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Versicherung will mir einen Gutachter ausreden. Dürfen die das?

Hallo,

folgendes ist passiert. Mir ist in meinen Golf 6 (Baujahr 2010) ein Auto rückwärts reingefahren. Sichtbare Schäden sind nur an der Stoßstange zu erkennen.
Heute war ich einer VW-Werkstatt und die bezifferten den Schaden mit rund 1.000 Euro, wobei das nur ne Schätzung ist, da die die Stoßstange nicht abgeschraubt haben und mir geraten haben einen Gutachter aufzusuchen.

Nun hat mich grad die Versicherung des Unfallverursachers angerufen und gemeint ich solle keinen Gutachter beauftragen, da das Auto noch recht neu ist und ein Kostenvoranschlag mit Fotos belegt ausreichen würde.
Auf meine Frage hin, dass mir ein Gutachter doch rechtens zusteht, meinte der Herr gleich das stände in keiner Relation und ich würde damit meine Schadenminderungspflicht verletzen.
Aber bei einem Kostenvoranschlag werden doch so Dinge wie Leihwagen für die Zeit der Reparatur und Wertminderung nicht aufgegriffen. Bei einem Gutachten allerdings schon.

Nun bin ich echt ziemlich verwirrt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Versicherung mich "übern Tisch ziehen will".

Können die mir "verbieten" dennoch einen Gutachter zu beauftragen?
Was hätte ich für Nachteile wenn ich lediglich einen Kostenvoranschlag machen lasse?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Hallo Tanja,

ja, der Schaden ist lt. Werkstatt über der Bagatellgrenze. Die Versicherung würde ein Gutachten bezahlen.

Wenn Du fiktiv abrechnen würdest, könntest Du es erstellen lassen.

Da es sich aber um ein junges Fahrzeug handelt, das sicher repariert werden soll, hast Du selbst nichts davon. Nur der SV verdient etwas daran.

Also bring den Wagen in die Werkstatt deines Vertrauens, lass reparieren, schreib der Versicherung eine Mail, dass sie Rechnung an die Werkstatt zahlen sollen und den Nutzungsausfall nebst Kostenpauschale an dich.

Dann kannst Du noch einen Satz dazu schreiben, dass Du bei der Zahlung einer Wertminderung von pauschal 100 EUR auf die Beauftragung eines Sachverständigen gerne verzichtest.

Ich bin ziemlich sicher, dass Du damit wesentlich schneller und einfacher ein repariertes Fahrzeug und den dir zustehenden Geldbetrag hast, als wenn Du den sicher gut gemeinten Ratschlägen der Foren-Kläffer folgst.

Jungs, bekommt Ihr Prämien von Anwälten und Sachverständigen für die Akquise hier im Forum? 

45 weitere Antworten
45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4


Und die Versichertengemeinschaft dankt es Dir, dass Du einen klitzekleinen Beitrag dazu geleistet hast, dass die Prämien nicht ganz soviel erhöht werden müssen.

Da hat wohl jemad einen Clown gefrühstückt.

Was passiert ist, dass der schadensoptimierende Sachbearbeiter einen Punkt auf der internen Good-Guy Liste hinzugewinnt wenn der dem Geschädigten sein Schadensmanagement aufschwatzt.

Das ist alles was da passiert.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Also Tanja, auf schnellstem Weg zum Gutachter und zum Anwalt.

MfG

Von Dir hätte ich jetzt nichts anderes erwartet...

Ich konnte noch keine dreiste Lüge erkennen...

Mach Dir keinen Sorgen um mich und die Welt in der ich lebe. Ich habe schon so manchen Unfall erleiden müssen und bin dabei - einmal mit und mal sonst ohne Anwalt - nie über den Tisch gezogen worden. Die Regulierung MIT Anwalt hat auf jeden Fall mehr Zeit (und die Versicherung auch mehr Geld) gekostet. Da ging es aber auch um einen Totalschaden und einen Verursacher, der seine Schuld nicht einsehen wollte.

