Verlassenes Fahrzeug | Halterdaten ermitteln / Eigentumsaufgabe? Ideen?
Hallo zusammen,
kurz zur etwas unglaubwürdigen Geschichte.
Vor ca einer Woche habe ich in der "Auto Bild" einen Artikel mit "Fundstücker der Woche" entdeckt, dort konnten Leser Bilder von Verlassenen/Vergessenen Autos einsenden.
U.a. war dort ein alter Porsche 911 G-Modell Targa WTL. Standzeit ca 8-10 Jahre
Als ich gelesen hatte, das dieser in meinem näheren Umkreis (Nürnberg-Fürth-Erlangen) steht, wollte ich diesen unbedingt finden. Schnell habe ich davon geträumt den ziemlich heruntergekommen Wagen wieder fit zu machen und als mein erstes richtiges Projekt zu nutzen.
Kurz und Knapp, ich habe nach Stunden der Suche über Google Maps und Google Earth den Wagen in einer 100.000 Einwohnerstadt gefunden... 😁 unglaublich
Steht auf einem Parkplatz umgeben von Häusern...mitten in einem etwas abgelegenen Wohngebiet.
Jetzt geht es darum irgendwie herauszufinden, wer dem Wagen gehört (hat?)
ODER
Wie sich das mit Eigentumsaufgabe bei Fahrzeugen verhält...
Problem: altes englisches Kennzeichen sowie rundherum riesen Mehrfamilienhäuser.
Hättet Ihr eine Idee?
Muss seitdem an nichts mehr anders denken, als das ich anfangen kann mich an der Restauration zu probieren... 🙂
(ggf. kennt sich auch jemand mit Eigentums/Besitzrechten aus bzgl Eigentumsaufgabe)
Danke euch vorab
144 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. April 2023 um 22:47:29 Uhr:
Zitat:
@VolkerIZ schrieb am 20. April 2023 um 20:46:39 Uhr:
... also kann man doch auch mal einen finden, wenn man schon keinen geschenkt bekommt.Der TE ist leider nicht mal ansatzweise Finder im rechtlichen Sinne. Finden im rechtlichen Sinne erfordert auch nicht nur "entdecken" oder "sehen", sondern auch "an sich nehmen", den Fund melden und die Fundsache verwahren. Das ist bei einem Auto alles nicht so einfach.
Außerdem setzt es voraus, dass der ursprüngliche Eigentümer das Auto "verloren" hat. Andere Möglichkeiten sind, dass er das Eigentum aufgegeben hat und das Auto dadurch herrenlos wurde - dann müsste der TE das Auto in Eigenbesitz nehmen - oder am naheliegendsten, dass der ursprüngliche Eigentümer verstorben ist und das Auto zur Erbmasse gehört.
Ich wünsche viel Glück bei dem Vorhaben, aber ich befürchte, dass es nicht so einfach funktionieren wird.
Vielen Dank Rockville für deinen Beitrag.
Besitz du tiefgründigeres Wissen/Erfahrungen im Bereich „Eigentum“ und könntest mir hier ggf. mit Wissen helfen?
Lg
Lieber nicht, sonst wird der Thread wegen Rechtsberatung gleich wieder geschlossen.
Wenn du das ganz ernsthaft verfolgen möchtest, kannst du mal einen Termin für eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Zivilrecht ausmachen und vorher den Preis dafür erfragen. Die Beratung kann dann ggf. auch telefonisch erfolgen.
Wichtig wäre im ersten Schritt den Status des Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen: Fundsache, herrenlose Sache oder Erbmasse. Vielleicht aber auch nichts von alledem.
Wenn der Parkplatz zur Wohnanlage gehört, dann ist das doch sowieso Privatgelände und hat sich damit erledigt. Genau genommen darfst du den Parkplatz nicht mal betreten.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt ]
Guten Morgen Bulwey,
das gilt herauszufinden 😁
Zwei Telefonnummer von Bewohnern habe ich schon herausgefunden (Telefonbuch), das wird mein erster Schritt sein
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Wir kommt man auf die drollige Idee, sich das Auto einfach aneignen zu dürfen??
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 959
Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt."
Über Jahre abstellen reicht da sicher nicht aus, der Eigentümer müsste seine Absicht schon deutlich machen.
Also du kannst das Auto abkaufen, alles andere kann man bestenfalls als infantilen Wunschtraum bezeichnen.
P.S.:
Das Auto wird eh nur noch als Teileträger taugen. Schonmal ein Auto aufgemacht, das mehrere Jahre draussen Stand? Da wohnt der Schimmel drin.
Zitat:
@Bamako schrieb am 21. April 2023 um 09:50:28 Uhr:
Wir kommt man auf die drollige Idee, sich das Auto einfach aneignen zu dürfen??"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 959
Aufgabe des EigentumsEine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt."
Über Jahre abstellen reicht da sicher nicht aus, der Eigentümer müsste seine Absicht schon deutlich machen.
Also du kannst das Auto abkaufen, alles andere kann man bestenfalls als infantilen Wunschtraum bezeichnen.P.S.:
Das Auto wird eh nur noch als Teileträger taugen. Schonmal ein Auto aufgemacht, das mehrere Jahre draussen Stand? Da wohnt der Schimmel drin.
Hallo Christian,
ich wollte mich erstmal nur über die Rechtslage kundig machen, um alle Möglichkeiten zu prüfen.
Mit dem Wissen was ich bisher erhalten habe, fällt die "Eigentumsaufgabe" wohl flach, dass weiß ich inzwischen.
