Verkehrszeichen-Assistent von Mercedes entfernt.

Mercedes C-Klasse W204

Wie in der Signatur erkenntlich habe ich ja einige Dinge nachgerüstet und codiert, alle in der Fin (Code) bei Mercedes eingetragen, außer den Verkehrszeichen-Assistenten den ich im Zuge einer kaputten Frontscheibe mit Kamera nachgerüstet und codiert habe, den habe ich aber nicht eingetragen, so gut so schlecht.
Am Donnerstag wurde ein neuer Außen Temp. Fühler in Garantie eingebaut und am nächste Tag bemerkte ich das der Verkehrszeichen-Assistent fehlte, aha dachte ich da habens wieder einen scheiß bei Benz gemacht und ab in die Werkstatt.
Den Kundenbetreuer darauf angesprochen meinte der, ist nicht möglich denn beim Temp.-Fühler Tausch muss nichts angepasst werden, er nahm aber das Auto in die Werkstatt um nachzusehen, und siehe da der Code wurde beim anstecken des Xentrie um eben den Garantiefall zu dokumentieren automatisch entfernt weil er nicht eingetragen war.
Lange rede kurzer Sinn, der Code wird nun eingetragen und der Verkehrszeichen-Assistent wieder codiert.
Aber eigentlich eine Frechheit, ich kann doch mit meinem Auto machen was ich will oder wie seht ihr das daß Mercedes da automatisch eingreift.

Beste Antwort im Thema

Ich bin so frei und antworte mal etwas drastisch.

Du manipulierst an einem Auto, aktivierst Funktionen die du nicht bestellt und bezahlt hast und beschwerst dich nachher, dass bei einer ordnungsgemäßen Reparatur ggfs. durch offizielle Neucodierungen deine Manipulation rückgesetzt werden.

Dafür können die Jungs von MB nichts - hättest du die Funktionen offiziell gekauft wäre das nicht passiert.

Ärgerlich, aber nicht zu ändern.

Gruß
H

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In deinem Eigentum schlummert aber passiv immernoch verstecktes geistiges Eigentum der Daimler AG.
Du hast für die Freischaltung keinen Obulus entrichtet, also auch keine rechtliche Handhabe gegenüber dem Händler oder Daimler. Das Fahrzeug weist immernoch die Beschaffenheit auf die auf dem Kaufvertrag ausgewiesen ist.

Tut mir leid, aber das stimmt nicht.
Man muss nicht einen Obolus an Daimler entrichten, um sich den Verkehrszeichen-Assistent nachrüsten zu dürfen.

Ok, dann bliebe noch die Frage "wie kann etwas auf legalem Weg freigeschaltet sein das nicht im Vedoc steht" - ich persönlich würde da von einem Rechtsstreit absehen wollen. Gut, das ist Österreich, kann vielleicht sein das da die Sache anders aussieht. Da würde ich wenn überhaupt erst mal mit einem Anwalt drüber reden und dem aber auch reinen Wein einschenken wie die Freischaltung zustande kam. Ich meine damit ausdrücklich das eine Developer Version/Entwickler-Software verwendet wurde die ja eigentlich keiner haben kann. Beweis den Daimlers erstmal das es freigeschaltet war-und wie es zustande kam, darauf warten die doch nur um wieder einen Fisch an der Angel zu haben...

Zitat:

@steveh schrieb am 17. August 2016 um 20:19:33 Uhr:


Ok, dann bliebe noch die Frage "wie kann etwas auf legalem Weg freigeschaltet sein das nicht im Vedoc steht" - ich persönlich würde da von einem Rechtsstreit absehen wollen. Gut, das ist Österreich, kann vielleicht sein das da die Sache anders aussieht. .

Geh bitte lese dir doch meine post durch, bevor du nicht vorhandene Probleme konstruierst, Mercedes sieht doch den Fehler ihrerseits ein, und hält mich schadlos egal wie, es scheitert doch nur das die größte Benz Werkstatt in Österreich es nicht kann.

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Ist dein Händler der dir verspricht dich "schadlos zu halten" nur ein Partner (Vertragswerkstatt) oder eine Niederlassung von Daimler?

Zitat:

@steveh schrieb am 17. August 2016 um 20:19:33 Uhr:


Ok, dann bliebe noch die Frage "wie kann etwas auf legalem Weg freigeschaltet sein das nicht im Vedoc steht"

Warum kommst du auf die Idee, dass hier eine Nachrüstung illegal ist, wenn sie nicht von Daimler selbst freigeschaltet wird?
Darf demnächst auch der Fehlerspeicher nur noch von Daimler gelöscht werden?

Das was Pefra gemacht hat, wäre auch in D zu 100% legal gewesen. Wenn dann eine Werkstatt ohne Auftrag Veränderungen dran vornimmt, dann sind die in der Haftung, auch wenn es MB ist.

Genaugenommen ist es schon illegal, denn die Softwareentwicklung zahlt man beim Kauf natürlich mit (als gegenwert gibt's dann ein Bit mehr sozusagen als Lizens für die Nutzung). Ist quasi wie ein Windoze-Produktkey.
Da hier die Hardware erst mal fehlt und teuer nachgekauft werden muß wird das aber den Hersteller nicht sonderlich interessieren.
Bei Sachen die ohne (nennenswerte) zusätzliche Hardware funktionieren (Bordcomputer, Tempomat) könnte das schon wieder anders aussehen. Wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis sich da jemand was einfallen läßt daraus noch Geld zu schlagen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. August 2016 um 20:52:02 Uhr:


Genaugenommen ist es schon illegal, denn die Softwareentwicklung zahlt man beim Kauf natürlich mit (als gegenwert gibt's dann ein Bit mehr sozusagen als Lizens für die Nutzung). Ist quasi wie ein Windoze-Produktkey.

