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Versehentlich Schrottplatz

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 15. September 2014 um 7:39

Hallo,

Mein Freund und ich besaßen als zweit Wagen einen Golf 4 und dieses war sein allererstes Auto.

Eine Bekannte von uns fragte ob sie das Auto kaufen kann,weil sie dringend eins bräuchte für 1 Jahr,wir haben ihr den gefallen getan und das gute stück für 300 euro verkauft. (Es hatte keine schäden,der preis war einfach nur freundschaftlich)

Es war aber ausgemacht,wenn sie es nicht mehr braucht,kaufen wir es zurück.

Letzten Freitag sagte sie ,sie braucht es nicht mehr,wollte aber trotz kaputter scheibe die sie auf dem gewissen hat 500 euro haben.

Wir sagten das wir uns am samstag melden und alles weitere besprechen. ...War leider zu spät...sie sagte '' Sorry habs an den schrotthänder für 600 euro verkauft.''

Dort haben wir heute morgen angerufen und der sagt das er es abgemeldet hat und es auch nie wieder angemeldet werden darf. (sagte auch was von verwertungspapieren)

Stimmt das so? Kann man da was machen ?

Danke schon mal :)

Beste Antwort im Thema

Je länger dieser Thread läuft, desto bescheuerter werden die Reaktionen hier.

Leute, es geht nicht um EURE Gefühle, um EURE Beziehung zu Auto X. Wenn die TEin und ihr Freund in dem Golf was Besonderes gesehen haben, dann habt ihr das verd***t noch mal zu respektieren. Es nützt den zwei jungen Leuten einen Sch***dreck, wenn ihnen hier ein Vollchecker erklärt "ihr habt gar kein Problem, war ja nur'n langweiliger gebrauchter Golf".

Wenn Empathie für euch ein Fremdwort ist, einfach mal die Fre**e halten.

(Ich verwende normalerweise nicht so einen Wortschatz. Aber manchmal platzt einem der Kragen.)

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Hi,

wenn der Wagen entgültig Stillgelegt ist, bzw. ein Verwertungsnachweis erstellt dann geht da wohl wirklich nix mehr.

Es gab während er Abwrackprämie diverse Diskussionen ob man den Wagen evtl. nach mehreren Jahren mit mit diversen Tricks wieder zugelassen kriegt.

Kurz gesagt ich halte das für eher aussichtslos,vor allem wird der Wagen jetzt wahrscheinlich eh zeitnah ausgeschlachtet.

Und was eure Bekannte angeht,wenn es da ausdrückliche Vereinbarungen gab (theoretisch auch mündlich) die euch ein Vorkaufsrecht einräumt oder vergleichbares wäre sie durchaus Schadensersatzpflichtig. Aber es geht ja wohl weniger ums Geld als um den Wagen und der ist ja nun mal futsch.

Außerdem sind mündliche Vereinbarungen in der Praxis immer schwer zu beweisen.

Gruß Tobias

Da hat Turbotobi28 leider Recht.

Sehr nette Bekannte habt ihr da, erst das Auto fast geschenkt bekommen und dann noch daran verdienen. Für mich wäre diese Person gestorben.

Themenstarteram 15. September 2014 um 10:14

Vielen Dank Turbotobi28 für deine Antwort.

Hatte erst in einem ''allgemeine Fragen'' Forum gefragt,aber da bekommt man ja nur antworten wie:

Selbst schuld!

Wie kann man so dumm sein!

Kann man nichts machen!

Also nochmal danke für informative Antwort =)

Was für ein Schlamassel.

Wenn die Story so stimmt, hättet ihr ggf. einen Schadenersatzanspruch, denn auch mündliche Vereinbarungen sind gültig (mit sehr wenigen Ausnahmen) und müssen eingehalten werden. Bei der Durchsetzung eines solchen denkbaren Anspruchs wünsche ich euch viel Glück. Vor Gericht wird die gute Frau vermutlich von dieser Vereinbarung "noch nie gehört" haben.

Verbucht es als Lehrgeld und macht künftig bei wichtigen Dingen schriftliche Verträge.

Steht im Kaufvertrag eine Rückkaufklausel?

Themenstarteram 15. September 2014 um 10:27

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

denn auch mündliche Vereinbarungen sind gültig

Gab sogar 2 Zeugen aus unserem Betrieb die das gehört haben,reicht das ?

(Diese Bekannte ist eine Kollegin und arbeitet seit 15 Jahren in unserem Familienbetrieb.)

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wenn der Wagen entgültig Stillgelegt ist, bzw. ein Verwertungsnachweis erstellt dann geht da wohl wirklich nix mehr.

Den Begriff endültige Stilllegung (und alle anderen Varianten) gibt es nicht mehr ;) Ein Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt. Dabei ist egal, ob für eine Woche, einen Monat oder fünf Jahre. Relevant kann es nur werden, wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt ist, dann wird es aus dem zentralen Fahrzeugregister irgendwann gelöscht. Wenn ein Verwertungsnachweis existiert, dann wird's nur dann kritisch wenn dieser bei der Zulassungsstelle mit erfasst ist. Wurde er nachträglich erstellt, könnte man Glück haben und das Fahrzeug kann noch zugelassen werden (sofern das Fahrzeug noch existiert und man es überhaupt noch bekommt).

