Versicherung gekündigt Möglichkeiten
Hallo,
meine Verischerung DEVK Allgemeine hat den Vertrag gekündigt, weil der Antrag zu spät reingekommen ist. Die Versicherung läuft über meinen Vater und er war 2 Wochen lang wegen seiner Arbeit nicht Zuhause. Habe deswegen 1 Woche bevor die Frist abgelaufen ist, dort angerufen und es denen erklärt.
Die konnten mir aber auch nicht wirklich helfen und sagten, dass ich es einfach so schnell wie möglich abgeben soll. Da ich aber die Unterschrift meines Vaters benötige, konnte ich erst 1-2 Tage nach der Frist abgeben. Ja und jetzt haben sie gekündigt. Habe den auch eine Email geschrieben und alles erklärt aber bis jetzt keine Antwort erhalten.
Da eben die Versicherungsgesellschaft gekündigt hat, wird es denke ich schwer eine neue Versicherung zu finden. Eigentlich kenne ich sowas nur bei Leuten die nicht zahlen. Denkt ihr wenn ich der neuen Versicherung alles erläutere, sie Verständnis haben werden bzw. wenn aus so einem Grund der Vertrag gekündigt wurde es nicht schwer wird eine neue Versicherung zu finden?
Mein Vater ist der Halter des Fahrzeugs und der Versicherungsnehmer.
Ist es möglich die neue Versicherung auf meine Mutter anzumelden damit ich nicht erwähnen muss das die alte Versicherung gekündigt hat?
Meine nächste Frage wäre wie man die günstigste Versicherung findet.
Auf den Vergleichsportalen sind ja leider nicht alle Versicherungsgesellschaften gelistet.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
bis in drei wochen dann...
75 Antworten
Natürlich. Aber warum soll der Fragesteller dann schreiben, dass die Versicherung wegen des fehlenden Antrags gekündigt hat. Ich traue ihm schon zu, dass er solch ein Schreiben lesen kann. Ein Rückstrittschreiben ist inhaltlich komplett anders. Da hätte der Antrag ja vorgelegen. Ansonsten wäre ein Rücktritt in dieser Situation überhaupt nicht möglich.
Was sollte ihm das bringen, hier den Sachverhalt nicht korrekt darzustellen. Er will ja Hilfe.
Mit ging es darum, dass bei dem geschilderten Sachverhalt eine EVB per Beginn nicht nötig ist. Denn das suggeriert, dass hier per Beginn kein Versicherungsschutz bestanden hat. Und das ist falsch.
Das ist natürlich Unsinn. Rückwirkend bedeutet Rücktritt! Das ist hier nicht der Fall. Einfach mal einen Blick ins VVG (§19.4) werfen.
Im Brief der Zulassungsstelle steht auch, dass nach Mitteilung der Versicherungsgesellschaft der Versicherungsschutz erloschen ist. Ich soll dementsprechend entweder einen neuen Versicherunggschutz nachweisen oder mit meinem Fahrzeugschein und Kennzeichenschildern dorthin gehen und abstempeln lassen.
Und im Brief der DEVK steht auch, dass ich mich nach einer anderen Versicherung umsehen soll.
Dann noch eine Frage nebenbei:
Sollte ich die Versicherung über meine Mutter laufen lassen, da die eine viel bessere SF Klasse hat?
Also falls die DEVK mir jetzt keine Versicherung mehr geben möchte.
Zählt die Kündigung für das Auto oder für den Versicherungsnehmer?
Also ob ich dann mit meiner Mutter oder ich selbst problemlos eine neue Versicherung finden kann.
Der jetzige Vertrag lief ja über meinen Vater.
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Hat denn der TE, der ja Sohn seines Vaters ist, überhaupt eine Vollmacht von diesem gehabt, dass er gegenüber der Versicherung rechtsverbindliche Aussagen treffen kann?
Versicherungsnehmer war ja der Vater.
Und wer hat denn die Briefe von der Versicherung erhalten? Der Vater oder der TE?
Das gleiche gilt für das Schreiben der Zulassungsstelle. Vater ist laut Eingangspost der Halter. Somit kann der TE die Post nicht erhalten haben.
Weiß der Vater überhaupt von der ganzen Geschichte?
Zitat:
@trouble01 schrieb am 28. Dezember 2015 um 17:11:44 Uhr:
Hat denn der TE, der ja Sohn seines Vaters ist, überhaupt eine Vollmacht von diesem gehabt, dass er gegenüber der Versicherung rechtsverbindliche Aussagen treffen kann?Versicherungsnehmer war ja der Vater.
Und wer hat denn die Briefe von der Versicherung erhalten? Der Vater oder der TE?
Das gleiche gilt für das Schreiben der Zulassungsstelle. Vater ist laut Eingangspost der Halter. Somit kann der TE die Post nicht erhalten haben.
