Verkehrsunfalll mit [vorsätzlicher] fahrlässiger Körperverletzung !!!
Hallo,
nach einem Auffahrunfall, ist mir ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.
Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher fahrlässiger Körperverletzung.
Da der Unfallgegner im Nackenbereich etwas schmerzen hatte.
Jetzt muss man beschreiben wie der Unfall von statten ging.
Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?
Der Unfall passierte wie folgt :
Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.
Plötzlich hat Herr Mustermann ohne einer vorwarnung sprich ein rechtzeitiges Blinken nach Links um in eine sehr enge Parkbucht bzw. Paralellstraße abzubiegen stark gebremst. ( Auf diesem Pakrplatz kann man Parken, oder einfach den weg abzukürzen um auf die gegenüberliegende Straße zu kommen. Sonst muss man ca. 300 Meter weiter an der Ampel Links abbiegen. Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen. )
Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.
Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.
Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes: Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?
Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.
Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AlexH25
Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?
Mehr Abstand halten?
123 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Uuups. Da muss aber einer frustriert sein um so einen geistigen Dünnsch.... zu schreiben.😮Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Schon hast du verloren.
Da wird solange gelogen und betrogen bist du der dumme am Ende sein wirst.Das ist der ganz normale Weg von den Menschen der ersten Klasse in Deutschland.
Tja gut das ich allein diese Jahr schon zwei Fälle vor Gericht hatte die genauso gelaufen sind, einer wurde sogar trotz Dashcam gegen den Fahrer gewertet, waren ja Bilder die man hätte leicht fälschen können.
Aber natürlich ist man gleich frustriert wenn man etwas schreibt das einem nicht passt.
Mein Beileid an dich aber wenigstens funktionieren die Scheuklappen super, immerhin etwas.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Dazu im Unterschied: Mord setzt unbedingt den Vorsatz voraus.
da bin ich mir nicht so sicher, eine kurze google-Suche schließt den Eventualvorsatz auch nicht aus...
Zitat:
Ein Totschlag ist nicht vom Vorsatz abhängig.
Fahrlässigkeit finde ich in §212 StGB nicht?!
Zitat:
Nehmen wir mal einen Einbruch. Du wirst erwischt und ziehst dem Hausherren mit einem Kerzenleuchter eine drüber. Ist das Mord ?
zu prüfen ist, ob es Vorsatz war:
Wollte ich den Hausherren mit dem Kerzenleuchter töten?
Oder war mir zumindestens bewusst, dass mein Schlag auch tödlich sein kann und ich habe dieses Risiko wissentlich in Kauf genommen?
Wenn nein:
Weder Mord noch Totschlag kommen in Frage, weil kein Vorsatz.
Allerdings wird man wohl bei einem Schlag auf den Kopf mit einem schweren Gegenstand im Erfolgsfall den Tod mindestens leichtfertig in Kauf genommen haben. Im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Aneignung fremden Eigentums wird dann daraus ggf. ein Raub mit Todesfolge (lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren), liegt kein Raub vor bleibt es erstmal bei der Körperverletzung mit Todesfolge (nicht unter drei Jahren; aber warum sollte man die Tat sonst begangen haben?!).
Ist der (mindestens bedingte) Tötungsvorsatz vorhanden, ist zur Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord das Vorliegen von Mordmerkmalen zu prüfen: geschah die Tat "um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken" (das dürfte naheliegend sein aufgrund der Fallbeschreibung), so handelt es sich um Mord. Gibt Lebenslang.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Weder Mord noch Totschlag kommen in Frage, weil kein Vorsatz.
Wie nennt sich deiner Meinung nach eine ungewollte Tötung wenn nicht Totschlag?
Meines Wissens nach ist Vorsatz der Unterschied zwischen Mord und Totschlag (bin aber auch kein Anwalt und wir sind, glaube ich, leicht Off-Topic).
Gruß Metalhead
Wir sind hier schon lange OT, insofern kommts darauf jetzt nicht mehr an.