Du machst es uns doch vor - googlest erstmal und versuchst Dir dann ein Bild von der Sache zu machen und breitest das dann hier aus und rätst dann doch jedem zum Gang zum RA. Können wir uns denn nicht mal mehr die Schuhe zubinden ohne Rechtsbeistand?

Es geht hier um einen kleinen Schaden und die TE will das Auto wohl reparieren lassen. Soll sie das doch tun mit Kostenübernahmeerklärung an ihre Werkstatt. Wenn das nicht klappen sollte, dann kann der RA immer noch gefragt werden.

Ich hab übrigens nicht behauptet, dass die Wertminderung ein RA festlegt...
...ich habe nur über die Erfolgsaussichten gemutmaßt...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Zitat:

Was passiert ist, dass der schadensoptimierende Sachbearbeiter einen Punkt auf der internen Good-Guy Liste hinzugewinnt wenn der dem Geschädigten sein Schadensmanagement aufschwatzt.

Das ist alles was da passiert.

Ich habe der guten TE nicht empfohlen, den Deal mit der Versicherung zu machen. Das ganze kam ja häppchenweise von ihr und hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.

Sie soll ihr Auto in ihrer Werkstatt reparieren lassen und vorher die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Dafür brauch ich

keinen Anwalt...

Hallo Tanja,

ja, der Schaden ist lt. Werkstatt über der Bagatellgrenze. Die Versicherung würde ein Gutachten bezahlen.

Wenn Du fiktiv abrechnen würdest, könntest Du es erstellen lassen.

Da es sich aber um ein junges Fahrzeug handelt, das sicher repariert werden soll, hast Du selbst nichts davon. Nur der SV verdient etwas daran.

Also bring den Wagen in die Werkstatt deines Vertrauens, lass reparieren, schreib der Versicherung eine Mail, dass sie Rechnung an die Werkstatt zahlen sollen und den Nutzungsausfall nebst Kostenpauschale an dich.

Dann kannst Du noch einen Satz dazu schreiben, dass Du bei der Zahlung einer Wertminderung von pauschal 100 EUR auf die Beauftragung eines Sachverständigen gerne verzichtest.

Ich bin ziemlich sicher, dass Du damit wesentlich schneller und einfacher ein repariertes Fahrzeug und den dir zustehenden Geldbetrag hast, als wenn Du den sicher gut gemeinten Ratschlägen der Foren-Kläffer folgst.

Jungs, bekommt Ihr Prämien von Anwälten und Sachverständigen für die Akquise hier im Forum? 

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Jungs, bekommt Ihr Prämien von Anwälten und Sachverständigen für die Akquise hier im Forum? 

Natürlich.

Nur die sind wesentlich höher als deine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft pauschal viel zu niedrig vergütetend Beiträge.

Shit happens ...

zur Sache:

"Ich bin ziemlich sicher, dass Du damit RA und GA im Streitfall wesentlich bessere Karten hast, als wenn Du den sicher gut gemeinten Ratschlägen der Versicherungs-Koniferen folgst."

(Die ganze Aufregung, das Herzrasen und die Schnappatmung ... nur wegen einem möglicherweise rein fiktiven Fall ... gottgütiger ...)

Die Leute die immer gleich "Anwalt" und "Gutachter" rufen, sollten sich mal Gedanken machen, wer die am Rechnung am Ende des Tages, oder besser Ende des Jahres eigentlich bezahlt.

"Die Versicherung muss den Gutachter zahlen."

Das ist nicht zu Ende gedacht 😉

Warum einen Streitfall herbeireden...

Für mich ist die Sache immer noch klar und ich würde so vorgehen, wie Hafi das skizziert hat,

Müssen die RA und SV noch ein paar Tage auf Ihren Auftrag von Tanja warten...

Ich glaube, sie braucht weder noch...

