Versicherung gibt mir keine Auskunft übers Gutachten

Hallo Leute,
mir ist vor knapp 3-4 Wochen jemand ins Auto eingebrochen und hat mir mein Radio mit Navifunktion und einigem mehr entwendet. Seitdem 6.11 warte ich nun auf einen Rückruf seitens Gutachter, trotz mehrfacher Nachfrage. Das einzige das man mir gesagt hat ist, dass man mir womöglich mein Auto wegnehmen wird, wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Und heute kam die Nachricht, dass die Polizeiakte angefragt wird, aber wieder nichts vom Gutachten.

Ein bekannter hat mir erzählt, dass der Gutachter der Versicherung den Schaden minimiert (Schadensmanagement). Stimmt das? Soll ich einen eigenen Gutachter beauftragen (geht das überhaupt noch) oder sollte ich zuerst die Summe abwarten? Eine Rechtsschutz habe ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 5. März 2019 um 13:58:41 Uhr:


Den Gutachter habe ich selber bezahlt.
Aber durch meinen eigenen Gutachter hat es sich komplett anders entwickelt und es wurde auch alles ergänzt was entwendet worden ist und nachweisbar war. Und der Reifen und die Lackabplatzer wurden außen vorgelassen, da die nichts mit dem Diebstahl zu tun haben. Das hat den Wirtschaftlichen Totalschaden verhindert.

Wenn das Gutachten "Deines" Sachverständigen Grundlage für die Regulierung war, dann war das "Gutachten" der Versicherung falsch! Dann muss Dein Gutachten bezahlt werden.
Hol Dir das Geld...

45 weitere Antworten
45 Antworten

Wenn der Gutachter in Absprache, d.h. mit Einverständnis der Versicherung beauftragt wird.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. November 2018 um 14:42:39 Uhr:


In welchen Fällen übernimmt denn die Versicherung bei einem Kaskoschaden die Kosten, eines von mir beauftragten Gutachters?

Da gibt es mehrere mögliche Szenarien. Man sollte sich bei jedem Kaskoschaden mit seiner Versicherung absprechen und versuchen, bedingungsgemäß den eigenen Gutachter zu platzieren. Weigert sie sich kategorisch und besteht auf ihrem eigenen GA, kann man in der Regel davon ausgehen, dass dann das GA zu niedrig sein wird.
Auch wenn man unwissend den Versicherungsgutachter ans Fahrzeug gelassen hat und anschließend feststellen muss, dass die Schadenshöhe nicht korrekt ermittelt wurde, darf man eine korrekte Schadenshöhenermittlung durch einen selbst gewählten Sachverständigen vornehmen lassen.

Es ging aber um die Aussage....

Zitat:

"Man beauftragt generell selbst einen versicherungsunabhängigen Gutachter."

In welchen Fällen also bezahlt die Versicherung diesen selbsgewählten versicherungsunabhängigen Gutachter bei einem Kaskoschaden?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. November 2018 um 15:01:05 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. November 2018 um 14:42:39 Uhr:


In welchen Fällen übernimmt denn die Versicherung bei einem Kaskoschaden die Kosten, eines von mir beauftragten Gutachters?

Da gibt es mehrere mögliche Szenarien. Man sollte sich bei jedem Kaskoschaden mit seiner Versicherung absprechen und versuchen, bedingungsgemäß den eigenen Gutachter zu platzieren. Weigert sie sich kategorisch und besteht auf ihrem eigenen GA, kann man in der Regel davon ausgehen, dass dann das GA zu niedrig sein wird.
Auch wenn man unwissend den Versicherungsgutachter ans Fahrzeug gelassen hat und anschließend feststellen muss, dass die Schadenshöhe nicht korrekt ermittelt wurde, darf man eine korrekte Schadenshöhenermittlung durch einen selbst gewählten Sachverständigen vornehmen lassen.

Wenn man mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, gibt es in den Versicherungsbedingungen eine genaue Beschreibung des weiteren Verfahrens.

Ähnliche Themen

@rrwraith
Da muss sich etwas geändert haben.
Ich kannte nur das Sachverständigenverfahren.

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. November 2018 um 15:05:53 Uhr:


@rrwraith
Da muss sich etwas geändert haben.
Ich kannte nur das Sachverständigenverfahren.

Was sollte sich geändert haben? Ab und zu hat man es auch in Schadensabteilungen mit vernünftigen Menschen zu tun. (Wird leider immer seltener.) Dann reguliert man nach dem korrekten GA und spart sich die weitergehenden Kosten des SV-Verfahrens...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. November 2018 um 15:01:05 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. November 2018 um 14:42:39 Uhr:


In welchen Fällen übernimmt denn die Versicherung bei einem Kaskoschaden die Kosten, eines von mir beauftragten Gutachters?

