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Versicherung zahlt nicht mit Begründung Vorschaden

Themenstarteram 30. August 2018 um 19:25

Ganz simpler Auffahrunfall. Ich stand an roter Ampel, der Unfallgegner fährt mir auf. Minimaler Schaden aber Stoßfänger hinten Auswechseln kostet bei meiner aktuellen C-Klasse 1800 Euro. Personalienaustausch, wir fahren weiter, Unfallgegner wil den Unfall seiner Haftpflichtversicherung melden. Tut er aber nicht. Das machte dann ich nach vier Wochen. Die gegnerische Versicherung schickte einen Sachverständigen. Dieser stellte Schaden fest und genau dieser Schaden soll nun ein Vorschaden sein. Mein Auto hatte zuvor keinen Kratzer und nun will die Württembergische nicht zahlen, weil die Stoßstange quasi schon einen Totalschaden gehabt hätte. Unter Androhung einer Klage schreibt die Versicherung, sie wollens sich nur vor Gericht äußern und Beweise vorlegen. Das heißt, ich müsse nun klagen, damit sich die Württembergische überhaupt dazu äußert, ohne dass sie jedoch einen Beweis in Händen hat, weil das Auto völlig unbeschädigt war. Kurz gesagt, die Württembergische sagt einfach, der Schaden war vorher schon da und nötigt mich zur Klage. Sie kann und will es zwar nicht beweisen, aber wenn ich nicht Klage, zahlt sie nicht. Man braucht als Versicherer also nur sagen, es war vorher schon, und schon ist sie aus dem Spiel. Ein weiterer Gutachter meiner Vollkaskoversicherung bestätigt, dass der Schaden vom Auffahrunfall stammt, ebenso zwei MB-Werkstätten, die einen Kostenvoranschlag machten. Wenn ich aber Klage, muss ich Gerichtskosten und einen Gerichtsgutachter vorschießen. 3000 Euro womöglich. Wer kennt einen ähnlichen haarsträubenden Fall oder kann mir einen Rat geben. Mein Rechtsanwalt traut sich nicht zu Klage. Aber das ist doch unglaublich, dass die mit einer unwahren Schutzbehauptung einfach davonkommen und ich auf meinem Schaden sitzenbleibe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Technikeer schrieb am 30. August 2018 um 22:56:49 Uhr:

Selber schuld wie lange fährst du schon auto?

1.wieso rufst du nicht die Polizei?

2.wieso lässt du einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an dein Wagen?

3.Weißt du etwa nicht, dass dir ein kostenloser Anwalt zur verfügung steht als geschädigter?

4.Wieso hast du keinen eigenen Gutachter in Auftrag gegeben und hast Wertminderung sowie schaden ermitteln lassen?

5. ist quasi das erste, selber schuld.

1. Hilft es Dir, wenn man auf deine Anfrage hin vorwurfbeladene rhetorische Fragen an Dich richtet?

2. Baut Dich das auf?

3. Ändert es etwas an deiner Lage?

4. Bringt Dich das voran?

5. Ist das - im weiteren Sinne - nutzbringend für andere user?

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Habe das mit dem (Gegen)gutachten überlesen.

Damit sehe ich die Chance, dass Deine eigene Versicherung die Ansprüche abwehren kann, habe aber keine Ahnung von Verfahrensweisen. Zumindest auch da mal den Anwalt fragen. Und jetzt sehe ich Deine Chancen durchaus als gegeben an. Ich verstehe Deinen Anwalt nicht mehr so ganz.

Zitat:

@Roberto9 schrieb am 30. August 2018 um 21:25:05 Uhr:

Wenn ich aber Klage, muss ich Gerichtskosten und einen Gerichtsgutachter vorschießen. 3000 Euro womöglich. Mein Rechtsanwalt traut sich nicht zu Klage. Aber das ist doch unglaublich, dass die mit einer unwahren Schutzbehauptung einfach davonkommen und ich auf meinem Schaden sitzenbleibe.