Zitat:

Original geschrieben von Possible94

 

Gab sogar 2 Zeugen aus unserem Betrieb die das gehört haben,reicht das ?

(Diese Bekannte ist eine Kollegin und arbeitet seit 15 Jahren in unserem Familienbetrieb.)

Die arbeitet sogar in deinem Betrieb (oder dem deiner Familie)??? Die ist aber mutig! :eek:

Klar sind die Zeugenaussagen schon mal gut. Aber ob man wegen so einem geringen Streitwert vors Gericht ziehen will und das Arbeitsklima eventuell auch noch vergiften will?

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Zitat:

Original geschrieben von Possible94

 

Gab sogar 2 Zeugen aus unserem Betrieb die das gehört haben,reicht das ?

(Diese Bekannte ist eine Kollegin und arbeitet seit 15 Jahren in unserem Familienbetrieb.)

Die arbeitet sogar in deinem Betrieb (oder dem deiner Familie)??? Die ist aber mutig! :eek:

Klar sind die Zeugenaussagen schon mal gut. Aber ob man wegen so einem geringen Streitwert vors Gericht ziehen will und das Arbeitsklima eventuell auch noch vergiften will?

Wenn die Kollegin sich so gegenüber Mitmenschen verhält, die dann auch noch ihre Vorgesetzten sind, dann wäre das meines Erachtens verdient. Ich würde trotzdem probieren, mich privat zu einigen und mit dem Gang vors Gericht drohen.

Allerdings ich nicht, in was für einer Lage die Gutste vielleicht auch finanziell steckt. Einen Schuss vor den Bug hat sie verdient, aber falls sie wirklich Gründe dafür hatte und das nicht nur wegen des höheren Gewinns verkauft hat, würde ich ihr nicht den letzten Cent aus der Tasche ziehen..

Themenstarteram 15. September 2014 um 12:09

Naja sie hat das ja auch mit gutem Gewissen gemacht,ihre finanzielle Lage ist nicht gut,aber auch nur weil sie wie der König in Frankreich lebt.

Aber abgesehen davon bringt der Gang vors Gericht nicht unser Auto zurück.

Ich will ja kein Geld sondern einfach nur das Auto.

Dann hat sich das wohl erledigt und es ist weg...

Danke für eure antworten.

 

Verkauft der Schrotthändler das Fahrzeug muss er 2 Jahre Gewährleistung geben. Da er für die möglichen Reperaturausgaben vorsorgen muss würde er das Fahrzeug nicht unter 1000 Euro abgeben.

Wenn du an den Wagen hängst würde ich die Gebrauchtwagenhändler aus deiner Nachbarschaft abklappern. Eventuell hat er nicht ganz die Wahrheit gesagt und den wagen weiter verkauft. Da er fahrbereit war und auf dem Schrottplatz massig Golf Ersatzteile sind kann dies gut möglich sein.

Ich hätte an der Stelle des Schrottplatzbesitzers auch so gehandelt. Der Gebrauchtwagenhändler, der deinen wagen nun hat, wird von dem Problem verschohnt. Dadurch nimmt er ihm auch zukünftig noch Fahrzeuge ab, die zu schade für die Presse sind.

Themenstarteram 15. September 2014 um 12:30

Gute Idee MvM !

Das mache ich,danke :)

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Verkauft der Schrotthändler das Fahrzeug muss er 2 Jahre Gewährleistung geben. Da er für die möglichen Reperaturausgaben vorsorgen muss würde er das Fahrzeug nicht unter 1000 Euro abgeben.

Nö, der verkauft dir Schrott und kein Auto. Solange der Kaufpreis passt sollte das kein Problem sein.

Einen 5 jahre Alten für 20.000,- als Schrott verkaufen geht natürlich nicht aber bei 600,- wäre das wohl kein Problem.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Nö, der verkauft dir Schrott und kein Auto. Solange der Kaufpreis passt sollte das kein Problem sein.

Einen 5 jahre Alten für 20.000,- als Schrott verkaufen geht natürlich nicht aber bei 600,- wäre das wohl kein Problem.

Gruß Metalhead

Der Schrottplatzbesitzer ist kein Mitarbeiter eines Wohltätigkeitsvereins, sondern ein Geschäftsmann. Bekommt er einen fahrbereiten Wagen für 600 Euro gibt er ihn für 800 Euro oder mehr an einen Fähnchenhändler, der keine Fragen stellt und auch später keine Reklamationen haben wird.

Außerdem sind 600 Euro aus meiner Sicht etwas viel für einen haufen Schrott. Hier gehts um einen Golf 4 und nicht um ein seltenes Fahrzeug, für das es kaum noch Ersatzteile gibt. Für das Geld bekommt man nach failschen von einer privatperson bereits einen fahrbaren Untersatz.

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