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Versicherung lehnt Regulierung ab?!

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:30

Bei der VS wurde ein VK-Schaden gemeldet, Fahrzeug steht in der Vertragswerkstatt und wurde nun seitens der Versicherung von einem Gutachter geprüft.

Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet. Die Räder sind mehr als ein halbes Lahr montiert und es wurde regelmäßig gefahren. Das Fahrzeug stand ca. 2 Wochen, danach wurde losgefahren und dann entstand der Schaden.

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.

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Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 25. Mai 2019 um 15:30:09 Uhr:

 

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Jemand Erfahrungen?

Im Thread-Auftakt stand was vom Verdacht der Manipulation. Wenn man nicht weiss, wer es gemacht hat, stellt man Anzeige gegen Unbekannt, da ja kein Bekennerschreiben dabei war.

Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, hilft ein Anwalt häufig weiter :)

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 17:26

Wenn Du so gut über den Fall Bescheid weisst kannst mir ja gute Tipps geben

Ich habe doch eben bereits geschrieben dass sie nicht abgerissen sind !?

Das heißt, dass alle schrauben locker waren. Dann ist mir immer noch unbegreiflich, wie man das nicht merken kann.

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 17:37

Ich kann nur sagen wie es war, es war nichts zu merken sonst hätte ich direkt abgeparkt bzw. den Pannendienst gerufen etc.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 27. Mai 2019 um 19:27:53 Uhr:

Das heißt, dass alle schrauben locker waren. Dann ist mir immer noch unbegreiflich, wie man das nicht merken kann.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 27. Mai 2019 um 19:27:53 Uhr:

Das heißt, dass alle schrauben locker waren. Dann ist mir immer noch unbegreiflich, wie man das nicht merken kann.

Das mag dir unbegreiflich sein, habe wie weiter vorne schon geklärt, kann das tatsächlich vorkommen, bitte nachlesen!

 

Gruß

Uwe

@HannahBarbera

Mit welcher Begründung hat die Versicherung denn nun die Zahlung abgelehnt?

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 17:52

Dass es ein Betriebsschaden und kein Vollkaskoschaden sei

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 19:26:56 Uhr:

Wenn Du so gut über den Fall Bescheid weisst kannst mir ja gute Tipps geben

Ich habe doch eben bereits geschrieben dass sie nicht abgerissen sind !?

Das einzige was ich finde ist das hier:

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 26. Mai 2019 um 12:03:23 Uhr:

Anzeige ist offen, aber ob sich da noch etwas finden lässt nach Abschleppen, Werkstatt, Gutachter usw.

Muss ich in der Werkstatt einmal nachfragen ob die Radschrauben nur verloren wurden oder auch gebrochen sind

Und mein Tip ist: Beweise der Versicherung die Manipulation durch Dritte. Die bloße Behauptung dessen ohne zumindest irgendeinen nachvollziehbaren Anhaltspunkt wird ganz sicher nicht ausreichen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 27. Mai 2019 um 19:58:47 Uhr:

Das einzige was ich finde ist das hier:

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 26. Mai 2019 um 12:03:23 Uhr:

Anzeige ist offen, aber ob sich da noch etwas finden lässt nach Abschleppen, Werkstatt, Gutachter usw.

Muss ich in der Werkstatt einmal nachfragen ob die Radschrauben nur verloren wurden oder auch gebrochen sind

Dann hast du das wohl überlesen:

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 18:53:45 Uhr:

Also die Schrauben sind wohl rausgefallen und nicht abgerissen oder so etwas..

Gruß

Uwe

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 27. Mai 2019 um 19:16:14 Uhr:

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 27. Mai 2019 um 19:05:44 Uhr:

@hjluecke

Ja Anzeige bei der Polizei läuft..

Du erzählst hier Unsinn hoch 10.

Angeblich weißt du nicht ob die Bolzen fehlen oder abgerissen sind, aber Anzeige willst du - wieder angeblich - erstattet haben.

Gegen wen oder was bei abgerissenen Bolzen ?

 

Und ja und natürlich sofort einen RA einschalten, vielleicht auch zwei, auch wenn keiner hier weiß warum und wozu. Aber Hauptsache mal was eingeschaltet. :rolleyes:

Ich darf doch um einen normalen Umgangston bitten. Der TE schrieb bereits, dass die Radmuttern fehlten. Bitte sorgfältig lesen, ehe man unfreundlich wird :)

Zitat:

@twindance schrieb am 27. Mai 2019 um 20:42:12 Uhr:

Ich darf doch um einen normalen Umgangston bitten.

Aber sicher. :-)

Die fragliche Zeile des TE ist mir in der Tat entgangen.

@HannahBarbera

Aber auch du solltest Beiträge aufmerksam lesen und Fragen auch beantworten und nicht immer erst auf Nachfrage.

Was ist mit meiner Frage nach den Felgenschlössern?

Auch sollten deine Antworten etwas umfangreicher ausfallen. Die Versicherung hat doch sicherlich die Ablehnung nicht nur mit Betriebsschaden begründet, sondern doch auch begründet, warum sie von einem Betriebsschaden ausgeht. Wenn nicht, hast du nicht nachgefragt? Was ist eigentlich mit dem Gutachten, hast du dies einsehen können? Wenn nicht, so fordere es an, denn schließlich könnten sich aus dem Gutachten auch Ansprüche gegen die Werkstatt ableiten lassen, die die Räder montiert hat. Weiterhin ist das Gutachten die Basis um die Entscheidung der Versicherung anzufechten.

Bedenke bitte, es ist dein Problem und nicht unser und daher ist es sinnvoll soviel Infos zu liefern wie möglich, auch wenn sie dir unwichtig erscheinen.

Gruß

Uwe

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 21:15

Werde morgen ausführlicher antworten.

Alle 4 Räder hatten je ein Felgenschloss.

Im Gutachten steht dass sich die Bolzen rausgefallen sind und deshalb ein Betriebsschaden vorliegt

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

am 28. Mai 2019 um 0:11

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

 

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