Fahrlässige Tötung ist halt genau das, nämlich fahrlässige Tötung.
Auf Totschlag stehen mindestens5 Jahre Knast - stell dir mal vor, du verursachst einen Unfall und es kommt dabei jemand ums Leben - tragisch genug, aber dafür 5 Jahre einwandern wäre wohl ein wenig heftig, oder? (außer vielleicht aus der Sicht von DieDicke, da dort der Begriff Vorsatz ja anders belegt ist)
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Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Wir sind hier schon lange OT, insofern kommts darauf jetzt nicht mehr an.Fahrlässige Tötung ist halt genau das, nämlich fahrlässige Tötung.
Auf Totschlag stehen mindestens5 Jahre Knast - stell dir mal vor, du verursachst einen Unfall und es kommt dabei jemand ums Leben - tragisch genug, aber dafür 5 Jahre einwandern wäre wohl ein wenig heftig, oder? (außer vielleicht aus der Sicht von DieDicke, da dort der Begriff Vorsatz ja anders belegt ist)
Es kommt immer drauf an wie der Unfall entstanden ist.
Ich persönlich habe eine Freundin, vor über 25 Jahren im Straßenverkehr verloren, für immer, der Fahrer des LKW war besoffen, da wären 5 Jahre ein Belobigung, als Betroffener hätte man da auch gerne eine härtere Strafe.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Wir sind hier schon lange OT, insofern kommts darauf jetzt nicht mehr an.
Stimmt
Zitat:
... fahrlässige Tötung ...
Stimmt, das gibt's ja auch noch. Ich muß doch öfters die Barbara Salesh gucken. 😁
Zitat:
als Betroffener hätte man da auch gerne eine härtere Strafe.
Das ist wohl normal. Speziell bei Besoffenen wäre das wohl auch angebracht (sind aber alles nur arme Opfer).
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wie nennt sich deiner Meinung nach eine ungewollte Tötung wenn nicht Totschlag?
Meines Wissens nach ist Vorsatz der Unterschied zwischen Mord und Totschlag
Gruß Metalhead
Genauso seh ich das auch. Wenn Mord und Totschlag jeweils vom Vorsatz abhängig sind, wozu wäre dann eine Differrenzierung gut ?
Bei einem Totschlag habe ich vielleicht den Tod billigend in Kauf genommen, weil ich mir in der Schnelligkeit der Ausführung auch keine Gedanken über die Folgen meines Tuns gemacht habe.
Ein Einbrecher wird selten zum Mörder. Weil es ein Einbrecher eben nicht auf den Hausherren, sondern eher auf den nicht lebenden Inhalt des Hauses abgesehen hat. Dem Einbrecher ansich wäre es am Liebsten, wenn der Hausherr gar nicht im Hause wäre.
Bei einem Mord hingegen habe ich den festen Willen, den Anderen ins Jenseits zu befördern. Und schlage daher vielleicht auch ein zweites, drittes... mal zu. Sprich, ich habe es auf den Hausherren abgesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Genauso seh ich das auch. Wenn Mord und Totschlag jeweils vom Vorsatz abhängig sind, wozu wäre dann eine Differrenzierung gut ?Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wie nennt sich deiner Meinung nach eine ungewollte Tötung wenn nicht Totschlag?
Meines Wissens nach ist Vorsatz der Unterschied zwischen Mord und Totschlag
Gruß Metalhead
Bei einem Totschlag habe ich vielleicht den Tod billigend in Kauf genommen, weil ich mir in der Schnelligkeit der Ausführung auch keine Gedanken über die Folgen meines Tuns gemacht habe.
Ein Einbrecher wird selten zum Mörder. Weil es ein Einbrecher eben nicht auf den Hausherren, sondern eher auf den nicht lebenden Inhalt des Hauses abgesehen hat. Dem Einbrecher ansich wäre es am Liebsten, wenn der Hausherr gar nicht im Hause wäre.
