Versicherung will mir einen Gutachter ausreden. Dürfen die das?
Hallo,
folgendes ist passiert. Mir ist in meinen Golf 6 (Baujahr 2010) ein Auto rückwärts reingefahren. Sichtbare Schäden sind nur an der Stoßstange zu erkennen.
Heute war ich einer VW-Werkstatt und die bezifferten den Schaden mit rund 1.000 Euro, wobei das nur ne Schätzung ist, da die die Stoßstange nicht abgeschraubt haben und mir geraten haben einen Gutachter aufzusuchen.
Nun hat mich grad die Versicherung des Unfallverursachers angerufen und gemeint ich solle keinen Gutachter beauftragen, da das Auto noch recht neu ist und ein Kostenvoranschlag mit Fotos belegt ausreichen würde.
Auf meine Frage hin, dass mir ein Gutachter doch rechtens zusteht, meinte der Herr gleich das stände in keiner Relation und ich würde damit meine Schadenminderungspflicht verletzen.
Aber bei einem Kostenvoranschlag werden doch so Dinge wie Leihwagen für die Zeit der Reparatur und Wertminderung nicht aufgegriffen. Bei einem Gutachten allerdings schon.
Nun bin ich echt ziemlich verwirrt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Versicherung mich "übern Tisch ziehen will".
Können die mir "verbieten" dennoch einen Gutachter zu beauftragen?
Was hätte ich für Nachteile wenn ich lediglich einen Kostenvoranschlag machen lasse?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Hallo Tanja,
ja, der Schaden ist lt. Werkstatt über der Bagatellgrenze. Die Versicherung würde ein Gutachten bezahlen.
Wenn Du fiktiv abrechnen würdest, könntest Du es erstellen lassen.
Da es sich aber um ein junges Fahrzeug handelt, das sicher repariert werden soll, hast Du selbst nichts davon. Nur der SV verdient etwas daran.
Also bring den Wagen in die Werkstatt deines Vertrauens, lass reparieren, schreib der Versicherung eine Mail, dass sie Rechnung an die Werkstatt zahlen sollen und den Nutzungsausfall nebst Kostenpauschale an dich.
Dann kannst Du noch einen Satz dazu schreiben, dass Du bei der Zahlung einer Wertminderung von pauschal 100 EUR auf die Beauftragung eines Sachverständigen gerne verzichtest.
Ich bin ziemlich sicher, dass Du damit wesentlich schneller und einfacher ein repariertes Fahrzeug und den dir zustehenden Geldbetrag hast, als wenn Du den sicher gut gemeinten Ratschlägen der Foren-Kläffer folgst.
Jungs, bekommt Ihr Prämien von Anwälten und Sachverständigen für die Akquise hier im Forum?
45 Antworten
Aufgrund der Schadenminderungspflicht sind bei Bagatellschäden die Kosten eines Gutachtens nicht zwingend zu erstatten. Die Rep.-Kostengrenze liegt hier bei mindestens 715,00 EUR.
Egal wie hoch der Schaden aber auch ist, ich empfehle grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, also keinen einer großen Organisation und wenn möglich auch keinen der auch im Versicherungsauftrag tätig ist. Dieser wird dann das richtige Produkt auswählen. Ob Gutachten oder nur Reparaturkosten-Kalkulation ähnlich einem Kostenvoranschlag.
Beim Gutachter dann eine Abtretung unterschreiben bezüglich des Honorars und um den Rest kümmert de sich dann, soweit die Haftung eindeutig ist.
Ist nicht erstaunlich, daß Leute, die geschädigt worden sind, bei so vielen schlauen Juristen so wenig bescheid wissen über eine im Grunde lächerliche Rechtsangelegenheit? Und das, obwohl Deutschland eine der besten Rechtsordnungen der Welt hat ...Zitat:
Original geschrieben von Tanja31288
Hallo,folgendes ist passiert. Mir ist in meinen Golf 6 (Baujahr 2010) ein Auto rückwärts reingefahren. Sichtbare Schäden sind nur an der Stoßstange zu erkennen.