...und hoffe, sie wir berichten.

das ist noch lange nicht gesagt, dass der gutachter die stossstange abschraubt - es könnte auch sein, dass er schätzt, was da alles kaputt sein kann und dann ins gutachten schreibt, dass eine "nachbegutachtung durchzuführen ist, sollten noch mehr schäden zum vorschein kommen".

insofern schliesse ich mich - aufgrund dessen, dass es unmöglich ein totalschaden sein kann - in diesem fall vollumfänglich Hafi an. es ist natürlich eine frechheit, dem geschädigten informationen vorzuenthalten bzw. ihn gezielt zu desinformieren und eigentlich müsste man dem versicherer - sollte das mit der "relation" tatsächlich so vorgetragen worden sein und hier kein missverständnis vorliegen - schon "als strafmassnahme" das leben schwerer machen, tatsächlich werden für die betroffene seite aber keine vorteile aus der begutachtung entstehen. insofern - da es der TE ja nur darum geht, möglichst problemlos und zügig mit der sache abzuschliessen - ist von der begutachtung abzusehen.

die rechnung geht übrigens gleich an die versicherung des gegners. als ich letztes jahr mein gutachten selbst zahlen wollte (jetzt, sofort und in bar), hat man mir gesagt, dass ich mir 'nen anderen gutachter suchen soll und wollte mir noch nicht mal einen ungefähren preis - erfragt rein interessehalber - für die begutachtung nennen.

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und Antworten.

Eigentlich wollte ich die Sache so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Natürlich bin ich nicht auf Krawall gebürstet und vermeide gern unnötigen Stress und dergleichen.
Es ist auch nicht so, dass ich unbedingt auf ein Gutachten poche, da ich den Golf definitiv reperieren lassen und nicht auf die Auszahlung der Versicherung scharf bin.
Mich hat nur der Herr am Telefon dermaßen verunsichert (was die Glaubwürdigkeit dieser Versicherung angeht), da er ja mir um jeden Preis den Gutachter ausreden will. Ich berichtete ihm ja lediglich, dass der Werkstattleiter mir gesagt hat, ich soll zum Gutachter gehen. Die Versicherung wollte von mir ja eine ungefähre Höhe des Schadens wissen, daher bin ich auch erst mal zur Werkstatt und hab gefragt was die so schätzen. Nur der Herr von der Versicherung ist ja gleich aus der Haut gefahren und meinte dann solle die Werkstatt doch den Gutachter bezahlen. Erst nachdem ich ihn fragte, ob mir denn ein Gutachter nicht so oder so zu steht, meinte ich könne das ja machen nur würde ich meine Schadenminderungspflicht verletzen.
Mir ist klar, dass ein Gutachter gewiss nicht die Stoßstange abschrauben und sich das dahinter anschauen wird.
Mir ist nur aus anderen Schadenregulierungen bekannt, dass man normalerweise zum Gutachter fährt und nicht zu der Werkstatt die den Kostenvoranschlag der Versicherung per E-Mail zusenden soll.
All diese komischen Aussagen von dem Herren haben mich jetzt total verwirrt.
Normal wäre es für mich ja dein Ding das Auto der Werkstatt einfach abzugeben, die Abtrittserklärung zu unterschreiben und gut is.
Nur hab ich jetzt schon sehr oft gehört und gelesen, dass diese Versicherung das oft so handhabt und dann meint die Rechnungen der Werkstatt zu kürzen oder hat sonst was zum Aussetzen. Und für den Fall, dass das hier auch eintreten könnte, habe ich mich gefragt, ob dann ein Gutachten (vllt auch für einen etwaigen Rechtsstreit) nicht sinnvoll wäre.

