Versicherung will Gutachterkosten nur teilweise zahlen.

Ich hatte einen Autounfall. Mir ist eine nette Damen auf mein Auto aufgefahren. Es wurde auch bereits alles angewiesen. Leider will die Versicherung der jungen Dame nur einen Teil der Kosten für das Gutachten zahlen, da dieses unangemessen teuer ist. Ich muss nun 160 Euro selbst zahlen. Das Gutachten hat der Tüv Nord erstellt.
Ich möchte die 160 Euro natürlich nicht selbst zahlen.
Aber nur deswegen zum Anwalt wäre natürlich auch Quatsch.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2016 um 09:26:10 Uhr:


Bei höheren Werten besteht die HUK auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Darlegung, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde. Wenn alle lokalen Gutachter dieses Honorar fordern, würde z.B. ein Hinweis dazu erforderlich sein.

Das ist natürlich vollkommener Unsinn!
Die HUK hat auf gar nichts zu bestehen. Sie ist Zahlungsschuldner und hat Schadensersatz zu leisten, sonst nichts.
Wenn ein Schädiger (oder sein Versicherer) den Einwand des Mitverschuldens nach
§ 254 BGB erhebt, so hat er ihn auch zu beweisen.

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Hahaha! 😁

Hier sind Fotos vom schreiben. Hoffe man kann es lesen

Nun aber hoffentlich

Bei höheren Werten besteht die HUK auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Darlegung, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde. Wenn alle lokalen Gutachter dieses Honorar fordern, würde z.B. ein Hinweis dazu erforderlich sein.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2016 um 09:26:10 Uhr:


Bei höheren Werten besteht die HUK auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Darlegung, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde. Wenn alle lokalen Gutachter dieses Honorar fordern, würde z.B. ein Hinweis dazu erforderlich sein.

Das ist natürlich vollkommener Unsinn!
Die HUK hat auf gar nichts zu bestehen. Sie ist Zahlungsschuldner und hat Schadensersatz zu leisten, sonst nichts.
Wenn ein Schädiger (oder sein Versicherer) den Einwand des Mitverschuldens nach
§ 254 BGB erhebt, so hat er ihn auch zu beweisen.

Zitat:

....Die HUK hat auf gar nichts zu bestehen. Sie ist Zahlungsschuldner und hat Schadensersatz zu leisten, sonst nichts.
...

genau so ist es

Ist mir schon klar, nur der HUK leider nicht. Und da die Herrschaften dort auch wissen, dass die wenigsten Unfallopfer wegen den paar Euro vor Gericht ziehen, haben sie oft mit dieser Masche Erfolg. Bei 151,- € (und ohne RS) kann doch kein Anwalt guten Gewissens eine Klage machen. Kostenrisiko ist über 400,- €.

Erinnert mich an einen früheren Unfall von mir, wo der Versicherung das Gutachten vorgelegt wurde und die auf eine eigene Besichtigung durch ihren eigenen Gutachter bestanden. Erst nach Klagezustellung haben die sofort ihre Meinung und meinen Kontostand geändert.

Lies das Schreiben der HUK nochmal und frage dich mal was ein Durchschnittswert mit einer Obergrenze gemein hat. Genau, nichts. Das behauptet aber die HUK und nimmt den Durchschnittswert der Gutachterhonorare als angebliche wirtschaftliche Obergrenze.

Abgesehen davon dass das von denen so toll genannte HUK-Tableau genau null Rechtsgültigkeit hat. Wenn es um überhöhte Honorare geht wird von Gerichten bisher immer die BVSK-Tabelle herangezogen und nicht das was die HUK meint das genug ist.

Zur Info:

Es gibt seit dem 01.04.2016 ein neues Honorartableau von der HUK.

Ist noch ganz druckfrisch.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 6. April 2016 um 21:10:08 Uhr:


Zur Info:

Es gibt seit dem 01.04.2016 ein neues Honorartableau von der HUK.

Ist noch ganz druckfrisch.

Interessant, ist das dem BVSK angeglichen?
Bin bei dem Thema zu lange raus.

Ja, der Honorarbefragung 2015 Mittelwert HB II / IV bis zur Schadenhöhe von 30.000 Euro.

Neu ist hier, dass man bei einer Zweitausfertigung 50 Euro pauschale Nebenkosten berechnen kann.

So lese ich das zumindest da raus.

Werde mal versuchen genaueres zu erfahren, näheres per PN.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 6. April 2016 um 21:10:08 Uhr:


Zur Info:

Es gibt seit dem 01.04.2016 ein neues Honorartableau von der HUK.

Ist noch ganz druckfrisch.

Juckt dich das in der Praxis?

Nur mal so:

Klick

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 4. April 2016 um 10:32:26 Uhr:


Huk wollte ich jetzt auch vorschlagen 😁

Hat es sich immer noch nicht rumgesprochen?

HUK = Probleme im Schadensfall!

Komisch hier mal mein Fall bei der HUK24:

bei der jährlichen Inspektion in einer Ford-Fachwerkstatt wurde ein Marderschaden bei meinem Fiesta festgestellt. Kabel kaputt, Lambdasonde kaputt.
Klare Sache für die Teilkasko. Hab aber nen Vertrag mit Werkstattbindung. Bei der HUK24 angerufen (ja das geht!) und Schaden gemeldet. Antwort: eigentlich müsste man ja der Werkstattbindung folgen, aber da das Auto da jetzt schon steht kann es auch in der Werkstatt gemacht werden. Fazit: Wurde alles bezahlt ohne(!) Probleme.

Nur weil es Negativbeispiele gibt sagt dass überhaupt nix darüber aus wie zahlungswillig eine Versicherung ist.

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