Verschwiegener Unfall?
Hallo zusammen,
ich muss mich leider hier mal zu Wort melden.
Ich habe mir im Oktober einen schönen 2,5er TDI Quattro gegönnt der mir auch richtig Spaß macht. Ich muss nun leider etwas ausholen:
Als mein Mechaniker und ich uns den Wagen beim Verkäufer (Privatverkäufer) angeschaut haben hat der Wagen uns sehr gut gefallen. Alle Verschleißteile etc. alles wunderbar. Was uns nur direkt auffiel ist das im Kofferraum hinten rechts es relativ nass war. Als ich den Verkäufer darauf ansprach holte er seine Angel aus dem Kofferraum und meinte er war gestern mit Freunden Angeln und habe Nasse Sachen im Kofferraum gehabt. Soweit ok. Zwei tage später war es so das der Kofferraum knochentrocken war. Also alles gut. Leider hatte es nur an den Tagen nicht geregnet was dann, wie sich später herausstellte, der Grund dafür war das der Kofferraum da trocken war.
Mein Kofferraum war immer wieder Nass nach Regen und Waschstraßen. Gestern haben mein Mechaniker und ich, als wir eine Routinemäßige Inspektion durchführten, dem Problem mal genauer angenommen. Dabei stellte sich erschreckendes heraus. Dem Wagen fehlt hinten der komplette Prallschutz! (siehe Bild im Anhang) Unsere Vermuten der Wagen hat hinten rechts einen leichen Bums bekommen. Dadurch war der an der Rechten Seite geschätzt 1-2mm eingedrückt somit waren zwei Blechfalze nicht mehr genau auf einander und dadurch lief das Wass in den kofferraum. Wir haben diese Falze nun mit Dichtmasse etwas abgedichtet damit nicht weiter munter Wasser in den kofferraum fließt.
Momentan koche ich! Die Aussage das das vom Angeln kommt ist für mich schon ein wissentliches Täuschen. Dann die Sache mit dem Prallschutz finde ich Krass! Wenn mir jetzt einer richtig schön drauf donnert knallt der direkt gegen die Karosserie.
Der Wagen ist an sich wirklich Top in schuss! Alles prima. Aber das da hinten stört mich enorm! Ich habe heute schon mit meinem Anwalt (kenne ihn Privat) gesprochen, der meinte da wäre eine Teilerstattung des Kaufpreises möglich. Zusätzlich habe ich auch eine gute Rechtsschutzversicherung die mir auch den Sachverständigen zahlt. Ich will heute Abend mit dem Verkäufer telefonieren und ihm das schildern. Wenn er nicht von sich selber das alles eingesteht will ich meinem Anwalt den Startschuss geben.
Was meint ihr zu der ganzen Sache? Bin momentan echt angepi++t... Ich mag den Wagen wirklich sehr gern fährt sich Top, Nockenwellen, Turbo, Innenausstattung alles prima... Aber das Nervt mich wirklich.
Viele Grüße,
Christian
Beste Antwort im Thema
Sry, aber das ist mal wieder typisch Deutsch!
Mein Gott, wenn dir das Auto gefällt und du damit zufrieden bist, dein Bekannter da schon mit Dichtmasse rumgesaut hat, dann Hacke es ab und gut ist! Kauf dir den Prallschutz für nen 20er bei ebay gebraucht und das wars! Da mal wieder so nen Wind zu machen mit Anwalt und Rechtsschutz und am besten noch die Karre zu Audi bringen und das die machen lassen und die Rechnung + Ausfallzeit dem Verkäufer geben!
Sry, aber da habe ich kein Verständnis dafür! So wie du es auch schreibst geht es dir nicht ums Geld sonder ums Prinzip, was wiedermal typisch Deutsch ist! Wo kommen wir da hin?
Bald ist es hier genauso wie bei den Amis, wo man auf jeder CoffeToGo Tasse schreiben muss, das der Kaffee heiß ist und man aufpassen soll und es im Winter kalt ist und im Sommer heiß! Und wehe es vergisst jemand zu erwähnen, das ein Eis kalt ist! Dann wird der sofort um x Millionen € wegen Körperverletzung verklagt obwohl eigentlich der Kläger wegen Dummheit verklagt und sterilisiert werden sollte, damit sowas sich nicht Forstpflanzen kann! Traurig traurig....
