Versicherung will mir einen Gutachter ausreden. Dürfen die das?

Hallo,

folgendes ist passiert. Mir ist in meinen Golf 6 (Baujahr 2010) ein Auto rückwärts reingefahren. Sichtbare Schäden sind nur an der Stoßstange zu erkennen.
Heute war ich einer VW-Werkstatt und die bezifferten den Schaden mit rund 1.000 Euro, wobei das nur ne Schätzung ist, da die die Stoßstange nicht abgeschraubt haben und mir geraten haben einen Gutachter aufzusuchen.

Nun hat mich grad die Versicherung des Unfallverursachers angerufen und gemeint ich solle keinen Gutachter beauftragen, da das Auto noch recht neu ist und ein Kostenvoranschlag mit Fotos belegt ausreichen würde.
Auf meine Frage hin, dass mir ein Gutachter doch rechtens zusteht, meinte der Herr gleich das stände in keiner Relation und ich würde damit meine Schadenminderungspflicht verletzen.
Aber bei einem Kostenvoranschlag werden doch so Dinge wie Leihwagen für die Zeit der Reparatur und Wertminderung nicht aufgegriffen. Bei einem Gutachten allerdings schon.

Nun bin ich echt ziemlich verwirrt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Versicherung mich "übern Tisch ziehen will".

Können die mir "verbieten" dennoch einen Gutachter zu beauftragen?
Was hätte ich für Nachteile wenn ich lediglich einen Kostenvoranschlag machen lasse?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Hallo Tanja,

ja, der Schaden ist lt. Werkstatt über der Bagatellgrenze. Die Versicherung würde ein Gutachten bezahlen.

Wenn Du fiktiv abrechnen würdest, könntest Du es erstellen lassen.

Da es sich aber um ein junges Fahrzeug handelt, das sicher repariert werden soll, hast Du selbst nichts davon. Nur der SV verdient etwas daran.

Also bring den Wagen in die Werkstatt deines Vertrauens, lass reparieren, schreib der Versicherung eine Mail, dass sie Rechnung an die Werkstatt zahlen sollen und den Nutzungsausfall nebst Kostenpauschale an dich.

Dann kannst Du noch einen Satz dazu schreiben, dass Du bei der Zahlung einer Wertminderung von pauschal 100 EUR auf die Beauftragung eines Sachverständigen gerne verzichtest.

Ich bin ziemlich sicher, dass Du damit wesentlich schneller und einfacher ein repariertes Fahrzeug und den dir zustehenden Geldbetrag hast, als wenn Du den sicher gut gemeinten Ratschlägen der Foren-Kläffer folgst.

Jungs, bekommt Ihr Prämien von Anwälten und Sachverständigen für die Akquise hier im Forum? 

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Hallo Tanja31288,

was versprichst du dir vom Gutachter?

Die Versicherung ist doch bereit, die Kosten zu tragen, warum also den Gutachter?

Gruß

Zitat:

Können die mir "verbieten" dennoch einen Gutachter zu beauftragen?

Was hätte ich für Nachteile wenn ich lediglich einen Kostenvoranschlag machen lasse?

Ich setze bei meiner Antwort voraus das die Schuldfrage eindeutig ist und Du unschuldig bist.

Es kann Dir keiner verbieten einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Eine Ausnahme besteht dabei nur wenn es sich um einen offensichtlichen Bagatellschaden handelt, das heißt Du als Laie dies einwandfrei erkenn kannst. In dem Moment wo Du den Verdacht auf verborgene Schäden hast, liegt unabhängig der Schadenshöhe kein Bagatellschaden vor. Ansosnten wird ersatzweise gerne die Zahl von 720,00 € als Bagatellschadengrenze genommen.

Beides scheint aber bei Dir nicht der Fall zu sein, Du sprichst von 1000,00 € also deutlich über der sog. Bagatellschadensgrenze und hast zusätzlich noch den Verdacht auf weitere (bisher verborgene) Schäden unter der Heckverkleidung.