Weiß der Vater überhaupt von der ganzen Geschichte?
Beide Briefe sind an meinen Vater gerichtet. Er hat es mir gezeigt, weil das Auto "eigentlich" mir gehört und ich der hauptsächliche Fahrer bin.
Natürlich weiß er von allem.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 28. Dezember 2015 um 17:16:21 Uhr:
War die Polizei jetzt schon da?
Die Polizei war noch nicht da. Im Brief der Zulassungsstelle steht ich habe bis zum 05.01. Zeit.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 28. Dezember 2015 um 16:17:13 Uhr:
Jetzt auch noch ein Schreiben von der Zulassungsstelle!
Hol dir halt eine eVB für deine Mutter
Geht das denn ohne Probleme? Die alte Versicherung die über meinen Vater lief hat ja gekündigt.
Wird das berücksichtigt wenn ich zu einer anderen Versicherung mit meiner Mutter gehe?
Am sinnvollsten ist es den Vertreter oder falls der über die Tage nicht erreichbar ist die Kundenhotline der DEVK zu kontaktieren und denen erzählen was passiert ist und dass man sofort die Unterlagen wegschickt, zur Sicherheit eine Kopie via Fax oder Mail direkt zu kommen lässt und auch den Beitrag sofort komplett überweist. Ich denke wenn nicht noch was schlimmeres vorgefallen ist, dass die Versicherung mit sich reden lässt. Anders könnte eine neue Versicherung den Vertrag komplett verweigern, weil die letzte Versicherung, hier die DEVK, evtl. einen negativen Eintrag an die Schufa weiter gibt. 😉
http://www.vis.bayern.de/.../schufa.htm
Oder bei Anfrage des SFR weitergibt, dass es Probleme gab.......😉
Zitat:
@bobbysix schrieb am 28. Dezember 2015 um 23:25:42 Uhr:
Anders könnte eine neue Versicherung den Vertrag komplett verweigern, weil die letzte Versicherung, hier die DEVK, evtl. einen negativen Eintrag an die Schufa weiter gibt. 😉http://www.vis.bayern.de/.../schufa.htm
Abenteuerliche Ansicht - das mit der Schufa!
Und: Schon mal etwas von Kontrahierungszwang gehört?
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 28. Dezember 2015 um 23:41:43 Uhr:
Nö. Kann sie nicht verweigern!
Also wenn die Versicherung erfährt, dass der VN negative Schufaeinträge hat, wird sich jede Versicherung Vorrauskasse verlangen und wenn der VN schon bei anderen Versicherungen durch andere Sachen noch negativ aufgefallen ist, wird es schon schwieriger einen Vertrag abzuschließen😉
Edit
Kontrahierungszwang hin oder her, wenn ein Grund vor liegt hat dieser auch keine Bewandtnis mehr.😉 dies weiß aber nur der TE selbst.🙄
Zahlungsschwierigkeiten erzeugen keinen Eintrag bei der Schufa. Woher hast Du das?
Und wenn er schon bei 20 Versicherern negativ aufgefallen ist, müssen ihm die restlichen Versicherungen KH-Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung gewähren. Das einzig richtige in Deinem Post ist, dass die Versicherer im Vorwege einen Jahresbeitrag verlangen dürfen.
Bei Privatinsolvenz oder der eidesstattlichen Erklärung kann verweigert werden. Sachen die wir vom TE nicht wissen. Also ist es möglich...... Die Wahrscheinlichkeit ist generell gering, aber nicht auszuschließen.
Vom Abschluss des Vertrages, bzw. Anmeldung des Fahrzeugs, bis zum Fristsetzungstermin der Zulassungsstelle vergehen normalerweise mehr als 2 Wochen, vor allem wenn die Weihnachtsfeiertage dazwischen sind.😉 also hier besteht nicht nur das Problem, dass der Vater 2 Wochen nicht zu Hause ist........ Schließlich konnte das Auto schon an-, bzw. Umgemeldet werden, was auch nur mit Vater geht........ Ok, geht mit einer Vollmacht, ließe sich genauso per Fax schicken wie der Vertrag. Wo ein Wille ist, da gibt es auch einen Weg.......
Also hier ist noch einiges im Ungewissen.
Ich hatte auch schon meine Autos auf meine Eltern angemeldet und auch Umschreibungen, etc. gehabt. Das ging alles ratzfatz und ohne Probleme, wenn man will......😉
Da wir hier in einem Forum sind und ich kein Versicherungsvertreter bin, sollte meine Aussage auch nur grob angeben, was sein könnte. Lieber etwas mehr gezweifelt, als zuviel versprochen und wichtige Möglichkeiten weg zu lassen....... Letzteres ist eine typische Krankheit bei Versicherungsvertretern.😉