Verkehrszeichen Gültigkeit nach Kreuzung ?
Ich habe es in einem anderen Thread gelesen und kam daher auf die Idee zu fragen, da der andere Thread geschlossen wurde.
Wie sieht das in Deutschland und Österreich aus.
Nehmen wir ein Beispiel:
Wir fahren ausserorts und wegen irgendwas wird die Original gültige Geschwindigkeit heruntergesetzt.
Ist nun nach der nächsten Kreuzung/Verzweigung noch die heruntergesetzte Geschwindigkeit gültig oder wieder die Originale Geschwindigkeit - sofern nichts signalisiert?
Ich komme aus der Schweiz und weis wie es hier gehandhabt wird. Aber nicht wie es in meinen deutschsprachigen Nachbarländern aussieht.
Würde mich daher auf Antworten freuen.
Beste Antwort im Thema
Ich werde das auch nie lernen.
Mein jetziger Wissensstand.
Hat die Geschwindigkeitsbegrenzung ein Zusatzschild (Baustelle, Kurve, S-Kurve, Entfernungsangabe, Verschmutzung...) gilt die Begrenzung bis der Zusatz, in unserem Fall die Baustelle oder die Kurve,.... zweifelsfrei passiert ist.
Ist kein Zusatzschild gilt sie bis zur Aufhebung durch ein anderes Schild, auch wenn dazwischen eine Einmündung oder eine Kreuzung ist. Ist zwar blöd so, ist wohl aber so.
Das nennt sich Streckenverbot
Fast ganz unten steht dann auch :
Zitat:
Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!
Biegt man ab ist das Streckenverbot aufgehoben, es sei denn es gilt großflächig das Zonenverbot.
Aber ich denke der Link gibt Dir alle Antworten.
37 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:19:17 Uhr:
Was aber nicht heißt, daß der Ortsfremde im Blitzer-Fall auch zahlen muß.Zitat:
@debiler schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:03:14 Uhr:
EDIT: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind doch allesamt an zentraler Stelle vermerkt. Wenn also tatsächlich mal ein Schild "fehlen" sollte (vielleicht, weil ein paar Halbstarke es am 1.Mai abmontiert haben), kann doch ganz schnell die tatsächlich gültige Geschwindigkeit auf dieser Strecke ermittelt werden.
Hab das mit einem Halteverbotschild (das im Bach lag) mal selber so erlebt. Den Zahlbeleg des Bußgeldbescheids hab ich gleich "zu meiner Entlastung" wieder an die zurück geschickt.Gruß Metalhead
Genau, das hatte ich weiter oben ja auch so geschrieben. Wenn du nichts vom Verbot wissen konntest, dann musst du auch nicht zahlen. Wäre ja noch schöner.
Dennoch hat das Verbot - rechtlich gesehen - zunächst einmal Gültigkeit.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 13. Oktober 2014 um 13:02:38 Uhr:
Ich habe es in einem anderen Thread gelesen und kam daher auf die Idee zu fragen, da der andere Thread geschlossen wurde.
...
Hilft
das?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:52:29 Uhr:
Soweit ich weiß, heben sich Verkehrsschilder nur in Verbindung mit Zusatzschildern (Baustelle, 500m,...) selbstständig auf, ansonsten nicht.Wenn irgendwo eine Seitenstraße rauskommt für die dann theoretisch eine andere Geschwindigkeit gelten würde, müsste man bei der Zuständigen Stelle nachfragen (dürfte sich um einen Fehler handeln).
Habe ich schon getan, bei der örtlichen Polizei. Auf meine Frage, wie schnell ich nach der Ampel fahren darf, gabs 2 Antworten, da 2 Beamten anwesend waren. Der eine meinte 70, der andere 100. Danke schön, jetzt kann ich mir das aussuchen.😎
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:24:06 Uhr:
Da braucht es auch kein Aufhebungsschild, da das Tempo 70 Schild ja vor der Kreuzungen steht und zwar eben wegen der Kreuzung (Einmündung).
Und genau das ist falsch. Eine Kreuzung hebt ein Streckenverbot nicht auf. Fehlt nach der Kreuzung das Aufhebungsschild, gilt auf der gesamten weiteren Strecke Tempo 70.
Die Dicke hat es doch in der ersten Antwort genau richtig erklärt.
Ähnliche Themen
Das hatte ich bisher auch so verstanden, im Link vom Dicken ist das auch so beschrieben.
