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Verschlissene Bremsbeläge beim Gebrauchtwagen-Verkauf

BMW 1er
Themenstarteram 9. Mai 2018 um 10:48

Hallo zusammmen,

meine Freundin hat im Februar einen gebrauchten BMW 116d (Bj. 2011) bei einem Vertragshändler erstanden, welcher mit frischem TÜV ausgeliefert wurde. Nachdem sie knappe 5.000 km zurückgelegt hat, leuchtet nun die Warnleuchte des Bremssystems, was sich nach Sichtung durch eine Werkstatt vor Ort als verschlissene Bremsbeläge der Vorderachse herausgestellt hat.

Nach Anfrage bei dem Händler gab dieser an, dass eigentlich bei Auslieferung noch ca. 13.000 km hätten zurückgelegt werden können. Dass die Beläge nun nach nicht einmal 5.000 km runter sind, wird auf das Fahrverhalten zurückgeführt. Aus Kulanz sollen für die anstehende Erneuerung der Beläge 40 % Nachlass auf die Materialkosten gewährt werden.

Auf den ersten Blick klingt der Preisnachlass von 40 % der Materialkosten sehr kulant, da ja die Beläge nach spätestens 13.000 km ohnehin hätten getauscht werden müssen - und dann zum vollen Preis. Ich habe allerdings mal gelesen, dass ein Fahrzeug mit "Rest"-Belägen, welche eine Laufleistung von unter 10.000 km zulassen, gar nicht gewerblich verkauft werden darf. Stimmt dies? Wenn dem so ist, hätte der Händler vor dem Verkauf die Beläge komplett erneuern müssen, was dann gar nicht mehr so kulant erscheint.

Eine Differenz von ca. 8.000 km nur durch das Fahrverhalten kann ich mir außerdem nicht vorstellen. Zumal meine Freundin keinen waghalsigen Fahrstil an den Tag legt. Bis zu welchem Verschleiß der Beläge erhält ein Fahrzeug noch TÜV? Wird ein baldiger Verschleiß im Prüfprotokoll vermerkt?

Kann bzw. sollte man hier also noch einmal auf den Händler zugehen? Die Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistung ist ja noch nicht eingetreten, sodass er m.E. nachweisen müsste, dass die Bremsen vor dem Verkauf noch 13.000 km gehalten hätten.

Mit Dank im Voraus und vielen Grüßen

Hendrik

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2018 um 17:03

Zitat:

@Fishermans schrieb am 12. Mai 2018 um 22:42:37 Uhr:

Wenn der Händler also sagt, dass die Restlaufstrecke 13.000km betragen soll, liegt ein Mangel vor, da die zugesicherte Eigenschaft nicht gegeben ist. Selbst, wenn man 10% Abweichung aufgrund der Fahrweise abziehen würde, ist das ganze also sehr fraglich. Wenn deine Freundin den Wagen noch keine 6 Monate fährt, würde ich auf 0 Euro Zuzahlung bestehen.

Und wegen Leuten wie dir geht dieses Land den Bach runter. Dank Leuten wie dir muss bald bei jedem Gespräch, dass man führt der Anwalt dabei sein, damit bloß kein falsches Wort fällt wegen dem anschließend geklagt wird.

Jedem Mensch, der zu logischem Denken in der Lage ist, ist schnell klar: Bremsbeläge verschleißen immer abhängig vom Fahrverhalten. Ob du ausrollen lässt oder mit Vollgas auf die Ampel zu rast und dann den Anker schmeißt macht da im Bezug auf den Verschleiß einen gewaltigen Unterschied. Also kann kein Mensch der Welt das auf den Kilometer genau schätzen.

Und da hier kein großer Schaden entstanden ist (Bremsbeläge kosten das Paar zwischen 40-60€) und der Händler sogar schon Kulanz gezeigt hat, würde ich hier mal die Devise vorschlagen:

Leben und Leben lassen! Wie wärs mal damit?

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Naja ist die Frage ob sich die Streiterei lohnt.

Wenn es wirklich nur um die Bremsklötzer und nur um die VA geht zahlst du in ner freien Werkstatt vielleicht 150 €.

