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Versicherung will Schadensmeldung nicht bearbeiten

Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 22:34

Halo,

danke für die Aufnahme. Ich habe folgendes Thema:

Ich habe mit meinem PKW einen kleinen Schaden an einem anderen Fahrzeug erzeugt. Da die Unfallgegnerin einen Vorschaden verschwiegen hatte, hat meine Versicherung zu Recht die Regulierung abgelehnt. Auf meinen Einwand, dass alles darauf hindeutet, dass es sich um versuchten Versicherungsbetrug handelt, wurde nicht eingegangen, obwohl es stichhaltige Beweise und Aussagen der Werkstatt der Unfallgegnerin gibt. (Ihre Werkstatt hatte sie auch auf diesen Vorschaden hingewiesen als ihr ein KVA ausgestellt wurde. Dennoch hat sie weiterhin geschwiegen). Eine Strafanzeige der Versicherung unterblieb.

Mehrere Monate später ließ die Unfallgegnerin nach einem weiteren Unfall (nicht mit mir) ein Gutachten erstellen. Es waren zwei neue Schäden entstanden. Wer auch immer diese verursacht hat. Dem Gutachter hat sie aber mich als Unfallgegnerin benannt und meine Versicherung als zahlungspflichtige Versicherung inkl. "unserer alten" Schadensnummer. Die Versicherung behauptet, der Gutachter habe entgegen dessen Aussage das Gutachten nie eingereicht, daher liege keine Schadensmeldung vor und man müsse nichts bearbeiten. Die neuen Schäden können definitiv nicht von mir sein, da diese dann auf dem KVA (der älter ist als das Gutachten) auch drauf seiin müssten. Dem ist aber nicht so. Ich soll lt. Gutachten bei einem Anstoß hinten rechts nicht den Stoßfänger beschädigt haben, sondern auch noch die Seite und die Tür.

Da die Unfallgegnerin aber von mir Geld verlangt, habe ich das Gutachten bei meiner Versicherung vorgelegt mit der Aufforderung, dies zu prüfen. Das lehnt die Versicherung ab. Man habe doch bereits bei Schaden 1 eine Ablehnung verschickt. Die neu genannten Schäden bearbeite man nicht. Heutiger Anruf der Versicherung bei mir: "Wir prüfen nix; Ihre Mail ist keine Schadensmeldung; wir erwarten, dass Sie uns keine Nachricht mehr schicken."

Fakt ist, dass meine Versicherung diese "Dame" decken will, da diese gute Beziehungen zum TÜV hat und der TÜV diese Versicherung zertifizierte. Ich denke, dass meine Schadensmeldung geprüft werden muss und es nicht reicht, dass die Versicherung behauptet, dass sei keine Schadensmeldung. Es ist auch nicht glaubwürdig, dass ein namhafter Gutachter das Gutachten nicht verschickt haben soll.

Die BaFin fühlt sich nicht zuständig. Der Ombudsmann war und ist noch mit der Klärung des ersten Schadens beschäftigt als das Gutachten vorgelegt wurde. Hat jemand Tipps?

LG

Whoopie

Beste Antwort im Thema

Räuberpistolen gepaart mit Stammtischfachwissen.

Grimms Märchen sind ein Schiss dagegen.

Das ist wieder echt der Brüller hier.....

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Themenstarteram 28. Dezember 2018 um 14:54

weiss-blau,

***Läge deiner Versicherung eine (weitere) Schadensmeldung / Forderung vor, würde sie sich mit dem Fall beschäftigen müssen. Die Versicherung ist der Meinung das dies nicht der Fall ist.***

Das ist keine Frage von "Meinung". Es gibt Sendebelege des Gutachters. Es gibt eine Lesebestätigung zu meiner Mail, in der ich erneut endlich zur Prüfung aufgefordert habe. Was hat das denn mit "Meinung" zu tun?

***Was wohl auch vollkommen richtig ist solange dein Unfallgegner keine Forderungen stellt***

Jetzt kommt´s langsam an. Die Unfallgegnerin stellt aber Forderungen, die weder geprüft noch abgelehnt wurden. Abgelehnt wurde mit Schreiben vom 11.04.2018 nur der Schaden hinterer Stoßfänger. Die Sache Tür und Seite wurde im Mai vom Gutachter per Versand des Gutachtens gemeldet und von der Versicherung nicht bearbeitet.

