Verlassenes Fahrzeug | Halterdaten ermitteln / Eigentumsaufgabe? Ideen?
Hallo zusammen,
kurz zur etwas unglaubwürdigen Geschichte.
Vor ca einer Woche habe ich in der "Auto Bild" einen Artikel mit "Fundstücker der Woche" entdeckt, dort konnten Leser Bilder von Verlassenen/Vergessenen Autos einsenden.
U.a. war dort ein alter Porsche 911 G-Modell Targa WTL. Standzeit ca 8-10 Jahre
Als ich gelesen hatte, das dieser in meinem näheren Umkreis (Nürnberg-Fürth-Erlangen) steht, wollte ich diesen unbedingt finden. Schnell habe ich davon geträumt den ziemlich heruntergekommen Wagen wieder fit zu machen und als mein erstes richtiges Projekt zu nutzen.
Kurz und Knapp, ich habe nach Stunden der Suche über Google Maps und Google Earth den Wagen in einer 100.000 Einwohnerstadt gefunden... 😁 unglaublich
Steht auf einem Parkplatz umgeben von Häusern...mitten in einem etwas abgelegenen Wohngebiet.
Jetzt geht es darum irgendwie herauszufinden, wer dem Wagen gehört (hat?)
ODER
Wie sich das mit Eigentumsaufgabe bei Fahrzeugen verhält...
Problem: altes englisches Kennzeichen sowie rundherum riesen Mehrfamilienhäuser.
Hättet Ihr eine Idee?
Muss seitdem an nichts mehr anders denken, als das ich anfangen kann mich an der Restauration zu probieren... 🙂
(ggf. kennt sich auch jemand mit Eigentums/Besitzrechten aus bzgl Eigentumsaufgabe)
Danke euch vorab
144 Antworten
In einem Ort in der Nähe von Mindelheim stand ein Toyota Verso weit über ein Jahr auf einem öffentlichen Parkplatz.
- Deutsche Kennzeichen (gesiegelt, Stuttgart)
- HU abgelaufen
Irgendwann klebte dann der Behördenaufkleber mit Androhung des Abschleppens dran und wenig später wurde das Fahrzeug dann auch beseitigt und ward nie mehr gesehen
Ich habe den Vorgang nur deswegen beobachtet, weil ich das Fahrzeug schon kannte, als es noch gefahren wurde. Da stand es immer auf dem gleichen Privatparkplatz eines Wohnhauses, wie mein Auto. Somit kenne ich ein paar Hintergründe zu der Story.
Der Besitzer hatte irgendwann beim Reifenwechsel wohl die Radschrauben nicht korrekt angezogen. Das Ende vom Lied war, dass ein Hinterrad nur noch lose von 2 Radschrauben gehalten wurde. Die restlichen waren abgerissen. Lebensgefährlich! Der Besitzer hat das Fahrzeug dann mehrere Wochen nicht genutzt. Er selbst fuhr mit einem Kollegen mit. In der Zeit lief auch die HU ab. Als er dann seinen Job als Leasingarbeiter verlor musste er kurzfristig die Wohnung aufgeben und "verflüchtigte" sich direkt in sein Heimatland - vorher brachte er aber das Fahrzeug auf Drängen des Vermieters noch vom Privatparkplatz weg - und stellte es einfach auf dem öffentlichen Parkplatz ab. Damit war der Halter für niemanden mehr erreichbar
Den Wagen hätte ich sofort übernommen 😉
Da war für einen Weiterverkauf zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht viel dran zu machen, außer der Radaufhängung, Felge, 4 neue Reifen (abgefahren) und einer gründlichen Innenreinigung
Es werden also durchaus auch noch brauchbare Fahrzeuge "aufgegeben". Allerdings führt bei dem Porsche halt allein schon die ewige Standzeit zu diversen erkennbaren erheblichen und teuren Schäden. Schlimmer befürchte ich aber, sind dann die Schäden, die erst während einer Restauration erkennbar werden.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 24. April 2023 um 10:52:47 Uhr:
In einem Ort in der Nähe von Mindelheim stand ein Toyota Verso weit über ein Jahr auf einem öffentlichen Parkplatz.
- Deutsche Kennzeichen (gesiegelt, Stuttgart)
- HU abgelaufen
Irgendwann klebte dann der Behördenaufkleber mit Androhung des Abschleppens dran und wenig später wurde das Fahrzeug dann auch beseitigt und ward nie mehr gesehen
Interessante Story, was dann letztendlich damit passiert ist weißt du aber nicht, oder?
(Versteigert/verschrottet...)
Nein, ist mir leider nicht bekannt ... im Dorf wurde, wegen der Stuttgarter Nummer, wild spekuliert, ob das Fahrzeug eventuell sogar gestohlen war (der Fahrer war vorher in Österreich tätig, aber nicht in Stuttgart)
Ich hatte ja vor einigen Tagen das Fundbüro gefragt, ob ich ein Auto als Fund melden kann:
Antwort habe ich eben bekommen:
"Hallo Herr XY,
ich habe gerade mit dem Rechtsamt der Stadt Erlangen gesprochen. Ein Auto ist grundsätzlich keine Fundsache, da man bei einem Auto nicht von Verlust sprechen kann, weil man ja weiß wo man es abgestellt hat.