Das mit dem Schimmel würde mich erstmal nicht stören, entweder man desinfiziert den Innenraum mit Ozon und bereitet diesen auf oder kauft einen neuen 🙂
Nach erster Einschätzung durch die beschlagene Scheiben, sieht der Inneraum noch reltativ gut aus...viel Leder, leicht zu reinigen.
Erster Ansatz ist aber natürlich die Ermittlung des rechtmäßigen Eigentümers, was sich jedoch als wirklich schwierig herausstellt...leider
Ist denn die Gegend durch viele Hochhäuser sehr anonym? Ansonsten müssten sich ja zumindest ein paar Nachbarn erinnern, denn ein Fahrzeug mit englischen Kennzeichen fällt ja schon auf.
Aber verrenne dich nicht zu sehr in die Idee, sonst wird die Enttäuschung hinterher umso größer. Dass du - ohne regulären Kauf - rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs wirst, halte ich für ziemlich ausgeschlossen.
Lebt der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr, dann gehört das Fahrzeug zur Erbmasse. Gibt es keine gesetzlichen Erben, dann erbt das Bundesland, in dem der Eigentümer wohnte. Hatte er keinen Wohnsitz oder regelmäßigen Aufenthaltsort in Deutschland, dann erbt der Bund.
Da du auch nicht Eigentümer des Parkplatzes bist, sehe ich deine gesetzlichen Ansprüche ziemlich genau bei Null. Das gilt für alle Konstellationen von Fundsache, herrenloser Sache oder Erbmasse. Nur den Besitzer oder dessen Erben ausfindig zu machen und das Auto regulär abzukaufen, könnte meiner Meinung nach zielführend sein.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Hallo Rockville,
danke für deine ausführliche Meinung! /Expertise?
Im Umkreis sind relativ viele, große Mehrfamilienhäuser...mein Glück werde ich trotzdem probieren.
Die Möglichkeit mit dem Fund/Eigentum etc habe ich mir jetzt mal aus dem Kopf geschlagen.
So makaber es auch klingt, ich glaube die besten Chancen habe ich, wenn die unwissenden Erben keine Lust haben für tausende Euro eine "gammlige Karre" nach England schippern zu lassen...wenn es denn soweit kommen sollte.
Das wird noch spannend. Da hat also ein EU-Bürger seinen Porsche zollfrei eingeführt und jetzt steht er immer noch da und inzwischen ist das Ausland. Die Behörden werden Dich lieben für den Auftrag, wie das zu bearbeiten ist. 😁
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt]
😁 haha, wenn die sich nicht direkt von Anfang an querstellen…
Hoffe ja es kommt garnicht so weit…
Stell doch ein Plakat mit Deinen Kontaktdaten hinter das Auto,vielleicht kommt ja was zurück.
Dann muss man nicht überall klingeln.
Hallo @MHof
Bitte vermeide doch sog. Fullqoutes (also komplette Zitate).
Du kannst jedes Zitat auch bearbeiten und die unwichtigen Informationnen löschen und mit e Punkten (...) als Auslassungzeichen darstellen. Das erleichtert das Mitlesen ungemein und die Mods müssen in deinen Beiträgen nicht mehr nachträglich editieren...
JustMy2Cents
der Michael Mark
Zitat:
@MHof schrieb am 21. April 2023 um 12:29:46 Uhr:
Die Möglichkeit mit dem Fund/Eigentum etc habe ich mir jetzt mal aus dem Kopf geschlagen.
warum? Du weißt nicht, ob der Porsche dort vielleicht nach einer Spritztour abgestellt wurde und der wirkliche Eigentümer ihn seit 20 Jahren vermisst. Eine Meldung als Fund wird zumindest dazu führen, dass sich das Fundbüro damit beschäftigen muss und die haben andere Möglichkeiten.
Eine Fundsache muss man doch aber in Besitz nehmen, um einen Anspruch daraus erwirken zu können, oder?
Woher soll sich ein Rechtsanspruch ableiten, wenn man einen PKW auf fremden Privatbesitz "findet", aber dort verbleibt?
Drehen wir es doch mal um:
Stell dir vor, du besitzt ein Grundstück, weit weg von Zuhause. Dieses Grundstück ist nicht eingezäunt, also öffentlich zu betreten.
Auf diesem Grundstück steht ein alter Traktor, schon seit Jahren. Du willst ihn irgendwann in 5 Jahren wieder fit machen, wenn du auf Rente bist.
Irgendwann kommst du mal wieder nach ein paar Jahren auf dein Grundstück und der Traktor ist WEG. Irgendwer meinte, er hätte ihn gefunden und hätte nun ein Anrecht drauf.
Das klingt nicht richtig, oder?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. April 2023 um 15:00:13 Uhr:
Du weißt nicht, ob der Porsche dort vielleicht nach einer Spritztour abgestellt wurde und der wirkliche Eigentümer ihn seit 20 Jahren vermisst.
Dann bekäme der TE aber nur Finderlohn, nicht das Auto.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. April 2023 um 15:00:13 Uhr:
Eine Meldung als Fund wird zumindest dazu führen, dass sich das Fundbüro damit beschäftigen muss und die haben andere Möglichkeiten.
Man kann nicht den Fund für sich beanspruchen, aber die Arbeit einer Behörde überlassen. Man kann stattdessen einfach mal im BGB nachlesen, wer Finder ist und welche Pflichten er hat. Finder ist nur, wer die Sache "an sich nimmt", z.B. einen Geldbeutel aufhebt und mitnimmt. Die Meldung, dass man eine Sache irgendwo gesehen/entdeckt hat, macht niemandem zum Finder im rechtlichen Sinne.
Der TE hat ja das Auto nur gesehen, wie schon Tausende Menschen vor ihm.