Verkehrsunsicher = Abmeldung?
Hallo,
jahrelang war ich hier nur stiller Mitleser. Nun habe ich selbst ein Anliegen für welches ich Hilfe benötige.
Am Freitag wollte ich HU/AU in meiner Stammwerkstatt erneuern lassen. Auf einmal rief mich der Prüfer in die Werkstatt und erklärte mir das nach Prüfung die Bremen erhebliche Mängel aufweisen. Bremsleitung hinten und hinten links sind korrosionsgeschwächt, daraus folgt ein zu großer Druckabfall in der Bremsanlage mit unmittelbarer Verkehrsgefärdung. Musste dann zu Fuß nach Hause gehen...
Mein Schrauber rief mich am Montag an und meinte das die Beseitigung der Mängel ca. 800 € kosten werden, wenn ich Glück habe, habe ich das Auto heute wieder.
Heute morgen bekam ich jedoch Post von der Zulassungsbehörde indem mir nochmal die Mängel mitgeteilt wurden und angedroht wurde innerhalb von drei Tagen die Kennzeichen und den Fahrzeugschein dort abzugeben, andernfalls wird das Auto zwangsweise außer Betrieb gesetzt.
Ich dachte das Auto wurde schon am Freitag vom TÜV außer Betrieb gesetzt indem die Plaketten entwertet wurden? Wenn das Auto heute schon fertig wird und die HU/AU besteht, darf ich den Wagen dann trotzdem nicht bewegen weil die Zulassungsplakette fehlt?
86 Antworten
Wenn die HU bestanden ist, ist der Vorgang beendet.
Die haben genug zu tun,da steht nicht gleich einer an Deiner Tür und will die Siegel abkratzen. Was er auch nicht tun würde,wenn Du die Beseitigung der Mängel (durch die bestandene HU) nachweisen kannst.
Es ist so, wie manche (nun mehrfach) gesagt haben:
Hol dein Auto ab sobald es repariert ist und TÜV hat, laß der Zulass.-Stelle den TÜV Bericht zukommen und alles ist beendet.
Ursache der "schnellen" Reaktion der Behörde ist, daß seit einiger Zeit automatisiert eine Meldung an die Behörde geht, sobald der Prüfer seinen Bericht nicht nur mit "erheblichen Mängel", sondern mit "verkehrsunsicher" abschließt.
Um all das zu vermeiden handhabe ich es so: ich lasse den Werkstattinhaber beim Kunden anrufen und wenn der sagt, das Auto bleibt in der Werkstatt stehen und wird repariert, dann lasse ich den Bericht offen oder schließe ihn "nur" mit "erheblichen Mängeln" ab.
Hallo, Mettigel,
Zitat:
@Mettigel schrieb am 18. August 2021 um 13:37:20 Uhr:
Mein Schrauber rief mich am Montag an und meinte das die Beseitigung der Mängel ca. 800 € kosten werden, wenn ich Glück habe, habe ich das Auto heute wieder.
was ist unter der Bezeichnung "mein Schrauber" zu verstehen?
Wenn es ein Bekannter ist, der in seiner Freizeit Deinen PKW repariert, ist es gut möglich, dass die Zulassungsstelle nicht mit sich reden lässt.
Handelt es sich jedoch um eine seriöse Werkstatt, ist es gut möglich, dass es der Zulassungsstelle ausreicht, wenn diese per Fax oder Mail bestätigt, dass das Fahrzeug dort steht und nicht eher wieder an Dich heraus gegeben wird, bis der Mangel behoben ist.
In dem Fall könntest Du um die im Grunde genommen unnötige Ab - und Anmeldung herumkommen.
Viele Grüße,
Uhu110
Mal unabhängig davon, dass es gut ist, dass unsichere Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden, halte ich es für schlecht organisiert, dass ein entsprechender Werkstattaufenthalt keine automatische Fristverlängerung beinhaltet. Mit den drei Tagen kann man wenig anfangen und eigentlich müsste sofort ein heilbares „Nutzungsverbot“ ausgesprochen werden. Wenn der Prüfer den Vorgang auslöst, sollte er ebenso dessen Ende auslösen.