Mein 2ter Absatz ist zwar etwas extrem verfasst und übertreiben, aber ich sehe das hier ähnlich! Alleine den Streß, den du dann dem Verkäufer antust. Er muss sich dann ggf. mit dem Vorbesitzer auseinandersetzten usw. Alleine, wie lange es schon dauern wird. Evtl. wurde ja nur mal die Heckstoßstange gewechselt und dabei das Teil nicht verbaut oder so ähnlich....
Also wie gesagt wird in meinen Augen aus einer Mücke mal wieder ein Elefant gemacht! Aber so ist ja die heutige Gesellschaft... Alle nur egoistisch und versuchen aus jedem anderen jeden Cent rauszuziehen...
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Zitat:
Original geschrieben von stolberger-chris
Also mein Gegner hat keine Rsv. Er brkommt Prozesskostenhilfe. Ich kann aber noch nicht ganz verstehen warum ihm diese jetzt für die Berufung am OlG zugesprochen wird weil einem PKH ja nur mit Erfolgsaussichten zugesprochen wird.Ich werde morgen oder am Montag von meinem Anwalt hören. Dann weiß ich mehr.
Über die PKH entscheidet ja meist ein Rechtspfleger,und evtl. vertritt der ja die selbe Meinung wie der Beklagte
Das kann schon sein. Sinn ergibt das für mich aber leider dennoch nicht.
Naja wie dem auch sei. Ich hab es jetzt innerhalb fast 2 Jahren soweit geschafft dann lass ich mich auch nicht jetzt unterkriegen.
Ich bin halt nur selber von der Natur "Ehrlich währt am längsten", da halte ich eig. auch dran fest manchmal aber lässt mich das schon ziemlich zweifeln....
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Christian
Zitat:
Original geschrieben von hafi
Der Staat holt sich die Gerichtskosten vom Sieger, wenn der Verlierer des Prozesses nicht zahlen kann!
Zitat:
Original geschrieben von Tom1869
Echt? Das wußte ich auch noch nicht. *staun*
Klar, weil es auch kompletter Mumpitz ist!
@maodi66
Nicht so voreilig urteilen. Schau mal Fersehen (das bildet und verhindert das dein Chef auf dich abfärbt 😁. Sorry, diese Vorlage aus deinem Avatar war zu verführerisch 😉 ), wo nicht das erste mal belämmerte Prozessgewinner in die Kamera gucken, oder ins Internet z.B. http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT4.html. Wir reden hier von Recht und nicht von Gerechtigkeit (Spruch ist nicht von mir).
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Zitat:
Original geschrieben von hafi
Ob der dich noch leimen will, indem er die Prozesskosten hochtreibt? Der Staat holt sich die Gerichtskosten vom Sieger, wenn der Verlierer des Prozesses nicht zahlen kann!
Ui ui ui, da hat jemand das Rechtssystem so gar nicht verstanden. Bitte nicht so einen Unfug posten. Wer die Gerichtskosten trägt, wird im Urteil festgeschrieben. Wenn der Kläger gewinnt und die Kosten somit dem Beklagten auferlegt werden, ist und bleibt das so.
§91 ZPO.
Zitat:
Original geschrieben von hafi
@maodi66
Nicht so voreilig urteilen. Schau mal Fersehen (das bildet und verhindert das dein Chef auf dich abfärbt 😁. Sorry, diese Vorlage aus deinem Avatar war zu verführerisch 😉 ), wo nicht das erste mal belämmerte Prozessgewinner in die Kamera gucken, oder ins Internet z.B. http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT4.html. Wir reden hier von Recht und nicht von Gerechtigkeit (Spruch ist nicht von mir).
Hab ich mir fast gedacht, dass jetzt so ein Unfug kommt, wie in Deinem Link. Setzen, 6! Hat mit dem hier Diskutierten nichts zu tun.
Aber ich will auch gern Dir ein Gehilfe sein (wenn schon Witze reißen und anderen das Lesen empfehlen, lieber mal selbst ausgiebig dem eigenen Rat folgen) und gern, wie schon mein Vorposter auf § 91 ZPO hinweisen. Dass derjenige, der eine Klage einreicht, einen sogenanntemn Kostenvorschuss leisten muss, hat nichts (aber auch gar nichts) mit der schlussendlichen Kostentragungspflicht zu tun.
