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Versicherung lehnt Regulierung ab?!

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:30

Bei der VS wurde ein VK-Schaden gemeldet, Fahrzeug steht in der Vertragswerkstatt und wurde nun seitens der Versicherung von einem Gutachter geprüft.

Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet. Die Räder sind mehr als ein halbes Lahr montiert und es wurde regelmäßig gefahren. Das Fahrzeug stand ca. 2 Wochen, danach wurde losgefahren und dann entstand der Schaden.

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.

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Doppel

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 23:15:49 Uhr:

Werde morgen ausführlicher antworten.

Alle 4 Räder hatten je ein Felgenschloss.

Im Gutachten steht dass sich die Bolzen rausgefallen sind und deshalb ein Betriebsschaden vorliegt

Da bin ich mal gespannt:

Was ist denn mit den Felgen - Schlössern genau passiert . Wenn alle Radbolzen gelockert waren , außer dem Felgen -Schloss , dann spricht dass meine Sachen schon mal sehr wohl für Vandalismus .

Da es für die gängigen Felgen Schlösser auch relativ einfach Adapter im Handel gibt , sind auch Felgen Schlösser kein Hindernisgrund . Sie erschweren es nur dem Gelegenheitsdieb oder Gelegenheitssaboteur , alle Rad - Schrauben zu lockern .

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.

Ich hatte in einem anderen Forum mal so einen ähnlichen Fall aber mit Wohnwagen gesehen, da gab es scheinbar Versicherungen extra zubuchbar.

Existiert so etwa im Kfz-Bereich auch ?

Ich selbst bin zwar für nicht immer gleich einen RE einschalten. Aber, in diesem Fall wirst der TS ohne Fachanwalt nicht weiter kommen.

Themenstarteram 31. Mai 2019 um 21:25

Ich warte auf die Zusage der RSV

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