Verkehrsunfalll mit [vorsätzlicher] fahrlässiger Körperverletzung !!!

Hallo,
nach einem Auffahrunfall, ist mir ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.

Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher fahrlässiger Körperverletzung.

Da der Unfallgegner im Nackenbereich etwas schmerzen hatte.

Jetzt muss man beschreiben wie der Unfall von statten ging.

Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?

Der Unfall passierte wie folgt :

Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.

Plötzlich hat Herr Mustermann ohne einer vorwarnung sprich ein rechtzeitiges Blinken nach Links um in eine sehr enge Parkbucht bzw. Paralellstraße abzubiegen stark gebremst. ( Auf diesem Pakrplatz kann man Parken, oder einfach den weg abzukürzen um auf die gegenüberliegende Straße zu kommen. Sonst muss man ca. 300 Meter weiter an der Ampel Links abbiegen. Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen. )

Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.

Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.

Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes: Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?

Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.

Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

Mehr Abstand halten?

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Zitat:

Original geschrieben von CV626


Wenn die in §211 genannten Merkmale NICHT vorliegen, dann ist es Totschlag. Auch dann, WENN Tötungsvorsatz vorliegt.

Welcher Tötungs

vorsatz

erfüllt nicht die Kriterien eines Mordmerkmales ?

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Du hast es nicht verstanden.

Warum hast du dich eigentlich im Rahmen dieser Diskussion nicht wenigstens oberflächlich mit den zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen befasst?

Wer keine Gesetzestexte lesen mag, findet zur Thematik z.B. in wikipedia leichtverständliche Erläuterungen zu den verschiedenen Tatbeständen.

Einfach mal irgendwelche Dinge aus dem Bauch heraus zu behaupten bringt diese Diskussion aber kein Stück weiter. Auch nicht, wenn man diese Behauptungen standhaft wiederholt.

lustig wie ihr hier von nem hintenreinfahren beim Abbiegen zu Tötungsvorsatz kommt 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von CV626


Wenn die in §211 genannten Merkmale NICHT vorliegen, dann ist es Totschlag. Auch dann, WENN Tötungsvorsatz vorliegt.

Welcher Tötungsvorsatz erfüllt nicht die Kriterien eines Mordmerkmales ?

Es gibt Tötungsmotive, die kein Mordmerkmal erfüllen. Hass oder Befriedigung des Geschlechtstrieb sind z.B. "niedrige Beweggründe", Eifersucht aber z.B. nicht unbedingt. Wer also seine Freundin aus reiner Eifersucht umbringt, ist nach deutschem Recht nicht unbedingt Mörder, sofern keine anderen Mordmerkmale wie Heimtücke oder besondere Grausamkeit vorliegen (oder er ihre Lebensversicherung kassiert oder ihr Konto leerräumt oder sie etwas über eine Straftat gewusst hätte, die er vorher begangen hat). Auch dann nicht, wenn die Tat geplant war.

edit: Das ist allerdings eine Einzelfall-Geschichte. Wenn es zwischen Täter und Opfer etwa gar keine Beziehung gibt, dann ist auch Eifersucht ein "niedriger Beweggrund".

edit2: etwas eindeutiger aber weniger relevant ist eine Tötung aus Mitleid: Wer einen anderen, der todkrank ist, tötet, um ihm Leid und Schmerzen zu ersparen, ist normalerweise kein Mörder. Ob "Töten auf Verlangen" in Frage kommt ist natürlich die Frage, die Bedingungen dafür sind sehr strikt. Falls nicht, ist es so gut wie sicher Totschlag.

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leute der ist nem auto hintenreingefahren weil er zu nah dran war, oder nich geglotzt hat.
Wenn sich einer weh getan hat, dann wird ermittelt. Haben mich die Bullen auch gefragt als ich vom motorrad abgeräumt wurde, hat aber nix weh getan, also war nix weiter.