Es sprichst also nichts dagegen ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, welches Du bei einem Verkauf (zusammen mit der Reparaturrechnung) dem potentielen Käufer vorlegen kannst. Dann hat auch der Käufer alle Informationen vorliegen warum Du das Auto nicht mehr als "unfallfrei" verkaufst.

Wie Du schon richtig erkannt hast kann eine evtl. merk. Wertminderung nur durch ein Gutachten ermittelt werden. Ebenso ist ein Kostenvoranschlag zur Beweissicherung (eigentlich) ungeeignet.

@ Golfschlosser: Die Versicherung des Unfallgegners erscheint mir um ehrlich zu sein etwas suspekt. Habe schon viele negative Beiträge im Internet gelesen, wo die Leute die Werkstattkosten vorstrecken sollten und dann Monate lang dem Geld hinterher gelaufen sind oder die Versicherung nach dem genehmigten Kostenvoranschlag nach der Reparaturrechnung wenn diese höher ausgefallen ist, dann doch einen Gutachter wollten etc. Also unmögliche Dinge. Es geht mir nur darum, dass mich die Versicherung nicht ver******.

@KSV: Danke für deine Antwort, der Ansicht bin ich eigentlich auch. Hab mich auch schon durch viele Beiträge gelesen, aber nie was passendes gefunden. Und nachdem der Herr von der Versicherung angerufen hat, bin ich total verunsichert. Als ich ihm sagte dass die Werkstatt mir einen Gutachter empfohlen hat, meinte er sofort dann soll die Werkstatt ihn bezahlen. Nachdem ich dann fragte ob ich denn nicht einen Anspruch auf einen Gutachter habe, fing er ja mit der Schadenminderungspflicht an. Ich hab irgendwie das Gefühl dass er versucht hat mich einzuschüchtern. Auch die Vorgehensweise, die der Herr vorschlug, ist mir so nicht bekannt. Von wegen, die Werkstatt soll einen Kostenvoranschlag und Fotos an die Versicherung schicken. Das macht eine Werkstatt doch nicht einfach so. Auf meine Frage nach einer schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme, meinte der Herr das hätte er doch grad telefonisch gemacht. Auf erneute Anfrage antwortete er dann genervt, die Werkstatt soll in ihrer E-Mail mit dem Kostenvoranschlag um schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme bitten. Irgendwie hab ich Bauchschmerzen dabei.

Was vielleicht noch zu erwähnen wäre, sind die Schäden, die ich als Laie (und Frau =) ) festgestellt habe.
An der Stoßstange (vorne) sind Kratzer, Abdrücke von den Parksensoren des Unfallverursachers, das Kennzeichen ist komplett eingedrückt, die Nebelscheinwerferhalterung ist lose und die Stoßstange hat sich nach rechts verzogen um ca. 1 cm.

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Ich weiß nicht, welche Versicherung das ist, seltsam ist das aber schon...

Bei einem KVA von über 1.000 € ist das kein Bagatellschaden mehr. Anwälte werden oft zu früh hinzugezogen - Du solltest Dir einen nehmen.

(bei der Versicherung des Gegners)

Hallo,

in diesem Falle würde ich schon aufgrund des Verhaltens des Herren am Telefon einen Gutachter beauftragen und mir vllt. noch Gedanken über einen Anwalt machen. Wer auf unseriöse Art und Weise an mich heran tritt und Druck ausüben will, soll dann auch gerne die entsprechende Antwort bekommen in Form des vollen Programmes.

Natürlich werden jetzt wieder einige Versicherungsleute auftreten und sich über das Wort Anwalt bitterlich ärgern. Aber der Ton macht nunmal die Musik.

Ansonsten auch mal die SuFu nutzen, solche Themen werden hier immer wieder besprochen.

