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Versicherung ermittelt NIEDRIGEREN Restwert

Themenstarteram 3. Mai 2021 um 23:14

Hallo zusammen,

ich hatte vor Kurzem einen unverschuldeten Unfall, habe direkt einen Anwalt hinzugezogen und ein Gutachten erstellen lassen, Fazit wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Gutachter, der von mir beauftragt wurde, hat einen Restwert in Höhe von knapp 3200€ ermittelt, WBA knapp 3300€ (WBW ~6500€). Der Gutachter hat es in seinem Gutachten untersagt, dass seine Bilder von der Versicherung für Restwertinserate genutzt werden.

Die gegnerische Versicherung hat lt. Abrechnung, die ich heute erhalten habe, das Auto ohne Bilder in eine Restwertbörse gestellt und das höchste Restwertgebot lag bei nur ca. 2200€. In der Abrechnung wurde nun mit einem Restwert von 2200€ kalkuliert, ich habe also ca. 1000€ mehr von der Versicherung bekommen, als vom von mir beauftragten Gutachter kalkuliert wurde, und es ist immer noch knapp ein wirtschaftlicher Totalschaden, WBA (und Auszahlungsbetrag der Versicherung) liegen dementsprechend bei ca. 4300€.

Meint ihr, hier ist ein Fehler unterlaufen? Habe es sonst immer nur andersrum gelesen, dass die Versicherung einen höheren Restwert ermittelt hat.

Macht für mich wahrscheinlich finanziell keinen Unterschied, da ich voraussichtlich das Auto zum Restwert verkaufen möchte und dann Nutzungsausfall über meinen Anwalt geltend mache (lt. Gutachten 14 Tage * knapp 100€), aber ich wollte lieber nachfragen, bevor es dann nach dem Verkauf an den von der Versicherung ermittelten Höchstbieter heißt Schadenminderungspflicht, wieso habe ich nicht für 3200€ verkauft oder derartiges. Das von meinem Gutachter ermittelte Restwertgebot ist etwa drei Wochen her und somit vermutlich sowieso nicht mehr gültig...

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17 Antworten

Wozu hast du einen Anwalt eingeschaltet?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 06:07:07 Uhr:

Wozu hast du einen Anwalt eingeschaltet?

Und warum fragst nicht erst mal Den.

Unterm Strich solltest du das Angebot der VS annehmen.

Zitat:

@schleuti schrieb am 4. Mai 2021 um 08:11:47 Uhr:

Unterm Strich solltest du das Angebot der VS annehmen.

Warum sollte er das?

Zitat:

 

ich hatte vor Kurzem einen unverschuldeten Unfall, habe direkt einen Anwalt hinzugezogen und ein Gutachten erstellen lassen, Fazit wirtschaftlicher Totalschaden.

lass deinen anwalt doch mal was für sein geld machen... du hast es doch schon richtig gemacht und diesen beauftragt...

Nene der Anwalt wird das nicht wissen und nicht können, der Anwalt dient nur zur Dekoration, die juristische und versicherungsrechtliche Kompetenz kommt hier aus dem Forum ;)

Zitat:

@E97 schrieb am 5. Mai 2021 um 02:53:28 Uhr:

Nene der Anwalt wird das nicht wissen und nicht können, der Anwalt dient nur zur Dekoration, die juristische und versicherungsrechtliche Kompetenz kommt hier aus dem Forum ;)

Da hast du gar nicht mal so unrecht. Es gibt hier tatsächlich echte Rechtsanwälte, die sich mit so etwas auskennen, auch KFZ-Sachverständige soll man hier schon gesehen haben.

Es gibt hier natürlich Dampfplauderer mit Stammtischwissen -oder auch eigentich gar keinem Wissen- die hier nur etwas schreiben und Ihren Beitragszähler zu erhöhen.....:)

Naja, habe leider mit Anwälten (besser einem Anwalt - allerdings der einzige mit dem ich länger zu tun hatte - allerdings nicht im Kfz Bereich) auch schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht - kaum/keine Beratung, Briefe habe ich mehr oder weniger geschrieben und er hat diese weitergeleitet. Soll heißen bloß weil ein Anwalt involviert ist heißt dies nicht automatisch das alles gut wird - bzw. der weiß was zu tun ist, bei einem guten Anwalt evtl schon. Evtl ist hier ja auch ein Anwalt involviert und es wird trotzdem noch Beratung im Forum benötigt. :-)

Ja, dafür ist dieses Forum ja auch gedacht.

Und es gibt hier auch tatsächlich User, die sich tagtäglich mit dieser Materie hier beschäftigen. Aber wie bereits geschrieben, auch andere "Experten"

Warum sollte man ein Gutachten der gegnerischen Versicherung in Frage stellen? Ernsthaft überlegen würde ich allerdings, ob ich den Unfallwagen wirklich zum Restwert kaufen wollen würde. Ich würde das Geld nehmen und mich nach einem anderen Auto umsehen.

Und zum Thema Anwälte, der Sinnhaftigkeit einen Anwalt einzuschalten und deren Qualifikation ist hier schon mehr als genug geschrieben worden. Ich würde mich immer eher auf den Rat eines Anwaltes meiner Wahl verlassen als auf den von hier Aktiven.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. Mai 2021 um 09:38:22 Uhr:

Warum sollte man ein Gutachten der gegnerischen Versicherung in Frage stellen?

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing ;)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Mai 2021 um 09:59:02 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. Mai 2021 um 09:38:22 Uhr:

Warum sollte man ein Gutachten der gegnerischen Versicherung in Frage stellen?

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing ;)

Ich meinte das eigentlich in diesem hier geschilderten konkreten Fall. Die gegnerische Versicherung kommt zu einem Ergebnis, das sich für den TE vorteilig darstellt. Da muss er es doch nicht anzweifeln. Vor allem kann man ihm keinen Vorwurf im Nachhinein machen, selbst wenn es sich später als unrichtig erweisen sollte.

Vielleicht ist das Ergebnis korrekt, vielleicht auch nicht, wer will das schon beurteilen.

Ich hätte jedenfalls selbst einen Sachverständigen gewählt und beauftragt, ist schließlich kein Kaskoschaden, bei dem der Versicherung das Wahlrecht zustünde.

am 5. Mai 2021 um 20:12

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Mai 2021 um 14:43:24 Uhr:

....

Ich hätte jedenfalls selbst einen Sachverständigen gewählt und beauftragt, ist schließlich kein Kaskoschaden, bei dem der Versicherung das Wahlrecht zustünde.

finde den Fehler:

Zitat:

@mrcljj schrieb am 4. Mai 2021 um 01:14:27 Uhr:

.....

Der Gutachter, der von mir beauftragt wurde, hat einen Restwert in Höhe von knapp 3200€ ermittelt, WBA knapp 3300€ (WBW ~6500€).

.....

Das geht etwas durcheinander.

Mein Einwand bezog sich nicht auf den TE, sondern auf den Holger…

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