@ Peperonitoni: Dieser Thread ist gekapert, weil das ursprüngliche Thema zu langweilig war. Du wirst ihn nicht befreien, es sei denn du bringst ein SEK mit. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


@ Peperonitoni: Dieser Thread ist gekapert, weil das ursprüngliche Thema zu langweilig war. Du wirst ihn nicht befreien, es sei denn du bringst ein SEK mit. 😁

Ja wenn diese Paragraphenzitierer auftauchen, ists immer vorbei :-)

Wegen denen muss man immer zum Gutachter nach nem Unfall und zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von CV626



edit2: etwas eindeutiger aber weniger relevant ist eine Tötung aus Mitleid: Wer einen anderen, der todkrank ist, tötet, um ihm Leid und Schmerzen zu ersparen, ist normalerweise kein Mörder. Ob "Töten auf Verlangen" in Frage kommt ist natürlich die Frage, die Bedingungen dafür sind sehr strikt. Falls nicht, ist es so gut wie sicher Totschlag.

Du würdest tatsächlich einen Menschen töten, wenn er es von dir verlangt ? Oder weil du zu sehen glaubst, dass er sich eh nur quält ?

Wer bist du, dass du einschätzen kannst, dass der Andere nicht mehr leben will ? Weil er es dir gesagt hat ? Vielleicht sagt er es nur, weil der Kranke glaubt, für Andere nur eine Last zu sein ?

Und wie krank muss einer sein, damit er in deine Einschätzung fällt ?

Und stell dir mal vor, du tust es tatsächlich und hilfst dem Kranken mit Gift oder wasweissichwass zu sterben. In der späteren Testamentseröffnung wirst du auch bedacht. Bist du nun ein Mörder, obwohl du ja gar nicht gewusst haben willst, dass du im Testament stehst ? Wie wirkt das wohl auf Aussenstehende ?

Und spätestens jetzt weisst auch, warum man sich in Deutschland sehr schwer tut zum Thema Sterbehilfe.

Und Töten aus reiner Eifersucht wäre immer mit dem Merkmal Heimtücke verbunden. Schliesslich kann dein Lebenspartner nicht wissen, dass du für deine Eifersucht auch töten würdest. Planst du ihren Tod, bist du ein Mörder. Bringst du sie in einem Anfall aus Eifersucht um, bist ein Totschläger, weil du sehr wahrscheinlich im Affekt gehandelt hast. Zumindest würde dir dies strafmildernd zugestanden.

Gibt es aber keinen Anlass und du bringst sie trotzdem um, ist es wieder Mord.

Bei Töten auf Vorsatz hat man immer auch ein Motiv, welches mit Sicherheit eines der Mordmerkmale erfüllt.

Im Gegensatz dazu muss ein Totschläger nicht unbedingt ein Motiv haben. Sicherlich hat er den Tod verursacht, hat es aber so nie gewollt. Du gerätst mit einem Fremden in Streit, warum auch immer.

Und schlägst schliesslich im Affekt zu. Kein Vorsatz. Kein Mord.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von CV626



edit2: etwas eindeutiger aber weniger relevant ist eine Tötung aus Mitleid: Wer einen anderen, der todkrank ist, tötet, um ihm Leid und Schmerzen zu ersparen, ist normalerweise kein Mörder. Ob "Töten auf Verlangen" in Frage kommt ist natürlich die Frage, die Bedingungen dafür sind sehr strikt. Falls nicht, ist es so gut wie sicher Totschlag.
Du würdest tatsächlich einen Menschen töten, wenn er es von dir verlangt ? Oder weil du zu sehen glaubst, dass er sich eh nur quält ?
Wer bist du, dass du einschätzen kannst, dass der Andere nicht mehr leben will ?

Es gibt Menschen die pflegen lange ihre todkranken Eltern, Großeltern,Ehepartner, Kinder...., sie bekommen mit wie ein solcher Mensch leiden muss. Der Tod ist oft eine Erlösung.

Und gerade wenn man einen Menschen liebt kann ich mir gut vorstellen das man........

