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Versicherung lehnt Regulierung ab?!

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:30

Bei der VS wurde ein VK-Schaden gemeldet, Fahrzeug steht in der Vertragswerkstatt und wurde nun seitens der Versicherung von einem Gutachter geprüft.

Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet. Die Räder sind mehr als ein halbes Lahr montiert und es wurde regelmäßig gefahren. Das Fahrzeug stand ca. 2 Wochen, danach wurde losgefahren und dann entstand der Schaden.

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.

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War ja nur ein allgemeiner Hinweis, dass dafür eine extra Versicherung abgeschlossen werden muss

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 16:53

Also die Schrauben sind wohl rausgefallen und nicht abgerissen oder so etwas..

Das ist aus den AGB aber ich schaue weiter..

A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko

In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,

Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner

mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Schadenereignisse:

Schadenereignisse der Teilkasko

A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko.

Unfall

A.2.3.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist

ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das

Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Deshalb liegt beispielsweise in folgenden Fällen kein Unfallschaden vor:

• Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug

bremst und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.

• Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens

am Fahrzeug.

Mut- oder böswillige Handlungen

A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in

keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt

sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten

mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B.

Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem

Verfügungsberechtigten stehen

Also liegt in deinem Fall kein Unfall vor...

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 27. Mai 2019 um 17:07:38 Uhr:

Ich frage mich immer noch wo das problem ist endlich mal in erfahrung zu bringen, ob die radschrauben alle rausgefallen sind oder abgeschert.

Ja diese Information zu beschaffen scheint ausgesprochen schwierig zu sein, was die gesamte Glaubwürdigkeit dieses Falles noch weiter ... aber naja.

Selbst wenn die Radschrauen nicht abgerissen (klarer Betriebsschaden) sondern einfach weg sind, so müsste man den Umstand dass dies aufgrund einer Manipulation geschah, beweisen. Und zwar vollumfänglich.

Da man das kaum hinbekommen wird ist der Fall an der Stelle wohl entschieden.

das klingt sehr stark nach den von mir verlinkten AKB der HUK

ich empfahl vor einigen Seiten schon einen Anwalt und fragte nach RS-Vers.

Krass..

Dann ist das mit Versicherung bei Vandalismus ja oftmals auch nur auf Papier vorhanden, oder deute ich dies falsch?

Wenn mir jetzt jemand Säure auf den Lack kippt, Pech gehabt?

Oder die HAube aufhebelt und die donnert mir dann aufs Dach

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 27. Mai 2019 um 18:58:36 Uhr:

Krass..

Dann ist das mit Versicherung bei Vandalismus ja oftmals auch nur auf Papier vorhanden, oder deute ich dies falsch?

Wenn mir jetzt jemand Säure auf den Lack kippt, Pech gehabt?

Oder die HAube aufhebelt und die donnert mir dann aufs Dach

das siehst Du m. E. nach falsch

Und wie sieht man es richtig? :rolleyes:

Den Nachweis wird man ja so gut wie nie führen können

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Mai 2019 um 19:00:20 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 27. Mai 2019 um 18:58:36 Uhr:

Krass..

Dann ist das mit Versicherung bei Vandalismus ja oftmals auch nur auf Papier vorhanden, oder deute ich dies falsch?

Wenn mir jetzt jemand Säure auf den Lack kippt, Pech gehabt?

Oder die HAube aufhebelt und die donnert mir dann aufs Dach

das siehst Du m. E. nach falsch

Na ist doch prima!

Also TS, jemand hat die Radbolzen/ Schrauben gelöst. Ich hoffe du hast Anzeige gegen unbekannt vorgebracht, dann bekommst du den Schaden auch reguliert. Da ja: (...) Versichert sind

zum Beispiel auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 17:05

@hjluecke

Ja Anzeige bei der Polizei läuft..

Wenn alle schrauben locker sind dann verabschiedet sich das rad aber nicht mit einem schlag, das merkt man 100%ig vorher

Den Nachweis mit der Säure auf dem Lack wirst Du schon schnell erbringen können.

Die gelösten Radmuttern sind da schon schwieriger. Eine aufgehebelte Moterhaube sieht man m. E. eher als die gelösten Muttern....

 

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 27. Mai 2019 um 19:02:07 Uhr:

Und wie sieht man es richtig? :rolleyes:

Den Nachweis wird man ja so gut wie nie führen können

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 27. Mai 2019 um 19:02:07 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Mai 2019 um 19:00:20 Uhr:

 

das siehst Du m. E. nach falsch

(...) Abwarten, was sich da ergibt, wahrscheinlich wird das eingestellt, dann die Versicherung erneut davon in Kenntnis setzen und eine Schadensregulierung verlangen. Bei erneuter Ablehnung, RA einschalten.

Das funktioniert allerdings nur, wenn du nicht schon irgend etwas gegenteiliges der Versicherung mitgeteilt hast.

besser den RA sofort einschalten....

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 19:05:44 Uhr:

@hjluecke

Ja Anzeige bei der Polizei läuft..

Du erzählst hier Unsinn hoch 10.

Angeblich weißt du nicht ob die Bolzen fehlen oder abgerissen sind, aber Anzeige willst du - wieder angeblich - erstattet haben.

Gegen wen oder was bei abgerissenen Bolzen ?

 

Und ja und natürlich sofort einen RA einschalten, vielleicht auch zwei, auch wenn keiner hier weiß warum und wozu. Aber Hauptsache mal was eingeschaltet. :rolleyes:

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