Also jede freie Werkstatt, die in der Software rummmacht, agiert kriminell?
Jeden Sonntag auf VOX bei den Autodocs werden Straftaten präsentiert?

Nichts anderes sagst du 😉.

Falls das dir dann doch spanisch vor kommt, dann denke drüber nach, wo der Denkfehler ist 😉.

@Jupp78 So war das nicht gemeint. Ich schrieb ja:

"Ich meine damit ausdrücklich das eine Developer Version/Entwickler-Software verwendet wurde die ja eigentlich keiner haben kann."

Selbstverständlich kann man alles mögliche freigeschaltet bekommen. Und das ist ja auch ok. Aber wenn man einen Rechtsstreit lostritt sollte man sich sicher sein. Man muss beweisen können -das- etwas freigeschaltet war und muss sich vor Gericht von den Anwälten von Daimler (die steuern ja die Freischaltungen und eben nicht die ausführende Werkstatt) vorhalten lassen das das nicht so gewesen sein kann. Stand ja nicht im System.

Wenn man dann mit Developerversionen etc kommt (defacto kann man das nur mit Xentry, Gutmann, Bosch und Autocom scheiden meiner Meinung nach aus) )wirds dann interessant wenn der Richter denjenigen dazu befragen will der es codiert hat. Wer hat Lust sich vor Gericht mit Chinakopien oder geklauten Multiplexern vor Gericht zu erklären? Hat Daimler kein Interesse daran solche Praktiken zu unterbinden? Ist ja keine Hinterhoffirma sondern ein Weltkonzern der nichts dem Zufall überlässt.

Zitat:

@steveh schrieb am 17. August 2016 um 21:01:00 Uhr:


Selbstverständlich kann man alles mögliche freigeschaltet bekommen. Und das ist ja auch ok.

Das ist der Punkt, es ist ok. Natürlich kann man Daimler nicht dazu zwingen, dies in ihre Datenbank kostenlos einzutragen, aber das will ja auch niemand erstreiten.
Trotzdem darf eine Mercedeswerkstatt frei zugängliche Punkte nicht einfach auf den Stand ihrer Datenbank wieder zurück ändern, wenn sie keinen Auftrag dazu haben.
Hier wurde nichts gehakt oder ähnliches, das Freischalten hat den Charakter einer Löschung des Fehlerspeichers und den darf die Mercedeswerkstatt auch nicht auf den letzten Stand bringen, wenn sie ihn ausgelesen haben (machen sie ja auch nicht).

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. August 2016 um 20:57:33 Uhr:


Also jede freie Werkstatt, die in der Software rummmacht, agiert kriminell?
Jeden Sonntag auf VOX bei den Autodocs werden Straftaten präsentiert?

Wo rüsten denn die Autodocs irgendwas nach?

Und ja, genaugenommen nutzt du eine Software für die du nicht gezahlt hast.
Das ist wie Windows home kaufen und mit Keygenerator auf Ultimate aufbohren. Unterm Strich ist das nix anderes.
Selbes Prinzip sind die Hardwarenachbauten von OBD-Adaptern die mit 'ner Software von jemand anderem laufen.

Es interessiert einfach den Hersteller nicht, weil dadurch kein wirklicher Schaden entsteht (kein Neuwagenkäufer wird was weglassen und später nachrüsten, das ist nur für Gebrauchtkäufer interessant).

Gruß Metalhead

Nein, es ist faktisch falsch.
Das Freizuschalten ist mit legalen Mitteln für Dritte möglich und daher auch nicht illegal. Es erfordert nur einen Mausklick im nicht geschützten Bereich. Genauso wie beim Löschen eines Fehlerspeichers.

Davon abgesehen, wäre es trotzdem nicht legitim es einfach zu ändern. Natürlich dürfte Mercedes hier Anzeige bei illegitimen Änderungen erstatten (wie gesagt, ich sehe das hier als vollkommen ausssichtslos an), aber sie dürften nicht einfach alles am Fahrzeug eigenmächtig ändern.

Egal wie das mit dem eintragen ins Vedoc endet, ich fahre morgen in eine freie Werkstatt und lasse mir wieder den Geschwindigkeitslimit Assistenten codieren, solltens das nicht in den Griff bekommen mit dem unbeabsichtigten Code löschen fahre ich halt nur mehr in eine freie Mercedes Werkstatt.
Eigentlich habens ja gesagt ich hätte das dazusagen sollen das der Code 503 nicht eingetragen ist dann wäre das nicht passiert, aber wer denkt denn dran, ich bin aber zuversichtlich das alles gut ausgehen wird denn ich habe dort schon 3 neue Benz gekauft und man ist bemüht alles wieder geradezu biegen wenn auch zz. sehr unbeholfen.

Zitat:

@steveh schrieb am 17. August 2016 um 21:01:00 Uhr:


(defacto kann man das nur mit Xentry, Gutmann, Bosch und Autocom scheiden meiner Meinung nach aus)

Das ist nicht korrekt es gibt noch
Andere NICHT Daimler Hard und Software die das kann ;-)

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. August 2016 um 22:05:36 Uhr:


Es erfordert nur einen Mausklick im nicht geschützten Bereich.

Das Kopieren einer CD braucht auch nicht mehr. 😉

Gruß Metalhead

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