Verkehrsunfallflucht

Audi Cabriolet 89

Moin moin ihr lieben,

ich muss mich mal bei euch auskotzen 😠
Mir ist gestern ein blödes A**chloch in mein cabrio gefahren (mit ner 80er Limo) und hat sich doch glat einfach aus dem Staub gemacht... iss das zu fassen?!

Was ist passiert :
Ich stand auf unserem heimischen Parkplatz wartend das dieser frei wird... da setzt eine silberne audi 80 Limo zurück... ich denk noch oh oh oh alter was bremst der nicht , anstelle von Bremsleuchten die ich sehen wollte hörte ich den Motor aufheulen und KRACH da war es passiert.
Ich wollte ruhig aus dem Auto steigen und mal freundlich fragen ob er denn weiss das Bremse links und net rechts ist , da sagt ein Kumpel zu mir "ALTER der haut ab man"
ich also laut brüllen hinterher so laut das meine Freundin mich im 4.Stock bei geschlossenen Fenstern gehört hat (Doppelverglasung da Hauptstrasse fast vor der Tür) und aufgescheucht wurde.
Aber der Penner hat nicht angehalten sondern Stoff gegeben...(nebenbei füge ich an das gleich um die Ecke ne Altherren Kneipe ist aus welcher er mit sehr großer Sicherheit kamö.
Naja ende vom Lied: Kennzeichen habe ich glücklicherweise noch sehen können also bekommen die Cops ihn auch an den Eiern.

Schaden :
Heckklappe dicke Beule und Lack ab
Stoßfänger hinten kaputt...
und das Größte Problem ist meiner Meinung nach : Das Abschlussblech wo der Bolzen fürs Kofferraumschloss angeschaubt wird ist verbogen... da iss nix mit abschrauben und tauschen wir bei ner Heckklappe (kofferraum schliesst Glücklicherweise noch)

Bilder folgen noch (muss erst meinen Kater verdauen) auf den Schock hab ich gestern mit meinem Kumpel erstmal gut einen gehoben.

Penner...(man hab ich ne Stinkwut)

Der knüller ist an der ganzen Sache: ich habe meine b4 Limo vor kurzem verkauft und das Cabby am 14.02.2011 erst angemeldet :mad🙁bis dahin unfallfrei)

Wird bestimmt teuer für ihn.

45 Antworten

Wenn du Pech hast will die Karre dann wieder keiner gefahren haben...kam gerade erst wieder bei "Einspruch" im TV.

Das ist das beste Beispiel wann man jemanden mal wirklich asozial nennen darf.

Ich bin auch mal einer Nachbarin beim Ausparken reingefahren (sie stand seehr scheiße in der Parklücke, vorn war noch extrem viel Platz, sie stand aber mitm Heck raus...ich hab hinten durch die Scheibe geguckt, weil da Fußgänger waren und schon wars passiert) als ich meine Freundin zur Arbeit gebracht habe...Ich bin dann auch weggefahren, weil sie es extrem eilig hatte und es war halt eine Nachbarin, das Auto war bekannt, ich war 10min später wieder da und hab ihr den Schaden gemeldet. Aber selbst das hätte schon jemand sehen können und es hätte ordentlich Ärger gegeben. Wie auch immer, es ist nix passiert, alle leben noch und das Auto ist wieder repariert.

Sowas macht man einfach nicht, schon garnicht wenn jemand drin sitzt. Ich hatte solche Fälle schon oft (typischer Pechvogel eben...war aber sonst nie dran schuld) und toi toi toi, bis jetzt ist mir nur einmal jemand abgehauen der meinen Spiegel abgeschossen hat. Da war ich auch sauer wie sonstwas, hab noch gewendet um hinterherzufahren...keine Chance...er hats wohl gemerkt...

Haste doch hoffentlich gleich die Polizei gerufen und eine Anzeige gemacht?

Aber natürlich habe ich das getan...
Seine versicherung habe ich auch ausgemacht und der schaden ist gemeldet.
Morgen gehts zu audi zwecks kostenvoranschlag...
Wird bestimmt teuer

Lass dir einen freien Kfz-SV empfehlen (von jemand, den du kennst + der ausgeschlafen hat) und lass ein Gut8en fertigen - entweder steht die Frage der Wertminderung oder der Wirtschaftlichkeit (je nach Fzg-Alter und Zustand).
Überlass das nicht der gegnerischen Versich.; ich übergebe so was meinem Anwalt (der wird dafür bezahlt, sich um alles zu kümmern).

