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Versicherung gibt mir keine Auskunft übers Gutachten

Themenstarteram 19. November 2018 um 13:29

Hallo Leute,

mir ist vor knapp 3-4 Wochen jemand ins Auto eingebrochen und hat mir mein Radio mit Navifunktion und einigem mehr entwendet. Seitdem 6.11 warte ich nun auf einen Rückruf seitens Gutachter, trotz mehrfacher Nachfrage. Das einzige das man mir gesagt hat ist, dass man mir womöglich mein Auto wegnehmen wird, wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Und heute kam die Nachricht, dass die Polizeiakte angefragt wird, aber wieder nichts vom Gutachten.

Ein bekannter hat mir erzählt, dass der Gutachter der Versicherung den Schaden minimiert (Schadensmanagement). Stimmt das? Soll ich einen eigenen Gutachter beauftragen (geht das überhaupt noch) oder sollte ich zuerst die Summe abwarten? Eine Rechtsschutz habe ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 5. März 2019 um 13:58:41 Uhr:

Den Gutachter habe ich selber bezahlt.

Aber durch meinen eigenen Gutachter hat es sich komplett anders entwickelt und es wurde auch alles ergänzt was entwendet worden ist und nachweisbar war. Und der Reifen und die Lackabplatzer wurden außen vorgelassen, da die nichts mit dem Diebstahl zu tun haben. Das hat den Wirtschaftlichen Totalschaden verhindert.

Wenn das Gutachten "Deines" Sachverständigen Grundlage für die Regulierung war, dann war das "Gutachten" der Versicherung falsch! Dann muss Dein Gutachten bezahlt werden.

Hol Dir das Geld...

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Manche zustehenden Rechte muss man sich im Nachhinein allerdings auch teuer erkaufen.

Z.B. wenn die Versicherung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und solche "Querulanten" rausschmeisst und man sich dann für teuer Geld eine neue Versicherung mit Kasko suchen muss.

Vertragsbruch als Normalität und vertragskonformes Verhalten als Querulantentum zu bezeichnen, läßt allerdings tief blicken...

War doch nicht meine persönliche Meinung. :)

Eine Versicherung könnte das allerdings so sehen, deshalb auch die " "

Eine Versicherung, die sich so dumm-arrogant wie von Relaxolator beschrieben verhält, kann sowieso kein geeigneter Vertragspartner sein!

Und irgendwelche Ängste in Bezug auf Kündigung zu schüren, ist deshalb nonsense.

Es gibt mehr als 100 Alternativen, die alle mit großem Werbeaufwand um Kunden buhlen...:)

Naja, die Tatsache, dass Sie sich "dumm-arogant" verhält unterläge ja erstmal der Prämisse, dass alle Versicherungen den Kunden am laufenden Band verarschen wollen - da knickt deine Theorie meiner Ansicht nach ja schon mal gewaltig ein.

Es ist wie immer die goldene Mitte der Ansichten, natürlich als RA erstmal deiner Ansicht, dass Versicherungen grundsätzlich immer bescheißen wollen, um die Kosten gering zu halten wie dann auch meiner Ansicht, das der korrekte Anspruch ermittelt werden soll.

Tut mir leid, wenn das der allgemeinen Rechtsauffassung nicht entspricht, aber ich persönlich empfinde es nicht als Rechtsbeschneidung, wenn man bei einem 10-15 Jahre alten Auto im Falle eines Kaskoschadens und für den lediglich anstehenden Wechsel eines Stoßfängers die Stundensätze eines Fachbetriebs (das muss man sich ja auch mal auf der Zunge zergehen lassen, diese Beträge liegen zwischenzeitlich um die 150 EUR Stundenlohn und höher) auf die eines Karosserie- und Lackierfachbetriebs kürzt, wenn der FZG-Halter sowieso nicht reparieren lässt. Ich wäre auch, wenn ich auch nur ansatzweise etwas zu melden hätte Befürworter, für FZGe ab einem Gewissen alter im Falle der fiktiven Abrechnung nur Smart-Repair-Kosten zu erstatten.

Wem das nicht passt, der kann ja reparieren lassen.....

Aber dieses Katz- und Maus-Spiel wird immer so weiter gehen.... Das ist wohl so - und am Ende des Tages verdienen viele Menschen damit wohl ihr Geld - mal gucken wie lange noch im Zuge von Digitalisierung.

Und ich würde wohl einen 10er drauf wetten, dass auch der Versicherungscomputer der Zukunft, der die Mitarbeiter ersetzt, einen Gutachter beauftragt und kein Schreiben rausschickt, das ein Gutachten erforderlich ist

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 19. November 2018 um 14:29:23 Uhr:

Hallo Leute,

mir ist vor knapp 3-4 Wochen jemand ins Auto eingebrochen und hat mir mein Radio mit Navifunktion und einigem mehr entwendet. Seitdem 6.11 warte ich nun auf einen Rückruf seitens Gutachter, trotz mehrfacher Nachfrage. Das einzige das man mir gesagt hat ist, dass man mir womöglich mein Auto wegnehmen wird, wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Und heute kam die Nachricht, dass die Polizeiakte angefragt wird, aber wieder nichts vom Gutachten.

Ein bekannter hat mir erzählt, dass der Gutachter der Versicherung den Schaden minimiert (Schadensmanagement). Stimmt das? Soll ich einen eigenen Gutachter beauftragen (geht das überhaupt noch) oder sollte ich zuerst die Summe abwarten? Eine Rechtsschutz habe ich.

Beim Kaskoschaden sendet die Versicherung ihren Gutachter, du Kannst auch einen selber bestimmen den du dann auch bezahlst.