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Wenn ein Verkehrsunsicheres Fahrzeug im laufenden Verkehr durch die Rennleitung festgestellt wird, kommen die Landkreissiegel ab.
Dass Ein Werkstattaufenthalt keine automatische Fristverlängerung zur Folge hat, ist schon richtig.
Eine Werkstatt kann nicht den Betrieb des Fahrzeugs verhindern.
Das ist in gewisser Weise richtig und nachvollziehbar, aber dann müsste das Amt auch keine dreitägige Frist einräumen.
Ich wäre auch dafür,dass ein Prüfer beim 'Feststellen VU sofort bei der Rennleitung anruft und diese dann auf schnellsten Weg die Landkreis Siegel entfernt.
Wer ein wenig auf sein Fzg schaut, wird nicht in einem Verkehrsunsicheren Haufen Schrott zur HU fahren und dann Bauklötze stauen, dass man durch die Prüfung gefallen ist.
Warten wir ab, was der TE heute früh bei der Behörde erreicht hat.
Ansonsten sehe ich kein Problem (ich wiederhole mich 🙂 ), das reparierte Fahrzeug abzuholen, und direkt in die Prüfhalle zu steuern, um die Nachuntersuchung durchführen zu lassen.
TÜV/DEKRA/GTÜ usw. haben fast in jeder Stadt Prüfstellen.
Dann läuft man keine Gefahr wegen dieser Frist.
Moin Moin !
Da dieser Fall nun in letzter Zeit häufiger vorkommt , sind auch die Zulassungsstellen mit der Problematik vertraut! einfach dort anrufen , besser noch , der Werkstattinhaber ruft an und schildert das Problem , hier gibt es dann immer einen Aufschub. Wichtig ist doch vor allem , dass die Zul.stelle sicherstellt bzw. davon Kenntnis hat , dass das Fzg so nicht am Strassenverkehr teilnimmt.
Zitat:
Ich wäre auch dafür,dass ein Prüfer beim 'Feststellen VU sofort bei der Rennleitung anruft und diese dann auf schnellsten Weg die Landkreis Siegel entfernt.
Wer ein wenig auf sein Fzg schaut, wird nicht in einem Verkehrsunsicheren Haufen Schrott zur HU fahren und dann Bauklötze stauen, dass man durch die Prüfung gefallen ist.
Ich denke , ich habe so 3-4 angemeldete Fzge pro Jahr , die VU sind. Davon sind die wenigsten Schrottkisten , viele davon sogar werkstattgepflegt . Und einer war 3 Jahre alt und hatte 17000 km auf der Uhr. ( Opel Omega , Bremsschlauch vorne auf BPS geplatzt, gab da einen internen Rückruf) tatsächlich aber die meisten wg. geplatzter Bremsleitungen , die neuwertig aussahen , bis auf das ganz kurze Stück , das nicht einsehbar ist, z.b. in einer Halterung.
Die meisten waren nach einem kurzen Werkstattaufenthalt wieder verkehrssicher , verschrottet wurden die allerwenigsten.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. August 2021 um 13:13:26 Uhr:
Moin Moin !Da dieser Fall nun in letzter Zeit häufiger vorkommt , sind auch die Zulassungsstellen mit der Problematik vertraut! einfach dort anrufen , besser noch , der Werkstattinhaber ruft an und schildert das Problem , hier gibt es dann immer einen Aufschub. Wichtig ist doch vor allem , dass die Zul.stelle sicherstellt bzw. davon Kenntnis hat , dass das Fzg so nicht am Strassenverkehr teilnimmt. ...
Das ist die wünschenswerte Flexibilität. Die Werkstatt sichert zu, dass Ding verlässt meine Werkstatt nur im verkehrssicheren Zustand und das Amt gibt eine Fristverlängerung. So sollte es sein.