1. Gerichtskosten müssen nicht vorausgestreckt werden. Die Gerichtskosten trägt die unterlegenen Partei, und die Gerichtskosten sind nicht wirklich hoch. Kann sich nur etwas hinziehen.

2. Ein Gerichtsgutachten wird nur in den wenigsten Fällen notwendig, hier sehe ich keinen Anlass.

3. Wenn Dein Anwalt "angst hat", dann nimm Dir einen anderen Anwalt, der sich im Schadenrecht/KH-Versicherungsfall auskennt und evt. etwas Erfahrung hat.

Denke eher, der Streitwert ist gering und der Anwalt verdient da nicht viel.

Frag mal nach ob Du über Deine VK-Versicherung abrechnen kannst und die sich das Geld von der gegnerischen KH holen?!

Ansonsten sehe ich beim geschilderten Fall Gute Chance für Dich.

Normal reicht es schon wenn ein Anwalt die gegnerische Versicherung vernünftig anschreibt und wenn möglich das Gutachten des Kasko-Versicherers beilegt.

Nur nicht einschüchtern lassen und hier die Versicherung nennen die so verfährt. :)

Gerichtskosten zwar nicht unbedingt, Gutachterkosten i.d.R. aber sehr wohl. Und da sind die 3000 € als Auslagenvorschuss eine übliche Summe.

Des Weiteren liegen bisher nur zwei Parteigutachten von den beteiligten Parteien vor, die aber der Richter frei bewerten kann.

Wenn sich keine Einigung finden lässt, dann kommt fast zwangsläufig ein vom Gericht beauftragter Gutachter zum Einsatz, da dieser durch die Bestellung vom Gericht unparteiisch ist.

Daher ist es egal, ob du dafür keinen Anlass siehst. Entscheidend ist alleine, wie und ob der Richter die bereits vorliegenden Gutachten bewertet und aus seiner Sicht ein unabhängiges Gutachten zur Klärung der Beweislage notwendig ist.

Ohne Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses wird die Klage in aller Regel erst garnicht zugestellt.

am 27. September 2018 um 7:21

Zitat:

@Roberto9 schrieb am 30. August 2018 um 21:25:05 Uhr:

Ganz simpler Auffahrunfall. Ich stand an roter Ampel, der Unfallgegner fährt mir auf. Minimaler Schaden aber Stoßfänger hinten Auswechseln kostet bei meiner aktuellen C-Klasse 1800 Euro. Personalienaustausch, wir fahren weiter, Unfallgegner wil den Unfall seiner Haftpflichtversicherung melden. Tut er aber nicht. Das machte dann ich nach vier Wochen. Die gegnerische Versicherung schickte einen Sachverständigen. Dieser stellte Schaden fest und genau dieser Schaden soll nun ein Vorschaden sein. Mein Auto hatte zuvor keinen Kratzer und nun will die Württembergische nicht zahlen, weil die Stoßstange quasi schon einen Totalschaden gehabt hätte. Unter Androhung einer Klage schreibt die Versicherung, sie wollens sich nur vor Gericht äußern und Beweise vorlegen. Das heißt, ich müsse nun klagen, damit sich die Württembergische überhaupt dazu äußert, ohne dass sie jedoch einen Beweis in Händen hat, weil das Auto völlig unbeschädigt war. Kurz gesagt, die Württembergische sagt einfach, der Schaden war vorher schon da und nötigt mich zur Klage. Sie kann und will es zwar nicht beweisen, aber wenn ich nicht Klage, zahlt sie nicht. Man braucht als Versicherer also nur sagen, es war vorher schon, und schon ist sie aus dem Spiel. Ein weiterer Gutachter meiner Vollkaskoversicherung bestätigt, dass der Schaden vom Auffahrunfall stammt, ebenso zwei MB-Werkstätten, die einen Kostenvoranschlag machten. Wenn ich aber Klage, muss ich Gerichtskosten und einen Gerichtsgutachter vorschießen. 3000 Euro womöglich. Wer kennt einen ähnlichen haarsträubenden Fall oder kann mir einen Rat geben. Mein Rechtsanwalt traut sich nicht zu Klage. Aber das ist doch unglaublich, dass die mit einer unwahren Schutzbehauptung einfach davonkommen und ich auf meinem Schaden sitzenbleibe.