Da gibt es mehrere mögliche Szenarien. Man sollte sich bei jedem Kaskoschaden mit seiner Versicherung absprechen und versuchen, bedingungsgemäß den eigenen Gutachter zu platzieren. Weigert sie sich kategorisch und besteht auf ihrem eigenen GA, kann man in der Regel davon ausgehen, dass dann das GA zu niedrig sein wird.

Darum ging es aber hier nicht, sondern um die Aussage "Man beauftragt generell selbst einen versicherungsunabhängigen Gutachter."

Zitat:

Auch wenn man unwissend den Versicherungsgutachter ans Fahrzeug gelassen hat und anschließend feststellen muss, dass die Schadenshöhe nicht korrekt ermittelt wurde, darf man eine korrekte Schadenshöhenermittlung durch einen selbst gewählten Sachverständigen vornehmen lassen.

Dieser eigene GA aber in der Regel auch nicht von der Versicherung bezahlt wird.

Wenn es aber soweit kommt, Gutachten, Gegengutachten, befürchte ich, dass erst ein Richter über die endgültige Kostenverteilung entscheidet. 😉

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. November 2018 um 10:31:34 Uhr:



Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 20. November 2018 um 10:22:03 Uhr:


Warum trifft man solche Aussagen, wenn man keine Ahnung hat? Bei einem Kaskoschaden bleibt der TE dann auf den Gutachterkosten sitzen.

Diese Aussage ist genauso falsch, wie die kritisierte.
Also bitte nicht Andere bezichtigen, keine Ahnung zu haben, wenn man selbst keine hat...

Wie in nachfolgenden Postings schon geschrieben wurde, bitte das Zitat genau lesen. Das es immer Fallkonstellationen geben kann ist klar, aber Du schreibst ja selbst in Absprache mit der Versicherung und somit besteht kein Widerspruch zu meiner Aussage...

Hauptsache aber erstmal meine Aussage kommentiert und von einem Ahnungslosen noch ein Danke erhalten.

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 20. November 2018 um 19:23:32 Uhr:


Wie in nachfolgenden Postings schon geschrieben wurde, bitte das Zitat genau lesen.

Ich habe es genau gelesen und bestätigt, dass die Aussage so nicht richtig ist.

Zitat:

Das es immer Fallkonstellationen geben kann ist klar, aber Du schreibst ja selbst in Absprache mit der Versicherung und somit besteht kein Widerspruch zu meiner Aussage...

Doch, Du hast behauptet, bei einem Kaskoschaden bliebe man auf den Kosten eines selbstgewählten SV sitzen. Dies ist und bleibt falsch. Bei richtigem Vorgehen müssen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle diese Kosten von der Versicherung getragen werden.

Zitat:

Hauptsache aber erstmal meine Aussage kommentiert und von einem Ahnungslosen noch ein Danke erhalten.

Der ist jedenfalls weniger ahnungslos als Du... 😁

Die Kaskoversicherung ist Vertragsrecht. Es gibt Obliegenheiten im Schadenfall. Diese besagen, Weisung beim Versicherer einzuholen und auch die Tragung der Gutachterkosten ist in den Bedingungen geregelt.

Hier heißt es, dass der Versicherer grundsätzlich im Kaksofall wenn er es für erforderlich hält einen Gutachter beauftragt und die Kosten für die Beauftragung übernommt. Die Kostentragung eines durch den VN beauftragten SV wird in der Regel nicht erstattet, nur wenn die eigene Beauftragung eines SV beantragt wird und dieser vom Versicherer zugestimmt wird.

In der Praxis wird kein Versicherer aus den von Euch angegebenen Gründen (rechnet knapper, rechnet je nach FZG-Alter und vorliegendem Reparaturauftrag nach entsprechenden Stundensätzen) gar kein Grund einfallen, dies grundsätzlich zu übernehmen.

Auch wenn hier in der Theorie die Kosten vom Versciherer übernommen werden muss man aber auch nicht den Eindruck erwecken, dass das auch nur ansatzweise die Regel wäre.....

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 20. November 2018 um 21:21:00 Uhr:


Die Kaskoversicherung ist Vertragsrecht. Es gibt Obliegenheiten im Schadenfall. Diese besagen, Weisung beim Versicherer einzuholen und auch die Tragung der Gutachterkosten ist in den Bedingungen geregelt.

Du als Versicherungsmitarbeiter solltest Dir einfach mal AKB dahingehend anschauen, welche begrenzten Weisungsbefugnisse Versicherer tatsächlich haben. Diese werden von ihnen maßlos überschätzt.

Zitat:

Hier heißt es, dass der Versicherer grundsätzlich im Kaksofall wenn er es für erforderlich hält einen Gutachter beauftragt und die Kosten für die Beauftragung übernommt. Die Kostentragung eines durch den VN beauftragten SV wird in der Regel nicht erstattet, nur wenn die eigene Beauftragung eines SV beantragt wird und dieser vom Versicherer zugestimmt wird.