Bei einem Mord hingegen habe ich den festen Willen, den Anderen ins Jenseits zu befördern. Und schlage daher vielleicht auch ein zweites, drittes... mal zu. Sprich, ich habe es auf den Hausherren abgesehen.
Mal angenommen, der Einbrecher bricht ein und wird von der Dame des Hauses überrascht.
A: Er stößt die Dame weg, diese fällt die Treppe herunter und stirbt: vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge.
B: Er erwürgt die Dame: Totschlag.
Im Fall C bringt er eine Kordel mit zum Einbruch, schleicht sich ins Schlafzimmer und erdrosselt die schlafende Dame des Hauses, damit er in Ruhe das Haus durchsuchen kann: Mord.
Und um mal die Differenzen zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz im Straßenverkehr aufzuzeigen:
Fall 1: Ich fahre dicht auf, der Vordermann macht eine Vollbremsung, ich fahre auf und verletze den Vordermann: fahrlässige Körperverletzung. Ich hätte wissen müssen, dass mein Verhalten zu Verletzungen des anderen führen kann.
Fall 2: Ich bin der Vordermann und erkenne, dass der Hintermann bei Tempo 150 weniger als 5 m hinter mir hängt. Da mein Auto eh fast den Geist aufgibt und ich die Versicherungssumme gut gebrauchen kann, mache ich eine Vollbremsung, bei der sich mein Hintermann verletzt: grob fahrlässige Körperverletzung. Das Ziel meiner Aktion war zwar nicht die Verletzung des Hintermanns, ich wusste aber, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit passieren würde und es war mir egal.
Fall 3: Ich habe die Aktion der beiden anderen aus dem Fahrzeug dahinter beobachtet und bin beim Ausweichen in die Leitplanke gefahren. Aus "erzieherischen Gründen" haue ich beiden ein paar aufs Maul: vorsätzliche Körperverletzung.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Genauso seh ich das auch. Wenn Mord und Totschlag jeweils vom Vorsatz abhängig sind, wozu wäre dann eine Differrenzierung gut ?Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wie nennt sich deiner Meinung nach eine ungewollte Tötung wenn nicht Totschlag?
Meines Wissens nach ist Vorsatz der Unterschied zwischen Mord und Totschlag
Gruß Metalhead
Bei einem Totschlag habe ich vielleicht den Tod billigend in Kauf genommen, weil ich mir in der Schnelligkeit der Ausführung auch keine Gedanken über die Folgen meines Tuns gemacht habe.
Ein Einbrecher wird selten zum Mörder. Weil es ein Einbrecher eben nicht auf den Hausherren, sondern eher auf den nicht lebenden Inhalt des Hauses abgesehen hat. Dem Einbrecher ansich wäre es am Liebsten, wenn der Hausherr gar nicht im Hause wäre.
Bei einem Mord hingegen habe ich den festen Willen, den Anderen ins Jenseits zu befördern. Und schlage daher vielleicht auch ein zweites, drittes... mal zu. Sprich, ich habe es auf den Hausherren abgesehen.
Nein, das ist NICHT der Unterschied zwischen "Mord" und "Totschlag". Mord und Totschlag sind beides Tötungen eines Menschen mit Vorsatz (oder billigender Inkaufnahme). Der Unterschied ist lediglich, dass beim Mord noch mindestens ein Mordmerkmal vorhanden sein muss: Heimtücke, Mordlust, Ermöglichen oder Verdecken einer Straftat, oder Grausamkeit oder ein "niedriger Beweggrund" wie zB Habgier. Fehlen diese Merkmale bzw lassen sich nicht nachweisen, so ist es "nur" Totschlag.
Diese Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist übrigens typisch deutsch, das gibt es in den meisten Ländern so nicht. Vor allem das Mordmerkmal der Heimtücke ist international gesehen sehr ungewöhnlich.
Eine Tötung ohne Tötungsvorsatz kann nach deutschem Recht als "fahrlässige Tötung" oder eine "Körperverletzung mit Todesfolge" geahndet werden.