Bei mir wollte die Versicherung auf nicht zahlen. Weil ich mich aber nicht mit dem Versicherer anlegen wollte oder wusste wie das geht, habe ich mich durch ein Verbraucherportal vertreten lassen: Link entfernt - twindance/MT-Moderation

(Vorteil: Es wird nur abgerechnet, wenn die Klage erfolgreich war)

 

Wieder so ein "Rattenfänger" der nur ein Akquiseportal für Anwälte platzieren will, das dann auch noch gegen das Berufsrecht der Anwälte verstößt. Immer diese Dilettanten ... :rolleyes:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 31. August 2018 um 12:53:08 Uhr:

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 31. August 2018 um 09:28:12 Uhr:

 

Man möge mir verzeihen, aber die Formulierung "minimaler Schaden" paßt nicht so ganz zum kompletten Tausch des hinteren Stoßfängers. :confused:

Da reicht ein minimaler Schaden, hatte ich dieses Jahr auch schon.

Wenn der Stoßfänger einen Bruch oder eine Absplitterung hat bleibt nur der Austausch.

Selbst eine Delle bekommt man nicht mehr raus.

Delle geht schon, aber nur mit nachfolgendem Lackieren.

Lohnt sich aber nur wenn man die Delle durch Erwärmung rausbekommt, den Stoßfänger nicht demontieren muss und eine Lackierung nicht notwendig ist.

Der Stoßfänger selbst war bei mir die günstigste Position auf de Rechnung.

konsultier einen 2. anwalt

Hallo, genau das gleiche Problem habe ich auch.

Der Vorbesitzer hatte einen kleinen Schaden der behoben wurde.

Jetzt habe ich einen wildunfall und die Versicherung will nicht zahlen.

Hat die Klage geholfen?

Zitat:

@Dertom schrieb am 28. September 2021 um 10:15:22 Uhr:

Der Vorbesitzer hatte einen kleinen Schaden der behoben wurde.

Die Reparatur erfolgte lt. Gutachten und ist mit Rechnung nachweisbar ?

HIS kann selbst abgefragt werden:

https://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 30. August 2018 um 22:53:03 Uhr:

Kannst du über deine Vollkasko erfragen ob es in der HIS-Datei einen gemeldeten Vorschaden an seinem Fahrzeug gibt?

Vlt. Vom Vorbesitzer?

Oder ein ZahlenDreher in den Fahrzeugdaten???

Zitat:

@Roberto9 schrieb am 30. August 2018 um 21:25:05 Uhr:

1. Ganz simpler Auffahrunfall. Ich stand an roter Ampel, der Unfallgegner fährt mir auf. Minimaler Schaden aber Stoßfänger hinten Auswechseln kostet bei meiner aktuellen C-Klasse 1800 Euro. Die gegnerische Versicherung schickte einen Sachverständigen. Dieser stellte Schaden fest und genau dieser Schaden soll nun ein Vorschaden sein.

2. Mein Auto hatte zuvor keinen Kratzer und nun will die Württembergische nicht zahlen, weil die Stoßstange quasi schon einen Totalschaden gehabt hätte.

3. Unter Androhung einer Klage schreibt die Versicherung, sie wollens sich nur vor Gericht äußern und Beweise vorlegen. Das heißt, ich müsse nun klagen, damit sich die Württembergische überhaupt dazu äußert, ohne dass sie jedoch einen Beweis in Händen hat, weil das Auto völlig unbeschädigt war.