Du kannst uns sicher die Bedingungen irgendeines Versicherers nennen, in denen dies so steht.

Ich kenne keine. Bei mir z. B. steht: "Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir

dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben." Das ist etwas völlig Anderes.

Zitat:

In der Praxis wird kein Versicherer aus den von Euch angegebenen Gründen (rechnet knapper, rechnet je nach FZG-Alter und vorliegendem Reparaturauftrag nach entsprechenden Stundensätzen) gar kein Grund einfallen, dies grundsätzlich zu übernehmen.

Mir fallen da ganz viele Gründe ein! Es nicht darum, wie wenig ein Versicherer zahlen möchte, sondern darum, was er zahlen muss. Und da ein vorsätzlich fehlerhaftes Versicherungsgutachten keine Regulierungsgrundlage sein kann, müssen die Kosten einer korrekten Schadenshöhenermittlung selbstverständlich vom Versicherer getragen werden.

Zitat:

Auch wenn hier in der Theorie die Kosten vom Versciherer übernommen werden muss man aber auch nicht den Eindruck erwecken, dass das auch nur ansatzweise die Regel wäre.....

Dies liegt doch ausschließlich daran, dass die Kunden von ihrem Vertragspartner belogen und für dumm verkauft werden und dass sich wegen Unwissenheit kaum jemand dagegen wehrt.

Zitat:

Hier heißt es, dass der Versicherer grundsätzlich im Kaksofall wenn er es für erforderlich hält einen Gutachter beauftragt und die Kosten für die Beauftragung übernommt. Die Kostentragung eines durch den VN beauftragten SV wird in der Regel nicht erstattet, nur wenn die eigene Beauftragung eines SV beantragt wird und dieser vom Versicherer zugestimmt wird.

Du kannst uns sicher die Bedingungen irgendeines Versicherers nennen, in denen dies so steht.

Ich kenne keine. Bei mir z. B. steht: "Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir

dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben." Das ist etwas völlig Anderes.

Auch wenn ich kein ausgebildeter Jurist bin, allerdings gerne zu lernen bereit bin: Dann erkläre mir mal den faktischen Unterschied zwischen dem von mir in eigenen Worten Wiedergegebenem und deiner sicherlich sauberen Zitierung der Versicherungsbedingungen.

Kosten werden bezahlt, wenn VR selber beauftragt oder der Beauftragung durch den VN zustimmt - was habe ich den anderes gesagt?

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 21. November 2018 um 18:27:27 Uhr:


Kosten werden bezahlt, wenn VR selber beauftragt oder der Beauftragung durch den VN zustimmt - was habe ich den anderes gesagt?

Das sollte auch für einen Nichtjuristen verständlich sein: Beauftragung veranlassen ist etwas Anderes als beauftragen.
Dazu reicht es z. B. aus, wenn der Versicherer dem VN schriftlich mitteilt, dass für die Regulierung ein Gutachten benötigt wird. Damit hat er die Beauftragung eines SV veranlasst und die Auswahl kann auch der VN treffen. Ebenso verhält es sich, wenn der VN ein GA wünscht und der Versicherer stimmt dem zu.

@rrwraith:

Was denn nun: kann der Versicherungsnehmer bei einem Kaskoschaden immer einen eigenen Gutachter bestimmen ODER setzt dies stets die Zustimmung bzw. konkludentes Handeln der Versicherung voraus?

da die Versicherer ja grundsätzlich Schweinehunde sind, werden sie dir so konkludent wie du das wünscht nie handeln. Ein Versciherer wird nie schreiben : Für die Schadenbearbeitung ist ein Gutachten erforderlich.
Er schreibt weiterhin: Wir haben einen Gutachter beauftragt. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und den Schaden aufnehmen.

Das Dir ein Versicherer zustimmt, selber einen Gutachter zu beauiftragen, wird in der Zukunft genauso wenig passieren wie in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart.

Den auch wenn die Auslegung der Worte in den Versicherungsbedingungen wie so oft im rechtsverbindlichen Deutsch manigfaltig ist, so wird in der Praxis - also der tagtäglichen Arbeit nun mal genau das gemacht was ich gesagt habe und nicht das, wo für rrwraith Tag für Tag kämpft... Den die Versicherer sind grundsätzlich ungerecht, bescheißen dich wo du dabei stehst und du kannst nix dagegen machen. Ist quasi wie die Mafia. Da zahlen die Leute auch Schutzgeld, obwohl sie lange dachten, gar keinen Schutz zu brauchen.

Wenn die Selbstverständlichkeiten, von denen rrwraith schreibt auch nur ansatzweise selbstverständlich wären, hätten Sie sich vermutlich schon rumgesprochen und jeder 10.te Versciherungsnehmer würde in der Kasko seinen eigenen Gutachter beauftragen. In der Praxis ist es maximal jeder 10.000ste......

Das war das, was ich eingangs meinte

Deine Antwort
Ähnliche Themen