Verschwiegener Unfall?

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,

ich muss mich leider hier mal zu Wort melden.

Ich habe mir im Oktober einen schönen 2,5er TDI Quattro gegönnt der mir auch richtig Spaß macht. Ich muss nun leider etwas ausholen:

Als mein Mechaniker und ich uns den Wagen beim Verkäufer (Privatverkäufer) angeschaut haben hat der Wagen uns sehr gut gefallen. Alle Verschleißteile etc. alles wunderbar. Was uns nur direkt auffiel ist das im Kofferraum hinten rechts es relativ nass war. Als ich den Verkäufer darauf ansprach holte er seine Angel aus dem Kofferraum und meinte er war gestern mit Freunden Angeln und habe Nasse Sachen im Kofferraum gehabt. Soweit ok. Zwei tage später war es so das der Kofferraum knochentrocken war. Also alles gut. Leider hatte es nur an den Tagen nicht geregnet was dann, wie sich später herausstellte, der Grund dafür war das der Kofferraum da trocken war.

Mein Kofferraum war immer wieder Nass nach Regen und Waschstraßen. Gestern haben mein Mechaniker und ich, als wir eine Routinemäßige Inspektion durchführten, dem Problem mal genauer angenommen. Dabei stellte sich erschreckendes heraus. Dem Wagen fehlt hinten der komplette Prallschutz! (siehe Bild im Anhang) Unsere Vermuten der Wagen hat hinten rechts einen leichen Bums bekommen. Dadurch war der an der Rechten Seite geschätzt 1-2mm eingedrückt somit waren zwei Blechfalze nicht mehr genau auf einander und dadurch lief das Wass in den kofferraum. Wir haben diese Falze nun mit Dichtmasse etwas abgedichtet damit nicht weiter munter Wasser in den kofferraum fließt.

Momentan koche ich! Die Aussage das das vom Angeln kommt ist für mich schon ein wissentliches Täuschen. Dann die Sache mit dem Prallschutz finde ich Krass! Wenn mir jetzt einer richtig schön drauf donnert knallt der direkt gegen die Karosserie.

Der Wagen ist an sich wirklich Top in schuss! Alles prima. Aber das da hinten stört mich enorm! Ich habe heute schon mit meinem Anwalt (kenne ihn Privat) gesprochen, der meinte da wäre eine Teilerstattung des Kaufpreises möglich. Zusätzlich habe ich auch eine gute Rechtsschutzversicherung die mir auch den Sachverständigen zahlt. Ich will heute Abend mit dem Verkäufer telefonieren und ihm das schildern. Wenn er nicht von sich selber das alles eingesteht will ich meinem Anwalt den Startschuss geben.

Was meint ihr zu der ganzen Sache? Bin momentan echt angepi++t... Ich mag den Wagen wirklich sehr gern fährt sich Top, Nockenwellen, Turbo, Innenausstattung alles prima... Aber das Nervt mich wirklich.

Viele Grüße,
Christian

Beste Antwort im Thema

Sry, aber das ist mal wieder typisch Deutsch!
Mein Gott, wenn dir das Auto gefällt und du damit zufrieden bist, dein Bekannter da schon mit Dichtmasse rumgesaut hat, dann Hacke es ab und gut ist! Kauf dir den Prallschutz für nen 20er bei ebay gebraucht und das wars! Da mal wieder so nen Wind zu machen mit Anwalt und Rechtsschutz und am besten noch die Karre zu Audi bringen und das die machen lassen und die Rechnung + Ausfallzeit dem Verkäufer geben!
Sry, aber da habe ich kein Verständnis dafür! So wie du es auch schreibst geht es dir nicht ums Geld sonder ums Prinzip, was wiedermal typisch Deutsch ist! Wo kommen wir da hin?
Bald ist es hier genauso wie bei den Amis, wo man auf jeder CoffeToGo Tasse schreiben muss, das der Kaffee heiß ist und man aufpassen soll und es im Winter kalt ist und im Sommer heiß! Und wehe es vergisst jemand zu erwähnen, das ein Eis kalt ist! Dann wird der sofort um x Millionen € wegen Körperverletzung verklagt obwohl eigentlich der Kläger wegen Dummheit verklagt und sterilisiert werden sollte, damit sowas sich nicht Forstpflanzen kann! Traurig traurig....

Mein 2ter Absatz ist zwar etwas extrem verfasst und übertreiben, aber ich sehe das hier ähnlich! Alleine den Streß, den du dann dem Verkäufer antust. Er muss sich dann ggf. mit dem Vorbesitzer auseinandersetzten usw. Alleine, wie lange es schon dauern wird. Evtl. wurde ja nur mal die Heckstoßstange gewechselt und dabei das Teil nicht verbaut oder so ähnlich....

Also wie gesagt wird in meinen Augen aus einer Mücke mal wieder ein Elefant gemacht! Aber so ist ja die heutige Gesellschaft... Alle nur egoistisch und versuchen aus jedem anderen jeden Cent rauszuziehen...

