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Verkehrszeichen

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 11:38

Hallo,

Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.

Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.

Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?

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Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...

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Spontan sage ich:

Generell 100km/h, außerdem nachts 60km/h nur für LKW>7,5t.

...da fällt mir ein, die Frage wurde kürzlich schon mal gestellt:

http://www.motor-talk.de/forum/frage-zu-tempolimit-t5855322.html (Bild Nr.3)

Zitat:

@darkvader schrieb am 27. Dezember 2016 um 12:38:44 Uhr:

dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.

Richtig

Zitat:

Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?

Wenn dies so gewollt wäre, dann ist das Zusatzschild falsch angebracht, dann müsste unter den 100 auch das ZZ von 22-6h sein.

In diesem Fall gilt es so wie Du beschrieben hast.

100 für alle, die dürfen und können, 60 nachts für LKWs.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 14:05

Okay, dann sollte an den Jungs mal eine Nette Mail schreiben mit der Frage, ob das Schild vielleicht falsch steht :-) Irgendeiner eine Idee, wo man sich da hinwenden kann?

Hallo darkvader,

 

Ja, zur nächsten Polizeiwache. da wirst du geholfen.

 

Gruß

Annette.

 

Da wirst du geholfen,

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 14:21

Auch wenn das Schild 100 Kilometer weit weg steht? :-)

Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...

Bei Ferngesprächen :-)

Zitat:Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.

Was du dir denkst ist in Ordnung , was da vorher an Anordnung steht wird durch diese Schilderanordnung konterkariert , nun gilt dieses hier . { Falsch ist die Behauptung es würde für LKW über 7,5 t ZGm gelten .}>

Es gilt lt. 1048-12 §39 für KFz . über 3,5t zGm. einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen ausgenommen PKW und KOM.

Es ist also genau so , wie das Ünberholverbot für KFz. über 3,5 t zu bewerten , also hat es auch Gültigkeit für Wohnmobile über 3,5 t zGm. So wie §41 StVo Zeichen 277 zu behandeln . Auch ganz gefährlich für Transporter mit Anhänger , die nur durch das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers addiert mit dem Zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges auf über 3,5 t Zulässiges Gesamtgewicht kommen , z.B Handwerker .

Wer weiss das schon . Bis mal ein ganz ausgeschlafener Polizist der gerade von der Polizeischule kommt und eine Belöbigung einfordern will ,eine Anzeige schreibt . Zu Recht.

Giovanni.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 16:02

Zitat:

@nordlicht schrieb am 27. Dezember 2016 um 15:23:41 Uhr:

Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...

Soll das jetzt heißen, ich soll bei der Polizeiwache an dem Schild anrufen? Oder das meine im Dorf das macht? Oder wolltest du einfach nur einen lustigen Kommentar loswerden (ich habe geschmunzelt :-)) - ich würde halt gerne gleich an der Richtigen Stelle anrufen / mailen - und dachte hier könnte mir jemand sagen "Hey, Straßenmeisterei" "Bundesverkehrsministerium weil Auobahn" - oder ähnliches - Intelligenz des Schwarms und so.....

Einfach mal bei der zuständigen Strassen/Autobahn_Meisterei anrufen ;)

Na, über dieses Vertrauen kann ich nur lachen .

Besser ihr wüsstet es durch Ausbildung und Überlegung .

Dass die meisten Überwacher es nicht genau wissen , ist schon daran zu erkennen, dass es so wenig oder kaum

Anzeigen gibt . Das ist genau so ein Stiefmütterlich behandeltes Thema , wie das Parken von Lastkraftwagen über 3,5t oder

Anhänger innerhalb von Ortschaften unter der Laternengarage ohne Parkwarntafel oder eingeschaltetem Standlicht .

Wer weiss das schon , wer kümmert sich darum ?

Giovanni.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 27. Dezember 2016 um 15:43:15 Uhr:

Bei Ferngesprächen :-)

Telefon...tele = fern

Somit ist auch das gute alte Ortsgespräch eine Kommunikation in die Ferne.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 27. Dezember 2016 um 16:14:10 Uhr:

[...] { Falsch ist die Behauptung es würde für LKW über 7,5 t ZGm gelten .}>[...]

Entschuldige bitte meine falsche Aussage, Giovanni. Leider kann ich jetzt nicht mehr korrigieren. Hoffentlich merke ich mir endlich mal die 3,5t, denn früher dachte ich auch schon fälschlicherweise, das Schild gilt für alle Kraftwagen, die zur Beförderung von Lasten zugelassen sind (also auch ein 2,7t Bulli mit rausgeschmissenen Sitzbänken).

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