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Verkehrszeichen entgegen der Fahrtrichtung

Themenstarteram 2. März 2017 um 17:06

Hallo Gemeinde. Habe heut ein Ticket bekommen. Wegen Parken im Halteverbot. Das Verkehrszeichen stand in einer Einbahnstraße verkehrt herum und ich habe es nicht beachtet. Meiner ist der weiße Passat. Ist das rechtens? Scheint so, als brauche Leipzig dringend Geld.

20170302_124458.jpg
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 2. März 2017 um 19:59:35 Uhr:

Es ist kein Gehweg. Ich parke vor einem Schild, dass das Parken mit Parkschein ab dort aufhebt. Die hinter mir Parkenden dürfen also dort stehen, wenn sie dafür zahlen. Das Halteverbot- Schild ist um 180 Grad gedreht.

Dieses komische blaue Schild mit dem PKW auf dem weißen Podest, bekannt als Zeichen 315, erlaubt das "Parken auf Gehwegen". Gibt eigentlich nur Sinn, wenn das, wo du stehst, ein Gehweg ist.

Und deshalb würde ich dann mal sehen, was vor dieser erlaubten Parkfläche für Schilder stehen.

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Sofern vom Beginn der Straße an kein Halteverbotsschilid auf deiner Seite war - nein.

Du parkst da auf einem Gehweg. Außerdem steht das Schild gar nicht deutlich falsch herum.

Also wenn am Anfang der Straße keins stand, wäre es für mich unberechtigt. Man muss nicht die ganze Straße ablaufen, um zu schauen was da für Schilder stehen. Und als Gehweg kann ich das jetzt nicht identifizieren.

Themenstarteram 2. März 2017 um 18:59

Es ist kein Gehweg. Ich parke vor einem Schild, dass das Parken mit Parkschein ab dort aufhebt. Die hinter mir Parkenden dürfen also dort stehen, wenn sie dafür zahlen. Das Halteverbot- Schild ist um 180 Grad gedreht.

20170302-124230

Das kann dennoch ein Gehweg sein. Bis dort wäre es durch die Beschilderung auch auf einem Gehweg erlaubt. Da ohnehin nicht viel droht, lass es drauf ankommen und widerspreche mit der Begründung einfach dem Bußgeldbescheid, so denn einer kommt.

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 2. März 2017 um 19:59:35 Uhr:

Es ist kein Gehweg. Ich parke vor einem Schild, dass das Parken mit Parkschein ab dort aufhebt. Die hinter mir Parkenden dürfen also dort stehen, wenn sie dafür zahlen. Das Halteverbot- Schild ist um 180 Grad gedreht.

Dieses komische blaue Schild mit dem PKW auf dem weißen Podest, bekannt als Zeichen 315, erlaubt das "Parken auf Gehwegen". Gibt eigentlich nur Sinn, wenn das, wo du stehst, ein Gehweg ist.

Und deshalb würde ich dann mal sehen, was vor dieser erlaubten Parkfläche für Schilder stehen.

Themenstarteram 2. März 2017 um 21:06

Da stehen keine Anderen als Beginn und Ende der Parkerlaubnis mit Parkschein. Die eigentliche Frage hierbei war eher, ob ich ein umgedrehtes Halteverbotsschild hätte beachten müssen.

Welchen Unterschied würde es machen, wenn das Schild nicht umgedreht wäre?

Bei Googleearth ist die Beschilderung etwas anders und weisst für den Dittrichring ein Zonenparkverbot aus. Das Schild am Ende der Strasse ist aber anders bei Dir. Deshalb ist G.E. auch keine passende Quelle um zu sehen wie die Strasse komplett beschildert ist.

Screenshot_20170302-221327.png

Zitat:

Welchen Unterschied würde es machen, wenn das Schild nicht umgedreht wäre?

Das es doch eigentlich in die andere Richtung Gültigkeit haben müsste.

Es beschildert das Ende....

Es wird durchaus verlangt, sich etwas umzusehen, ob irgendwo Halteverbotsschilder stehen. Das Risiko beim Einspruch sind min die 28,50€ Verwaltungskosten, die bei einer Verwarnung nicht anfallen. Mir wäre das an der Stelle zu heikel.

am 2. März 2017 um 21:50

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. März 2017 um 22:43:22 Uhr:

Es wird durchaus verlangt, sich etwas umzusehen, ob irgendwo Halteverbotsschilder stehen.

?

Wo steht das bzw. wer verlangt das? :confused:

Hallo,

ich habe gerade mal in Streetview geschaut. Am Anfang dieser Straße ist kein Einbahnstraßenschild vorhanden. Das heißt, es handelt sich um eine sogenannte unechte Einbahnstraße. Das bedeutet, dass durchaus mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Die Ausparkenden zum Beispiel dürften auch wieder in die andere Richtung hinausfahren.

Ich könnte mir vorstellen, dass man verhindern wollte, dass man in der anderen Fahrtrichtung parkt und man mit dem Halteverbotsschild das Parken in entgegengesetzter Richtung verhindern möchte. Man sieht auch schön, dass alle Autos schräg parken.

Das Knöllchen hast Du dafür bekommen weil das Parkschild auf Deinem zweiten Schild eindeutig einen Pfeil nach links hat. Das bedeutet, das Parken ist nur links vom Schild erlaubt. Du stehst aber rechts neben dem Schild.

 

Grüße,

diezge

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