Hallo,

soso der Herr von der Versicherung sagt also, das Du mit der Wahl eines eigenen Sachverständigen gegen die Schadenminderungspflicht verstößt - Interessant. Wo hat er denn das her? Wo steht das?
Schadenminderungspflicht bedeutet, das Du den Schaden nicht zusätzlich in die Höhe treiben darfst, z.B durch einen zu teuren Mietwagen. Darunter fallen aber keinesfalls die Gutachterkosten.
Das ist so eine Masche den Kunden zu verunsichern, als Laie hat man da keine Chance.
Naja, hat er sich mal wieder gedacht bei den jungen Frauen kann man es ja versuchen.
Was ist das für eine Versicherung?
Normalerweise solltest Du jetzt erst Recht das volle Programm fahren, Rechtsanwalt, Gutachter usw. denn das ist an Dreistigkeit und Frechheit nicht mehr zu überbieten.
Da sind sie selber Schuld, denn ein vernünftiges Gespräch kann man führen, auch wenn man mal einen schlechten Tag hat. Und Falschaussagen gehen schon mal gar nicht.
Es gibt Versicherungen, die die eigene Gutachterwahl ohne wenn und aber akzeptieren und man weiterhin auch eine angenehme Kommunikation führt.
Und gerade dann verzichtet der eine oder andere unter Umständen auch auf ein Gutachten, ganz einfach deshalb, weil er das Gefühl hat das er ernstgenommen wird.

Gruß

fordfuchs

Ich weiß jetzt nicht ob ich die Versicherung hier so einfach nennen darf, aber ich versuche mal mit Ge****li ;-)
Der Hammer ist ja, als ich da gestern angerufen habe, wollten die mir ernsthaft folgendes andrehen:

- Versicherung sucht für mich eine Werkstatt aus
- mein Golf wird von denen abgeholt
- ich bekomm einen kleinen süßen (genauso wurde das gesagt) Mietwagen
- Auto wird mir zurück gebracht
- ich bekomme einen Tankgutschein i. H. v. 50 Euro geschenkt

Ich konnte mir ja das Lachen da nur noch schwer verkneifen und hab mir da echt gedacht, für wie blöd die mich eigentlich halten.

Nun aber eine andere Frage,

darf ich denn einfach zum Gutachter gehen und ihm sagen, dass er das Gutachten (inkl. Rechnung) an die Versicherung schicken soll? Obwohl die das nicht wollen? Oder können die mir dann blöd kommen von wegen ich soll es selbst bezahlen? Spätestens dann würde ich zum Anwalt meines Vertrauens gehen.

Der Gutachter wird den Stoßfänger dann demontieren und dahinter schauen, oder wie? Selten so dämliche, anscheinend ernst gemeinte Beiträge gelesen. Das mit der Schadenminderungspflicht ist Schwachsinn, das ist schon klar, aber warum man hier einen Gutachter hinzuziehen will, verstehe ich beim besten Willen nicht. Die Werkstatt soll sich eine Reparaturkostenübernahme von der Versicherung holen, den Wagen nach deren Ermessen reparieren und gut ist.

...Jetzt mal den Ball flach halten...

Man kann bei den Tips ja nur den Eindruck gewinnen, dass es nur Betrüger bei den Versicherern gibt und man sich vor denen nur mit Rechtsbeistand und Sachverständigen blicken lassen kann, weil man ansonsten über den Tisch gezogen wird!

Fakt ist doch, dass die Versicherung den Schaden wohl ohne weiter zu zucken regulieren will. Dann sollen die eine Kostenübernahmeerklärung an die Werkstatt schicken und schon hast Du mit der finanziellen Abwicklung nichts mehr zu tun. Und die Werkstatt meldet sich bei der Versicherung, wenn sie unter dem Plastik noch verborgene Schäden entdecken.

Was würde denn ein Gutachter machen? Der schraubt bei so einem Schaden auch nicht den Stoßfänger ab, sondern vermerkt allerhöchstens, das im Falle des Zutagetretens von verborgenen Schäden er zur Nachbegutachtung gerufen werden sollte.