Und genau so ist es auch richtig.
Sehr schön erklärt auch hier:
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 13. Oktober 2014 um 19:44:07 Uhr:
Und genau das ist falsch. Eine Kreuzung hebt ein Streckenverbot nicht auf. Fehlt nach der Kreuzung das Aufhebungsschild, gilt auf der gesamten weiteren Strecke Tempo 70.Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:24:06 Uhr:
Da braucht es auch kein Aufhebungsschild, da das Tempo 70 Schild ja vor der Kreuzungen steht und zwar eben wegen der Kreuzung (Einmündung).Die Dicke hat es doch in der ersten Antwort genau richtig erklärt.
Kommt drauf an. Wenn das Tempolimit-Schild am gleichen Mast befestigt ist wie das Gefahrzeichen Lichtzeichenanlage, dann gilt das Tempolimit tatsächlich nur bis zur Ampelkreuzung und nicht weiter.
Hat das Tempolimit-Schild aber seinen eigenen Mast, so gilt es wohl so lange, bis es ausdrücklich aufgehoben wird oder ein anderes Tempolimit-Schild oder ein Ortsschild kommt.
Zitat:
@CV626 schrieb am 13. Oktober 2014 um 21:56:38 Uhr:
Kommt drauf an. Wenn das Tempolimit-Schild am gleichen Mast befestigt ist wie das Gefahrzeichen Lichtzeichenanlage, dann gilt das Tempolimit tatsächlich nur bis zur Ampelkreuzung und nicht weiter.Hat das Tempolimit-Schild aber seinen eigenen Mast, so gilt es wohl so lange, bis es ausdrücklich aufgehoben wird oder ein anderes Tempolimit-Schild oder ein Ortsschild kommt.
Bei meinem Fall trifft Version 2 zu. 70 ganz allein auf dem Mast.
Moin,
wer in der Schweiz mit seinem Verkehrsgesetzen leben kann,
braucht doch keine Tipps, wozu,
- um letztendlich noch mehr Touristen rein zulegen 🙄
schöne Sch(w)eiß..
Der TE hat eine ganz normale Frage gstellt. Seit wann endet hier plötzlich so vieles in unsachlichem Schweiz-Bashing 😠 ?
Weil irgendwelche User in CH geblitzt wurden und nicht sie selbst, sondern die pöhsen Chweizer an allem was jetzt auf sie zukommen wird schuld sind, vermute ich mal
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 13. Oktober 2014 um 20:01:13 Uhr:
Und genau so ist es auch richtig.Sehr schön erklärt auch hier:
Wie verhält sich das mit dem Gleichheitsgrundsatz?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hängt alles davon ab, ob der Fahrer ortskundig ist, beziehungsweise welche Fahrstrecke er genau genommen hat?
Oder darf der unkundiger Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einfach nur ungestraft übertreten?
Dann wäre es ja auf Autobahnen genauso, eine Auffahrt würde die Höchstgeschwindigkeit nicht zurücksetzen, wenn das Schild nicht wiederholt wird?
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. Oktober 2014 um 08:15:32 Uhr:
Wie verhält sich das mit dem Gleichheitsgrundsatz?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hängt alles davon ab, ob der Fahrer ortskundig ist, beziehungsweise welche Fahrstrecke er genau genommen hat?
Oder darf der unkundiger Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einfach nur ungestraft übertreten?
Ja, das ist z.B. bei Zeichen die zu gewachsen sind auch so. Es bleibt verboten dagegen zu verstoßen, die Strafe wird aber erlassen, wenn klar ist, dass der Fehler nicht beim VT liegt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. Oktober 2014 um 08:15:32 Uhr:
Dann wäre es ja auf Autobahnen genauso, eine Auffahrt würde die Höchstgeschwindigkeit nicht zurücksetzen, wenn das Schild nicht wiederholt wird?
Ja, das kommt sogar durchaus vor. Da habe ich mich auch schon öfter drüber geärgert, nur wegen vergessener Schilder nicht schneller fahren zu dürfen.
Zitat:
@debiler schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:03:14 Uhr:
Ähm, du weißt aber schon, dass die Polizei dazu dient, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen und nicht dazu, neue zu erfinden...?
Das musst du nicht mich fragen, damit seid IHR gekommen.
Ihr erzählt das selbst wenn KEIN Schild da ist, die Polizei büssen dürfe weil ein Schild da sein müsse.