Zitat:
B: Er erwürgt die Dame: Totschlag.
Nein, das wäre ein klarer Mord, denn es wäre ein Mordmerkmal gegeben, nämlich Tötung zum Zweck der Ermöglichung/Verdeckung der Straftat.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Nein, das wäre ein klarer Mord, denn es wäre ein Mordmerkmal gegeben, nämlich Tötung zum Zweck der Ermöglichung/Verdeckung der Straftat.Zitat:
B: Er erwürgt die Dame: Totschlag.
Es war aber nicht geplant. OK, vielleicht war der Einbruch ein schlechtes Beispiel. Vielleicht eher ein Szenario, in dem ein Ehemann seine Frau mit dem Nebenbuhler erwischt?
Fall 1: Er stößt sie weg, sie stolpert und verletzt sich tödlich am Kopf.
Fall 2: Er erwürgt sie in seiner Wut.
Fall 3: Er weiß vorher von dem Techtelmechtel, bringt ein Messer mit und ersticht beide.
Hier dürfte es eindeutiger sein...
Naja, ganz eindeutig ist es immer noch nicht, da müsste man noch mehr über die Begleitumstände wissen - aber grundsätzlich hast du recht, im obigen "Fall 2" wäre es wohl nicht ganz so einfach, ein Mordmerkmal nachzuweisen. Von daher sehr wahrscheinlich Anklage wg Totschlag.
Ob es geplant ist oder nicht hat mit der Definition von Mord erstmal nichts zu tun, ein Mordmerkmal kann auch ohne Plan vorliegen. Natürlich sind im Falle einer Planung bestimmte Mordmerkmale schon etwas leichter anzunehmen bzw nachzuweisen, das stimmt schon. Aber wenn ich jemanden umbringe, der mich bei meiner Straftat unerwartet stört, dann ist das zwar nicht geplant, aber dennoch eine Tötung zur Verdeckung/Ermöglichung der Straftat, und das ist Mord.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Nein, das ist NICHT der Unterschied zwischen "Mord" und "Totschlag". Mord und Totschlag sind beides Tötungen eines Menschen mit Vorsatz
Du hast es nicht verstanden. Totschlag hat mit Vorsatz nichts weiter zu tun. Wenn man so will, geschieht ein Totschlag ,,aus Versehen,,. Man hatte niemals vor, das Opfer ums Leben zu bringen, aber es eben passieren lassen.
Mord hingegen ist immer mit Vorsatz verbunden. Es ist mein erklärtes Ziel, das Opfer zu töten. Häufig wird die Waffe gleich mitgebracht.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Du hast es nicht verstanden. Totschlag hat mit Vorsatz nichts weiter zu tun. Wenn man so will, geschieht ein Totschlag ,,aus Versehen,,. Man hatte niemals vor, das Opfer ums Leben zu bringen, aber es eben passieren lassen.Zitat:
Original geschrieben von CV626
Nein, das ist NICHT der Unterschied zwischen "Mord" und "Totschlag". Mord und Totschlag sind beides Tötungen eines Menschen mit Vorsatz
Mord hingegen ist immer mit Vorsatz verbunden. Es ist mein erklärtes Ziel, das Opfer zu töten. Häufig wird die Waffe gleich mitgebracht.
Oh, ich habe schon verstanden, dass du das so siehst - du irrst dich aber, das deutsche StGB sagt da etwas anderes.
Zitat:
§211.2:
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Zitat:
§212:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Wenn die in §211 genannten Merkmale NICHT vorliegen, dann ist es Totschlag. Auch dann, WENN Tötungsvorsatz vorliegt.
Wir könnten jetzt noch philosophisch werden und darüber nachdenken, warum - ausgehend von der Satzstellung - bei Mord und Totschlag der Täter ("der Mörder...", "als Totschläger..."😉 und nicht die Tat ("wer ... begeht"😉 bestraft wird.