Wenn das Auto auf einem Privatgrund steht ist der Besitzer des Grundstücks der Eigentümer und sie müssen diesen kontaktieren."
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Ich hab dutzende Autos gefunden ... stehen alle vor dem REWE 😉😉😉
Die Begründung klingt für mich schlüssig. Wenn ich etwas BEWUSST abstelle, habe ich es NICHT verloren
Nogolf,
du hast natürlich Recht.
Nicht alles abgestellte ist = Kernschrott.
Doch wir reden hier von einem Porsche.
Ist ein klein wenig anders wie ein Verso 😁
Sicher kann man auch sagen, in der LWS ist etwas anders wie PKW. In der LWS sind es Nutzfahrzeuge. Da wird bis zum letzten genutzt, und dann endgelagert.
Ich denke, ein Porsche wird nicht "einfach so" endgelagert.
Und wenn denn wirklich, dann in einer Garage/Scheune - denn selbst ein fertiger Porsche ist immer noch einiges Wert. Darum würde ich (fast) sicher im Falle des TE von Kernschrott reden. Ganz sicher ist das natürlich nicht.
Darum drücke ich dem TE mal die Daumen 😉
Gruß Jörg.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 24. April 2023 um 11:41:14 Uhr:
Ich hab dutzende Autos gefunden ... stehen alle vor dem REWE 😉😉😉Die Begründung klingt für mich schlüssig. Wenn ich etwas BEWUSST abstelle, habe ich es NICHT verloren
Außer Du warst Stock besoffen und kannst Dich am nächsten Morgen nicht mehr dran erinnern, wo Du die Karre abgestellt hast.
nachdem wir uns ja diesbezüglich hoffentlich alle an die "Spielregeln" halten, stellen wir unsere Autos zumindest nüchtern ab ... somit kann uns das doch gar nicht passieren 😉
@Nogolf das ist klar, jedoch wissen wir alle, das es genügend Autofahrer gibt, die betrunken sind. Und somit besteht natürlich auch die Möglichkeit, das jemand somit vergisst, wo er sein Fahrzeug geparkt hat (und es somit als "verloren" gilt). Somit kann man es dann offiziell auch "finden".
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 24. April 2023 um 12:31:38 Uhr:
Zitat:
@Nogolf schrieb am 24. April 2023 um 11:41:14 Uhr:
Ich hab dutzende Autos gefunden ... stehen alle vor dem REWE 😉😉😉Die Begründung klingt für mich schlüssig. Wenn ich etwas BEWUSST abstelle, habe ich es NICHT verloren
Außer Du warst Stock besoffen und kannst Dich am nächsten Morgen nicht mehr dran erinnern, wo Du die Karre abgestellt hast.
Ach das hat ein Bekannter von mir schon nüchtern geschafft. Ist für einen Tagesausflug nach Straßburg gefahren, und abends als es dunkel war mit dem Zug wieder heim, weil er nach Stunden sein Auto nicht mehr gefunden hatte.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 24. April 2023 um 14:20:57 Uhr:
Und somit besteht natürlich auch die Möglichkeit, das jemand somit vergisst, wo er sein Fahrzeug geparkt hat (und es somit als "verloren" gilt). Somit kann man es dann offiziell auch "finden".
wenn ein Mietwagen unterschlagen oder ein Auto für eine Spritztour entwendet wird, kann man es im Nachhinein auch im rechtlichen Sinne "finden". Das Fundbüro macht sich die Sache da sehr einfach.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. April 2023 um 14:58:59 Uhr:
wenn ein Mietwagen unterschlagen oder ein Auto für eine Spritztour entwendet wird, kann man es im Nachhinein auch im rechtlichen Sinne "finden". Das Fundbüro macht sich die Sache da sehr einfach.
Das stimmt, jedoch wusste das Fundbüro von den englischen Kennzeichen etc...daher kann man denke ich einen Mietwagen etc ausschließen.
Die Antwort der Stadt ist inhaltlich trotzdem falsch. Das gilt übrigens auch für den Satz "Wenn das Auto auf einem Privatgrund steht, ist der Besitzer des Grundstücks der Eigentümer". So schnell wird nämlich auch der Grundstücksbesitzer nicht zum Eigentümer des Fahrzeugs.
Lies Dir dies hier mal zu den definierten Rechtsbegriffen Eigentümer und Besitzer durch und lass dann hören, welche Punkte Deiner obigen Aussage danach noch korrekt sind:
https://www.uni-potsdam.de/.../eigentum-und-besitz?...
😉
Ich kenne den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer, daher lese ich mir deinen Link nicht durch. Schreib lieber gleich, warum du meinst, dass der Grundstücksbesitzer (das war die Wortwahl der Stadt) zum Eigentümer des Fahrzeugs (ebenfalls Wortwahl der Stadt) wird.