Oder machst es selber :)

Diese Verschleiß Anzeige ist ein Richtwert und der ist so genau wie die Wettervorhersage. Verschleiß Teile sind doch immer ausgenommen von der Gewährleistung. Wieviel km hat das Auto.

am 9. Mai 2018 um 13:00

Der Händler ist da super kulant! Ich hätte dich aus meinem Autohaus gejagt ;). Bremsklötze kann man nicht reklamieren gehen. Kannst ja dann auch sagen, der Tank war nach 500km leer. Im übrigen gilt beim BMW Händler folgendes: sind die Beläge noch für 5000km gut, sieht BMW keinen Anlass dafür, etwas bei Verkauf an der Bremsanlage zu machen. Immerhin ist das bei einigen ja die halbjährliche Fahrleistung ;)

am 11. Mai 2018 um 5:12

Finde ich auch ok vom Händler. Er gibt nur dir eine Gewährleistung auf Sachmängel, die am Kauftag schon da waren.

Zum einen waren da die Beläge noch ok. Zum anderen sind das Verschleißteile, die besonders bei BMW nicht sehr lange halten (BMW verwendet eine weiche Belagmischung für eine erhöhte Bremskraft).

Neue Beläge drauf und gut ists. Das ist nun wirklich kein großer Kostenpunkt.

Die Restlaufstrecke ist lediglich errechnet und kein Garant dafür, dass der Wert der Realität entspricht. Jede vernünftige BMW Werkstatt weiß das ganz genau und misst daher die Belagsstärke mit einem Messdorn. Es gab sogar Softwareupdates, weil die Restlaufstrecke falsch berechnet wurde.

Wenn der Händler also sagt, dass die Restlaufstrecke 13.000km betragen soll, liegt ein Mangel vor, da die zugesicherte Eigenschaft nicht gegeben ist. Selbst, wenn man 10% Abweichung aufgrund der Fahrweise abziehen würde, ist das ganze also sehr fraglich. Wenn deine Freundin den Wagen noch keine 6 Monate fährt, würde ich auf 0 Euro Zuzahlung bestehen. Denn der Händler hätte die Beläge messen müssen und die tatsächliche Belagstärke per CBS Datenkorrektur im Fahrzeug eintragen können. Er müsste dann beweisen, dass die Berechnung korrekt war und dass der Fahrstil Deiner Freundin dazu geführt hat, dass die zugesicherte Eigenschaft daher nicht eintreten konnte. Frag ihn, ob der das kann!?! Hat Sie den Wagen länger als 6 Monate dreht sich das ganze um. Sie müsste beweisen, dass Ihr Fahrstil nicht ursächlich dafür ist. Wird sie das können?!?

BMW Premium Selection z.B. garantiert eine Wartungsfreiheit für die nächste 10.000km: https://www.bmw.de/.../auf-einen-blick.html

Viel Glück

PS: Bei der CBS Datenkorrektur wird die Belagstärke per Diagnosesoftware ins Fahrzeug eingetragen. Danach sagt Dir das Fahrzeug aufgrund des gelernten Fahrprofils, wie lange die Beläge noch halten würden. Geht nur, wenn der Warnkontakt (zwei Stufig) noch nicht angeschliffen ist.

am 13. Mai 2018 um 17:03

Zitat:

@Fishermans schrieb am 12. Mai 2018 um 22:42:37 Uhr:

Wenn der Händler also sagt, dass die Restlaufstrecke 13.000km betragen soll, liegt ein Mangel vor, da die zugesicherte Eigenschaft nicht gegeben ist. Selbst, wenn man 10% Abweichung aufgrund der Fahrweise abziehen würde, ist das ganze also sehr fraglich. Wenn deine Freundin den Wagen noch keine 6 Monate fährt, würde ich auf 0 Euro Zuzahlung bestehen.

Und wegen Leuten wie dir geht dieses Land den Bach runter. Dank Leuten wie dir muss bald bei jedem Gespräch, dass man führt der Anwalt dabei sein, damit bloß kein falsches Wort fällt wegen dem anschließend geklagt wird.