Meine Güte wird hier ein Fass aufgemacht!!!
Der Schadenssachbearbeiter hat doch schon die Deckungszusage gegeben! Also: Auto zur Werkstatt, fachgerechte Reparatur durchführen lassen, Versicherung bezahlt und fertig ist die Sache!
Es geht hier um den Versicherer Generali (weiß nicht, wo man da viel Negatives bzgl. Schadensregulierung finden soll...), dem zweitgrößten Privatkundenversicherer in unserem Lande! Und meiner Erfahrung nach einem der Problemlosesten bei der Schadensregulierung!
Warum soll man jetzt noch Anwalts- und Gutachterkosten in Höhe von mehreren hundert Euro verursachen bei einem Schaden von ca. 1000 €, selbst wenn es 2.000 werden sollten steht das doch in keinem Verhältnis!
Und dass der Sachbearbeiter ein Schadensmanagement anbietet ist wohl auch legitim! Denn die Generali arbeitet z.B. auch mit Markenwerkstätten, auch mit VW-Werkstätten, zusammen. Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter auch den Eindruck, dass die Geschädigte in diesem Fall etwas "hilflos" ist, und beim Schadensmanagement ist der Ablauf ja nun ganz einfach: Fahrzeug abholen, Ersatzwagen hinstellen, wenn das Auto fertig repariert ist heil und gereinigt zurückbringen und Ersatzwagen wieder abholen. Und als Geschädigter hat man weder Aufwand noch irgendwelche Kosten...
Dieses Schadensmanagement kann man nicht von vornherein verteufeln!
Wenn man das nicht möchte, man muss ja nicht. Dann eben selbst das Auto in die Werkstatt bringen und später wieder abholen, Abtretungserklärung für die Werkstatt unterschreiben, die rechnet mit der Versicherung ab und gut ist!
Wie gesagt, die Zusage ist ja schon da, und sooo weit werden die Endkosten sicherlich nicht vom KVA abweichen, wenn es eine vernünftige Werkstatt ist. Ansonsten muss sich die Werkstatt nochmal mit dem Versicherer in Verbindung setzen, wenn sich bei der Reparatur abzeichnen sollte, dass es etwas teurer wird.. Das ist doch auch kein Problem...

Also irgendwie habe ich hier das Gefühl, es wird mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen, gemeckert, obwohl die Sachlage klar ist, und gemeckert, diesmal sogar über einen Versicherer, der eigentlich schon die Übernahme der Reparaturkosten zugesagt hat....

Gruß, Jens

Ich mach es so, wie Hafi geschrieben hat.
Natürlich erst Kostenvoranschlag mit Bilder und der 100 € "Wertminderungsforderung" bei Verzicht auf Gutachter an Versicherung und grünes Licht für die Reparatur geben lassen.

Hab das schon zig-mal so mitbekommen und wenn man im Vorfeld klar und schriftlich abspricht was Sache ist, dann gab es auch nie Probleme.

Probleme gab es nur mit der HUK, weil ich da die Geschichte nur telefonisch gemacht habe.

Der Sachbearbeiter am anderen Ende ist wohl einer der unglücklich agierenden.

Zitat:

Original geschrieben von Tanja31288


Mir ist nur aus anderen Schadenregulierungen bekannt, dass man normalerweise zum Gutachter fährt und nicht zu der Werkstatt die den Kostenvoranschlag der Versicherung per E-Mail zusenden soll.

Das stimmt so nicht! Gutachten werden i.d.R. bei größeren Schäden erst erstellt, die allermeisten Schäden werden nach Kostenvoranschlag und anschließender Rechnung der Werkstatt abgerechnet. Wenn die Werkstatt nicht in der Lage ist einen annähernd realistischen KVA zu erstellen würde ich eher die Werkstatt wechseln!

Wenn die abschließende Rechnung später doppelt so hoch ausfällt wie der KVA, dann würde sich sicherlich auch jeder normale Mensch fragen, warum das so ist und warum man dann nicht vorher sich nochmal gemeldet hat... Aber wenn die Abtretung an die Werkstatt erfolgt, dann soll diese vernünftig ihre Arbeit machen und sich entsprechend um die Abrechnung kümmern...

