Verkehrskontrolle - Dürfen die Polizisten das?

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Hey ho,

hab meinen polo vor gut 2,5 jahren gekauft und hatte polizeitechnisch nie probleme. bis letzte woche - wurde halt sehr ausgiebig kontrolliert und die haben natürlich was gefunden. einmal hab ich die lippe vergessen eintragen zu lassen, und einmal war der luffi und der auspuff (beide vom vorbesitzer) nicht i.o.

das mit dem auspuff war aber ne fehl-info, weil der nänmlich doch okay war (engl. ABE, e4-nummern = gültig)
najo, den luffi haben sie gleich beschlagnahmt.
jetzt hab ich mit nem bekannten gesprochen und dem den vorfall geschildert. der meinte, er hätte die polizisten gar nicht ins auto und in den motorraum gucken lassen - zumindest nicht ohne durchsuchungsbefehl.

stimmt das? kann man den beamten die einsicht verweigern wenn sie keinen trifftigen grund haben??

37 Antworten

Ich weiss, dass sie nicht in Deinen Kofferraum sehen dürfen. Daher fragen sie oft nach dem Verbandskasten, der ist ja meist im Kofferraum untergebracht.

Das mit dem Hausfriedensbruch könnte hinkommen, ist ja Dein Eigentum...

Hallo,

also so einfach in den Kofferraum dürfen sie wirklich nicht reinschauen, aber in den Motorraum schon! gerade, oder vorallem wegen solchen Sachen wie dem Luftfilter!!!

Hi,

Ich kann zwar auf der verlinkten Seite nix sehen (wird wohl an meiner Firewall liegen, aber egal...)
aber aus Deiner Sig entnehme ich, dass Dein Polo nicht gerade Serie ist.

Daher wundert es mich, dass Du erst jetzt Probs hast...

Die Polizei kann doch bestimmt bei "dringendem" Verdacht auf Veränderungen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubniss führen, schon in den Motorraum gucken.... Denke ich.... Denn der Motorraum gehört eher nicht zur Privatsphäre...

Wenn die Aussen gucken und Lippe und Auspuff sehen, die denen komisch vorkommen, wollen die garantiert in den Motorraum gucken, ob da alles erlaubt ist...

Also ich denke, da kann man nix dran ändern oder die Einsicht verbieten...

Gruss

Also ins Auto rein gucken dürfen die schon, aber den Luffi einfach beschlagnahmen?? Da würd ich mal ne Rechtsberatung einholen, soweit ich weiss dürfen die dir nur entweder nen Mängelschein ausstellen oder den Wagen still legen. Aber Beschlagnahmen nur wenn der Gegenstand einer Straftat wäre, also gestohlen o.ä. Und das ist der ja nicht.

moinsen

wie jetzt, die dürfen nicht in mein kofferraum kucken? das find ich n bissl seltsam. weil in ner avk wurd ich auch mal rausgezogen und musste halt warndreieick und verbandskasten zeigen. hat die aber nicht wirklich interessiert, weil ich n haufen kabel noch da drin liegen hatte (für anlage, etc.) da hat der nämlich ganz frech in kofferraum gegriffen, hat die kabel rausgezogen und gefragt, was das denn sei... das heisst ja, das hätte er garnicht gedurft oder wie? weil ich hab mich zwar gewundert, dass der da so einfach drin rumwühlt und das zeug rauszieht, aber damals als unerfahrener neuling (hatte ein jahr fs oder so) hab ich natürlich nix gesagt.

wenn das nämlich so aussieht, dann werd ich mir den verbandskasten etc unter mein sitz legen, weil hinter mir eh keiner mehr sitzen kann. denn mittlerweile sind in meinem kofferraum kathoden bei der anlage drin, und ich weiss nicht, was für reaktionen das alles hervorrufen würde.

aber wie mache ich denen denn klar, dass ich nicht will, dass sie in meinen kofferraum schauen? ich mein, ich hab nix zu verbergen, aber man kennt ja die reaktionen bei blauer beleuchtung. okay, ich mein, wenn das zeugs da drin ist und die nachm verbandskasten fragen, dann bleibts ja nich aus, dass die reinschauen. aber reingreifen dürften sie nicht, oder wie?

habt ihr da ne nette formulierung, wie man sie ganze dezent drauf hinweisen kann, dass man sich denn n bissl mit dem recht auskennt?

mfg..

Wie wäre es mit "Finger weg von MEINEN Sachen, ohne Durchsuchungsbefehl kommste da nicht ran :P" ? ;D

HI!

