Versicherung gekündigt Möglichkeiten
Hallo,
meine Verischerung DEVK Allgemeine hat den Vertrag gekündigt, weil der Antrag zu spät reingekommen ist. Die Versicherung läuft über meinen Vater und er war 2 Wochen lang wegen seiner Arbeit nicht Zuhause. Habe deswegen 1 Woche bevor die Frist abgelaufen ist, dort angerufen und es denen erklärt.
Die konnten mir aber auch nicht wirklich helfen und sagten, dass ich es einfach so schnell wie möglich abgeben soll. Da ich aber die Unterschrift meines Vaters benötige, konnte ich erst 1-2 Tage nach der Frist abgeben. Ja und jetzt haben sie gekündigt. Habe den auch eine Email geschrieben und alles erklärt aber bis jetzt keine Antwort erhalten.
Da eben die Versicherungsgesellschaft gekündigt hat, wird es denke ich schwer eine neue Versicherung zu finden. Eigentlich kenne ich sowas nur bei Leuten die nicht zahlen. Denkt ihr wenn ich der neuen Versicherung alles erläutere, sie Verständnis haben werden bzw. wenn aus so einem Grund der Vertrag gekündigt wurde es nicht schwer wird eine neue Versicherung zu finden?
Mein Vater ist der Halter des Fahrzeugs und der Versicherungsnehmer.
Ist es möglich die neue Versicherung auf meine Mutter anzumelden damit ich nicht erwähnen muss das die alte Versicherung gekündigt hat?
Meine nächste Frage wäre wie man die günstigste Versicherung findet.
Auf den Vergleichsportalen sind ja leider nicht alle Versicherungsgesellschaften gelistet.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
bis in drei wochen dann...
75 Antworten
Jetzt mal ganz ruhig.
Die Versicherung hat aufgrund des fehlenden Antrags die vorläufige Deckung gekündigt.
Ich bin mir relativ sicher, dass die Versicherung das rückgängig macht, wenn der Antrag jetzt eingeht. Dieses Versäumnis wird im Regelfall so eng nicht gesehen. Ich würde mich aber jetzt damit sputen. Ggf. Antrag per Fax und dort parallel noch einmal anrufen.
Danke für die Antwort.
Ich habe den Antrag ja schon bei den im Büro abgegeben und die haben es sofort gefaxt.
Im Brief von den steht auch, dass der Antrag zu spät angekommen ist.
Habe auch schon einen Briief von der Zulassungsstelle bekommen.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 22:42:25 Uhr:
Dieses Versäumnis wird im Regelfall so eng nicht gesehen.
Natürlich wird das eng gesehen.
Da fährt jemand mit vorläufiger Deckung und hat noch keinen Cent Betrag bezahlt.
Wer nicht mal fähig ist, den Erstbeitrag rechtzeitig zu bezahlen, den will die Versicherung auch nicht haben.
Wir sprechen hier ja in etwa von einem Zeitraum von ca. 8 Wochen, in der man Zeit hat den Antrag einzureichen.
Wichtig ist, das Auto morgen früh gleich abzumelden, bzw. veranlassen, dass eine EVB sofort zur Zulassungsstelle geht.
Sonst steht die Polizei vor dem Haus und kratz den Stempel runter.
So habe ich das nicht gemeint. Natürlich wird das eng gesehen und die vorläufige Deckung gekündigt, gleichzeitig die Zulassungsstelle informiert.
Mit "nicht eng" meine ich die Wiederaufnahme des Vertrages in einem solchen Fall, wenn der Antrag dann zügig vorgelegt wird. Ich bin sicher, dass das so bei dem Fragesteller läuft.
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Also soll ich einfach mal bei den in der Zentrale anrufen, nochmal alles erklären und die bitten den Vertrag wiederaufzunehmen?
Mach das mal so. Und frage, was Du jetzt für die Zeit zu zahlen kannst. Und dann sofort überweisen. Vielleicht verlangen die auch einen Zahlungsnachweis. Überweisungsbeleg reicht nicht!