Jedem Mensch, der zu logischem Denken in der Lage ist, ist schnell klar: Bremsbeläge verschleißen immer abhängig vom Fahrverhalten. Ob du ausrollen lässt oder mit Vollgas auf die Ampel zu rast und dann den Anker schmeißt macht da im Bezug auf den Verschleiß einen gewaltigen Unterschied. Also kann kein Mensch der Welt das auf den Kilometer genau schätzen.

Und da hier kein großer Schaden entstanden ist (Bremsbeläge kosten das Paar zwischen 40-60€) und der Händler sogar schon Kulanz gezeigt hat, würde ich hier mal die Devise vorschlagen:

Leben und Leben lassen! Wie wärs mal damit?

Schlechten Stuhlgang gehabt?

Kann nicht jemand diesen passarati aus dem Forum bannen, der ist nur am stänkern

wegen Bremsbelege bei einem älteren Auto finde ich den Aufwand schon etwas übertrieben. Der Händler scheint ja eh nett zu sein wenn er die hälfte übernimmt. Am besten den Anwalt einschalten und ein neues Auto verlangen(-:

Beläge von ATE mit Bremswarnkontakt kosten insg. 70 Euronen bei kfzteile24.

Kaufen selber machen rdy.

Wenn es selber nicht machen kannst dann ein Kollegen irgentwer der Ahnung hat, es sind nur sie Beläge das geht schnell.

Zur not eine Freie Werkstatt, du kennst ja den Preis der Teile klar die berechnen das anders, aber sooooo viel mehr kann das nicht sein.

 

Lg Michael

Es geht nur um Beläge, nicht mal Scheiben? Deshalb so einen Aufwand?

Kann mich nur anschließen, zahl die 40% selbst und ab dafür.

Ist ein Verschleißteil und der Verkäufer übernimmt keine Haftung für wie lange es hält.

Bin ebenso der Meinung, dass es schon sehr kulant ist, für einen Wechsel der früher oder später sowieso gekommen wäre.

am 15. Mai 2018 um 8:40

Zitat:

@Migo21 schrieb am 14. Mai 2018 um 12:49:25 Uhr:

Kann nicht jemand diesen passarati aus dem Forum bannen, der ist nur am stänkern

Ich trage wenigstens was du den Themen bei. Du kommst nur vorbei um dumme Kommentare ohne jeden Themenbezug da zu lassen. (Wie jetzt auch wieder.)

Zitat:

@Gu1lty schrieb am 14. Mai 2018 um 13:57:52 Uhr:

Es geht nur um Beläge, nicht mal Scheiben? Deshalb so einen Aufwand?

Kann mich nur anschließen, zahl die 40% selbst und ab dafür.

Ist ein Verschleißteil und der Verkäufer übernimmt keine Haftung für wie lange es hält.

Bin ebenso der Meinung, dass es schon sehr kulant ist, für einen Wechsel der früher oder später sowieso gekommen wäre.

Genau so sehe ich das auch.

am 15. Mai 2018 um 16:37

Ich stimme ebenfalls zu.

Das was der Händler da macht ist eh schon kulant, was will man da noch?

Der der gerne auf alles mögliche pochen möchte, ich würde dich dann erst Recht abblitzen lassen, probiers doch beim Anwalt *g*.

Sofern es jemanden gibt, der wegen einem Streitwert von 150€ (mit Arbeit) los legen möchte, wünsche ich dir viel Spaß mit dem ganzen Hickhack um am Ende zwei Jahre das Auto stehen zu lassen, bis überhaupt mal passiert. An der Knete kanns ja dann nicht scheitern.

Ich bin froh, das in dieser Hinsicht zum Glück noch Fiktion und Realität weit auseinander liegen, dafür brauche ich auch keinen schlechten Stuhlgang.

Aber mir ist gerade wieder bewusst geworden, warum die Rechtschutzversicherungen jedes Jahr teurer werden ;-).

am 15. Mai 2018 um 18:31

Zitat:

@Levi1988 schrieb am 15. Mai 2018 um 18:37:29 Uhr:

Aber mir ist gerade wieder bewusst geworden, warum die Rechtschutzversicherungen jedes Jahr teurer werden ;-).

Wobei die auch dazu gelernt haben und glücklicherweise Leute wie oben nach und nach aussortieren. ;)

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