Ihr wisst gar nicht was die alles dürfen. Wenn du nicht machst was die wollen, sprich ihnen dumm kommst von wegen "motorraum mache ich nicht auf" wird dann halt dein Wagen stillgelegt. die Polizei hat sogar das Recht unabhängige verdachtunabhängige Kontrollen durchzuführen. Den Luffi haben die beschlagnahmt, erstens weil er illegal ist und zweitens als beweiszweck. Du würdest ihn ja sofort ausbauen - oder?

also versucht gar net hier mit mir zu Diskutieren. Ich wende täglich die Gesetze an, vor allem PolG!

Eine Rechtsberatung bringt auch nicht, kostet nur sauviel Geld!

Und Kofferraum öffnen - klar dürfen die auch - wenn du nicht willst - machen die das halt selber (Ersatzvornahme)! Was glaubsch die lassen nen Drogenkurier einfach fahren wenn er sich weigert das Auto aufzumachen.

die können dir schlimmstenfalls das Auto in Kleinteile zerlegen und du schaust wie du es wieder in Fahrt bekommst!

Gruss

Ich weis nicht, ob die das nicht dürfen, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Kofferraum wirklich tabu sein könnte.

Beim Bund war es auch immer so.

Bei Kontrollen, durften ( mussten ) wir auch immer mal Stichproben bei den Autos machen und dann mussten alle Papiere geprüft werden, Verbandkasten, Warndreieck usw. musste alles vorgezeigt werden.
Aber es stand auch in der Dienstanweisung, dass nur der Fahrer oder Beifahrer die Sachen selbst aus dem Auto rausholen muss und vorzeigen.
Selbst durften wir nur Sichtkontrolle im Fahrzeugraum machen und alle zu Kontrollierenden Teile müssen vorgezeigt werden.

Und der Kofferraum durfte niemals eingesehen werden, nur bei dringenden Tatverdacht.
z.B. als mal ein MG in der Kaserne fehlte, da wurde jeder Wagen untersucht, ob er das MG eventuell schmuggelt, aber die Anordnung musste vom Kommandanten kommen, sonst darf man nie einsehen.

Von daher denke ich schon, dass es da parallelen gibt.

Aber es gibt immer Situationen, wo etwas gemacht wird, was nicht erlaubt ist und dann wird ein kleiner Vorwand vorgeschoben und fertig.

Zur Not wird einfach gesagt, es liegt ein Verdacht vor und fertig, dann dürfen die dass.
Nur müssen die dir den Verdacht mitteilen.
Z.B. wenn die glauben du könntest etwas geklaut haben, schmuggeln oder sonst was, dann müssen die dir das sagen und aufgrund dieses Verdachts musst du dann den kofferraum öffnen und mit Verdacht dürfen die dann auch selbst die Teile anfassen und ausräumen.

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen die das eigentlich nicht, aber dann kommt halt einfach der Spruch dazu, dass die den Verdacht für irgendetwas haben und dann geht das doch wieder.

Wenn der Verdacht dann nicht bestätigt wurde, kannst du ja ne Beschwerde einreichen ( ist dein Recht ) aber die wird nach der Bearbeitung, denn bearbeitet wird die, da das Pflicht ist, kommt die in Ablage P und wird geschreddert 😁

@ jimmy007:

Die meisten Verkehrskontrollen sind verdachtsabhängig, d.h. bei getunten Autos wird schon deshalb kontrolliert ob die angebauten Teile legal sind. Dann wird auch wenn er laut klingt evtl. noch der Motorraum angeguckt. Das dürfen die Beamten!

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind die Seltenheit. Meistens z.B. bei Drogenkontrollen passen die Fahrer, das Auto in das Raster der Dealer oder bei nem Banküberfall gibts halt ne Totalsperrung mit Kontrolle oder nachts auf den Disoheimweg ja auch einen Verdacht (Alkoholkonsum).

Ich würde persönlich immer anständig bleiben zu den Herren und vielleicht drücken die auch mal ein Auge zu!

Gruss

Nochmal zum Thema Kofferraum und Drogenkontrollen! Da ist dann meisst der ZOLL mit bei, denn wie schon gesagt, die Polizei darf nicht einfach so an den Kofferraum und ihn Kontrollieren, aber beim Zoll sieht das schon wieder anderst aus, die haben da andere Rechte...

