verkehrskontrolle
moin jungs
leider wurde ich heute von der polizei kontrolliert und haben festgestellt dass meine reifen kaum profil besitzen...bekomme jetzt einen brief nach hause geschickt!
jett meine frage
bin in der probezeitverlängerung die im august abläuft,ist mein führerschein weg?
ist das ein A oder B-Verstoß?
ist total ärgerlich kurz vor beendigung der vier jahre;-(
was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Probezeitverlängerung?
Und dann lässt dich auch noch mit sowas erwischen?
naja... ist glaub ich ohne Kommentar.
62 Antworten
Danke für die Info.
Dann bin ich ja doch richtig informiert.
Aber gut, wer bringts denn bitte fertig mit 4 abgefahrenen Reifen zu fahren? Der ist ja lebensmüde...
Preisfrage: Wie viel Punkte bekommt der Fahrer dieses Schwertransports, wenn alle Reifen abgafahren sind? 😁
(Schwertransport sishe Bild)
Zitat:
Original geschrieben von DarkSide87
Preisfrage: Wie viel Punkte bekommt der Fahrer dieses Schwertransports, wenn alle Reifen abgafahren sind? 😁(Schwertransport sishe Bild)
... Gar keinen einzigen ...
Denn wenn da wirklich ein abgefahrener Reifen dabei wäre ... dann würde der Schwertranzporter nie am Straßenverkehr dran teilnehmen ... da die Polizei solche Schwerztransporte grundsätzlich begleitet und vorher alles kontrolliert.
Also, so wie ich das sehe bekommt er ein Fahrverbot für die nächsten Drei leben.😁
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Is jetzt net böse gemeint, aber wie kommt man denn auf die Idee in der Probezeit, die eh schon verlängert wurde, so ein Risiko einzugehen? Ich bin selbst noch in der Probezeit und bin froh, dass ich den Führerschein und ein Auto hab. Ist für mich unverständlich, tut mir leid.
Wenn Du eh schon 4 Jahre Probezeit hast, muss doch schon ein a oder b-Verstoß vorliegen, oder? und jetzt noch dieser Verstoß? Ist da jetzt nicht der Schein weg?
Warum hattest Du 4 Jahre Probezeit, und nicht 2?
Zitat:
Original geschrieben von redheat
Wenn Du eh schon 4 Jahre Probezeit hast, muss doch schon ein a oder b-Verstoß vorliegen, oder? und jetzt noch dieser Verstoß? Ist da jetzt nicht der Schein weg?
Warum hattest Du 4 Jahre Probezeit, und nicht 2?
Ach kommt schon Leute - lest euch doch bitte mal durch, was die User vor euch geschrieben haben!
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ach kommt schon Leute - lest euch doch bitte mal durch, was die User vor euch geschrieben haben!Zitat:
Original geschrieben von redheat
Wenn Du eh schon 4 Jahre Probezeit hast, muss doch schon ein a oder b-Verstoß vorliegen, oder? und jetzt noch dieser Verstoß? Ist da jetzt nicht der Schein weg?
Warum hattest Du 4 Jahre Probezeit, und nicht 2?
Ja und wo hat er geschrieben, warum er 4 Jahre hat???
Zitat:
Original geschrieben von redheat
Ja und wo hat er geschrieben, warum er 4 Jahre hat???Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ach kommt schon Leute - lest euch doch bitte mal durch, was die User vor euch geschrieben haben!
Er hat vier Jahre, weil er schon mal einen A oder zwei B-Verstöße begangen hat. Und wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest du, dass nach zwei weiteren B oder einem weiteren A Verstoß NICHTS passiert. Nur ein Hinweis der Kreisverwaltung bezüglich eines verkehrspsychologischen Gutachtens, an dem man nicht teilnehmen muss.
Erst beim DRITTEN A Verstoß bzw. zwei weiteren B Verstößen wird die FE entzogen.
Und zu der tollen Reifentheorie: Egal, ob ein oder vier Reifen abgefahren sind - es gibt nur ein Bußgeld. Es wäre höchtens eine angemessen Erhöhung des Bußgelds denkbar bei vier abgefahren Reifen. Allerdings keine Verdopplung, dreifachung oder vierfachung.
Zitat:
Original geschrieben von 325ti_Compact
Hast du dazu auch nen gesetzestext ?
Zu was denn bitte konkret?
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
...
Und zu der tollen Reifentheorie: Egal, ob ein oder vier Reifen abgefahren sind - es gibt nur ein Bußgeld. Es wäre höchtens eine angemessen Erhöhung des Bußgelds denkbar bei vier abgefahren Reifen. Allerdings keine Verdopplung, dreifachung oder vierfachung.
Ich verstoße mit meiner Handlung gegen eine Vorschrift - hier den § 36 StVZO. Somit wird das Bußgeld fällig, was in der Bußgeldkatalogverordnung angegeben ist - 3 Punkte und 50€. Ich kann mit einer einzigen Handlung nicht zwei Mal gegen die gleiche Vorschrift verstoßen. Somit ist eine Ahndung für jeden einzelnen Reifen völlig ausgeschlossen. Es bleibt demnach nur eine Erhöhung nach § 17 OwiG übrig, die in Betracht kommen könnte. Aber in einem angemessenen Rahmen und mehr als 3 Punkte kann es auch nicht geben.
Einen Gesetzestext dazu gibt es nicht. Es ist eine Handlung und die darf nur ein Mal bestraft werden. So ist es nun mal - entgegen aller Gerüchte, die in den Unweiten des WWW rumschwirren.
Kann man das so pauschal sagen?
Eigentlich ist doch nur der Besitzer für den Zustand des fahrzeugs zu bestrafen? Der Halter kann ja auch z.b. 200km entfernt oder das Fahrzeug seit nem halben Jahr nicht mehr gesehen haben ?