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!!!DAS URTEIL IST DA!!!

Und es ließt sich wie ein Liebesbrief 🙂 Ich habe in allen Punkten Recht bekommen. Ich war heute beim Landgericht und habe mir das Urteil ausdrucken lassen da ich so neugierig war und es unbedingt wissen wollte.

Wie es jetzt genau weiter geht werde ich kommende Woche mit meinem Anwalt besprechen. Die Sache mit der Haftpflicht Versicherung steht auch noch aus. Ggf. werden wir gegen diese noch vorgehen müssen. Aber der erste große Brocken ist nun endlich geschafft.

VG
Christian

Es hat sich gelohnt. Aber leßt selbst:

PS: 11.500Klicks in diesem Beitrag ist schon Wahnsinn 🙂

Gratulation!
Das liest sich echt super!

Herzlichen Glückwunsch! 🙂

Freut mich, dass es für dich erfolgreich gelaufen ist. Ich hoffe für dich, dass der Typ aber jetzt auch zahlt und nicht die Hand hebt.

Solche Typen sind manchmal aalglatt und schieben ihr Vermögen/Geld etc von einem Namen/Mitglied zum anderen.

Aber ich freue mich, dass der Typ so richtig einen vor den latz geknallt bekommen hat 😁

Hi zusammen,

nochmal kurz zum aktuellen Stand.

Wir erwarten noch eine kleine geänderte Version des Urteils. Da seitens des Gerichts sich dort ein Fehler eingeschlichen hat. Es wurden Vorgerichtliche Anwaltskosten zugesprochen (unsererseits) welche im Vorfeld benannt worden sind im Schluss des Urteils nicht aufgeführt sind. Nichts wildes.

Sofern keine Berufung eingelegt wird ist das Urteil diese Woche Rechtsgültig, somit kann keine Berufung mehr eingelegt werden. Wir gehen davon aus das keine Berufung eingelegt wird weil bei dem Verurteilten die Finanziellen Mittel nicht zur verfügung stehen und seitens des Saates keine Kosten mehr übernommen werden.

Weiter geht es dann das der Verurteilte von uns Zahlungsaufforderungen erhalten wird (2stck jeweils fristen von 10-14 Tagen) Kommt er diesen nicht nach wird der Gerichtsvollzieher anklopfen. Das wird in etwa 4-6 Wochen der Fall sein.

Es wird zu erwarten sein das nichts zu holen sein wird da er alles mögliche an Hausrat beiseite schaffen wird. (Ich war beim Kauf des Wagens in seiner Wohnung und war im laufe des Verfahrens verblüfft wie jemand mit Hartz4 sich eine solche Einrichtung leisten kann). Wir werden dann meine Versicherung nochmal eine Zahlungsaufforderung nach ungeglückter Pfändung beim Verurteilten zukommen lassen. Sollte diese nicht beglichen werdn geht der ganze Spaß vor Gericht gegen die Versicherung dann los. Das sollte dann ungefähr im Hochsommer sein (August pi mal Daumen)

Viele Grüße
Chris

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Zitat:

Original geschrieben von stolberger-chris


Weiter geht es dann das der Verurteilte von uns Zahlungsaufforderungen erhalten wird (2stck jeweils fristen von 10-14 Tagen) Kommt er diesen nicht nach wird der Gerichtsvollzieher anklopfen. Das wird in etwa 4-6 Wochen der Fall sein.

Kann aber auch das doppelte sein, kommt immer auf den GV und seine Auftragslage an.

Ich habe fast 3 Monate gewartet bis der GV mal beim Schuldner geklingelt hat.

Außerdem bevor der GV eingeschaltet werden kann, brauchst du noch einen Titel der nur über das Mahnverfahren durch ein Vollstreckungsgericht erwirkt werden kann.

Hallo nochmal zusammen,

so euphorisch ich auch gestern gewesen bin ist soeben wieder ein netter Dämpfer eingetrudelt.

Mich erreichte soeben das Schriftstück das dieser *#+#+#* es sich doch erdreistet gegen das Urteil in Berufung zu gehen! Das ganze ist also beim Oberlandesgericht in Köln eingegangen. Das muss man sich mal vorstellen. Er ist vom Amtsgericht in Strafprozess schuldig gesprochen (Hat dagegen versucht in Berufung zu gehen und ist gescheitert!). Dann ist er jetzt vom Landgericht im Zivilprozess schuldig gesprochen worden und geht jetzt dagegen in Berufung vor dem Oberlandesgericht in Köln. Ich kann das einfach nicht fassen und ich kann auch nicht verstehen wie solche Kosten übernommen werden können.

Wie weit soll das noch gehen!? Bundesverfassungsericht in Karlsruhe? Europäischer Gerichtshof in Brüssel? Klar ist es sein recht, aber wie kann man sowas zulassen!?

Ich hoffe das das ganze bei der Berufungsprüfung schon abgewiesen wird... Aber in dem ganzen Prozess habe ich schon einige Male Sachen gehofft...