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von CV626



edit2: etwas eindeutiger aber weniger relevant ist eine Tötung aus Mitleid: Wer einen anderen, der todkrank ist, tötet, um ihm Leid und Schmerzen zu ersparen, ist normalerweise kein Mörder. Ob "Töten auf Verlangen" in Frage kommt ist natürlich die Frage, die Bedingungen dafür sind sehr strikt. Falls nicht, ist es so gut wie sicher Totschlag.
Du würdest tatsächlich einen Menschen töten, wenn er es von dir verlangt ? Oder weil du zu sehen glaubst, dass er sich eh nur quält ?

Nein, würde ICH sicher nicht. Aber es ging ja auch nicht darum, was ICH tun würde, sondern darum, wie ein solcher Fall denn rechtlich zu bewerten wäre.

Zitat:

Und Töten aus reiner Eifersucht wäre immer mit dem Merkmal Heimtücke verbunden. Schliesslich kann dein Lebenspartner nicht wissen, dass du für deine Eifersucht auch töten würdest.

Da missverstehst du den Begriff "Heimtücke". Heimtücke ist Arg- und Wehrlosigkeit. Wenn man vergiftet oder von hinten überraschend erwürgt wird, ist das. Jemanden z.B. von vorne zu erschießen ist keine Heimtücke, egal was das Motiv ist. Und bei einem Lebenspartner ist ein Mord auch nicht "heimtückischer" als bei einem Unbekannten. Ich erwarte von einem x-beliebigem Fremden genausowenig, dass er mich umbringen will wie von meiner Freundin. (Statistisch gesehen ist das Risiko, von seinem Partner umgebracht zu werden, übrigens deutlich höher, aber das nur nebenbei...)

Wie schon erwähnt, ist das Heimtücke-Merkmal sehr ungewöhnlich im internationalen Vergleich, gibt es eigentlich nur in Deutschland. Hat historisch vielleicht was mit germanischen Ehrbegriffen zu tun, weiß nicht so genau. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Merkmal auch schon hinreichend kritisiert. Vielleicht wäre es Zeit für eine Neudefinition von Mord. Aber das wäre nun endgültig zu sehr off-topic...

Zitat:

Bei Töten auf Vorsatz hat man immer auch ein Motiv, welches mit Sicherheit eines der Mordmerkmale erfüllt.

Wie schon gesagt, es gibt auf jeden Fall den Grenzbereich zwischen Töten auf Verlangen und Totschlag. Jemanden auf dessen Verlangen umzubringen ist nicht straffrei, aber die Strafe ist DEUTLICH niedriger als bei Totschlag. Aber es kann ja auch sein, dass etwa eine der Bedingungen des "Tötens auf Verlangen" nicht erfüllt ist. Der Kranke will sterben, sagt das auch, sagt aber nicht ausdrücklich, dass ICH ihn töten soll. Tue ich es trotzdem, ist es dann Totschlag, aber nicht Mord.

Zitat:

Im Gegensatz dazu muss ein Totschläger nicht unbedingt ein Motiv haben. Sicherlich hat er den Tod verursacht, hat es aber so nie gewollt. Du gerätst mit einem Fremden in Streit, warum auch immer.
Und schlägst schliesslich im Affekt zu. Kein Vorsatz. Kein Mord.

Auch Totschlag ist Vorsatz. Wenn ich jemanden ohne Vorsatz töte, dann ist es sowas wie fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Bei letzterem ist Bewährung auch nicht mehr drin, aber die Mindeststrafe liegt niedriger als bei Totschlag.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Und Töten aus reiner Eifersucht wäre immer mit dem Merkmal Heimtücke verbunden.

Eifersucht ist das Motiv,

Heimtücke bezieht sich auf den Tatablauf (zB. von hinten mit dem Hammer),

zwei Dinge, die grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben, auch wenn sie ab und an gemeinsam in einem Ablauf anzutreffen sind.

Zitat:

Planst du ihren Tod, bist du ein Mörder. ... weil du sehr wahrscheinlich im Affekt gehandelt hast. ... Und schlägst schliesslich im Affekt zu. Kein Vorsatz. Kein Mord.

