Verkehrsunfallflucht

Audi Cabriolet 89

Moin moin ihr lieben,

ich muss mich mal bei euch auskotzen 😠
Mir ist gestern ein blödes A**chloch in mein cabrio gefahren (mit ner 80er Limo) und hat sich doch glat einfach aus dem Staub gemacht... iss das zu fassen?!

Was ist passiert :
Ich stand auf unserem heimischen Parkplatz wartend das dieser frei wird... da setzt eine silberne audi 80 Limo zurück... ich denk noch oh oh oh alter was bremst der nicht , anstelle von Bremsleuchten die ich sehen wollte hörte ich den Motor aufheulen und KRACH da war es passiert.
Ich wollte ruhig aus dem Auto steigen und mal freundlich fragen ob er denn weiss das Bremse links und net rechts ist , da sagt ein Kumpel zu mir "ALTER der haut ab man"
ich also laut brüllen hinterher so laut das meine Freundin mich im 4.Stock bei geschlossenen Fenstern gehört hat (Doppelverglasung da Hauptstrasse fast vor der Tür) und aufgescheucht wurde.
Aber der Penner hat nicht angehalten sondern Stoff gegeben...(nebenbei füge ich an das gleich um die Ecke ne Altherren Kneipe ist aus welcher er mit sehr großer Sicherheit kamö.
Naja ende vom Lied: Kennzeichen habe ich glücklicherweise noch sehen können also bekommen die Cops ihn auch an den Eiern.

Schaden :
Heckklappe dicke Beule und Lack ab
Stoßfänger hinten kaputt...
und das Größte Problem ist meiner Meinung nach : Das Abschlussblech wo der Bolzen fürs Kofferraumschloss angeschaubt wird ist verbogen... da iss nix mit abschrauben und tauschen wir bei ner Heckklappe (kofferraum schliesst Glücklicherweise noch)

Bilder folgen noch (muss erst meinen Kater verdauen) auf den Schock hab ich gestern mit meinem Kumpel erstmal gut einen gehoben.

Penner...(man hab ich ne Stinkwut)

Der knüller ist an der ganzen Sache: ich habe meine b4 Limo vor kurzem verkauft und das Cabby am 14.02.2011 erst angemeldet :mad🙁bis dahin unfallfrei)

Wird bestimmt teuer für ihn.

45 Antworten

na das hoffe ich auch 😁
aber ich bin zuversichtlich, mein Gutachter sagt er dreht das so , das mein Schaden ordentlich repariert werden kann und ich da auch noch was von habe.

Fahrzeug wurde gestern genauestens begutachtet und das gebogene Abschlussblech muss nicht ersetzt werden (es beeinträchtigt nicht die Fahrzeugstabilität) infolgwedessen habe ich beschlossen das natürlich selber zu machen... so bin ich mit teile und lackieren mit ca 1200-1500 dabei...

ABER ein Problem ergibt sich ^^ ich habe keinen Aufkleber gefunden mit Lackcode^^
Laut Fahrzeugbrief ist das Kfz "Orange" ... hat hier wer die möglichkeit mal anhand meiner Fahrgestellnr zu schauen ob er ne Lacknummer bekommt (gibt doch einige hier die Zugang zu etka haben o.ä.)

*edit*

keine Lacknummer meghr nötig... hab beim audi Partner angerufen.

Indigo Perleffekt blau *z5u*
(und laut Brief isser Orange ???)

soo, ich komm vonner Anwältin und sie hat mir weniger Hoffnung gemacht als ich dachte...

Also:
Es ist gut das ich das Kennzeichen habe , aber scheiße das ich den Fahrer nicht erkannt habe...

Denn:
Der Halter bekommt ne Meldung von der Versicher. das er sich zum Vorwurf äussern soll.
Dafür hat er 10 Tage Zeit.
Sollte er dies nicht tun bekommt er eine 2. Frist von weiteren 10 Tagen.
Sollte er dann immernoch nichts sagen , wird mein Wort geglaubt und alles ist gut ...

Sollte er aber nach z.b. insg. 19 Tagen sagen das er nicht selber gefahren ist , sondern jemand anders geht der Mist los...
Mal angenommen er sagt :" hmm , ich weiss nicht genau wer gefahren ist ... an dem Wochenende hatten 3 leute (Schwager ; Sohn und Tochter) das kfz und es kann kein Fahrer eindeutig ermittelt werden , bleibe ich auf allen Kosten sitzen...
Gutachter Anwalt und Schaden...

Nun hoffe ich das die Grünen mir morgen mitteilen das sie den Fahrer ermittelt haben , bzw den Halter bereits vernommen haben oder er zur vernehmung geladen ist...

Zum kotzen ist das ...
Es gibt in De keine "Halterhaftung"
iss doch kacke sowas...
wenn ich mein auto verleihe und der lässt sich mit 100 iner stadt knipsen... ich sage dann ich bin net gefahren weiss aber nimmer wer das war, dann muss ich doch aber auch die Strafe zahlen oder?

Man man man , hoffe das geht gut

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


wenn ich mein auto verleihe und der lässt sich mit 100 iner stadt knipsen... ich sage dann ich bin net gefahren weiss aber nimmer wer das war, dann muss ich doch aber auch die Strafe zahlen oder?

Wenn auf dem Foto klar zu erkennen ist, daß Halter nicht der Fahrer sein kann, dann nicht.

Aber das die Haftpflicht-Versicherung des KfZ Halters nicht zahlen will ist mir neu, haftet die nicht für alle Schäden, die mit dem KfZ verursacht werden, gleich wer gefahren ist?

