Versehentlich Schrottplatz
Hallo,
Mein Freund und ich besaßen als zweit Wagen einen Golf 4 und dieses war sein allererstes Auto.
Eine Bekannte von uns fragte ob sie das Auto kaufen kann,weil sie dringend eins bräuchte für 1 Jahr,wir haben ihr den gefallen getan und das gute stück für 300 euro verkauft. (Es hatte keine schäden,der preis war einfach nur freundschaftlich)
Es war aber ausgemacht,wenn sie es nicht mehr braucht,kaufen wir es zurück.
Letzten Freitag sagte sie ,sie braucht es nicht mehr,wollte aber trotz kaputter scheibe die sie auf dem gewissen hat 500 euro haben.
Wir sagten das wir uns am samstag melden und alles weitere besprechen. ...War leider zu spät...sie sagte '' Sorry habs an den schrotthänder für 600 euro verkauft.''
Dort haben wir heute morgen angerufen und der sagt das er es abgemeldet hat und es auch nie wieder angemeldet werden darf. (sagte auch was von verwertungspapieren)
Stimmt das so? Kann man da was machen ?
Danke schon mal 🙂
Beste Antwort im Thema
Je länger dieser Thread läuft, desto bescheuerter werden die Reaktionen hier.
Leute, es geht nicht um EURE Gefühle, um EURE Beziehung zu Auto X. Wenn die TEin und ihr Freund in dem Golf was Besonderes gesehen haben, dann habt ihr das verd***t noch mal zu respektieren. Es nützt den zwei jungen Leuten einen Sch***dreck, wenn ihnen hier ein Vollchecker erklärt "ihr habt gar kein Problem, war ja nur'n langweiliger gebrauchter Golf".
Wenn Empathie für euch ein Fremdwort ist, einfach mal die Fre**e halten.
(Ich verwende normalerweise nicht so einen Wortschatz. Aber manchmal platzt einem der Kragen.)
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Der Schrottplatzbesitzer ist kein Mitarbeiter eines Wohltätigkeitsvereins, sondern ein Geschäftsmann. Bekommt er einen fahrbereiten Wagen für 600 Euro gibt er ihn für 800 Euro oder mehr an einen Fähnchenhändler, der keine Fragen stellt und auch später keine Reklamationen haben wird.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Nö, der verkauft dir Schrott und kein Auto. Solange der Kaufpreis passt sollte das kein Problem sein.
Einen 5 jahre Alten für 20.000,- als Schrott verkaufen geht natürlich nicht aber bei 600,- wäre das wohl kein Problem.Gruß Metalhead
Außerdem sind 600 Euro aus meiner Sicht etwas viel für einen haufen Schrott. Hier gehts um einen Golf 4 und nicht um ein seltenes Fahrzeug, für das es kaum noch Ersatzteile gibt. Für das Geld bekommt man nach failschen von einer privatperson bereits einen fahrbaren Untersatz.
das würde nur funktionieren wenn er den wagen normal aufkauft. hier existiert aber ein verschrottungsportokoll. da der betreiber des schrottplatzen nie weiß, was dein sogenannter fähnchenhändler damit anstellt, bezweifle ich das er den wagen so weiterverkauft.
der wird eher die kiste ausschlachten und die guten teile weiterverticken
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze2000
hier existiert aber ein verschrottungsportokoll. da der betreiber des schrottplatzen nie weiß, was dein sogenannter fähnchenhändler damit anstellt, bezweifle ich das er den wagen so weiterverkauft.der wird eher die kiste ausschlachten und die guten teile weiterverticken
Hätte der Schrotthänder das Protokoll gezeigt würde ich nicht die Vermutung haben... Aber das am Telefon erwähnte Protokoll hat nun mal niemand gesehen.
Guck dich doch mal auf einen Schrottplatz um, da stehen einige Golf 4 zum ausschlachten rum. An Ersatzteilen mangelt es nicht. Aus diesem Grund finde ich den Einkaufspreis relativ hoch, wenn es nur ums ausschlachten geht.
Aus diesem Grund sollte man die Möglichkeiten nutzen, wenn der Wagen es wert ist.