Planung, Vorsatz oder Affekt haben nichts, absolut überhaupt nichts, mit der Differenzierung ob Mord oder Totschlag zu tun.

Man kann jemanden sehr geplant und vorsätzlich "entleben" und es ist zweifelsfrei kein Mord; ebenso wie man völlig zufällig und absolut ungewollt jemanden "entlebt" und ohne jeden Zweifel ein Mörder sein kann.

Bitte keine Stammtischweisheiten einbringen, das mit "Affekt" oder "Vorsatz" ist nicht so, wie man in lustiger Runde gern erzählt.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Planung, Vorsatz oder Affekt haben nichts, absolut überhaupt nichts, mit der Differenzierung ob Mord oder Totschlag zu tun.
Sondern ?

Man kann jemanden sehr geplant und vorsätzlich "entleben" und es ist zweifelsfrei kein Mord

Kannst du diese Behauptung auch untermauern oder ist das auch nur eine Stammtischparole ?

, das mit "Affekt" oder "Vorsatz" ist nicht so, wie man in lustiger Runde gern erzählt.

Sowas finde ich überhaupt nicht lustig.

Übe mal das Zitieren.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Planung, Vorsatz oder Affekt haben nichts, absolut überhaupt nichts, mit der Differenzierung ob Mord oder Totschlag zu tun.
Sondern ?

Im Absatz 2 ist alles aufgeführt; Planung oder Vorsatz gehören nicht dazu und sind daher keine Merkmale für einen Mord:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

Zitat:

Zitat:

Man kann jemanden sehr geplant und vorsätzlich "entleben" und es ist zweifelsfrei kein Mord

Kannst du diese Behauptung auch untermauern oder ist das auch nur eine Stammtischparole ?

§211 Abs. 2 StGB

Planung und Vorsatz sind keine Mordmerkmale, somit kann man ausgiebig planen und vorsätzlich handeln ohne dass es ein Mord ist.

Zitat:

Zitat:

, das mit "Affekt" oder "Vorsatz" ist nicht so, wie man in lustiger Runde gern erzählt.

Sowas finde ich überhaupt nicht lustig.

Es bleibt Stammtischwissen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Es gibt Menschen die pflegen lange ihre todkranken Eltern, Großeltern,Ehepartner, Kinder...., sie bekommen mit wie ein solcher Mensch leiden muss. Der Tod ist oft eine Erlösung.
Und gerade wenn man einen Menschen liebt kann ich mir gut vorstellen das man........

Das ist der springende Punkt. Selbst schätzt man die Situation so ein. Weiss man aber mit Sicherheit, dass es der Andere auch so sieht ?

Warum rücken Selbstmörder von ihrem Plan ab, sich umzubringen ? Der hat vorher selber gesagt, dass er sterben will. Hilft man ihm dabei, ist man wieder der Dumme.

Ich habe diese Situation mit den Eltern auch durch. Ich wusste auch aus mehreren, sehr ernsthaften Gesprächen mit meinem Vater, dass er nach dem Tod der Mutter keinen Lebensmut mehr hatte und er aufgrund seiner Lungenkrankheit lieber sterben würde.

In diesem Fall kann ich das Wort niemals benutzen. Ich hätte ihm nämlich niemals dabei geholfen. Einer meiner obersten Prinzipien. Erhebe nie die Hand gegen deine Eltern. Auch nicht auf Verlangen.

Nicht zuletzt auch deswegen, dass es zwangsläufig nicht alle so sehen müssen. Und der Gedanke, dass womöglich auch nur einer in der Familie mich für einen Mörder halten

könnte

, wäre unerträglich.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Im Absatz 2 ist alles aufgeführt; Planung oder Vorsatz gehören nicht dazu und sind daher keine Merkmale für einen Mord:

Wenn es kein Tatbestandsmerkmal ist, warum werden vorsätzliche Handlungen schwerer bestraft als andere ? Und dies nicht nur in Einzelfällen, sondern immer ?

Wie unterscheidet man dann überhaupt, ob es Totschlag oder Mord war ? Und warum wird überhaupt unterschieden ?

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