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Verkehrszeichen Gültigkeit nach Kreuzung ?

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 11:02

Ich habe es in einem anderen Thread gelesen und kam daher auf die Idee zu fragen, da der andere Thread geschlossen wurde.

Wie sieht das in Deutschland und Österreich aus.

Nehmen wir ein Beispiel:

Wir fahren ausserorts und wegen irgendwas wird die Original gültige Geschwindigkeit heruntergesetzt.

Ist nun nach der nächsten Kreuzung/Verzweigung noch die heruntergesetzte Geschwindigkeit gültig oder wieder die Originale Geschwindigkeit - sofern nichts signalisiert?

Ich komme aus der Schweiz und weis wie es hier gehandhabt wird. Aber nicht wie es in meinen deutschsprachigen Nachbarländern aussieht.

Würde mich daher auf Antworten freuen.

Beste Antwort im Thema

Ich werde das auch nie lernen.

Mein jetziger Wissensstand.

Hat die Geschwindigkeitsbegrenzung ein Zusatzschild (Baustelle, Kurve, S-Kurve, Entfernungsangabe, Verschmutzung...) gilt die Begrenzung bis der Zusatz, in unserem Fall die Baustelle oder die Kurve,.... zweifelsfrei passiert ist.

Ist kein Zusatzschild gilt sie bis zur Aufhebung durch ein anderes Schild, auch wenn dazwischen eine Einmündung oder eine Kreuzung ist. Ist zwar blöd so, ist wohl aber so.

Das nennt sich Streckenverbot

Fast ganz unten steht dann auch :

Zitat:

Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!

Biegt man ab ist das Streckenverbot aufgehoben, es sei denn es gilt großflächig das Zonenverbot.

Aber ich denke der Link gibt Dir alle Antworten.

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Ich werde das auch nie lernen.

Mein jetziger Wissensstand.

Hat die Geschwindigkeitsbegrenzung ein Zusatzschild (Baustelle, Kurve, S-Kurve, Entfernungsangabe, Verschmutzung...) gilt die Begrenzung bis der Zusatz, in unserem Fall die Baustelle oder die Kurve,.... zweifelsfrei passiert ist.

Ist kein Zusatzschild gilt sie bis zur Aufhebung durch ein anderes Schild, auch wenn dazwischen eine Einmündung oder eine Kreuzung ist. Ist zwar blöd so, ist wohl aber so.

Das nennt sich Streckenverbot

Fast ganz unten steht dann auch :

Zitat:

Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!

Biegt man ab ist das Streckenverbot aufgehoben, es sei denn es gilt großflächig das Zonenverbot.

Aber ich denke der Link gibt Dir alle Antworten.

Eigentlich schon echt der Hammer, aber es ist wirklich so: Ein Streckenverbot gilt nach einer Kreuzung auf der durchgehenden Straße weiter. Zwar sieht die StVO vor, dass das Schild wiederholt werden muss, da einfahrende VT sonst ja keine Ahnung von dem Verbot haben - rechtlich gesehen gilt aber dennoch das Verbot, auch wenn das Schild (aus welchen Gründen auch immer) fehlen sollte. Sollte man wegen so etwas allerdings einmal zur Kasse gebeten werden, ist das wohl sehr gut anfechtbar. Kann ja keiner hellsehen...

EDIT: hoppla, der Link sagt das auch... :)

am 13. Oktober 2014 um 14:22

Nach einer Einmündung/Kreuzung wird ein Schild wiederholt, falls eine von der Norm abweichende Regelung in Kraft tritt, sonst wüssten die auffahrenden ja gar nicht, ob die allgemeinen Regeln oder spezielle Regeln gelten.

Ausnahmen bestätigen die Regel? Bei mir in der Gegend, auf einer relativ neuen Umgehungstrasse. Bis zur Ampel 70, danach kommt kein Schild mehr. Ich darf als Geradeausfahrer 70, der, der aus dem Dorf vor mir eingebogen ist darf 100 fahren.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:22:14 Uhr:

Nach einer Einmündung/Kreuzung wird ein Schild wiederholt, falls eine von der Norm abweichende Regelung in Kraft tritt, sonst wüssten die auffahrenden ja gar nicht, ob die allgemeinen Regeln oder spezielle Regeln gelten.