So wie ich den Fähnchenhändlern misstraue zahlt man ca 1500 Euro für seinen eigenen Wagen, hat eine neue Windschutzscheibe und hat einige Kilometer weniger auf dem Tacho. Tuningteile, falls vorhanden, wurden bereits vom Schrotthändler durch Serienteile ersetzt.
Sorry, aber das ist nun mal mein Bauchgefühl und da ist in der Regel verlass drauf.
Darf man denn fragen, was an dem wagen so besonders ist?
Ihr habt ihn seinerzeit für läppische 300 verkauft, jetzt wurde er für 500/600€ weiterverkauft. Es kann also kein sonderlich wertvoller Golf gewesen sein und für das Geld bekommt man die Kisten ja ohnehin nachgeschmissen. warum also jetzt der - aus meiner Sicht - extreme Aufwand?
Vielleicht der Ideele Wert. War immerhin des Freundes 1. Auto. Und die 300 Waren nur ein Freundschaftspreis.
Wilfried
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Zitat:
Original geschrieben von konitime
Vielleicht der Ideele Wert. War immerhin des Freundes 1. Auto. Und die 300 Waren nur ein Freundschaftspreis.
Wilfried
Nicht nur vielleicht. In der Erstbeschreibung steht es drin. Ein Zweitwagen, der eigentlich nicht benötigt wird, aber es nun mal das erste fahrzeug des Freundes ist. Aus dem selben Grund habe ich noch meinen Corsa.
nur weil es ein Golf 4 war müssen die 600.- € kein reeller Preis gewesen sein. Es gibt deutlich wertvollere Golf 4. Vermutlich hat der Schrotti nur soviel gezahlt, weil er allein in Teilen deutlich mehr wert war.
Wenn man ihn aus Freundschaft zu billig abgibt kann man schon erwarten, an einem Mehrerlös beteiligt zu werden oder das Auto ggf. zurückzuerhalten.
Ich würde zu dem Verwerter gehen, und ihn fragen, ob und wenn ja an wen er den Wagen verkauft hat.
Er hat ja keinen Vorteil, dir das vorzuenthalten. Wenn du allerdings Pech hast ging er nicht zu einem Fähnchenhändler, sondern zu einem Exporteur. Wenn dass der Fall ist, stehen die Chancen bei 0 ihn wiederzubekommen.
Und auch wenn Verschrottungsunterlagen erstellt wurden, ist, wie schon hier von anderen erwähnt, eine Wiederinbetriebnahme möglich. Ein Freund hat einen Mazda Xedos 6 vom Schrott geholt, weil er seinem verstorbenen Onkel gehört hat, und der Stand da schon 4 Monate und hatte schon eine Verschrottungsurkunde. Heute fährt er wieder zugelassen auf der Straße.
P.S: ich würde diese Person entlassen, ihr den Wagen für 300€ zu überlassen und dann will sie ihn mit Schaden für 500€ an den Ursprungsbesitzer zurückverkaufen, dass ist echt dreist.😠
Gruß Sitzheitzung.
Aber echt. Die fährt das Auto für lau bzw. kriegt noch 200 Euro dazu trotz Schaden. Was denken sich manche Leute...
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Sitzheitzung
P.S: ich würde diese Person entlassen, ihr den Wagen für 300€ zu überlassen und dann will sie ihn mit Schaden für 500€ an den Ursprungsbesitzer zurückverkaufen, dass ist echt dreist.😠Gruß Sitzheitzung.
Sehe ich genauso - diese "Dame" ist absolut nicht vertrauenswürdig.
Sie hat eine klar getroffene Vereinbarung gebrochen.
Deshalb ist Euch eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten.
Da es keine Vereinbarung aus dem Arbeitsbereich war, was da gebrochen wurde, dürfte es kaum Wirksamkeit als Kündigungsgrund besitzen.
Ich bin hier etwas zwiegespalten.