Es kotzt mich einfach nur noch an.

Vg
Chris

Hi Chris, ich steige grad neu in den tzhread ein und habe zugegebenermaßen nicht alle 11 Seiten gelesen 😁

Zitat:

Original geschrieben von stolberger-chris


.....Ich kann das einfach nicht fassen und ich kann auch nicht verstehen wie solche Kosten übernommen werden können.

Ich gehe mal davon aus, dass die gegnerische Rechtschutzversicherung keine Wahl hat, wenn sie anfänglich Deckung zugesagt hat und Berufung zulässig ist. Soweit ich weiß, kann das Gericht ein Urteil zur Berufung frei geben oder halt nicht. Entscheidungskriterien dafür kenne ich allerdings nicht.

Zur Frage, WARUM das passiert, spekuliere ich mal:

Er läßt sich in dieser Entscheidung von seinem Anwalt beraten und der wiederum verdient sein Geld damit, Prozesse zu fühen....

Zitat:

Original geschrieben von Tom1869


Hi Chris, ich steige grad neu in den tzhread ein und habe zugegebenermaßen nicht alle 11 Seiten gelesen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Tom1869



Zitat:

Original geschrieben von stolberger-chris


.....Ich kann das einfach nicht fassen und ich kann auch nicht verstehen wie solche Kosten übernommen werden können.
Ich gehe mal davon aus, dass die gegnerische Rechtschutzversicherung keine Wahl hat, wenn sie anfänglich Deckung zugesagt hat und Berufung zulässig ist.

Selbst wenn der Beklagte eine Rechtschutz hat, wird diese ihm von Anfang an keine Deckung zugesagt haben, denn bei einer Anklage wegen Betrug oder Vorsatz wird keine RSV eine Deckung zusagen.

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b


bei einer Anklage wegen Betrug oder Vorsatz wird keine RSV eine Deckung zusagen.

im Strafrecht nicht, aber bei nem Ziovilprozess? Wenn z.B. du mich nun vor den Richter zerrst, weil ich angeblich....und ich sage "nee, is nicht so", dann würde ich von meiner RSV erst mal Deckung erwarten.

Bin da aber eher Laie

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b


[...]Außerdem bevor der GV eingeschaltet werden kann, brauchst du noch einen Titel der nur über das Mahnverfahren durch ein Vollstreckungsgericht erwirkt werden kann.

Nicht, wenn Du eine

vollstreckbare Ausfertigung

des rechtskräftigen Urteils hast (die jeder einigermaßen fähige Anwalt unaufgefordert schnellstmöglich beantragen wird). Das ist ein Titel und damit kannst Du dann sofort Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Ob der dich noch leimen will, indem er die Prozesskosten hochtreibt? Der Staat holt sich die Gerichtskosten vom Sieger, wenn der Verlierer des Prozesses nicht zahlen kann!

Zitat:

Original geschrieben von Tom1869



Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b


bei einer Anklage wegen Betrug oder Vorsatz wird keine RSV eine Deckung zusagen.
im Strafrecht nicht, aber bei nem Ziovilprozess? Wenn z.B. du mich nun vor den Richter zerrst, weil ich angeblich....und ich sage "nee, is nicht so", dann würde ich von meiner RSV erst mal Deckung erwarten.
Bin da aber eher Laie

guckst du:

http://www.rechtsschutz.net/.../

joa, so sehe ich das auch. Der Link bestätigt zwar, was du sagst, aber auch, was ich sage. 😉
Könnte also sein, dass der Kollege, der hier mit vorläufiger Deckung auf Versicherungskosten in eine evtl. aussichtslose Berufung will, gar nicht weiß, dass seine Versicherung am Ende und nachträglich die Kosten bei ihm eintreibt, wenn´s für ihn schecht läuft.

Zitat:

Original geschrieben von hafi


Der Staat holt sich die Gerichtskosten vom Sieger, wenn der Verlierer des Prozesses nicht zahlen kann!

Echt? Das wußte ich auch noch nicht. *staun*

Zitat:

Original geschrieben von hafi


Ob der dich noch leimen will, indem er die Prozesskosten hochtreibt? Der Staat holt sich die Gerichtskosten vom Sieger, wenn der Verlierer des Prozesses nicht zahlen kann!

Bitte was? Was ist das denn für eine bodenlose sauerei? Wenn er nicht zahlen kann soll er im extremfall in den bau, aber wieso sollte der, der ursprünglich beschissen wurde am ende die krot fressen, obwohl er recht bekommen hat?

In einem schönen staat lebt ihr da... Wobei, bei uns wirds wohl auch so sein.

Lg

Also mein Gegner hat keine Rsv. Er brkommt Prozesskostenhilfe. Ich kann aber noch nicht ganz verstehen warum ihm diese jetzt für die Berufung am OlG zugesprochen wird weil einem PKH ja nur mit Erfolgsaussichten zugesprochen wird.

Ich werde morgen oder am Montag von meinem Anwalt hören. Dann weiß ich mehr.

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