Soll das heißen, meine Frau baut mit meinem KfZ einen Unfall und die Versicherung zahlt nicht? Meine Frau müsse den Schaden selber begleichen? Kann doch nicht sein.

Habe was gefunden, demnach ist der Halter des Wagens auch für diesen Verantwortlich:

"Grundsätzlich haftet nach dem Deutschen Pflichtversicherungsgesetz der Halter des Fahrzeuges. Als berechtigter Fahrer, bist Du über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters versichert. Der Geschädigte kann den Schadenersatz vom Halter des Fahrzeuges verlangen bzw. von dessen Kfz-Haftpflicht-Versicherer."

hmm , ich habe auch ein bisschen gesucht und dies ist ein auszug aus §7 stvg:

Zitat:

(1)Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

klingt eindeutig...

ABER

Zitat:

...Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, ... wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist.

das verwirrt mich ein wenig ...

wenn der halter das fahrzeug freiwillig verleiht haftet die versicherung nicht ??

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


soo, ich komm vonner Anwältin

was istn der ihr fachgebiet? scheidungsrecht? 🙄

Zitat:

Der Halter bekommt ne Meldung von der Versicher. das er sich zum Vorwurf äussern soll.
Dafür hat er 10 Tage Zeit.
Sollte er dies nicht tun bekommt er eine 2. Frist von weiteren 10 Tagen.
Sollte er dann immernoch nichts sagen , wird mein Wort geglaubt und alles ist gut ...

es gibt keine festgelegten "fristen"!

der halter kann sich auch monatelang zeit lassen bis er sich meldet!

Zitat:

wenn ich mein auto verleihe und der lässt sich mit 100 iner stadt knipsen... ich sage dann ich bin net gefahren weiss aber nimmer wer das war, dann muss ich doch aber auch die Strafe zahlen oder?

nö, wenn der fahrer nicht feststellbar ist, muss der halter keine strafe zahlen!

Zitat:

wenn der halter das fahrzeug freiwillig verleiht haftet die versicherung nicht ??

nein...

wenn der halter das fahrzeug freiwillig verleiht haftet die versicherung bzw. der fahrer...

wird dem halter der autoschlüssel aus dem hochsicherheitstresor geklaut und das fahrzeug wird in einen unfall verwickelt bleibst du - sofern der dieb nicht gefasst wird - auf den kosten sitzen...

wird dem halter der autoschlüssel vom küchentisch geklaut, muss er bzw. die vers. bei einem unfall zahlen...

Hallo, lass dich erst mal morgen von der Rennleitung überraschen.
So wie du vermutest, war der in einer Kneippe, und wenn da Alk im Spiel ist, dann schauen die von der Polizei schon genauer.
Wenn der noch am selben Tag gestellt wurde, womöglich mit Alk, dann gehen die sogar mit Spurensuche ran, wenn der Halter das Fahren abstreitet.
Wichtig ist natürlich, dass die Polizei weis, dass du bei dem Unfall verletzt wurdest. Bei Körperverletzung wird die Ermittlung um einiges genauer.

*update*

mein Gutachten ist da...

Schadenhöhe inkl mwst 3580,-- ca
ohne mwst 3008,-- ca

wiederbeschaffungswert 3800
restwert 600

fahrzeug ist reparaturwürdig

Frage:
Was bekomme ich nun wenn ich sage ich rep den Schaden selber?

Und nochwas... ich habe endlich das auto von dem sack gefunden und bilder gemacht... mal sehen ob meine Anwältin diese verwenden kann

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


Frage:
Was bekomme ich nun wenn ich sage ich rep den Schaden selber?

Die Summe abzüglich der Märchen Steuer steht dir zu

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Die Summe abzüglich der Märchen Steuer steht dir zu

allerdings werden durch die vers. dann noch die verbringungskosten sowie teilweise die stundensätze gekürzt...

also, wenn ich das alles selber ache (bis auf lackieren ) bin ich mit ca 1000-1500 dabei... (teile gebraucht inner bucht und lacken lassen)... wenn ich 2500-3000 bekomme bin ich doch gut raus... der Gutachter bekommt auch nomma paar euro dafür das er mir den Schaden (nach rep ) als Repariert abstempelt...

so nun uff arbeit😁

mfg

sagt mal , werden wenn ich den schaden selber reguliere, nicht auch die kosten für "montage" also Stundenlohn weggelassen? und ich bekomme quasi nur die Materialkosten?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


sagt mal

wie ich dir bereits heute mittag schrieb, wird die versicherung die verbringungskosten rausrechnen und die stundensätze auf die einer freien werkstatt kürzen

(also irgendwas um die 20% lohn weniger)

....

nein.
Dein schaden ist dein Schaden, der ist bemessen und dieser Schaden wird ersetzt.
Bei der fiktiven Abrechnung wird lediglich der Steueranteil rausgenommen weil keine Steuern fliessen.
zumindest mein Kenntnisstand.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

...die stundensätze auf die einer freien werkstatt kürzen (also irgendwas um die 20% lohn weniger)....

hmm , aber stundensätze werden doch garnicht fliessen da ich doch angfebe das ich alles machen will ?1 ... (ich hab ma so garkenen plan von sowas ^^)

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


hmm , aber stundensätze werden doch garnicht fliessen da ich doch angfebe das ich alles machen will

in dem gutachten sind die

(markenwerkstatt bezogenen)

lohnkosten aufgelistet die für die reparatur notwendig sind - diese werden i.d.r. bei fiktiver abrechnung durch die versicherung auf die stundepreise einer freien werkstatt runtergerechnet...

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