Schadensregulierung bei dieser Sachlage wo schon die Zusage erfolgt ist ist wirklich kein Hexenwerk!

Schon garnicht bei der Generali... Wäre der Versicherer die HUK hätte ich da vielleicht auch Bauchschmerzen....

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hallo Tanja,

ja, der Schaden ist lt. Werkstatt über der Bagatellgrenze. Die Versicherung würde ein Gutachten bezahlen.

Wenn Du fiktiv abrechnen würdest, könntest Du es erstellen lassen.

Da es sich aber um ein junges Fahrzeug handelt, das sicher repariert werden soll, hast Du selbst nichts davon. Nur der SV verdient etwas daran.

Also bring den Wagen in die Werkstatt deines Vertrauens, lass reparieren, schreib der Versicherung eine Mail, dass sie Rechnung an die Werkstatt zahlen sollen und den Nutzungsausfall nebst Kostenpauschale an dich.

Dann kannst Du noch einen Satz dazu schreiben, dass Du bei der Zahlung einer Wertminderung von pauschal 100 EUR auf die Beauftragung eines Sachverständigen gerne verzichtest.

Ich bin ziemlich sicher, dass Du damit wesentlich schneller und einfacher ein repariertes Fahrzeug und den dir zustehenden Geldbetrag hast, als wenn Du den sicher gut gemeinten Ratschlägen der Foren-Kläffer folgst.

Jungs, bekommt Ihr Prämien von Anwälten und Sachverständigen für die Akquise hier im Forum? 

Das mit den 100,00 € an Wertminderung und Verzicht auf einen Sachverständigen wäre durchaus eine Möglichkeit, allerdings ist diese Versicherung alles andere als kooperativ.

Wenn es dann wieder zum Eklat kommt kostet es der Threaderstellerin nur Nerven.

Zumal sie dann nur noch mehr verunsichert wird.

Und ob sie das noch einmal nötig hat sich mit einem schlecht gelaunten Sachbearbeiter zu unterhalten!?

Ich weis nicht, ich bin keineswegs einer der sagt ein Gutachten ist zwingend erforderlich, aber nachdem was der Herr von der Versicherung hier abgezogen hat denke ich, das es schwierig sein wird sich auf dieser Ebene zu einigen.

Man braucht sicherlich nicht für jeden Schaden einen Gutachter. Das dies vielen Versicherern ein Dorn im Auge ist wenn bei jedem Pipifaxschaden der Sachverständige gerufen wird ist für mich nachvollziehbar.

Nur wenn sie keinen Gutachter wollen, dann muss man mit dem Geschädigten schon etwas anders kommunizieren. Vor allem den Tatsachen ins Auge blicken und nicht einem ins Gesicht lügen, das sich nur noch die Balken biegen.

Wobei ich auch sagen muss, das die Threaderstellerin keinesfalls jetzt ein schlechtes Gewissen haben muss, wenn sie ein Gutachten anfertigen lässt. Denn meines Erachtens ist das ein Weg, den die meisten von uns nach diesen Vorfall gehen würden.

Dies ist meine Meinung hierzu.

Gruß

fordfuchs

@Tanja31288

ich gehe davon aus, dass du sehr gut selber entscheiden kannst und auch wirst, wer hier "dämliche" Beiträge schreibt und welche Ratschläge du hier befolgen solltest, oder welche besser nicht.

Ist halt auch hier bei MT manchmal wie in eine Kneipe am Stammtisch. Da hat auch jeder Ahnung und weis natürlich ganz genau was zu machen ist.

In der Regel sind es aber auch genau diese Experten, die ganz schnell wieder in der Versenkung verschwinden, wenn sich Ihre supertollen Weisheiten nicht bewahrheiten und sich die Situation hinterher ganz anders darstellt wie angenommen.