Über die Kosten entscheidet das Gericht als Nebenentscheidung zur Hauptsache (automatisch). Wer am Ende verliert, trägt (im Allgemeinen grundsätzlich) die Kosten. Und wer als "Gewinner" einen Kostenverschuss geleistet hat, bekommt diesen zurück. NIEMALS muss eine Prozess-Partei Kosten tragen, die nicht vom Gericht die Kosten auferlegt bekam.
Und fortan solltest Du es besser mit Dieter Nuhr halten...
@birscherl
Da ich nicht aus der Branche bin, kann ich Dir nicht widersprechen, obwohl es meiner Erinnerung nach kein Jahr her ist, daß genau so ein Fall im Fernsehen geschildert wurde. Bleibt nur noch mein Mißtrauen gegenüber dem Staat als Argument 🙂 .
Die eigenen Kosten des Gewinners trägt bei Zahlungsunfähigkeit des eigenlich zur Erstattung verpflichteten Verlierers die Rechtsschutzversicherung?
@maodi66
Ich hoffe für den TE, daß Du und birscherl recht habt.
Entschuldige, wenn ich Dir zu sehr auf den Schlipps getreten habe. Aber das Wort "Bl..lfe" unter Deinem Nickname hat mich vielleicht unbewußt zu aggressiv gemacht. Dein Chef kann sich ja hier nicht wehren. Zu viel Beschützerinstinkt 😁🙂 ?
Also im Urteil steht ja drin das alle Kosten dem Beklagen auferlegt werden. Was dann passiert ist mir relativ schnuppe. Ich habe eine sehr gute Rsv im schlimmsten Fall habe ich meine SB zu bezahlen und gut ist. Von daher interessieren mich die Gerichtskosten reichlich wenig.
Ich weiß von meinem Anwalt das von meiner RSV alles ohne Mucken bezahlt wird im bisherigen Verfahren.
Viele Grüße
Christian
Zum einen hab ich keinen Chef, zum anderen empfehle ich nochmal, auch die zweite Bedeutung des Wortes in meinem Avatar zu erforschen. 😉
Bevor Du Dich noch lächerlicher machst als sowieso schon...
@maosy66
Tut mir leid. Ich war zu blöd, um die Bedeutung im allegemeinen Sprachgebrauch zu kennen. Hab' jetzt mal gegoogelt. Offensichtlich habe ich Dich total mißverstanden (aber meine Interpretation war nicht frei von jeder Logik) 😎🙂 .
Zitat:
Original geschrieben von hafi
@maosy66
Tut mir leid. Ich war zu blöd, um die Bedeutung im allegemeinen Sprachgebrauch zu kennen. Hab' jetzt mal gegoogelt. Offensichtlich habe ich Dich total mißverstanden (aber meine Interpretation war nicht frei von jeder Logik) 😎🙂 .
In der Tat, das war sie! 🙂 Und wenn Du es jetzt noch einmal irgendwann schaffst, wenigstens meinen Nick richtig zu schreiben, glaube ich auch wieder daran, dass noch nicht alles verloren ist. 😉😁
@maody66
War keine Absicht. Mit Fernbrille treff ich manchmal die Taten schlecht.
Darf ich noch den Begriff "Zweitschuldner" in den Ring werfen?
<Duck und weg>
Tasten Tasten Tasten Tasten. Mann oh Mann. Kann man hier auch editieren?
Zitat:
Original geschrieben von stolberger-chris
Ich habe eine sehr gute Rsv
Es gibt keine "guten" RSV. Die Leistungen der RSV sind bei allen gleich ohne Unterschiede.
Und was die Prozesskosten angeht, nur wer zu 100% gewinnt also alle Anklagepunkte muss in der Regel(aber ausnahmen bestätigen die Regel) die Gerichtskosten nicht zahlen, wenn ich mich nicht irre hat der Kläger in diesem Fall nicht alle Anklagepunkte gewonnen. Ich meine da war was, wo das Gericht dem Kläger kein Recht zugesprochen hat