Heute war ich einer VW-Werkstatt und die bezifferten den Schaden mit rund 1.000 Euro, wobei das nur ne Schätzung ist, da die die Stoßstange nicht abgeschraubt haben und mir geraten haben einen Gutachter aufzusuchen.Nun hat mich grad die Versicherung des Unfallverursachers angerufen und gemeint ich solle keinen Gutachter beauftragen, da das Auto noch recht neu ist und ein Kostenvoranschlag mit Fotos belegt ausreichen würde.
Auf meine Frage hin, dass mir ein Gutachter doch rechtens zusteht, meinte der Herr gleich das stände in keiner Relation und ich würde damit meine Schadenminderungspflicht verletzen.
Aber bei einem Kostenvoranschlag werden doch so Dinge wie Leihwagen für die Zeit der Reparatur und Wertminderung nicht aufgegriffen. Bei einem Gutachten allerdings schon.Nun bin ich echt ziemlich verwirrt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Versicherung mich "übern Tisch ziehen will".
Können die mir "verbieten" dennoch einen Gutachter zu beauftragen?
Was hätte ich für Nachteile wenn ich lediglich einen Kostenvoranschlag machen lasse?Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!
Aber wie man ja auch beim Fall Gustl Mollath sehen konnte, ist Recht nicht gleich Recht und muß schon gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben.
Wenn Du dir selbst helfen möchtest, und auch künftig nicht mehr wie ein Ochs vor dem Berg stehen willst, kannst Du ja mal diesen Post hier von mir durchlesen. Der trifft überall 100%ig ins Schwarze!
http://www.motor-talk.de/.../...-probleme-mit-anwalt-t4537026.html?...
Zitat:
Original geschrieben von URPS
Wenn Du dir selbst helfen möchtest, und auch künftig nicht mehr wie ein Ochs vor dem Berg stehen willst, kannst Du ja mal diesen Post hier von mir durchlesen. Der trifft überall 100%ig ins Schwarze!
Das was du da geschrieben hast, ist 100%ig populistisches Blabla.
Mich würde mal interessieren, welche Antwort die liebe Tanja wohl erhält, wenn ihr Anwalt folgenden Brief auf den Weg schickt:
Zitat:
Liebe Versicherung,
nach §249 BGB möchte meine Mandantin nun ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten sorgt nämlich dafür, das alles wieder wie vorher ist.
Hochachtungsvoll
Ein Anwald
Wenn die Versicherung §249 ernst nehmen möchte, dann sagt sie einfach "Liebe Tanja, du musst dein Auto in die Werkstatt geben, dort wird es wieder wie vor dem Unfall gemacht."
Merkst du was?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Das was du da geschrieben hast, ist 100%ig populistisches Blabla.Zitat:
Original geschrieben von URPS
Wenn Du dir selbst helfen möchtest, und auch künftig nicht mehr wie ein Ochs vor dem Berg stehen willst, kannst Du ja mal diesen Post hier von mir durchlesen. Der trifft überall 100%ig ins Schwarze!Mich würde mal interessieren, welche Antwort die liebe Tanja wohl erhält, wenn ihr Anwalt folgenden Brief auf den Weg schickt:
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wenn die Versicherung §249 ernst nehmen möchte, dann sagt sie einfach "Liebe Tanja, du musst dein Auto in die Werkstatt geben, dort wird es wieder wie vor dem Unfall gemacht."Zitat:
Liebe Versicherung,
nach §249 BGB möchte meine Mandantin nun ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten sorgt nämlich dafür, das alles wieder wie vorher ist.
Hochachtungsvoll
Ein AnwaldMerkst du was?
Sofern Du mit "Blabla" Informationen allgemein bezeichnest, gebe ich dir völlig Recht.
Allerdings stimmt in deiner internen Kommunikation irgendwas nicht mit dem überein, was mir meine vermittelt mit einem Rechtsverständnis, das kein Rechtsexperte in Zweifel ziehen kann:
Der 249 besagt, wie der Umfang des Schadensersatzes zu sein hat. Er regelt nicht, wer nun wem vorschlagen darf, wo er versuchen soll, daß der Zustand hergestellt wird, der ohne schädigendes Ereignis bestehen würde.
Das bedeutet im vorliegenden Falle folgendes: Wenn der Versicherer zu erkennen gibt, daß die Geschädigte sich von der Werkstatt zufrieden stellen lassen soll, dann muß sie auch deren Rechnung ausgleichen. Denn die Geschädigte ist ja selbst nicht qualifiziert genug, um beurteilen zu können, was im Einzelnen zu tun ist.
