ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung will Gutachterkosten nur teilweise zahlen.

Versicherung will Gutachterkosten nur teilweise zahlen.

Themenstarteram 3. April 2016 um 20:15

Ich hatte einen Autounfall. Mir ist eine nette Damen auf mein Auto aufgefahren. Es wurde auch bereits alles angewiesen. Leider will die Versicherung der jungen Dame nur einen Teil der Kosten für das Gutachten zahlen, da dieses unangemessen teuer ist. Ich muss nun 160 Euro selbst zahlen. Das Gutachten hat der Tüv Nord erstellt.

Ich möchte die 160 Euro natürlich nicht selbst zahlen.

Aber nur deswegen zum Anwalt wäre natürlich auch Quatsch.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2016 um 09:26:10 Uhr:

Bei höheren Werten besteht die HUK auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Darlegung, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde. Wenn alle lokalen Gutachter dieses Honorar fordern, würde z.B. ein Hinweis dazu erforderlich sein.

Das ist natürlich vollkommener Unsinn!

Die HUK hat auf gar nichts zu bestehen. Sie ist Zahlungsschuldner und hat Schadensersatz zu leisten, sonst nichts.

Wenn ein Schädiger (oder sein Versicherer) den Einwand des Mitverschuldens nach

§ 254 BGB erhebt, so hat er ihn auch zu beweisen.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Mit welcher Begründung wird gekürzt ?

Steht doch da "unangemessen teuer".

Ich würde den TÜV Nord da um Stellungnahme bitten, wie sich der Preis zusammen setzt. Sowas ist ja alles geregelt. Diese Stellungnahme würde ich dann der Versicherung zukommen lassen und auffordern, komplett zu zahlen.

Wie hoch ist der Fahrzeugschaden und wie hoch die Gutachterrechnung?

Zitat:

@Qnkel schrieb am 3. April 2016 um 22:22:58 Uhr:

Steht doch da "unangemessen teuer".

Ich würde den TÜV Nord da um Stellungnahme bitten, wie sich der Preis zusammen setzt. Sowas ist ja alles geregelt. Diese Stellungnahme würde ich dann der Versicherung zukommen lassen und auffordern, komplett zu zahlen.

Unangemessen ist zu allgemein.

am 4. April 2016 um 5:58

Den Unfallverursacher direkt verklagen, Gutachtenkosten sind Schadenkosten, siehe BGB §249, Ist mittlerweile normales Verhalten der Versicherungen, zwar rechtswirdrig aber ist denen egal.

Themenstarteram 4. April 2016 um 6:25

Hallo,

,

vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.

Mein Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 2900 und einen Restwert von 1270 Euro. Der Schaden beläuft sicvh auf 5700 Euro

Das Hoorar übersteigt nach der Auffassung der Versicherung den erforderlichen Aufwand zur Schadensbeseitigung und Sie verstoßt gegen die Pflicht zur Schadensminderung

Das Grundhonorar lag bei 465 Euro , insgesamt belaufen wir uns auf 722,57€, inkl. aller Kosten wie Anfahrt Fotos, Restwertbörse...usw.

571 € werden nur von der Versicherung überwiesen.

571 Euro ?

Dann ist das die HUK Coburg Gelle ? :D

am 4. April 2016 um 8:32

Huk wollte ich jetzt auch vorschlagen :D

Hat es sich immer noch nicht rumgesprochen?

HUK = Probleme im Schadensfall!

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 4. April 2016 um 10:32:26 Uhr:

Huk wollte ich jetzt auch vorschlagen :D

 

HUK = Probleme im Schadensfall!

ChristianHa = kein konstruktiver Beitrag. :(

Zitat:

@Palli86 schrieb am 3. April 2016 um 22:15:02 Uhr:

Aber nur deswegen zum Anwalt wäre natürlich auch Quatsch.

Warum? Die wollen deinen Schaden nicht vollständig begleichen mit einer fadenscheinigen Begründund. Um dich etwas einzuschüchtern noch schnell ein paar § genannt und hoffentlich macht der Kunde nix.

Bei der Summe tippe ich auch auf HUK, aber die VHV steht denen in Sachen Gutachterrechnung nicht viel nach.

Zitat:

@Palli86 schrieb am 4. April 2016 um 08:25:25 Uhr:

 

Das Honorar übersteigt übersteigt nach der Auffassung der Versicherung den erforderlichen Aufwand zur Schadensbeseitigung und Sie verstoßt gegen die Pflicht zur Schadensminderung

????

- Was übersteigt was? Das Honorar übersteigt den Schadensbeseitigungsaufwand?

Der Sachverhalt sollte schon zutreffend dargestellt werden. Oder soll der Forist raten, was gemeint ist?

- Wer ist die "Sie"?

 

O.

 

Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. April 2016 um 11:22:42 Uhr:

Zitat:

@Palli86 schrieb am 3. April 2016 um 22:15:02 Uhr:

Aber nur deswegen zum Anwalt wäre natürlich auch Quatsch.

Warum? Die wollen deinen Schaden nicht vollständig begleichen mit einer fadenscheinigen Begründund. Um dich etwas einzuschüchtern noch schnell ein paar § genannt und hoffentlich macht der Kunde nix.

Die Anwälte werden bei einem Streitwert von 151,57 € sicherlich auch Schlange für dieses Mandat stehen und alles andere sehr gerne stehen und liegen lassen.

am 4. April 2016 um 10:54

Zitat:

@germania47 schrieb am 4. April 2016 um 10:41:43 Uhr:

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 4. April 2016 um 10:32:26 Uhr:

Huk wollte ich jetzt auch vorschlagen :D

 

HUK = Probleme im Schadensfall!

ChristianHa = kein konstruktiver Beitrag. :(

Komisch.

Aber die Häufigkeit scheint im Recht zu geben.

Themenstarteram 5. April 2016 um 6:12

Ja es handelt sich dabei um die HUK. Ich werde nachher einmal das ganze schreiben abfotografieren und den Gutachter kontaktieren. Und anschließend schonmal der HUK schreiben dass ich damit nicht einverstanden bin, dass ich bei nichtüberweisung einen Anwalt einschalten werde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung will Gutachterkosten nur teilweise zahlen.