Am besten zum Versicherungsvertreter gehen! 😉
Zu welchem? Sieht so aus, als wäre das bisher ohne gelaufen.
Ok, dann werde ich morgen dorthin gehen.
Muss mein Vater mitkommen? Der muss morgen arbeiten und die Versicherung läuft ja über seinen Namen.
Edit: Habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich den Antrag in einem DEVK Büro abgegeben habe und denen habe ich auch gesagt, dass die Frist abgelaufen ist. Die haben es trotzdem gefaxt.
Komische Geschäftsgebaren, wenn man denen schon schreibt und anruft, dass sich das Ganze etwas verzögert, dann sollte man keine Anzeige an die Zulassungsstelle schicken. 🙁
Die Kündigung der vorläufigen Deckung ist nicht schlimm und muss nirgends angegeben werden. Die vorläufige Deckung erlischt sowieso mit Beginn des Hauptvertrages und Zahlung der Erstprämie binnen 14 Tagen.
Falls die DEVK den Antrag ablehnt, was unwahrscheinlich ist, kannst Du Dich bei jedem anderen Versicherer versichern.
Den Antrag hast Du schon bei der DEVK abgegeben, dann denen nur sagen dass die eine neue eVB "erneuter Nachweis" an die Zulassungsstelle schicken, möglichst ab Beginn, damit keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes vorliegt.
Eine KH bekommst du überall bei jeder Versicherung egal ob die gekündigt haben oder nicht. Versicherungen sind verpflichtet dir die KH zu geben (Teil und Vollkasko nicht!).
Allerdings kann der Preis höher werden.
Macht doch folgendes: neuen Vertrag online abschließen EVB der Zulassungsstelle geben und dann einfach Antrag rechtzeitig abgeben.
Zitat:
@Raghul schrieb am 28. Dezember 2015 um 08:25:54 Uhr:
Eine KH bekommst du überall bei jeder Versicherung egal ob die gekündigt haben oder nicht. Versicherungen sind verpflichtet dir die KH zu geben (Teil und Vollkasko nicht!).
Allerdings kann der Preis höher werden.
Macht doch folgendes: neuen Vertrag online abschließen EVB der Zulassungsstelle geben und dann einfach Antrag rechtzeitig abgeben.
Die haben nicht gekündigt! Die Kündigung betrifft nur die vorläufige Deckung! 😉
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 28. Dezember 2015 um 06:00:06 Uhr:
Komische Geschäftsgebaren, wenn man denen schon schreibt und anruft, dass sich das Ganze etwas verzögert, dann sollte man keine Anzeige an die Zulassungsstelle schicken. 🙁
Die Kündigung der vorläufigen Deckung ist nicht schlimm und muss nirgends angegeben werden. Die vorläufige Deckung erlischt sowieso mit Beginn des Hauptvertrages und Zahlung der Erstprämie binnen 14 Tagen.
Falls die DEVK den Antrag ablehnt, was unwahrscheinlich ist, kannst Du Dich bei jedem anderen Versicherer versichern.
Den Antrag hast Du schon bei der DEVK abgegeben, dann denen nur sagen dass die eine neue eVB "erneuter Nachweis" an die Zulassungsstelle schicken, möglichst ab Beginn, damit keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes vorliegt.
Warum soll der Versicherer eine EVB
per Beginnan die Zulassungstelle schicken? Das verstehe ich nicht. Es handelt sich ja nicht um einen Rückstritt vom Vertrag, sondern um eine Kündigung zu einem bestimmten Termin. Erst ab Kündigung wäre die Bestätigung erneuten Versicherungsschutzes erforderlich. Das hier hat mit Rücktritt nicht die Bohne zu tun.
Nicht immer ist der Sachverhalt tatsächlich so, wie ein TS ihn schildert, aus welchen Gründen auch immer.
Das stellt sich immer erst später raus.