Ich hoffe, Du merkst nun was.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von URPS
Das bedeutet im vorliegenden Falle folgendes: Wenn der Versicherer zu erkennen gibt, daß die Geschädigte sich von der Werkstatt zufrieden stellen lassen soll, dann muß sie auch deren Rechnung ausgleichen. Denn die Geschädigte ist ja selbst nicht qualifiziert genug, um beurteilen zu können, was im Einzelnen zu tun ist.
Hat die Versicherung zu irgendeinem Zeitpunkt behauptet sie würde die Werkstattrechnung nicht zahlen?
Oder anders gefragt:
Hast du diesen Thread überhaupt mal gelesen?
Anmerkung: Ich halte es übrigens für einen schweren Fehler, nicht sofort nach dem Bekanntwerden eines Schadens und des zuständigen Versicherers eine Feststellungsklage zu starten mit dem Ziel, einen Beweiskostenvorschuß vom Zahlungspflichtigen zu holen. Dann sind Ersatzpflichtige in der Regel sehr bemüht, Geschädigte nicht mit unnötigen Beweisforderungen zu plagen oder ihnen ein Kostenrisiko aufzubürden.
Leider wird diese Vorgehensweise nur von sehr fitten Leuten genutzt, die ständig mit dem Rechtsbewußtsein arbeiten, das auch die Gestalter unserer Rechtsordnung getragen hat, damit Politiker behaupten konnten, Deutschland sei ein demokratischer Rechtsstaat.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Hat die Versicherung zu irgendeinem Zeitpunkt behauptet sie würde die Werkstattrechnung nicht zahlen?Zitat:
Original geschrieben von URPS
Das bedeutet im vorliegenden Falle folgendes: Wenn der Versicherer zu erkennen gibt, daß die Geschädigte sich von der Werkstatt zufrieden stellen lassen soll, dann muß sie auch deren Rechnung ausgleichen. Denn die Geschädigte ist ja selbst nicht qualifiziert genug, um beurteilen zu können, was im Einzelnen zu tun ist.Oder anders gefragt:
Hast du diesen Thread überhaupt mal gelesen?
Ich bin sicher, daß sie genau das nicht zugesagt hat. Zitiere die Zusage bitte. Dir ist schon klar, daß es beim Gebrauch unserer Sprache bei juristischen Bemühungen mitunter auf ein Komma ankommen kann?
@
Luftpumpe mit der Blindenbinde im Avatar
Du hast dir ja bei MT schon in anderen Unterforen eine blutige Nase geholt.
Dein hochtrabendes halbgares Hobby- Juristisches Gesülze hier will nun wirklich keiner lesen.
Am besten du machst dich hier wieder ganz schnell vom Acker du Feststellungskläger, sonst boxt hier der Papst im Kettenhemd.
Für dich werde ich hier schon die passenden Worte finden, mit passendem Punkt und Komma, verlass dich drauf du Weltverbesserer.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@
Luftpumpe mit der Blindenbinde im AvatarDu hast dir ja bei MT schon in anderen Unterforen eine blutige Nase geholt.
Dein hochtrabendes halbgares Hobby- Juristisches Gesülze hier will nun wirklich keiner lesen.
Am besten du machst dich hier wieder ganz schnell vom Acker du Feststellungskläger, sonst boxt hier der Papst im Kettenhemd.
Für dich werde ich hier schon die passenden Worte finden, mit passendem Punkt und Komma, verlass dich drauf du Weltverbesserer.
Offensichtlich bist Du ziemlich aus dem Häuschen.
Wenn mir jemand begegnen würde in einem Diskussionsboard, der hochtrabendes halbgares Hobby-Juristisches Gesülze postet, das nun wirklich keiner lesen will, würde ich als päpstlicher Boxer im Kettenhemd, der sich mit schlaffen Denkmuskeln lächerlich macht, das überlesen und mich ganz schnell vom Acker machen, bevor die Nase blutet.
Ich glaube, Du bist verbeulter als dein Zählmaschinchen im Köpfchen verkraften kann.
Wenn Du irgendwas von meinen Feststellungen entkräften möchtest, dann bitte wenigstens mit ein bißchen juristischen Niveau. Und nicht mit einem derartigen Gekläffe und Gesabber. Danke.