Ja, aber das Verrückte daran ist ja, dass FALLS das Schild mal fehlen sollte, das Verbot immer noch gilt...

am 13. Oktober 2014 um 14:42

Zitat:

@dolofan schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:37:23 Uhr:

Ausnahmen bestätigen die Regel? Bei mir in der Gegend, auf einer relativ neuen Umgehungstrasse. Bis zur Ampel 70, danach kommt kein Schild mehr. Ich darf als Geradeausfahrer 70, der, der aus dem Dorf vor mir eingebogen ist darf 100 fahren.

Auf Bundesstraßen gilt Tempo 100 sofern nicht anders ausgeschildert. Vor Kreuzungen wird immer auf 70 reduziert. Bei Ampelschaltung, sogar vor der Ampel gewarnt. Nach dem Kreuzungsbereich gilt wieder 100, falls nicht anders ausgeschildert.

am 13. Oktober 2014 um 14:43

Zitat:

@debiler schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:38:04 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:22:14 Uhr:

Nach einer Einmündung/Kreuzung wird ein Schild wiederholt, falls eine von der Norm abweichende Regelung in Kraft tritt, sonst wüssten die auffahrenden ja gar nicht, ob die allgemeinen Regeln oder spezielle Regeln gelten.

Ja, aber das Verrückte daran ist ja, dass FALLS das Schild mal fehlen sollte, das Verbot immer noch gilt...

Wieso sollte das Schild mal fehlen? Es wird nicht krank und kommt dann nicht zur Arbeit, es ist immer da.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:43:47 Uhr:

Zitat:

@debiler schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:38:04 Uhr:

 

Ja, aber das Verrückte daran ist ja, dass FALLS das Schild mal fehlen sollte, das Verbot immer noch gilt...

Wieso sollte das Schild mal fehlen? Es wird nicht krank und kommt dann nicht zur Arbeit, es ist immer da.

Haha, gar nicht schlecht. Schau dir mal den Link weiter oben an. Es gibt sie tatsächlich, diese Fälle. Aber wie gesagt: sollte man an so einer Stelle mangels besseren Wissens mal geblitzt werden, hat eine Anfechtung gute Chancen.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:42:36 Uhr:

Auf Bundesstraßen gilt Tempo 100 sofern nicht anders ausgeschildert. Vor Kreuzungen wird immer auf 70 reduziert. Bei Ampelschaltung, sogar vor der Ampel gewarnt. Nach dem Kreuzungsbereich gilt wieder 100, falls nicht anders ausgeschildert.

Auch ohne Aufhebungsschild? Ich kenne Kreuzungen, da kommt nach der Ampel das Aufhebungsschild. In diesem Fall nicht.

Zitat:

@dolofan schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:49:13 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:42:36 Uhr:

Auf Bundesstraßen gilt Tempo 100 sofern nicht anders ausgeschildert. Vor Kreuzungen wird immer auf 70 reduziert. Bei Ampelschaltung, sogar vor der Ampel gewarnt. Nach dem Kreuzungsbereich gilt wieder 100, falls nicht anders ausgeschildert.

Auch ohne Aufhebungsschild? Ich kenne Kreuzungen, da kommt nach der Ampel das Aufhebungsschild. In diesem Fall nicht.

Soweit ich weiß, heben sich Verkehrsschilder nur in Verbindung mit Zusatzschildern (Baustelle, 500m,...) selbstständig auf, ansonsten nicht.

Wenn irgendwo eine Seitenstraße rauskommt für die dann theoretisch eine andere Geschwindigkeit gelten würde, müsste man bei der Zuständigen Stelle nachfragen (dürfte sich um einen Fehler handeln).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 15:01

Interessante Antworten.