Den Nutzungsausfall bekommst Du auch; die Werkstatt wird die Reparaturdauer vorab schon ziemlich verlässlich mitteilen können; nach der Reparatur hast Du die Reparaturdauer schwarz auf weiß und kannst dann die entsprechende Entschädigung bei der Versicherung einfordern. Dazu kommt in jedem Fall noch der Auslagenersatz für Telefon- und Portokosten (25 bis 50 €)

Bleibt die Wertminderung...
Wenn Dein Auto jungfräulich ist - d.h. keinerlei Kratzer und scheckheftgepflegt, dann könnte da ein guter Anwalt glatt nen Fuffi rausholen. Es wird ja voraussichtlich der komplette Stoßfänger gewechselt, neu lackiert und alle Zier- und Stoßleisten werden erneuert. Da sehe ich keine Wertminderung, da von dem Schaden nix am Fahrzeug bleibt. Anders sähe das bei ausgebeulten Teilen aus.

Wenn Du allerdings fiktiv abrechnen willst, dann könnte die Versicherung von sich aus auf die Idee kommen, einen Gutachter zu fordern, weil die ja unter den Werkstätten auch nur Betrüger vermuten, die Gefälligkeits-Kostenvoranschläge erstellen...

Mein Tip: Überleg Dir, was Du mit deinem Auto machen willst (reparieren oder nicht?) und klär dann die weitere Vorgehensweise mit der Versicherung des Verursachers ab. Wenn sich dann echte Probleme ergeben, dann kannst Du immer noch zum RA gehen und ein Gutachtren erstellen lassen.

Geh doch einfach mal davon aus, dass der Sachbearbeiter, die Akte schnell zu machen will und sich nicht elend lang damit beschäftigen will. Bei der geringen Schadenhöhe will der dir doch (vielleicht (?)) gar nichts Böses.

Und die Versichertengemeinschaft dankt es Dir, dass Du einen klitzekleinen Beitrag dazu geleistet hast, dass die Prämien nicht ganz soviel erhöht werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Der Gutachter wird den Stoßfänger dann demontieren und dahinter schauen, oder wie? Selten so dämliche, anscheinend ernst gemeinte Beiträge gelesen.

Danke, Du hast es auf den Punkt gebracht, während ich mich etwas ausführlicher ausgelassen habe...

Zitat:

Original geschrieben von Tanja31288


I
- Versicherung sucht für mich eine Werkstatt aus

Das musst Du natürlich nicht mit Dir machen lassen - siehe mein Beitrag

Zitat:

- ich bekomm einen kleinen süßen (genauso wurde das gesagt) Mietwagen

Erwartest Du einen Daimler?

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4



Geh doch einfach mal davon aus, dass der Sachbearbeiter, die Akte schnell zu machen will und sich nicht elend lang damit beschäftigen will. Bei der geringen Schadenhöhe will der dir doch (vielleicht (?)) gar nichts Böses.

Hallo,

ein Sachbearbeiter, der die Geschädigte am Telefon mit einer dermaßen dreisten Lüge überfällt. will nichts Böses und niemanden über den Tisch ziehen? In welcher Traumwelt lebst Du?
Im Übrigen legt nicht der Anwalt, sondern der Gutachter eine eventuelle Wertminderung fest.

Also Tanja, auf schnellstem Weg zum Gutachter und zum Anwalt.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Tanja31288


darf ich denn einfach zum Gutachter gehen ...

Ja darfst du. Wobei die Rechnung natürlich zunächst (!) an dich geht weil du der Auftraggeber bist.

Aber wie schon jemad weitervorn geschrieben hat: Ich würde den Fall umgehend einem Anwalt übergeben und den das regeln lassen.

Kann sein dass dadurch das Ganze etwas länger dauert, aber mit so einem "Schadensoptimierer" bei der Versicherung würde ich aus Prinzip kein weiteres Wort wechseln. Der darf dann gerne versuchen jemand anders zu veralbern.

Normalerweise sollte man ja meinen, dass man einen simplen Unfallschaden in der Nähe des Bagatellbereiches auch ohne Anwalt selbst abgewickelt bekommt, aber scheinbar wollen die versicherungen dies nicht.

Mit einer Wertminderung rechne aber nicht, wenn das Fahrzeug nach der Vorgabe repaiert wird tritt auch keine ein.

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