Zitat:
Original geschrieben von URPS
Offensichtlich bist Du ziemlich aus dem Häuschen.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@
Luftpumpe mit der Blindenbinde im AvatarDu hast dir ja bei MT schon in anderen Unterforen eine blutige Nase geholt.
Dein hochtrabendes halbgares Hobby- Juristisches Gesülze hier will nun wirklich keiner lesen.
Am besten du machst dich hier wieder ganz schnell vom Acker du Feststellungskläger, sonst boxt hier der Papst im Kettenhemd.
Für dich werde ich hier schon die passenden Worte finden, mit passendem Punkt und Komma, verlass dich drauf du Weltverbesserer.
Wenn mir jemand begegnen würde in einem Diskussionsboard, der hochtrabendes halbgares Hobby-Juristisches Gesülze postet, das nun wirklich keiner lesen will, würde ich als päpstlicher Boxer im Kettenhemd, der sich mit schlaffen Denkmuskeln lächerlich macht, das überlesen und mich ganz schnell vom Acker machen, bevor die Nase blutet.
Ich glaube, Du bist verbeulter als dein Zählmaschinchen im Köpfchen verkraften kann.
Wenn Du irgendwas von meinen Feststellungen entkräften möchtest, dann bitte wenigstens mit ein bißchen juristischen Niveau. Und nicht mit einem derartigen Gekläffe und Gesabber. Danke.
Ich beende dieses pseudo juristisches Getue und lasse es nicht zu dass der Forenfriede weiter gestört wird.
Grüße
Steini
Wie sagte schon der große Philosoph Garfield:
"Wenn du Sie nicht überzeugen kannst, verwirre Sie!"
Wenn du, lieber Turbo, dich mal an das simple Prinzip "Was, Warum, Fazit" halten würdest und sämtliche Nebensätze weglässt, in dem du unser Rechtssystem gut oder schlecht findest, könnte auch ein Mensch mit einem IQ um die 100 nachvollziehen, was du eigentlich sagen willst...
Versuch doch bitte nochmal, es auf den Punkt zu bringen!
Hallo,du Arme, es ist zwar richtig das Du einer "Schadensminderungspflicht "unterliegst, aber wenn
Du Dich von der gegnerischen Versicherung verunsichert fühlst, hast Du das Recht Dir Hilfe zu holen.
Das ist in diesem Fall ein Verkehrsanwalt, den Du Dir zur Hilfe holen solltest. Hab`keine Angst, den Anwalt muß die gegnerische Versicherung in jedem Falle tragen, Deine Unschuld vorrausgesetzt.
Dieser Anwalt wird für Dich Alle Dir zustehenden Entschädigungen ( Nutzungsausfall usw.) für Dich
von der gegnerischen Versicherung einfordern/ Klagen.
Der Gutachter ist da nicht der richtige Mann für Dich, dein Rechtsanwalt wird, sollte es notwendig werden, einen Gutachter hinzuziehen. Der ADAC hilft Dir bei der Rechtsanwaltsfindung wenn Du möchtest. Gruss aus B.................
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und der nächste Spezialst, den man fagen muss, ob er den Thread überhaupt gelesen hat...🙄
Hallo
Hafi545Wenn Du irgend etwas an meinem Beitrag auszusetzen hast, kannst Du Dies gern in Worte (ganze)
fassen. Deine, wenn ich Deine etwas merkwürdige Ausdrucksweise richtig deute, FRAGE, entbehrt
wohl jeder Realität. Sicher ist dagegen, dem Mädchen bzw. der jungen Dame hat Dein Beitrag doch sehr geholfen. Große Unwissenheit belastet Dich offensichtlich nicht.
Wenn Du die ganzen Themen, die Du seit neuestem mit Deinen Weisheiten überschüttest, auch lesen würdest, könntet Du Dir manche Angriffe gegen Deine Beiträge sparen.
Ich habe bereits vor einer Woche geschrieben, was ich von dem Thema halte und versucht, der TE damit zu helfen.
Daher muss ich jetzt nichts mehr in ganze Worte fassen. Das findest Du alles weiter vorne.
Aber in einem Punkt gebe ich Dir recht: Große Unwissenheit belastet mich tatsächlich nicht. 😁