***Infolge dessen geschieht seitens der Versicherung exakt: Nichts.***

Es gibt Nachweise dafür, dass die Meldung dort eingegangen ist.

***Von Anfang an hätte sich dein Part auf folgendes beschränken müssen: Meldung des Unfalls an deine Versicherung, Schilderung des Unfallhergangs mit idealerweise angefertigter Dokumentation des angerichteten Schadens.***

Ich habe den ersten Fall nicht gemeldet, weil ich für den Schaden (zwei kleine Abplatzungen) selbst aufkommen wollte. Da konnte ich aber nicht wissen, dass mir ein Vorschaden vorenthalten wird. Als mich die Versicherung anschrieb, habe ich genau das getan. Alles genau gemeldet. Da war das Geld (260 €) aber schon weg. Klar war das unklug von mir. Das weiß ich jetzt auch. Getan habe ich das nur, weil die Beziehung bis dahin sehr gut war.

Den zweiten Fall hat sie im Mai über den Gutachter an die Versicherung melden lassen. Ich habe erst im August davon erfahren und dann natürlich gefragt, was die Versicherung dazu sagt. Selbst wenn das Gutachten im Mai nicht vorlag, ich habe es selbst nachgereicht und dennoch wird nix geprüft.

***Der ganze Rest ist für der Klapse ...***

Sorry, einfach nur asozial so eine Aussage.

Themenstarteram 28. Dezember 2018 um 14:56

Berlin-Paul,

nochmal: ich habe denen das bereits mitgeteilt inkl. Unterlagen. Die Gegnerin hat die Versicherung und mich als zahlungspflichtig angegeben, aber die Versicherung tut nichts. Und selbstverständlich muss ich Kosten vorschießen, wenn ich und nicht die Versicherung von ihr verklagt werde.

Nö, ist Quatsch. Versicherung, Halter und Fahrer verklagt man für gewöhnlich als Gesamtschuldner.

Eine Telefonrechnung ist keine Fernsehzeitung.

Ein Rentenbescheid ist keine Geburtsurkunde.

Ein Gutachten ist keine Schadensmeldung. Ein Gutachten ist auch keine Forderung.

Ein Gutachten ist schlicht und einfach: Ein Gutachten, sonst nichts.

Sollten an dich Forderungen gestellt werden so leite diese unverzüglich an die Versicherung weiter.

Unverändert gilt der Rat mit der Hilfe weiter vorn.

 

> ... und jetzt wirklich raus.

Mein Rat an die TE:

Wenn Du wirklich weiter gegen die Dame vorgehen willst und deine 260€ zurück haben willst, lass dich erst einmal von einem Anwalt beraten. Du selbst bist emotional schon zu sehr mit der Sache belastet, das geht ohne externe Hilfe nach hinten los. Falls der Anwalt/die Anwältin dir raten sollte, dass Ganze auf sich beruhen zu lassen und deine 260€ abzuschreiben, dann folge diesem Rat. Falls der Anwalt sagt, dass eine Klage sinnvoll erscheint, dann lass den Anwalt machen, aber unternimm nichts auf eigene Faust.

Gibt es was Schriftliches zu den 260€?

Wurde anlässlich der 260€ Vereinbarung überhaupt über Vorschäden gesprochen?

Liebe Themenstarterin … ein Wahnsinn das Ganze !!!

Und … willst Du hier bei MT Recht bekommen oder in dem Fall?

Ich habe nicht alles gelesen, das ist ja auch ziemlich endlos und verursacht wohl

schlaflose Nächte bei Dir, die es aber nicht wert sind.

Die 260 € würde ich ersteinmal abschreiben und wenn sie klagt und das muss sie

ja, so wie ich das so weit übersehe, dann kommt ja alles auf den Tisch.

Da der Schaden unter 5.000 € ist, kommt der Fall ja auch vor ein Amtsgericht und

da besteht kein Anwaltszwang. Da kannst Du auch allein argumentieren.