4. Kurz gesagt, die Württembergische sagt einfach, der Schaden war vorher schon da und nötigt mich zur Klage. Sie kann und will es zwar nicht beweisen, aber wenn ich nicht Klage, zahlt sie nicht.

5. Man braucht als Versicherer also nur sagen, es war vorher schon, und schon ist sie aus dem Spiel.

6. oder kann mir einen Rat geben.

7. Mein Rechtsanwalt traut sich nicht zu Klage. Aber das ist doch unglaublich, dass die mit einer unwahren Schutzbehauptung einfach davonkommen und ich auf meinem Schaden sitzenbleibe.

1. bist Du der Erstbesitzer des Wagens und kennst mit Bestimmtheit dessen Historie? Meine Annahme: Nein, Du bist mindestens der 2. Besitzer. Der 1. Besitzer hatte während seiner Nutzung genau einen solchen Schaden, und hat ihn fiktiv abgerechnet ohne die (fachgerechte?) Reparatur nachzuweisen. Und deshalb ist bei der Versicherung der Wagen registriert mit einem Vorschaden.

2. wenn meine Vermutung zu 1 stimmt, hätte das nachgewiesen werden müssen bzw müsste nachgewiesen werden, dass der Wagen vollumfänglich und fachgerecht repariert wurde

3. weiter vermutet: die Versicherung hat den Nachweis über den Vorschaden zu 1. Und keinen Nachweis zur Behebung zu 2. Nun kommst Du und sagst, der Dir entstandene Schaden ist zu regulieren - und die Versicherung verweigert das, mMn sogar mit einem gewissen Recht dazu (immer vorausgesetzt, meine Vermutungen stimmen)

4. Dem würde ich nicht zustimmen, mit Sicherheit "sagt die das nicht einfach", und ich würde annehmen dass (wir folgen meiner Vermutung) auch der Beweis dargelegt werden kann (eben dass ein Schaden dieser Art oder schlimmer in der Vergangenheit abgerechnet aber die Reparatur nicht nachgewiesen wurde). Nur wird der nicht einfach Dir gegenüber offen gelegt, dafür sollst Du den Klageweg gehen.

5. siehe 4 - so einfach ist das eben nicht.

6. mein Rat: Selbstauskunft aus dem HIS besorgen. Dann kann man weiter sehen, je nach dem was aus den Vermutungen zu 1-3 geworden ist. Evtl sind beim Hersteller Daten gespeichert, ob Ersatzteilkäufe auf die VIN erfolgten. Evtl weißt Du ja von einem reparierten Vorschaden, kannst den Vorbesitzer kontaktieren und eine Rechnung anfordern. Mit der ließe sich evtl der Nachweis erbringen, dass das Auto tatsächlich unbeschädigt war und voll zu regulieren ist.

7. es ist für mich eher unglaublich, dass der Anwalt Dir keine Hilfestellung geben will. Ich als Anwalt würde zwar auch nicht ins Blaue hinein klagen (um dann wenn 1-3 stimmt hinten runter zu fallen). Aber ermitteln kann man - siehe 6.

Edit - man sollte auf das Datum achten ....

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 28. September 2021 um 10:27:50 Uhr:

Zitat:

@Dertom schrieb am 28. September 2021 um 10:15:22 Uhr:

Der Vorbesitzer hatte einen kleinen Schaden der behoben wurde.

Die Reparatur erfolgte lt. Gutachten und ist mit Rechnung nachweisbar ?

Aber der Sache nach gilt ja hier dasselbe - wurde die fachgerechte Reparatur der Versicherung zur Kenntnis gebracht?

Der TE hat sich vor einem Monat angemeldet, beide Posts verfasst und ward seitdem nicht mehr gesehen. Daher wird das wie so oft mit neuen TE's im Sande verlaufen, da nichts mehr kommt.

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