Ich kann nur jedem empfehlen sich mal das Polizeiaufgabengesetz für sein Bundesland zu besorgen. Dort steht schon mal drin, was die Jungs zu tun haben.

Die Gesetze sind aber alle recht gleich denk ich, wenigstens hat mir das meine Recherche bzgl. Thüringen und Bayern gezeigt. Die Wortlaute sind anders, aber die Paragraphen und deren Bezeichnung/Aufgabe ist gleich.

Bei uns gilt §23 für Durchsuchung von Personen und §24 für Durchsuchung von Gegenständen.

Ansonsten darf man alles hinterfragen, sich also erklären lassen, weswegen dies und jenes gemacht wird und wo das geregelt wird. Normalerweise sollten die Beamten das schon wissen, ist schließlich deren Job.

Verdachtsunabhängige Kontrollen stehen immer wieder mal im Verruf Diskriminierung zu fördern. Bei google findet man das ein schönes Thema bzgl. des Erfurtes Domplatzes.
In Thüringen sind diese Kontrollen jedoch nur an bestimmten Örtlichkeiten zulässig (§14 Polizeiaufgabengesetz für Thüringen - sinngemäß ist das ne Novelle zur Terrorabwehr, wenn ich nicht irre). In Bayern hingegen ist das ausgedehnter.

Ansonsten sollte die StVO evtl. noch regeln, was die Polizei darf und was nicht.

Im Straßenverkehr sollte doch aber wohl zuerst das Augenmerk der Verkehrssicherheit gelten. Manchmal scheint das nicht so 🙁

Die Beschlagnahme des Luftfilters kann ich mir aber auch nicht erklären. Der ist ansich nicht verboten. Die Benutzung im Rahmen der StVZO schon, aber da hätte doch ein Mängelschein gereicht, nicht?

Gruß, Seb

Ja vorallem ohne Luftfilter könnten sie ja gleich das Auto stilllegen... Ich will nicht wissen was da alles auf der Heimfahrt in den Motor kam...

Ich find das absolut ungerechtfertigt...

Ne Mängelkarte erstellen und wenn der Fahrer zurückrüstet ist doch auch gut...

Aber Beschlagnahmung... das klingt ja so als sei dein Luffi ein ganz böser und gefährlicher Gegenstand...

Ich find das lächerlich!

Ich würde auch sagen, dass das Beschlagnahmen des Luftfilters an den Haaren herbeigezogen ist.
Es gilt auch bei der Polizei das Vier-Augen-Prinzip.
Wenn es zwei Beamte gesehen haben, dann gibts einen Mängelschein und gut.
Den beim TÜV bestätigen lassen und gut.

Was würde denn passieren, wenn Du den Auspuff nicht eingetragen hast?
Legt sich da einer unter Dein Auto und baut den zu Beweissicherung ab?

möcht mich dazu auch mal äußern.

man sollte immer bedenken dass die polizei ihre kontrolle zum wohle der allgemeinheit durchführt, wie es auch ihre gesamte aufgabe ist.

ich will die jungs nicht hochloben, der eine macht den job schlecht und arrogant und der andere näher am bürgerinteresse, wie bei jedem anderen job auch.

dennoch denke ich, dass man immer nach dem leitsatz des knigge handeln sollte: begegne den menschen mit respekt, damit sie auch dir mit respekt begegnen.

ich kenne persönlich genug leute die sich sofort mit der polizei anlegen und dumme sprüche machen schon wenn se an der scheibe stehen. da kommen dann gleich fragen nach der dienstnummer und dem grund des anhaltens ohne abzuwarten was der grüne von einem will.

wenn ich sowas am tag als polizist mehrfach erleben würde hätt ich auch irgendwann die schnauze voll von den aufmüpfigen jugendlichen.

meine meinung ist, dass wenn man denen nicht ihre arbeit erschwert und dämlich arrogante hinterfragungen macht, behandeln die einen auch ordentlich. lasst euch doch in den kofferraum schauen. verstehe nicht was man da zu verbergen hat, meine güte.

wenn man mir gleich meine rechte und pflichten in ausübung meines jobs auflisten würde, würde ich auch rot sehen und demjenigen mal nen denkzettel verpassn.

wie gesagt das is nur meine meinung und weiß gott keine lobeshymne auf die grünen. von denen bin ich persönlich schon mehrfach sehr stark enttäuscht worden, was ihre objektivität, ermittlungsarbeit und deren respekt und anstand anbetrifft.

würde mir dennoch nicht erlauben denen blöde zu kommen.

gruß. dennis