Keiner hier hat dein Auto gesehen und selbst wenn es so wäre, ist es bei dem einen oder anderen User hier so, als wenn ein Schwein in ein Uhrwerk schauen würde.

Aber Hauptsache schlaue Ratschläge absondern..........

Zum Thema:

Natürlich baut ein Sachverständiger zur korrekten Schadenermittlung auch mal einen Stoßfänger ab, oder lässt ihn in der Werkstatt demontieren um sich ein Bild vom Schaden zu machen.

In der heutigen Zeit ist das nahezu Standard für ein qualifizierten KFZ- Sachverständigen. Die derzeitig von den Herstellern verbauten Stoßfänger sind in der Regel aus Kunststoff und haben rückformende Eigenschaften. Nach einer Kollision bewegen diese sich in Ihre ursprüngliche Form zurück und sehen nahezu unbeschädigt aus. Das dahinter liegende Karoserieblech kann jedoch bleibende Deformationen davontragen, so dass hier Rückformungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einhergehend mit Lackierarbeiten an diesem erforderlich werden können.

Dies kann im übrigen auch bei geringen Anstoßgeschwindigkeiten möglich sein.

Sicher muss das in deinem Fall hier nicht zwingend so sein, die Entscheidung über den wirklich erforderlichen Reparaturweg solltest du aber trotzdem richtigen Fachleuchten überlassen und nicht irgendwelchen Foristen die in allen möglichen Unterforen hier bei MT Ihren Senf abgeben und meinen von allem und jedem etwas zu verstehen.

Ich empfehle dir einen Sachverständigen zu beauftragen, der sich dein Auto mal ansieht. Frage in deinem Autohaus nach, ob die dir einen Sachverständigen empfehlen können, mit dem Sie gute Erfahrungen gemacht haben oder suche dir selber einen Gutachter.

Qualifizierte Sachverständige findest du über die IHK´s, HWK´s oder über z.B. die Berufsverbände BVSK, VKS, ZAK, BVK.

Hier hast du die Gewähr, dass du hinterher keinen Ärger bekommst und das Gutachten auch in einem evtl. Gerichtsverfahren Bestand hat (aber soweit wird es hier wohl sicher nicht kommen).

Sollte sich herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht so hoch ist, wird der Sachverständige hier ein Kurzgutachten erstellen, welches preiswerter ist, wie ein großes Gutachten.

Du hast aber auch die Möglichkeit, dass die Versicherung einen Sachverständigen beauftragt, der sich dein Fahrzeug ansieht. Dann hast du kein Kostenrisiko bezüglich des SV Honorar, da du bei einer eigenen Beauftragung der Auftraggeber bist und auch bleibst.

Musst du halt selber Entscheiden. Diese Entscheidungfreiheit (Dispositionsfreiheit) hast du und diese kann und darf dir auch keiner absprechen.

Mit einem KVA und einer Reparaturfreigabe auf dessen Basis solltest du nur konform gehen, wenn hier wirklich nur geringer Schaden vorliegt.

Hast du noch Fragen?

kein Problem 🙂

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Auto geparkt, junge Dame fährt rückwärts und es kommt zur Berührung. Hat freundlicherweise am Fahrzeug auf mich gewartet. Kaum sichtbarer Schaden an der lackierten Stoßstange. Der Lack war "gebrochen". Man konnte es fast nur bei genauer Draufsicht erkennen. Es war sozusagen ein Knick vorhanden.
Gegnerische Versicherung habe ich selbst angerufen. Man sagte mir, dass bei einem Schaden unter 1500 Euro kein Gutachter nötig sei.
Die Werkstatt hat die Freigabe bei der Versicherung eingeholt, repariert und fertig. Leihwagen bzw. Nutzungsausfall war gar kein Problem, sondern kam von der Versicherung ohne Aufforderung.

Schaden - für ne neue Stoßstangenabdeckung inklusive Lack ca. 1300 Euro.

Es geht also auch ohne Anwalt und Gutachter.

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