Zuerst dachte ich ihr wärd echt mal alle der gleichen Meinung und die Frage wäre schnell geklärt, doch da hatte ich mich wohl geirrt.

In der Schweiz ist es effektiv so das es sich aufhebt. Weil wie ihr schon sagtet, der neu einbiegende weis ja sonst nicht was sache ist.

Hier wurde gesagt das selbst wenn das Schild fehlen würde, es Gültigkeit hätte. Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Das würde ja bedeuten das die Polizei machen könnte was sie möchte. Denn sie kann ja immer ein Auto abschleppen und dann behaupten da hätte ein Schild sein müssen auf dem es steht.

Oder alle die ausserorts mit mehr als 50km/h fahren rausnehmen weil da hätte ein Schild mit 50 stehen müssen. Scheint mir also etwas komisch diese Aussage.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:01:17 Uhr:

Interessante Antworten.

Zuerst dachte ich ihr wärd echt mal alle der gleichen Meinung und die Frage wäre schnell geklärt, doch da hatte ich mich wohl geirrt.

In der Schweiz ist es effektiv so das es sich aufhebt. Weil wie ihr schon sagtet, der neu einbiegende weis ja sonst nicht was sache ist.

Hier wurde gesagt das selbst wenn das Schild fehlen würde, es Gültigkeit hätte. Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Das würde ja bedeuten das die Polizei machen könnte was sie möchte. Denn sie kann ja immer ein Auto abschleppen und dann behaupten da hätte ein Schild sein müssen auf dem es steht.

Oder alle die ausserorts mit mehr als 50km/h fahren rausnehmen weil da hätte ein Schild mit 50 stehen müssen. Scheint mir also etwas komisch diese Aussage.

Ähm, du weißt aber schon, dass die Polizei dazu dient, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen und nicht dazu, neue zu erfinden...?

EDIT: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind doch allesamt an zentraler Stelle vermerkt. Wenn also tatsächlich mal ein Schild "fehlen" sollte (vielleicht, weil ein paar Halbstarke es am 1.Mai abmontiert haben), kann doch ganz schnell die tatsächlich gültige Geschwindigkeit auf dieser Strecke ermittelt werden.

Zitat:

@debiler schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:03:14 Uhr:

EDIT: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind doch allesamt an zentraler Stelle vermerkt. Wenn also tatsächlich mal ein Schild "fehlen" sollte (vielleicht, weil ein paar Halbstarke es am 1.Mai abmontiert haben), kann doch ganz schnell die tatsächlich gültige Geschwindigkeit auf dieser Strecke ermittelt werden.

Was aber nicht heißt, daß der Ortsfremde im Blitzer-Fall auch zahlen muß.

Hab das mit einem Halteverbotschild (das im Bach lag) mal selber so erlebt. Den Zahlbeleg des Bußgeldbescheids hab ich gleich "zu meiner Entlastung" wieder an die zurück geschickt.

Gruß Metalhead

am 13. Oktober 2014 um 15:24

Zitat:

@dolofan schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:49:13 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:42:36 Uhr:

Auf Bundesstraßen gilt Tempo 100 sofern nicht anders ausgeschildert. Vor Kreuzungen wird immer auf 70 reduziert. Bei Ampelschaltung, sogar vor der Ampel gewarnt. Nach dem Kreuzungsbereich gilt wieder 100, falls nicht anders ausgeschildert.

Auch ohne Aufhebungsschild? Ich kenne Kreuzungen, da kommt nach der Ampel das Aufhebungsschild. In diesem Fall nicht.

Da braucht es auch kein Aufhebungsschild, da das Tempo 70 Schild ja vor der Kreuzungen steht und zwar eben wegen der Kreuzung (Einmündung). Danach gilt wieder die Alte Regelung. Oftmals steht aber trotzdem noch ein Schild, welches jegliche Streckenverbote aufhebt. Selbiges gilt auch bei Kurven oder kurvigen Abschnitten.

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