Einerseits ist es natürlich sehr dreist von der Mitarbeiterin, das Fahrzeug günstig zu erstehen und entgegen der Vereinbarung mit Gewinn weiterzuverkaufen - Karriere wird sie in dem Betrieb mit diesem Verhalten allerdings nicht machen.
Andererseits frage ich mich aber auch, warum das Fahrzeug überhaupt abgegeben wurde, wenn es denn einen so hohen ideellen Wert hat?
Ich finde die ganze Geschichte etwas komisch!?
Zitat:
Original geschrieben von Sitzheitzung
Ich würde zu dem Verwerter gehen, und ihn fragen, ob und wenn ja an wen er den Wagen verkauft hat.
Er hat ja keinen Vorteil, dir das vorzuenthalten.
Darf er denn aus Datenschutzgründen den neuen Käufer nennen??? Imerhin kommt die Anfrage nicht vom direkten Vorbesitzer.
Zitat:
Original geschrieben von pk79
Andererseits frage ich mich aber auch, warum das Fahrzeug überhaupt abgegeben wurde, wenn es denn einen so hohen ideellen Wert hat?
Ich finde die ganze Geschichte etwas komisch!?
Ich kann mich in die Lage gut hinein versetzen, da ich auch etwas Autoverücht bin. Man mochte den Wagen, hat ihn behalten, aber irgendwie stand er nur doof rum. Dann kommt eine befreundete Person, die einen wagen braucht und gibt ihn ab. Einige Sachen vermisst man erst, wenn sie nicht mehr da sind. Nun ist der Wagen weg und will ihn wieder haben. Ich habe damals meinen CRX abgegeben / verliehen und er ist ebenfalls auf dem Schrott gelandet, da der Fahrer einen Sekundenschlaf hatte. Irgendwann habe ich mir einen identischen Wagen im schlechten Zustand gekauft, um bis zum TÜV nochmal spaß zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Da hat Turbotobi28 leider Recht.Sehr nette Bekannte habt ihr da, erst das Auto fast geschenkt bekommen und dann noch daran verdienen. Für mich wäre diese Person gestorben.
WTF? Echt jetzt?
Sorry, wenn ich das mal so sage - abgesehen davon, dass ich zu der "Bekannten" auch ein paar nicht ganz jugendfreie Worte ... -
Dieses Rechtsgeschäft kann man also nicht rückabwickeln? Irrtum und so?
Sobald der Verwertungsnachweis existiert, ist es also so, als wenn ich "im guten Glauben" etwas kaufe, was dem Verkäufer gar nicht gehört hat?
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Dieses Rechtsgeschäft kann man also nicht rückabwickeln? Irrtum und so?Sobald der Verwertungsnachweis existiert, ist es also so, als wenn ich "im guten Glauben" etwas kaufe, was dem Verkäufer gar nicht gehört hat?
Wozu eine Rückabwicklung??? Der Verkäuferin hat das Auto rechtmäßig gehört, also darf sie es auch verkaufen. Die Konsequenzen, das sie dem Vorbesitzer einem Vorkaufsrecht eingeräumt hat trägt alleine die Verkäuerin.
Auch wenn alle auf diese Person rumreiten. Wenn die Verkäuferin berechnend gewesen wäre, hätte sie nur sagen müssen, das sie einen Unfall hatte und der Wagen auf dem Schrottplatz ist. Dann hätte kein Hahn danach gekräht. Aber die Ehrlichen beißen die Hunde, um außnahmsweise mal etwas positives über diese Person zu tippen.
Kann es sein, dass manche hier den Bezug zur Realität verloren haben?
Es geht um einen "uralten, 0815 Golf" ohne jeglichen echten Restwert. Dieser wurde von der TE ordnungsgemäß verkauft, war also ohnehin nicht mehr in ihrem Besitz. Hier eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu fordern oder ähnliche weitreichende Maßnahmen sind doch schlichtweg hanebüchen.
"Emotionaler Wert" hin oder her... Ein Golf für 300€ ist ein ausgedienter Gebrauchsgegenstand, machen wir uns nichts vor. Das Ding ist weg, möglicherweise schade drum, ist man halt mal eine Nacht lang traurig, aber davon geht die Welt nicht unter.