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Versicherung lehnt Regulierung ab?!

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:30

Bei der VS wurde ein VK-Schaden gemeldet, Fahrzeug steht in der Vertragswerkstatt und wurde nun seitens der Versicherung von einem Gutachter geprüft.

Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet. Die Räder sind mehr als ein halbes Lahr montiert und es wurde regelmäßig gefahren. Das Fahrzeug stand ca. 2 Wochen, danach wurde losgefahren und dann entstand der Schaden.

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.

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Vandalismus ist Sache der Vollkasko!

Zitat:

@hjluecke schrieb am 25. Mai 2019 um 23:13:53 Uhr:

Moin!

Also erstens ist nachzuschauen, ob Vandalismus von der Versicherung abgedeckt ist, wenn ja.dann ist es i. d. R. die Teilkasko. Im übrigen sollte, man schon merken, wenn die Radbolzen so lose sind, dass dass Rad verloren geht.

G

Absoluter quatsch, KEINE TK bezahlt vandalismusschäden.

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 21:44

Ich kann nur wiederholen: Es wurde nichts bemerkt sonst wäre die Fahrt abgebrochen wurden.

VK hat abgelehnt.

Habe einen Widerspruch formuliert und warte mal ab

Eine Abfahrtskontrolle wurde aber ebenfalls nicht gemacht, oder? :confused:

Wer bitte geht mit einem drehmomentschlüssel vor jeder fahrt um sein auto und kontrolliert ob alle radschrauben fest sitzen?

Sichtkontrolle reicht (wenn der Bolzen schon ein paar Gewindegänge draußen ist, sollte das auffallen).

Es gibt auch felgen da sind die radbolzen vom nabendeckel verdeckt. Da fällt auch sowas nicht auf

Das hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Meine Frage war ja auch lediglich, ob eine Abfahrtskontrolle gemacht wurde oder nicht.

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 8:55

Ja wurde gemacht, sogar Luftdruck kontrolliert. Es ist mir nichts aufgefallen.

Ich habe einmal vor Jahren meine Bremsscheiben und Beläge in einer Selbstschrauber-Werkstatt gewechselt und dabei in der Eile ein Rad mit den Radschrauben nur handfest angezogen, da die Werkstatt abends zumachen wollte. Das fing bereits nach wenigen 100m massiv an zu rappeln und im Lenkrad zu ziehen, dass man freiwillig sofort stehen bleibt.

 

Von daher kam ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht merkt bzw. vorher mehrere Kilometer auf der AB über 100 km/h fährt. Von daher wäre es sehr wichtig zu wissen, ob eine oder mehrere Schrauben gebrochen sind oder verloren wurden. Wer hat denn den letzten Radwechsel durchgeführt und wie alt sind die Radschrauben? Alle mit Drehmomentschlüssel angezogen worden?

Ich kenne es selbst wenn sich an einem rad die schrauben gleichmäßig lockern, dann hört man zuerst nur in kurven ein ganz leichtes schlagen, das wird dann immer schlimmer und irgendwann ist es nicht mehr zu überhören und man hält freiwillig an. Was anderes ist es, wenn alle schrauben bis auf eine oder zwei mutwillig gelöst werden, das merkt man dann erst wenns den großen knall gibt.

 

Leider ist der te die antwort schuldig geblieben, ob alle schrauben raus waren oder ein oder zwei abgerissen

Wie hier schon richtig gesagt wurde:

Vandalismus ist eigentlich durch die VK abgedeckt. Ob man das Lösen von Radbolzen als Vandalismus bezeichnen soll/kann wird die Versicherung vermutlich anzweifeln und deshalb nicht über die VK regulieren.

Und bei der TK sind in aller Regel die Folgeschäden eines versuchten Einbruchs mitversichert. Vermutlich argumentiert die Versicherung, dass der entstandene Schaden keine unmittelbaren Folgen des versuchten Diebstahl sind. Dewegen reguliert die TK nicht.

Ich würde genau wie du, gegen die Entscheidung der Versicherung Widerspruch einlegen und gegebenfalls einen Anwalt hinzuziehen.

 

@TE

Anzeige erstattet? Das vorsätzliche Lösen von Radmuttern/bolzen stellt eine Straftat dar. 315b StGB

Kann sich eine Versicherung denn "so leicht" aus allem rausreden?

Also hier wurde ja anhang TV und VK gut aufgezeigt wie die Versicherung argumentieren könnte

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 25. Mai 2019 um 23:31:21 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 25. Mai 2019 um 23:13:53 Uhr:

Moin!

Also erstens ist nachzuschauen, ob Vandalismus von der Versicherung abgedeckt ist, wenn ja.dann ist es i. d. R. die Teilkasko. Im übrigen sollte, man schon merken, wenn die Radbolzen so lose sind, dass dass Rad verloren geht.

G

Absoluter quatsch, KEINE TK bezahlt vandalismusschäden.

Genau. Das ist über die VK abgedeckt.

Opppps verklickt :)

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