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Versicherung lehnt Regulierung ab?!

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:30

Bei der VS wurde ein VK-Schaden gemeldet, Fahrzeug steht in der Vertragswerkstatt und wurde nun seitens der Versicherung von einem Gutachter geprüft.

Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet. Die Räder sind mehr als ein halbes Lahr montiert und es wurde regelmäßig gefahren. Das Fahrzeug stand ca. 2 Wochen, danach wurde losgefahren und dann entstand der Schaden.

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.

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Wieviel Räder haben sich denn gelöst?

am 25. Mai 2019 um 13:47

Ich verstehe jetzt nicht, welchen (VK-)Schaden Du von der Versicherung bekommen möchtest?

Wenn es sich um einen durch Verschleiß bedingten Schaden handelt ist das genauso wenig versichert, wie bei Manipulation (sprich eher Vandalismus). Und Diebstahl wäre ohnehin ein Teilkaskoschaden.

Aber nur weil ein Radbolzen fehlt ist da ein Diebstahl schon schwer zu unterstellen, denn der Diebstahl im Versuch ist ebenfalls wie Vandalismus nicht versichert (typisch wäre eingeschlagene Scheibe aber nichts gestohlen, weil gestört worden) und den fehlenden Bolzen als Objekt des erfolgreichen Diebstahls ist schon sehr dünn.

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:52

Also Verschleiss nicht. Also kann da jemand einfach dran fummeln und es ist nicht versichert?

Erstattet hätte ich gerne den großen Schaden am Fahrzeug durch das verlorene Rad.

Es war „nur“ 1 zum Glück

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall.

Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Das lose Rad ist nicht bemerkt worden beim Fahren? 5 Bolzen fallen nicht mit einmal raus,dass das Rad abfällt.

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:59

Nein. Auf der AB plötzlich passiert. Deshalb wundert mich das auch. Das ist doch plötzlich. Man fährt ja nicht mit so etwas rum

am 25. Mai 2019 um 14:02

Neun, wenn jemand nur daran herumfummelt, ist das Vandalismus und nicht versichert. wenn es nachweislich durch einen erfolgten Diebstahl entstanden ist, dann durch die Vollkasko.

Also, -wie schon angedeutet- typischer Schaden: Scheibe eingeschlagen, Radio geklaut, dann wird Radio und Scheibe bezahlt. Wird die Scheibe eingeschlagen und nichts geklaut (was mit dem Fahrzeug fest verbunden ist) weil der Dieb z.B. gestört wurde, ist es Vandalismus und wird üblicher Weise nicht bezahlt, wenn das nicht separat abgesichert ist.

Wenn bei Dir also nichts gestohlen wurde (der Radbolzen zumindest???) wird normaler Weise nichts bezahlt. Wenn das aber mit dem fehlenden Radbolzen für die Teilkasko reicht, wird aber auch vermutlich nur der Bolzen bezahlt und keine Folgeschäden.

Vielleicht muss da ein Versicherungsfachmann mal was zu sagen. Also ich sehe da jetzt erst mal auf Anhieb keine Versicherungsleistung.

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 14:05

Das klingt ja überhaupt nicht erfreulich. Und die Folgeschäden? Also das kann ja bis zum Totalschaden gehen.... bei mir ist es auch ein hoher Betrag den die Werkstatt veranschlagt hat

Ich staune,dass das lose Rad nicht bemerkt wurde auf der AB.

Sind alle Bolzen raus, oder die letzten beiden abgerissen.

Gruß m

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 14:18

Das kann ich nicht genau sagen.

Bemerkt wurde nichts sonst wäre ja vorher abgestellt worden

Meines Erachtens trifft die Unfalldefinition in dem Fall nicht zu.

Siehe hier den Punkt A. 2.3

Im Gegensatz zu dem was da oben geschrieben wurde, sind mut- und böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Auto zu gebrauchen, sehr wohl im Rahmen der VK versichert.

Hier wird es aber wohl schwierig sein, dies bei den Radbolzen nachzuweisen.

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 14:44

Okay danke schon einmal

am 25. Mai 2019 um 14:59

Zitat:

@NDLimit schrieb am 25. Mai 2019 um 16:40:46 Uhr:

...Im Gegensatz zu dem was da oben geschrieben wurde, sind mut- und böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Auto zu gebrauchen, sehr wohl im Rahmen der VK versichert. ...

Ist ja auch nur aus meiner Sicht, bin kein Versicherungsfachman, nur ein Fahrer mit 30 Jahren Auto. (und Versicherungs-)praxis... aber ein 'Gebrauchen' ist es doch nicht, wenn ein Dieb das Auto versucht zu stehlen. Und Vandalismus?

Zitat:

@fplgoe schrieb am 25. Mai 2019 um 16:59:46 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 25. Mai 2019 um 16:40:46 Uhr:

...Im Gegensatz zu dem was da oben geschrieben wurde, sind mut- und böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Auto zu gebrauchen, sehr wohl im Rahmen der VK versichert. ...

Ist ja auch nur aus meiner Sicht, bin kein Versicherungsfachman, nur ein Fahrer mit 30 Jahren Auto. (und Versicherungs-)praxis... aber ein 'Gebrauchen' ist es doch nicht, wenn ein Dieb das Auto versucht zu stehlen. Und Vandalismus?

30 Jahre Auto- und Versicherungspraxis sollten dich doch in die Lage versetzen die verlinkten AKB´s zu lesen :rolleyes:

Zitat aus dem Link: Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Vandalismus war grad noch mal was??? Ach ja... mut- oder böswillige Handlungen...

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