Beschilderung von Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vorfahrtsstrasse
Die Situation:
Eine Nebenstraße ist mit Tempo 30 beschildert (keine Tempo-30 Zone) und mündet in einer T-Kreuzung in eine Vorfahrtsstrasse. Muss dann (wie bei einer Einbahnstraße) dem abbiegenden Fahrer angezeigt werden, dass auf dieser (geschlossene Ortschaft) abweichend von Tempo 50 Tempo 30 gilt ?
Danke !
21 Antworten
Was passiert eigentlich mit normalen innerörtlichen Tempolimits am Ortsende-Schild? Angenommen, irgendwo im Ort steht explizit ein 50-Schild, vielleicht am Ende einer Passage, wo 30 war. Ist dieses Tempolimit am Ortsende-Schild dann aufgehoben, oder gilt es theoretisch auch noch danach?
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Ist dieses Tempolimit am Ortsende-Schild dann aufgehoben, oder gilt es theoretisch auch noch danach?
Auch wenn du neu hier bist, tu uns bitte allen einen Gefallen und lese erst aufmerksam, bevor du eine Frage stellst:
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Vielmehr endet das Streckenverbot
...
- an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)...
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Was passiert eigentlich mit normalen innerörtlichen Tempolimits am Ortsende-Schild? …
Hab ich doch im post direkt vor deinem geschrieben: Ein Streckenverbot endet an einem Ortsschild.
Zitat:
Das mag stimmen, jedoch ist es ausreichend wenn an einer Zufahrtsstrasse auf Tempo 30 in Wohn- und Nebenstrassen hingewiesen wird:
Die Bestimmungen zum Thema "Tempo-30-Zone" wurden vor Jahren bereits geändert. Dabei wurde in § 39 StVO ein neuer Absatz 1a eingefügt, der wie folgt lautet:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen".
Somit kannst Du heute in solchen Bereichen fast immer von diesen Zonen ausgehen.
Welchen Wert hat dann eigentlich noch das Verkehrszeichen 310? Ich meine, wenn quasi in irgendeiner Nebenstraße ein TL 30 gilt und das dann Auswirkungen auf die "Hauptstraße" hat?
EDIT: Führt das dann irgendwann dazu, dass nach einem VZ 310 alle nur noch 30 fahren, weil "könnte ja sein, dass ..."? Wird so das von einigen geforderte pauschale "innerorts 30" durch die Hintertür eingeführt?
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Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Es gibt entweder ein Tempo-30-Schild oder eine Tempo-30-Zone. Dazwischen gibt es nichts. Etwas "ähnlich einer Tempo-30-Zone" schon gar nicht. Wie sollte das auch aussehen?Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
… es gibt Orte welche allgemein auf den Nebenstrassen Tempo 30 vorgeben. Dies ist ähnlich einer Tempo 30 Zone, wird jedoch nur am Ortseingang ggf. angezeigt bzz. angegeben.Eine Kreuzung oder Einmündung hebt eine Tempobegrenzung auch nicht auf, das haben Gerichte immer wieder bestätigt. Je nachdem wie der Fall genau liegt, welches Zeichen wo steht und ob ein Einhemischer oder Auswärtiger geblitzt wurde, werden unterschiedliche Urteile gefällt. Pauschal ist das nicht zu beantworten.
Und selbst als Ortskundiger fährt man manche Strecken schlichtweg nicht.
Ich bin kürzlich durch Zufall bzw. wegen Baustelle mal abweichend von meiner Stammstrecke gefahren, das erste Mal seit ich da wohne (ehrlich!). Und schwupp - ist da auf einmal (Vorfahrtstraße VZ 306) ein TL 70. Auf meiner Stammstrecke (Nebenstraße, Vorfahrt gewähren VZ 205) ist nur das Ortsausgangsschild (VZ 311) ca. 300 m vor der Einmündung zu sehen. D. h., ich dürfte theoretisch (mindestens bis zur Einmündung) Vmax von 100 km/h anlegen. ... Das TL 70 der Vorfahrtstraße wird nach der Einmündung nicht wiederholt. Es folgt irgendwann in dieser Fahrtrichtung bloß wieder das nächste Ortseingangsschild (VZ 310).
