Versicherung lehnt Regulierung ab?!
Bei der VS wurde ein VK-Schaden gemeldet, Fahrzeug steht in der Vertragswerkstatt und wurde nun seitens der Versicherung von einem Gutachter geprüft.
Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet. Die Räder sind mehr als ein halbes Lahr montiert und es wurde regelmäßig gefahren. Das Fahrzeug stand ca. 2 Wochen, danach wurde losgefahren und dann entstand der Schaden.
Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.
Jemand Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:
Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.Hallo,
NEIN!!!
Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.
Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.
In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:
Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.
Angsichts der bestehenden Fakten:
- Felgenschlösser waren montiert
- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen
- Nabe ist nicht zerstört
- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört
- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangenbesteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.
Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!
Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.
Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.Gruss vom Asphalthoppler
Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.
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Wurde die Felge geröntgt?
Zitat:
@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 11:07:30 Uhr:
Wurde leider so abgelehnt
Oh Mann, nach deiner Aussage die Ablehnung mit der Begründung der Manipulation. Laut Versicherungsbedingungen, die hier genannt wurden, muss aber gerade dann die Versicherung zahlen.
Wenn du nicht, wie hier vorgeschlagen, die Versicherungsbedingungen deiner Versicherung mal aufmerksam liest oder sie hier reinstellt, wird das nix.
Ich will, dass ihr zahlt, reicht halt nicht als Gegenargument.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Mai 2019 um 10:35:55 Uhr:
Eine Abfahrtskontrolle wurde aber ebenfalls nicht gemacht, oder? 😕
Mache auch immer eine Abfahrkontrolle. Bei uns wurden bei vielen Autos die Radbolzen gelöst, seitdem schaue ich genauer drauf.
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Abfahrtskontrolle ja oder nein!? Eigentlich merkt man, wenn ein oder mehrere Felgen nicht fest sind, man sollte mehr auf sein Auto hören. Selbst habe ich bei meinem SUV einmal die Sommerfelgen montiert, wurde dann abgelenkt und habe die Radmuttern nicht nachgezogen/ kontrolliert. Nach einer längeren Fahrt bemerkte ich ein leichtes Poltern/ klacken von der Hinterachse. Da ich nicht weit von der Werkstatt entfernt war, fuhr ich dort hin, um nachzufragen, was das sein kann. Das Auto wurde Probe gefahren, vermutet wurden zuerst die Achswellen, und auf die Bühne genommen. Die Achswellen waren es nicht. (...) dann wurden die Bremsklötze vermutet. Um da nachzusehen mussten die Räder runter. (...) und siehe da, die Radmuttern waren nur leicht fest, so das sich das Rad bei Belastung mit einem leichten Klacken bemerkbar machte. Mir war das dann etwas peinlich, da ich die Räder selbst montiert hatte.
Also, dieses fehlende Drehmoment, die Muttern waren nicht so lose, dass man sie mit der Hand lösen konnte, zeigten mir, dass etwas am Fahrzeug nicht korrekt ist.
Was nun die Sache mit der Versicherung betrifft, sollte der TS erst einmal den Vertrag (AGB) lesen, dort steht dass, was die Versicherung leistet. Wie bereits ausgeführt, der Wille, dass die Versicherung den Schaden übernehmen soll, reicht nicht aus.
Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:
Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere
schädigen. Wir leisten Schadenersatz bis zu den vereinbarten Versicherungssummen bei begründeten Ansprüchen Dritter. Unberechtigte Forderungen wehren wir ab.
Schutzbrief. Der Schutzbrief ist Hilfe für unterwegs. Er leistet Service und erstattet Kosten in begrenzter Höhe. Wir schleppen zum Beispiel das Fahrzeug nach einer
Panne oder einem Unfall ab.
Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des versicherten
Fahrzeugs entstehen.
• Teilkasko. Die Teilkasko schützt zum Beispiel bei Entwendung, Naturgewalten, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der
Verkabelung.
• Vollkasko. Die Vollkasko schützt Sie zusätzlich zur Teilkasko vor Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, etwa bei selbst verursachten Unfällen. Versichert sind
zum Beispiel auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.
jaaaa... uuuund?
Ich frage mich immer noch wo das problem ist endlich mal in erfahrung zu bringen, ob die radschrauben alle rausgefallen sind oder abgeschert.
Ich denke, dass diese Rausgefallen sind, wegen schlechter Wartung ..
eventuell nicht mit Drehmoment angezogen, oder Radbolzen mit Fett eingefettet.
Zitat:
@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 16:58:22 Uhr:
Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des versicherten
Fahrzeugs entstehen.• Teilkasko. Die Teilkasko schützt zum Beispiel bei Entwendung, Naturgewalten, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der
Verkabelung.• Vollkasko. Die Vollkasko schützt Sie zusätzlich zur Teilkasko vor Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, etwa bei selbst verursachten Unfällen. Versichert sind
zum Beispiel auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.
Das ist ein Auszug aus einem Werbeflyer der Versicherung, aber nicht aus den Vertragsbestimmungen. Diese sind bis zu 30 eng bedruckte Seiten und da steht bei meiner Versicherung z.B. bei Vollkasko:
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. ... Nicht als Unfallschäden gelten ... Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden....Schäden durch Überbeanspruchung...
Dann hat sie doch eh schnell geantwortet. Oder nicht?
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 27. Mai 2019 um 17:37:03 Uhr:
Zitat:
@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 16:58:22 Uhr:
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. ... Nicht als Unfallschäden gelten ... Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden....Schäden durch Überbeanspruchung...Genau, dafür gibt es extra Versicherungen, für LKW z.B.
Die BBB Versicherung
der TE hat aber wohl keinen LKW 🙄
Eben, deshalb ist dies ja nicht versichert🙂
und daher war Deine Antwort nicht adressatengerecht....