Versehentlich Schrottplatz

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

Mein Freund und ich besaßen als zweit Wagen einen Golf 4 und dieses war sein allererstes Auto.

Eine Bekannte von uns fragte ob sie das Auto kaufen kann,weil sie dringend eins bräuchte für 1 Jahr,wir haben ihr den gefallen getan und das gute stück für 300 euro verkauft. (Es hatte keine schäden,der preis war einfach nur freundschaftlich)

Es war aber ausgemacht,wenn sie es nicht mehr braucht,kaufen wir es zurück.

Letzten Freitag sagte sie ,sie braucht es nicht mehr,wollte aber trotz kaputter scheibe die sie auf dem gewissen hat 500 euro haben.

Wir sagten das wir uns am samstag melden und alles weitere besprechen. ...War leider zu spät...sie sagte '' Sorry habs an den schrotthänder für 600 euro verkauft.''

Dort haben wir heute morgen angerufen und der sagt das er es abgemeldet hat und es auch nie wieder angemeldet werden darf. (sagte auch was von verwertungspapieren)

Stimmt das so? Kann man da was machen ?

Danke schon mal 🙂

Beste Antwort im Thema

Je länger dieser Thread läuft, desto bescheuerter werden die Reaktionen hier.

Leute, es geht nicht um EURE Gefühle, um EURE Beziehung zu Auto X. Wenn die TEin und ihr Freund in dem Golf was Besonderes gesehen haben, dann habt ihr das verd***t noch mal zu respektieren. Es nützt den zwei jungen Leuten einen Sch***dreck, wenn ihnen hier ein Vollchecker erklärt "ihr habt gar kein Problem, war ja nur'n langweiliger gebrauchter Golf".

Wenn Empathie für euch ein Fremdwort ist, einfach mal die Fre**e halten.

(Ich verwende normalerweise nicht so einen Wortschatz. Aber manchmal platzt einem der Kragen.)

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Kann es sein, dass manche hier den Bezug zur Realität verloren haben?

Ich glaube, du triffst den Nagel auf den Kopf.....immer wieder die gleichen Selbstdarsteller 😉

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Dieses Rechtsgeschäft kann man also nicht rückabwickeln? Irrtum und so?

Sobald der Verwertungsnachweis existiert, ist es also so, als wenn ich "im guten Glauben" etwas kaufe, was dem Verkäufer gar nicht gehört hat?

Wozu eine Rückabwicklung??? Der Verkäuferin hat das Auto rechtmäßig gehört, also darf sie es auch verkaufen. Die Konsequenzen, das sie dem Vorbesitzer einem Vorkaufsrecht eingeräumt hat trägt alleine die Verkäuerin.

...

Eben deswegen - WEIL sie dem Vorbesitzer ein Vorkaufsrecht eingeräumt hat und sich da nicht dran gehalten hat.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

WTF? Echt jetzt?

Sorry, wenn ich das mal so sage - abgesehen davon, dass ich zu der "Bekannten" auch ein paar nicht ganz jugendfreie Worte ... -

Dieses Rechtsgeschäft kann man also nicht rückabwickeln? Irrtum und so?

Sobald der Verwertungsnachweis existiert, ist es also so, als wenn ich "im guten Glauben" etwas kaufe, was dem Verkäufer gar nicht gehört hat?Da ich hier zitiert werde antworte ich auch darauf.

Unflätig beschimpfen oder sogar mit nicht jugendfreien Worten Beleidigen würde ich auf keinen Fall. Das könnte ein Bumerang werden.

Mit für mich gestorben meine ich ignorieren bzw. keinen Umgang mehr mit der Bekannten zu pflegen. Da wusste ich allerdings noch nicht, dass die Person eine Arbeitskollegin ist. Vielleicht sogar eine Untergebene des TE.

Das ändert einiges. Darauf gehe ich hier aber nicht ein.

Das unrühmliche Verhalten der Bekannten ist ja unbestritten und im Besitz des Fahrzeuges war Sie, also konnte Sie das Auto auch rechtsgültig verkaufen, hat aber dabei das Vorkaufsrecht des TE nicht beachtet und war nur auf den eigenen Profit aus.

Eine Klage käme für mich hier nicht in Betracht (haben schon einige erwähnt) aber merken lassen würde ich es der Bekannten schon. Dafür gibt es gerade in der Firma genügend legale Mittel und Wege.

Das es hier „nur“ um einen alten für die Meisten nicht erhaltenswerten Golf 4 geht ist dabei eigentlich egal. Das Vertrauensverhältnis ist auf jeden Fall dahin, und dass hätte sich die Person früher überlegen müssen.

So das ist meine Meinung, jetzt könnt ihr mich ruhig angreifen. Ich habe ein breites Kreuz und ein Dickes Fell und kann zur Not auch austeilen 😁

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



"Emotionaler Wert" hin oder her... Ein Golf für 300€ ist ein ausgedienter Gebrauchsgegenstand.....

Also, die TE hat geschrieben, dass es ein Freudschaftspreis gewesen ist. Der Marktwert eines, wie sie schrieb, unbeschädigten Autos kann also deutlich höher sein.

Nur soviel dazu.

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Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



"Emotionaler Wert" hin oder her... Ein Golf für 300€ ist ein ausgedienter Gebrauchsgegenstand.....
Also, die TE hat geschrieben, dass es ein Freudschaftspreis gewesen ist. Der Marktwert eines, wie sie schrieb, unbeschädigten Autos kann also deutlich höher sein.

Nur soviel dazu.