In Gegenrichtung auf demselben Teilstück der Vorfahrtstraße ist die Geschwindigkeit lediglich durch das Ortsausgangsschild (VZ 311) "begrenzt".
Ok, für diesen Bereich bin ich nun "verbrannt", weil ich nun die Kenntnis davon habe. Aber es gibt sicherlich noch andere Stellen, wo es 100%ig genauso ist.
Es kann doch nicht einfach Kenntnis von etwas vorausgesetzt werden, selbst bei "Einheimischen" nicht. Das ist einfach eine Lücke im System. Wenn etwas "nicht rechtens" ist, dann muss es auch ALLEN VT´s zur Kenntnis gegeben werden - und zwar unabhängig von der Ortskenntnis oder nicht. Wenn irgendwo weiter TL 70 (Beispiel) gelten soll - dann stellt halt nach der Einmündung noch ein Schild hin.
Schließlich hat das ja scheinbar irgendeinen Grund, weshalb ein TL 70 (Beispiel) dort existiert. Und wenn mal was passiert - wird dann auch der Unterschied gemacht zwischen "ortskundig" oder "nicht ortskundig"? Will sagen: Lässt man sich lieber von einem Ortskundigen mit 70 plattmachen oder einem Ortsunkundigen mit Tempo 100?
Unser zuständiges Straßenverkehrsamt hat mir auf Anfrage (lange Jahre her ...) auch den Kappes mit "ortskundig und co." erzählt. Sicherlich berechtigt, mehr als die aktuelle Rechtslage können die ja auch nicht auslegen/interpretieren. Seinerzeit gab es auf der Vorfahrtstraße rund 500 m nach der Einmündung noch ein weiteres TL-70-Schild. Nach meiner "Eingabe" wurde das sinnigerweise (*argh*) entfernt, sodass man jetzt über eine noch weitere Strecke zu schnell sein kann - obwohl man die ursprüngliche Limitierung nie gesehen hat ...
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Welchen Wert hat dann eigentlich noch das Verkehrszeichen 310? Ich meine, wenn quasi in irgendeiner Nebenstraße ein TL 30 gilt und das dann Auswirkungen auf die "Hauptstraße" hat?Zitat:
Das mag stimmen, jedoch ist es ausreichend wenn an einer Zufahrtsstrasse auf Tempo 30 in Wohn- und Nebenstrassen hingewiesen wird:
Die Bestimmungen zum Thema "Tempo-30-Zone" wurden vor Jahren bereits geändert. Dabei wurde in § 39 StVO ein neuer Absatz 1a eingefügt, der wie folgt lautet:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen".
Somit kannst Du heute in solchen Bereichen fast immer von diesen Zonen ausgehen.EDIT: Führt das dann irgendwann dazu, dass nach einem VZ 310 alle nur noch 30 fahren, weil "könnte ja sein, dass ..."? Wird so das von einigen geforderte pauschale "innerorts 30" durch die Hintertür eingeführt?
Hallo Bernd,
wie oben geschrieben gilt das nur abseits der Vorfahrtsstraßen (welche in der Definition wohl den klasischen Hauptstraßen entsprechen soll). Somit ist die Hauptstraße weiter 50 oder eben nach Beschilderung.
Und im Grunde hast du recht, das durch diese Vorgehensweise irgendwann fast alle mal sicherheitshalber nur noch 30 fahren, da ja nie ganz klar ist welche Ebene die aktuelle Straße nun hat.
Grüße
Splash
Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
...
Die Bestimmungen zum Thema "Tempo-30-Zone" wurden vor Jahren bereits geändert. Dabei wurde in § 39 StVO ein neuer Absatz 1a eingefügt, der wie folgt lautet:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen".
...
Das ist aber genau anders herum als im von mir dargestellt.
Ich habe jetzt gelesen, daß ein Verstoß in dem von mir geschilderten Fall tatsächlich davon abhängen kann, ob man ortskundig ist oder nicht. Das ist ja spannend, wusste ich bisher nicht. Hat jemand Erfahrungen dazu ?