Jo, mit der versicherung habe ich bereits telefoniertt und diese sagt ich soll ersteinmal zu meiner werkstatt und den schaden begutachten lassen bzw die reparaturkosten errechnen lassen, je nach höhe wird dann entschieden ob ein sv gutachten notwendig ist.
Dieses lasse ich dann bei meinem dekrapunkt des vertrauens erstellen. Dort gibts auch immer tüv, und der herr dort mag meinen audi so gern 😉
Die kosten könnten durchaus den wert übersteigen...
Bj 92 230tkm Audi cabrio 5zyl...

Heckklappe muss neu
Stostange neu
Lacken
Und rückleuchtenband iss hin
Nicht zu vernachlässigen das abschlussblech vom kofferr.

Ist mir auch die Nacht von letztem Sonntag auf Montag passiert.Hätte ich die hohen Winterräder nicht drauf,hätte es wohl die Stossstange getroffen was nicht so schlimm wäre.Ist zwar gering gegenüber deinem Schaden,aber der Verursacher hat sich auch nicht gemeldet.Dazu ist das noch Privatgelände.Nur sind die säcke zu faul 100m weiter bis zum Wendehammer zu fahren und drehen auf unserem Parkplatz.Wie gross der ist sieht man auf dem Foto.Darauf drehe ich einen 7,5 Tonner.Automatische Beleuchtung ist auch noch vorhanden.Der Hauswirt hat einen abschliessbaren Klapppfosten gekauft.Den werde ich am Montag gleich in der Zufahrt andübeln.In den Golf den ich vorher hatte,ist man auch auf dem gleichen Stellplatz 2 x reingefahren.Ebenso hat man eine Wäschespinne die auf dem Rasen steht umgenietet.Ich weiss nicht,wie solche Leute an ihren Führerschein gekommen sind.

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


Dieses lasse ich dann bei meinem dekrapunkt des vertrauens erstellen.

du weißt schon, das die dekra der "hausgutachter" soziemlich aller versicherungen ist?

und nun rate mal, zu wessen gunsten die abrechnen:

a. zu deinen gunsten, weil du dort ein "einmaliger" kunde bist...
b. zu gunsten der versicherung, die der dekra jeden tag hunderte aufträge beschert...

jetzt sollte dir klar sein, warum du einen freien sv aufsuchen sollst! gerade mit einem alten auto und dementsprechend niedrigen wert....

suche dir einen freien gutachter und einen anwalt der auf verkehrsrecht spezialisiert ist! der wird dir sicher einen guten gutachter nennen können!
wer gefahren ist ist recht egal, da die haftpflicht schäden absichert die durch das fahrzeug entstanden sind! vorrausgesezt es ist klar das das versicherte fz zu 100% schuld war!
die kümmern sich beim halter selbst!

jo, das stimmt wohl. ich werd morgen mal meine rechtsschutzvers. aufsuchen und den Fall schildern.

Sagt mal Jungs , ich hatte mal ne Seite im Netz wo ich Fahrzeuge bewerten konnte (Händlerverkaufspreis finden) , jedoch weiss ich netmehr wo die ist... hat da jemand was?

Alle Seiten die ich finde gehen nur bis 1995 zurück und haben kein 80er cabby inner liste

mfg

anbei paar bilder

http://www.abload.de/gallery.php?key=byggJiiu

Zitat:

du weißt schon, das die dekra der "hausgutachter" soziemlich aller versicherungen ist?

So ist es. Und die HUK Coburg ist Hauptgesellschafter der DEKRA!!

Im Schadenfall meide ich DEKRA, TÜV (egal welcher - die arbeiten alle versicherungshörig), CarExpert und ATM.
(habe gerade so eine Geschichte in Arbeit: Kumpel hat sich beschwatzen lassen, ist zur HUK-Werkstatt gefahren, dort wurde mein GA ignoriert, statt dessen kam ein DEKRA-Typ [die Bezeichnung SV kneife ich mir] und gab den Rep.weg vor - Resultat: entgegen der Herstellervorschrift Hiko-Teilersatz, bis zu 2 mm Spachtel, NSL funzt nicht mehr, Loch in die Schottwand gebrannt, ein Spaltmaß stimmt nicht usw. usw. = Pfusch!; ach ja, die Wertminderung wurde um 350,- EUR gekürzt)

Deswegen: Anwalt + freier Kfz-SV (und keinen Plakettenkleber, ich fertige nur Schadengutachten + scheine es gut hinzukriegen: ich arbeite nur auf Empfehlung, lehne inzwischen Aufträge ab und mache keinerlei Werbung!). 😉

Um auch mal den Aspekt der Fahrerflucht zu besprechen:

Solange bekannt ist welches Fahrzeug den Schaden verursacht hat ist man schon relativ gut abgesichert.
Fahrerflucht per se ist nämlich kein Kavaliersdelikt, und wird auch von den Gerichten nicht als solches behandelt.
Rechtlich geregelt ist er im StGb, was auch schon andeutet wie das geahndet wird:
-mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.