So hab ich das auch verstanden! 😉

War quasi ein "Pfand". Bringst mir das Auto wieder wenn du es nicht mehr brauchst, dann bekommst deine 300€ wieder.

Nein, so war es gemäß Eingangsposting nicht. Der Wagen wurde verkauft. Mit 300€ sicherlich etwas unter Wert, aber verkauft ist verkauft. Das bishe rnicht näher definierte "Rückkaufsrecht" ist erstmal zweitrangig und bisher auch gar nicht so wirklich klar, ob das überhaupt schriftlich festgehalten wurde.
Damals hat man den Wagen nicht benötigt und daher verkauft.

Also um nochmal einige ''Vermutungen'' zu klären...

Es war kein 0815 Golf.

Er war nicht kaputt hatte eine neue Gasanlage drin,neue reifen,neue Bremsscheiben und hatte 120k km drauf.

Kein Unfallwagen.

Also Schrott ist er allemal nicht gewesen,und gehört auch nicht auf den Schrott.

Diese Arbeitskollegin steht arbeitsrangig unter mir da ich ihre Vorgesetzte bin.
Ich werde aber berufliches und privates trennen,somit hat das keine Auswirkung auf ihren Beruf.

Dem Auto wurde mittlerweile laut Schrottplatz der Motor entfernt und Öl abgelassen.
Ich werde mir noch ein paar Teile von ihm mitnehmen und dann wars das wohl.

Da steht er ..

Zitat:

Original geschrieben von Possible94


Es war kein 0815 Golf.

Doch, sieht man ja auf dem Bild. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Possible94


Es war kein 0815 Golf.
Doch, sieht man ja auf dem Bild. 😉

Woran genau ?

Zitat:

Original geschrieben von Possible94


Dem Auto wurde mittlerweile laut Schrottplatz der Motor entfernt und Öl abgelassen.
Ich werde mir noch ein paar Teile von ihm mitnehmen und dann wars das wohl.

Da steht er ..

Das klingt schon sehr traurig, aber bedenke es ist nur ein Auto.

Zitat:

Original geschrieben von martinb71



Das klingt schon sehr traurig, aber bedenke es ist nur ein Auto.

Ich weiß das.

Mir ist mein jetziges auto nicht mal ansatzweiße so wichtig wie dieser golf.

Wir haben einiges damit erlebt und wir hätten gerne selbst entscheiden wann es für ihn soweit ist.

Ist ja auch kein Beinbruch. Mein Astra ist auch 08/15 mit Gasanlage.
Mein erstes Auto hab ich auch noch, und ich verstehe das Ansinnen der TE.
Aber so ein Leben dreht sich auch nicht ums Auto, deshalb wird mein erstes Auto (ich Erstbesitzer) jetzt verkauft. Weil fahren komme ich eh nicht mehr dazu und mittlerweile brauche ich es auch nicht mehr.
Und ja, mit dem Auto war ich auch in Portugal auf dem Acker und habe da Windmühlen und Wechselrichterstationen "beackert".
Hänger ziehen ist nicht die Welle damit, das können unsere anderen Kisten besser und von daher ist es manchmal so.
Wenn wir alle unsere bisherigen Autos behalten würden, da wären die Straßen ganz schön voll. 🙂

cheerio

Schade drum.. Wie geht das jetzt weiter, hast du vor, mit der Frau ein paar Worte zu reden? Ich denke schon, dass das angebracht wäre. Insbesondere, da es sich hier (bei dir!) in erster Linie nicht ums Geld drehte, sondern auch um eine emotionale Bindung zum Auto.

Zitat:

Original geschrieben von Possible94


Woran genau ?

Ähm...an dem 0815-Golf, der darauf zu sehen ist?

Wie gesagt, ich kann ja die emotionale Seite ein Stück weit nachvollziehen....aber das Ding ist trotzdem nur ein Gebrauchsgegenstand und ihr versucht gerade, Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen, wegen einer Kiste, die ihr selbst ordnungsgemäß verkauft habt.

Zitat:

Original geschrieben von Possible94


Hallo,

Mein Freund und ich besaßen als zweit Wagen einen Golf 4 und dieses war sein allererstes Auto.

Eine Bekannte von uns fragte ob sie das Auto kaufen kann,weil sie dringend eins bräuchte für 1 Jahr,wir haben ihr den gefallen getan und das gute stück für 300 euro verkauft. (Es hatte keine schäden,der preis war einfach nur freundschaftlich)

Es war aber ausgemacht,wenn sie es nicht mehr braucht,kaufen wir es zurück.

Letzten Freitag sagte sie ,sie braucht es nicht mehr,wollte aber trotz kaputter scheibe die sie auf dem gewissen hat 500 euro haben.

Wir sagten das wir uns am samstag melden und alles weitere besprechen. ...War leider zu spät...sie sagte '' Sorry habs an den schrotthänder für 600 euro verkauft.''

Dort haben wir heute morgen angerufen und der sagt das er es abgemeldet hat und es auch nie wieder angemeldet werden darf. (sagte auch was von verwertungspapieren)

Stimmt das so? Kann man da was machen ?

Danke schon mal 🙂

Auch wenn das ganze naiv von euch war ist es einfach ein ganz mieser Charakter den eure Bekannte da hat,so was macht mich einfach wütend wenn man nett sein will wird man ausgenutzt 🙁 Ich habe mir es daher abgewöhnt Leuten einen finanziellen Gefallen zu tun,"bei Geld hört die Freundschaft ja bekanntlich auf" ist leider so.

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