Die Behörde soll einer Werkstatt vertrauen?
Sollte der Prüfer der Werkstatt vertrauen?
Das ist alles ein zweischneidiges Schwert.
Ich fürchte, trauen kannst du niemandem.
Das ist in der Branche leider oft so, so auch meine Erfahrungen.
Deshalb auch hier, nein die Behörde braucht nicht der Werkstatt vertrauen.
Im übrigen kann die Werkstatt sonst was zusichern. Wenn der Kunde sein Auto wieder abholen will, darf die Werkstatt das Auto nicht zurückhalten.
Also auch nicht praktikabel.
Kann die Einwende absolut nachvollziehen. Dennoch halte ich es für Schwachsinn mit der dreitägigen Frist. Wenn die Behörde zurecht nicht vertraut, sollte aus dem Schreiben ein sofortiges Verbot hervorgehen.
Ich finde das Vorgehen sogar sehr praktikabel.
Das sofortige Betriebsverbot wurde ja mit der VU Beanstandung und der Entfernung der HU Plakette ausgesprochen.
Dann hat man noch ein paar Tage/Woche Zeit, die ganze Sache zu beheben, bevor das Fahrzeug stillgelegt wird.
Meistens sind es ja auch Dinge, welche schnell instandgesetzt werden können. (Beispiel Bremsleitungen/Bremsschläuche)
Ein sofortiger Vollzug kommt dann behördlich auf jeden Fall, wenn man dann vorsätzlich mit entfernter Plakette und den nicht behobenen Mängeln erwischt wird.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. August 2021 um 15:22:05 Uhr:
Die Behörde soll einer Werkstatt vertrauen?Sollte der Prüfer der Werkstatt vertrauen?
Das ist alles ein zweischneidiges Schwert.
Ich fürchte, trauen kannst du niemandem.
Es ist ja nicht so, dass immer ein völlig wildfremder Prüfer ins Haus kommt. Eine gute Werkstatt baut im Lauf der Zeit ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Prüfern auf. Wenn die Werkstatt das Vertrauen missbraucht und das kommt heraus, dann wirkt sich das unschön auf die durchgeführten zukünftigen HUs aus.
Zu dem Vertrauensverhältnis gehört nämlich, dass der Prüfer sich darauf verlässt, dass kleinere Mängel repariert werden, bevor der Kunde den Wagen wieder bekommt. So bekommt der Wagen schon die Plakette, während er bei einer Prüfung bei einer reinen Prüfstelle nochmal zu Nachprüfung müsste. Ist das Vertrauen gebrochen, müsste der Wagen auch bei der Werkstatt nochmal nachgeprüft werden.
Freilich geht dieser Vertrauensvorschuss nur bei geringen Mängeln, die nicht die sofortige Stilllegung hinter sich herziehen.
Und dieses "Vertrauensverhältnis" zwischen Werkstatt und Prüfer ist auch nicht der Garant für einen ordentlichen Umgang mit der Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen.
Und dass sich darauf noch eine Behörde verlassen soll? ?
Hier ist letztens ein Fahrzeug mit 21 Gutachten aufgefallen, bei denen 3 Wochen nach in Verkehr bringen, eine Stoßdämpferaufnahme nach der anderen abgerissen ist(3 von 4). Bei diesem Fahrzeug und Alter ein bekanntes Problem, weshalb ich mir nicht vorstellen kann,dass der SV das nicht gesehen haben kann. Hat er evtl wegen des "Vertrauensverhältnises" das durchgehen lassen und sich drauf verlassen,dass die Werkstatt das noch repariert?
Man weiß es nicht und der Vorturner des SV ist bestimmt sehr daran interessiert, wie man das übersehen hätte können, sollte der SV meinen zum Zeitpunkt der Prüfung war noch alles schick. Zwischen Prüfung und Inbetriebnahme lag 1 Tag, der erste Dämpfer ist 10 Tage später aus dem Rahmen gerissen.