Darüberhinaus deutet der § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) im Bereich des StGB schon an, dass es sich hier um eine "Straftat gegen die öffentliche Ordnung" handelt - diese, die Staatsanwaltschaft, ist also gezwungen die Tat zu verfolgen und wird den Tatvorwurf auch nicht ohne weiteres fallen lassen.
Jede angezeigte Fahrerflucht wird rechtlich bewertet werden, inklusvie allem was dazu gehört, polizeilicher Feststellung des Täters, des Tathergangs, im Zweifel Eröffnung eines Verfahrens, usw.

Zitat:

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall ... ... freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Das wäre die einzige Möglichkeit für einen Unfallgegner seine Tat - bzw die zwangsläuffig eintretenden Folgen halbwegs zu mildern. Darauf dass er es nicht bemerkt habe wird er sich nicht berufen können - afair wird schon bei Parkremplern ohne erkennbaren Schaden davon ausgegangen dass der Fahrer dies bemerkt.

Im übrigen kommt § 142 StGB grundsätzlich beim Entfernen vom Unfallort zur Anwendung, das schliesst eben genante Parkrempler mit ein. Das kann unangenehm werden wenn man auf dem Supermarktparkplatz ein Fahrzeug touchiert, aber kein erkennbarer Schaden zu sehen ist.
Eine Anzeige kann dabei durchaus die Folge sein. Deswegen immer die Personalien austauschen, auch wenn nix zu sehen ist.

Das oben zitierte nachträgliche Bereitstellen der Daten ist übrigens nur 24 Stunden erlaubt, und nur, wenn die Polizei noch nicht wegen § 142 StGB ermittelt.

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


jo, das stimmt wohl. ich werd morgen mal meine rechtsschutzvers. aufsuchen und den Fall schildern.

da brauchst du keine rsv für!

für den anwalt kommt die vers. des verursachers auf!

danke für deine ausgiebige Rechtsbelehrung, das beruhigt mich schonmal sehr 😁

Mir ist nämlich schon in den Kopf gekommen das ich keinen Bock aufdieses hin und her habe wenn der Unfallgegner alles abstreitet und mir die Schuld anlasten will... ABER logische schlussfolgerung wäre ja , das er sich nicht entfernen würde wenn er nichtszu befürchten hat ...

mit Anwalt und so weiter warte ich nun erstmal bis alles ins Rollen kommt... ich war vorhin bei den Cops und habe meine Diagnose ausm Krankenhaus abgegeben und nun heisst es abwarten.
Nun ist es Fahrerflucht mit Personenschaden,das ist gleich noch ne andere Liga.

Danke euch für die unterstützung ... ich update sobald sich etwas tut

btw : steht mir nicht auch Schmerzensgeld zu aufgrund der veretzung?

mfg chris

Zitat:

Original geschrieben von chrissmasss


... ausgiebige Rechtsbelehrung, ...
... mit Anwalt und so weiter warte ich nun erstmal bis alles ins Rollen kommt... ich war vorhin bei den Cops und habe meine Diagnose ausm Krankenhaus abgegeben und nun heisst es abwarten.
Nun ist es Fahrerflucht mit Personenschaden,das ist gleich noch ne andere Liga....

btw : steht mir nicht auch Schmerzensgeld zu aufgrund der veretzung?

Himmel hilf, das wars nicht. Kann ich nicht, darf man nicht. Dies diente lediglich der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. 😰

Das ganze Hickhack wegen "wer ist gefahren, was ist passiert" usw. das ersparst Du dir wahrscheinlich zum Teil, ganz einfach weil unser Staat ein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Strafsache hat. Was selbstredend nicht ausschliesst dass es (für dich) negativ ausgeht, genau wie eben auch nicht jeder Autodieb gefangen wird.
Aber es werden andere Masstäbe an die Suche angelegt als bei einer simplen zivilrechtlichen Sache.

Was denn für eine Verletzung ? Hattest Du nichts von geschrieben ?
Schmerzensgeld ist in D eher unbedeutend, wir leben nicht in den USA. Wenn Verdienstausfälle hinzukommen siehts etwas anders aus, aber alles in allem solltest Du da wahrscheinlich nix groß erwarten dürfen, wenn Du nicht ernsthaft verletzt bist.

Wichtiger wäre dass Du ohne große Verletzungen davongekommen bist.

Deine Antwort