verkehrskontrolle
moin jungs
leider wurde ich heute von der polizei kontrolliert und haben festgestellt dass meine reifen kaum profil besitzen...bekomme jetzt einen brief nach hause geschickt!
jett meine frage
bin in der probezeitverlängerung die im august abläuft,ist mein führerschein weg?
ist das ein A oder B-Verstoß?
ist total ärgerlich kurz vor beendigung der vier jahre;-(
was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Probezeitverlängerung?
Und dann lässt dich auch noch mit sowas erwischen?
naja... ist glaub ich ohne Kommentar.
62 Antworten
Probezeitverlängerung?
Und dann lässt dich auch noch mit sowas erwischen?
naja... ist glaub ich ohne Kommentar.
Zitat:
Original geschrieben von 325ti_Compact
Probezeitverlängerung?Und dann lässt dich auch noch mit sowas erwischen?
naja... ist glaub ich ohne Kommentar.
war klar das sowas wieder kommt!
ist eigentlich mein winterauto was normal fürs einkaufen gedacht war!wenn es geht bitte meine frage beantwortwen und nicht drum herum schreiben!
ist ein b-verstoß und hat damit leider keine weiteren kosnequenzen, solange nicht noch ein b- oder ein a-verstoß hinzukommt.....
Zitat:
Original geschrieben von Rs125-Killer
Gibt 3 Punkte. Das heißt, dein Führerschein ist erst mal weg!
falsch!
entscheidend ist, ob es sich um einen a- oder einen b-verstoß handelt.....punkte spielen dabei keine rolle!
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"Normale" Strafe: Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
Probezeit:
Zitat:
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Zitat:
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
Quelle:
http://www.bussgeldkataloge.deDu hast also noch einmal Glück gehabt, nur darf Dir jetzt kein B-Verstoss mehr passieren (ein A Verstoß natürlich auch nicht) 😉
Beste Grüße
Wie schonmal geschrieben.
Gilt die Strafe nicht pro abgefahrenen Reifen? Bzw.
was ist wenn er 2 abgefahrene hat, sind das dann gleich 2 B Verstöße?
hallo,
mal eine ganz andere Frage, seit wann gibt es diesen: "A/B"- Verstoß?
Und bezieht sich dieser nur auf die in der Probezeit-Fahrer??
mfg
1.) nein gilt, soweit ich weiss, nicht pro Reifen
2.) A/B Verstösse gibt es nur in der Probezeit
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von 325ti_Compact
Naja aber hirnlos herumfahren geht schon? 😉Fast, es gibt doch 3Pkt und ?75€? PRO Reifen?
Wohl kaum - für Straftaten im Straßenverkehr kann man nicht mehr als 7 Punkte, aber für einen Satz abgefahrene Reifen 12 Punkte?!?
Nee, so willkürlich ist unser Bussgeldsystem auch nicht!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Du hast also noch einmal Glück gehabt, nur darf Dir jetzt kein B-Verstoss mehr passieren (ein A Verstoß natürlich auch nicht) 😉Beste Grüße
Selbst wenns ein A-Verstoß wäre, hätte das wie in dem von dir zitierten Text geschildert keine Konsequenzen. Beim zweiten A-Verstoß innerhalb der Probezeit gibt es maximal einen netten Brief mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung - dieser Empfehlung muss man natürlich nicht nachkommen und das hat auch keinerlei Konsequenzen. Erst beim dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit - also innerhalb der vier Jahre - ist dann der Lappen weg.
Siehe Anhang - ist sehr anschaulich dargestellt finde ich.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Selbst wenns ein A-Verstoß wäre, hätte das wie in dem von dir zitierten Text geschildert keine Konsequenzen. Beim zweiten A-Verstoß innerhalb der Probezeit gibt es maximal einen netten Brief mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung - dieser Empfehlung muss man natürlich nicht nachkommen und das hat auch keinerlei Konsequenzen. Erst beim dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit - also innerhalb der vier Jahre - ist dann der Lappen weg.Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Du hast also noch einmal Glück gehabt, nur darf Dir jetzt kein B-Verstoss mehr passieren (ein A Verstoß natürlich auch nicht) 😉Beste Grüße
Siehe Anhang - ist sehr anschaulich dargestellt finde ich.
ich denke du hast recht einen b könnte ich mir erlauben!
ist ja zum glück im august abgelaufen und war nie zu schnell etc!
aber danke euch
Du bekommst 3 Punkte pro Reifen.
Also insgesamt 12!
Leider ist unser Bußgeldsystem da so "willkürlich".
Meinem Kumpel ist das letztes Jahr passiert - 12 Punkte auf
einen Streich.
Er hatte schon welche vorher und musste deshalb danach zum Seminar.