Das wird dann aber beidseitig wahrscheinlich ähnlich abgehen wie in der früheren

Fersehserie im Bayrischen Fernsehen ... 'Das königlich bayrische Amtsgericht'. :-))

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 28. Dezember 2018 um 16:16:08 Uhr:

Mein Rat an die TE:

Wenn Du wirklich weiter gegen die Dame vorgehen willst und deine 260€ zurück haben willst, lass dich erst einmal von einem Anwalt beraten. Du selbst bist emotional schon zu sehr mit der Sache belastet, das geht ohne externe Hilfe nach hinten los. Falls der Anwalt/die Anwältin dir raten sollte, dass Ganze auf sich beruhen zu lassen und deine 260€ abzuschreiben, dann folge diesem Rat. Falls der Anwalt sagt, dass eine Klage sinnvoll erscheint, dann lass den Anwalt machen, aber unternimm nichts auf eigene Faust.

Kostenrisiko einer Klage über 260,- €: zweimal Anwalt a' 157,68 € = 315,- €, Gerichtskosten = 105,- €. 420,- € riskieren um eventuell 260,- € zurück zu bekommen?

Das ist mir schon klar. Das Einfachste und Sinnvollste wäre, die 260 Euro einfach abzuschreiben. Davon will die TE aber nichts wissen. Ich gehe davon aus, dass ein guter Anwalt in der Erstberatung von dem Klageweg abraten wird und habe deswegen auch empohlen, dann diesem Rat zu folgen. Die Vorschläge hier im Thread, das Ganze gut sein zu lassen, scheinen die TE nicht zu erreichen. Vielleicht schafft es ein Anwalt.

Grundlegend macht ein VN keine Schadenbearbeitung, keine Kostenzusagen und zahlt auch nichts selbst. Dafür ist die Versicherung da. Das ist dann Lehrgeld.

Ich verstehe bei dem ganzen eins nicht die TE hatte den Schaden an dem PKW angerichtet, sich mit der Geschädigten geeinigt und rennt dann zur Werkstatt, rennt zu dem Händler der das defekte Auto gekauft hat usw. wie viel Zeit muss man haben und warum macht man das alles?

Ich habe auch mal einen Golf 3 damals leicht beim einparken an der Stoßstange getroffen(die Stoßstange hatte auch schon paar Kratzer), die Dame wollte nichts, ich sagte sie solle es ihrem Mann zeigen und der solle mir sagen wie und was, der Mann meldete sich bei mir und wir einigten uns auf eine Zahlung von , ich glaub 250€ , Schriftstück gemacht dazu fertig...

Mir scheint es hier mehr so zu sein das es ein Nachbarschaftsstreit ist als ob es um den Schaden geht!

" Mir scheint es hier mehr so zu sein das es ein Nachbarschaftsstreit ist als ob es um den Schaden geht! "

 

Genau das glaube ich auch!

Die Autogeschichte scheint nur die Spitze eines Eisbergs zu sein...

Ob die "Dame" nicht sogar eine ehemals beste Freundin ist, was im Vorfeld alles schon ablief , weiß man nicht, sollte uns auch gar nicht interessieren.

Jedenfalls handelt es sich sicher nicht um eine unbekannte und ungewollte Parkplatzbekanntschaft.

Wie sonst wüsste man soviel über die Dame. Wohin Sie ihr Auto verkauft hat, was Ihr Sohn arbeitet, mit welchen Nachbarn Sie Probleme hat, wie Ihre Parkgewohnheiten sind usw.

Damit bin auch ich nun raus hier. :)

Zitat:

@Mondeo 2364 schrieb am 29. Dezember 2018 um 08:34:26 Uhr:

-------............

Mir scheint es hier mehr so zu sein das es ein Nachbarschaftsstreit ist als ob es um den Schaden geht!

...was das Thema wiederum besonders interessant machen könnte... ;) :D :D

Falls ich spüren sollte, dass ich solche Anfälle als Schädiger bekommen sollte, nehme ich immer diese Droge.

Medizin

Bei welcher der Damen schläft der Typ denn heute Nacht???:D

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