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt So kann es tatsächlich teuer werden, da im Falle der Klageabweisung ( oder Vergleich) , Du zu Teilen oder zum Ganzen für die Prozesskosten, samt den Nebenkosten aufkommen musst. Das übersteigt dann kostenmäßig, mit Sicherheit, den eigentlichen "minimalen" Schaden am Fahrzeug.

Alternativ zu einem Rechtsanwalt kannst Du den Ombudsmann für Versicherungen als neutrale Schlichtungsstelle einschalten. Die Anrufung des Ombudsmannes ist kostenfrei!

https://www.versicherungsombudsmann.de/

Die Anrufung empfielt sich besonders dann, wenn nicht, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, ausgeschlossen werden kann, dass die gegn. Versicherung mit dem erstellten Gutachten o. in Anderem, eine Art " Trumpf im Ärmel" haben könnte und ein Klageerfolg daher sehr fraglich ist.

Zudem kennt ein Ombudsmann fast jede Facette derTrickkiste der Versicherer und lässt sich davon nicht beeindrucken.

Ich glaube, in Deinem Fall wäre es eine überlegenswerte Alternative.

Du kannst alles gewinnen, aber nicht einen Cent dabei verlieren!

Gruss vom Asphalthoppler

am 30. August 2018 um 22:04

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. August 2018 um 23:19:47 Uhr:

Zitat:

@Technikeer schrieb am 30. August 2018 um 22:56:49 Uhr:

Selber schuld wie lange fährst du schon auto?

1.wieso rufst du nicht die Polizei?

2.wieso lässt du einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an dein Wagen?

3.Weißt du etwa nicht, dass dir ein kostenloser Anwalt zur verfügung steht als geschädigter?

4.Wieso hast du keinen eigenen Gutachter in Auftrag gegeben und hast Wertminderung sowie schaden ermitteln lassen?

5. ist quasi das erste, selber schuld.

1. Hilft es Dir, wenn man auf deine Anfrage hin vorwurfbeladene rhetorische Fragen an Dich richtet?

2. Baut Dich das auf?

3. Ändert es etwas an deiner Lage?

4. Bringt Dich das voran?

5. Ist das - im weiteren Sinne - nutzbringend für andere user?

Tja, wenn man gedankenlos durch die Welt schlendert, muss man schonmal mit Kritik rechnen können.

Gute Nacht

Zitat:

@Technikeer schrieb am 31. August 2018 um 00:04:13 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. August 2018 um 23:19:47 Uhr:

 

1. Hilft es Dir, wenn man auf deine Anfrage hin vorwurfbeladene rhetorische Fragen an Dich richtet?

2. Baut Dich das auf?

3. Ändert es etwas an deiner Lage?

4. Bringt Dich das voran?

5. Ist das - im weiteren Sinne - nutzbringend für andere user?

Tja, wenn man gedankenlos durch die Welt schlendert, muss man schonmal mit Kritik rechnen können.

Gute Nacht

Hallo,

manchmal wäre Einsicht ein erster Schritt voran!

Gruss vom Asphalthoppler

Auffahrunfall an roter Ampel und Versicherung verweigert die Zahlung.

Evtl. halten die dich auch für einen Autobumser

Zitat:

@Roberto9 schrieb am 30. August 2018 um 21:25:05 Uhr:

Minimaler Schaden aber Stoßfänger hinten Auswechseln kostet bei meiner aktuellen C-Klasse 1800 Euro.

Man möge mir verzeihen, aber die Formulierung "minimaler Schaden" paßt nicht so ganz zum kompletten Tausch des hinteren Stoßfängers. :confused:

Wenn ich es richtig lese, hast Du einen Anwalt eingeschaltet, der aber ein Klagerisiko sieht.

Einfacher und kostengünstiger wäre sicherlich ein Gegengutachten mit dem Risiko, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Und mit dem Gutachten kann dann der Anwalt die Situation neu beurteilen.

@Technikeer

Das ganze Recht auf irgendetwas ist die eine Seite. Das Sitzenbleiben auf Kosten ggf. die andere.

Zitat:

@UliBN schrieb am 31. August 2018 um 09:31:49 Uhr:

Wenn ich es richtig lese, hast Du einen Anwalt eingeschaltet, der aber ein Klagerisiko sieht.

Einfacher und kostengünstiger wäre sicherlich ein Gegengutachten mit dem Risiko, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Und mit dem Gutachten kann dann der Anwalt die Situation neu beurteilen.

@Technikeer

Das ganze Recht auf irgendetwas ist die eine Seite. Das Sitzenbleiben auf Kosten ggf. die andere.

Das Gegengutachten liegt lt. TE doch bereits vor (durch VK beauftragt)

Das Ombudsmannverfahren ist für das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer eingerichtet. Als Geschädigter eines Krafthaftpflichtschadens ist man bei der gegnerischen HP allerdings nur Anspruchsteller. Diese Verfahrensart steht dem TE demnach nicht für seinen Haftpflichtschaden zur Verfügung.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 31. August 2018 um 09:28:12 Uhr:

Zitat:

@Roberto9 schrieb am 30. August 2018 um 21:25:05 Uhr:

Minimaler Schaden aber Stoßfänger hinten Auswechseln kostet bei meiner aktuellen C-Klasse 1800 Euro.

Man möge mir verzeihen, aber die Formulierung "minimaler Schaden" paßt nicht so ganz zum kompletten Tausch des hinteren Stoßfängers. :confused:

Da reicht ein minimaler Schaden, hatte ich dieses Jahr auch schon.

Wenn der Stoßfänger einen Bruch oder eine Absplitterung hat bleibt nur der Austausch.

Selbst eine Delle bekommt man nicht mehr raus.

Mir ist schon klar welche Schäden man an einem Stoßfänger reparieren kann und welche nicht. Aber dann ist es eben auch kein "minimaler Schaden".

Aber egal ... tut nichts zur Sache.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung zahlt nicht mit Begründung Vorschaden