Wenn die Versicherung sich nicht bewegt besorge dir einen Kostenvoranschlag und reiche diesen ein.

Wie alt ist denn dein Auto und was für ein Fahrzeug hast du ?

Wegen dem Wirtschaftlichen Totalschaden.

Werbelink entfernt - bitte die NUB beachten / twindance-MT-Moderation

Wenn man hier nur auftritt um Werbung zu schalten, sollte man auch keine Fragen stellen, die im Laufe des Threads bereits beantwortet wurden! :rolleyes:

Themenstarteram 24. November 2018 um 20:27

Also kurzes Feedback: von der Versicherung kam bis jetzt nichts. Warte mal noch ne Woche.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, zahle ich den Gutachter selber. Aber wenn die Versicherung das OK gibt, übernehmen die die Kosten?

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 21:47

So kurzes Feedback. Habe heute am Telefon richtih gemeckert und das Gutachten war nun innerhalb von 5 Minuten per Mail bei mir. Beim genauen durchschauen, fiel mir auf, dass meine ganzen Rechnungen wie MFL, Armlehne, Radio etc einfach mal ausgelassen worden sind.

Morgen kommt ein anderer Gutachter, den ich auch selber zahlen werde.

wie ging die Geschichte aus bzw. weiter?

Themenstarteram 5. März 2019 um 12:58

Mein Geld habe ich Anfang Januar bekommen. Den Gutachter habe ich selber bezahlt. Der andere Gutachter hatte schon bei einfachen verschraubungen Etc gespart und sämtliche Schäden vom Fahrzeug reingenommen um den Wert zu mindern. Zum Beispiel Lackabplatzer am Felgenlack,der Motorhaube oder die geschliffenen Bordsteinschäden an der vorderen linken Felge. Das hatte einen Wirtschaftlichen Totalschaden bewirkt.

Aber durch meinen eigenen Gutachter hat es sich komplett anders entwickelt und es wurde auch alles ergänzt was entwendet worden ist und nachweisbar war. Und der Reifen und die Lackabplatzer wurden außen vorgelassen, da die nichts mit dem Diebstahl zu tun haben. Das hat den Wirtschaftlichen Totalschaden verhindert.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 5. März 2019 um 13:58:41 Uhr:

Den Gutachter habe ich selber bezahlt.

Aber durch meinen eigenen Gutachter hat es sich komplett anders entwickelt und es wurde auch alles ergänzt was entwendet worden ist und nachweisbar war. Und der Reifen und die Lackabplatzer wurden außen vorgelassen, da die nichts mit dem Diebstahl zu tun haben. Das hat den Wirtschaftlichen Totalschaden verhindert.

Wenn das Gutachten "Deines" Sachverständigen Grundlage für die Regulierung war, dann war das "Gutachten" der Versicherung falsch! Dann muss Dein Gutachten bezahlt werden.

Hol Dir das Geld...

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 22. November 2018 um 10:50:17 Uhr:

Tut mir leid, wenn das der allgemeinen Rechtsauffassung nicht entspricht, aber ich persönlich empfinde es nicht als Rechtsbeschneidung, wenn man bei einem 10-15 Jahre alten Auto im Falle eines Kaskoschadens und für den lediglich anstehenden Wechsel eines Stoßfängers die Stundensätze eines Fachbetriebs (das muss man sich ja auch mal auf der Zunge zergehen lassen, diese Beträge liegen zwischenzeitlich um die 150 EUR Stundenlohn und höher) auf die eines Karosserie- und Lackierfachbetriebs kürzt, wenn der FZG-Halter sowieso nicht reparieren lässt. Ich wäre auch, wenn ich auch nur ansatzweise etwas zu melden hätte Befürworter, für FZGe ab einem Gewissen alter im Falle der fiktiven Abrechnung nur Smart-Repair-Kosten zu erstatten.

Wem das nicht passt, der kann ja reparieren lassen.....

Smart Repair ist ausreichend - interessante Sichtweise eines Versicherungsangestellten.

Auf der anderen Seite aber für 10 Jahre Autos in der Kasko die gleichen Beiträge nehmen wie für Neuwagen, also bei deutlich geringerem finanziellem Risiko.

Wie es hier überhaupt auffällt, dass Versicherungen sich wohl gerne bei den vorgeblich finanziell schwächeren knauserig verhalten. Da passt diese Smart Repair Aussage so richtig ins Bild.

Themenstarteram 8. März 2019 um 23:24

Zitat:

@rrwraith schrieb am 5. März 2019 um 18:12:17 Uhr:

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 5. März 2019 um 13:58:41 Uhr:

Den Gutachter habe ich selber bezahlt.

Aber durch meinen eigenen Gutachter hat es sich komplett anders entwickelt und es wurde auch alles ergänzt was entwendet worden ist und nachweisbar war. Und der Reifen und die Lackabplatzer wurden außen vorgelassen, da die nichts mit dem Diebstahl zu tun haben. Das hat den Wirtschaftlichen Totalschaden verhindert.

Wenn das Gutachten "Deines" Sachverständigen Grundlage für die Regulierung war, dann war das "Gutachten" der Versicherung falsch! Dann muss Dein Gutachten bezahlt werden.

Hol Dir das Geld...

Danke. Da werde ich gleich morgen mal telefonieren..

am 4. Juni 2019 um 21:58

Solange du nicht der Unfall-Verursacher bist möchte ich meinen sogar immer! Ist auch zu empfehlen wenn man einen eigene beauftragt. ***Werbung entfernt. MT-Moderation***

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