Also ist das aus meiner Sicht definitiv erfinden. Denn wenn eines da sein müsste, muss es auch da sein. Woher soll man sonst wissen das eines da sein sollte??
Zitat:
@dolofan schrieb am 13. Oktober 2014 um 19:22:29 Uhr:
Habe ich schon getan, bei der örtlichen Polizei. Auf meine Frage, wie schnell ich nach der Ampel fahren darf, gabs 2 Antworten, da 2 Beamten anwesend waren. Der eine meinte 70, der andere 100. Danke schön, jetzt kann ich mir das aussuchen.😎
Sowas habe ich kürzlich auch gemacht. Weil bei meiner Autobahnausfahrt gerne mal Rückstau herrscht, gehen die Leute auf den Pannenstreifen und benutzen diesen als verlängerte Ausfahrt. Das ist aber in der Schweiz primär verboten.
Die Polizei meinte nun, nach gesundem Menschenverstand. Sie meinte auch so drei/vier Autos wären ok, mehr nicht.
Was wenn der nächste Polizist auch mit gesundem Menschenverstand misst, es bei ihm aber nur 2 Autos sind???
Zitat:
@testmal schrieb am 13. Oktober 2014 um 22:00:10 Uhr:
Moin,wer in der Schweiz mit seinem Verkehrsgesetzen leben kann,
braucht doch keine Tipps, wozu,
- um letztendlich noch mehr Touristen rein zulegen 🙄schöne Sch(w)eiß..
Bitte überprüfe das nächste mal dein Posting erst bevor du postest. Ich habe keine Ahnung was du damit sagen willst.
Und warum du nun Schweiss(en) willst oder willst du sagen du hast schönen Schweiss? Keine Ahnung????
Zitat:
@CV626 schrieb am 13. Oktober 2014 um 22:26:49 Uhr:
Weil irgendwelche User in CH geblitzt wurden und nicht sie selbst, sondern die pöhsen Chweizer an allem was jetzt auf sie zukommen wird schuld sind, vermute ich mal
Und was in aller Welt ist ein Chweizer??
Und falls es dir aufgefallen ist, ich bin ein Schweizer der fragt wie die Regeln in Deutschland sind. Nicht umgekehrt. Da ich öfters in Deutschland unterwegs bin und ich nicht unnötige Rechnungen bekommen will, interessiert mich das einfach.
Wenn man sich im Nachbarsland nicht benehmen kann, ist man selber Schuld. Sachen die ungenau sind oder man schlichtweg nicht wissen konnte gibt es immer. Doch dafür gibt es ja nun das Länderübergreifende Internet, damit man sich erkundigen kann.
Oh jetzt verstehe ich testmal. Er möchte mir falsche Angaben machen damit er mich reinlegen kann. Denn aus seiner Sicht bin ich der Tourist.....
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 14. Oktober 2014 um 10:00:05 Uhr:
Das musst du nicht mich fragen, damit seid IHR gekommen.Zitat:
@debiler schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:03:14 Uhr:
Ähm, du weißt aber schon, dass die Polizei dazu dient, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen und nicht dazu, neue zu erfinden...?
Ihr erzählt das selbst wenn KEIN Schild da ist, die Polizei büssen dürfe weil ein Schild da sein müsse.
Also ist das aus meiner Sicht definitiv erfinden. Denn wenn eines da sein müsste, muss es auch da sein. Woher soll man sonst wissen das eines da sein sollte??
Deine Annahme (die sicherlich in ihrer Übertriebenheit nicht ganz ernst gemeint war) war ja auch, dass die Polizei aus reinem Spaß Leute "abzocken" könnte, da ja ein Schild, das nicht da ist, trotzdem gilt. Das ist natürlich Quatsch, denn ein Streckenverbot muss ja trotzdem zuallererst mal auf einer Strecke extistieren, auch wenn das Schild dazu gerade fehlt. Nur dann wäre das möglich, aber natürlich anfechtbar, weil du ja nichts vom Verbot wissen kannst. Natürlich kann sich kein Polizist allen Ernstes irgendwo hinstellen, wo kein Streckenverbot existiert und behaupten, man dürfe nur 50 fahren. Das ist vielleicht heutzutage noch in Gegenden möglich, wo Korruption an der Tagesordnung ist. Aber nicht in Deutschland. Du brauchst also deswegen keine Angst zu haben.