Verkehrskontrolle - Dürfen die Polizisten das?
Hey ho,
hab meinen polo vor gut 2,5 jahren gekauft und hatte polizeitechnisch nie probleme. bis letzte woche - wurde halt sehr ausgiebig kontrolliert und die haben natürlich was gefunden. einmal hab ich die lippe vergessen eintragen zu lassen, und einmal war der luffi und der auspuff (beide vom vorbesitzer) nicht i.o.
das mit dem auspuff war aber ne fehl-info, weil der nänmlich doch okay war (engl. ABE, e4-nummern = gültig)
najo, den luffi haben sie gleich beschlagnahmt.
jetzt hab ich mit nem bekannten gesprochen und dem den vorfall geschildert. der meinte, er hätte die polizisten gar nicht ins auto und in den motorraum gucken lassen - zumindest nicht ohne durchsuchungsbefehl.
stimmt das? kann man den beamten die einsicht verweigern wenn sie keinen trifftigen grund haben??
37 Antworten
Hab schon sehr viel Kontakt gehabt mit der Rennleitung un dwas die dürfen und was nich is die eine Sache, die andere is, die sitzen erst mal am längeren Hebel!
Mit der Beschlagnahme des Luffis find ich schon komisch, da gehts ja meistens doch um die Lautstärke und wenn der nu ab is, is ja das Problem mit der Lautstärke nich behoben oder?
Und er Innenraum ist erstmal dein Privatbereich, aber sobald da irgendwas nich ganz so erscheint, wie es sollte, tritt ein Verdacht auf und dann kannst du es freiwillig über dich ergehen lassen oder es werden weitere Maßnahmen eingeleitet das die Rennleitung dann da rann darf.
Is doch wie beim Ladendiebstahl. Du hast erstmal die Chance selber die Taschen zu leeren und wenn dann immer noch nen Verdacht besteht darf der Polizist spätestens aufm Revier doch in deine Taschen fassen!
Ich würde bei ner Kontrolle im allgemeinen immer koorperativ reagieren, solange wie der polizist sachlich bleibt! Sollte natürlich son Grünling vor einem stehen, der schon mit dem jugendlich-mit-tiefem-lautem-auto=kriminell-Vorurteil da rann geht kann man ihn schon nen bissl in die Schranken weisen, sollte es da probleme geben, kann man es immer mit ner Authoritätspersn versuchen, hatte ich persönlich auch schon. Hatte da nen streit mit nem Polizisten, der mich als kleinen dummen hingestellt hat und mir einfach nicht zugehört hat, da hab ich meinen Vater angerufen der kam dann nach ner halben stunde und plötzlich war der Beamte fähig mit sich reden zu lassen! Traurig aber war, bin ja nun mit fast 22 auch kein Kind mehr....
So lange die Leute sachlich bleiben und nur ihren Job machen ist das ganze doch völlig i.O.
Meistens ist es auch ziemlich ruhig und einfach nur ne Kontrolle und fertig das wars, danach fährt man selbst weiter und der Polizist macht seinen Job am nächsten Auto oder an der Radarpistole weiter.
Schlimm finde ich nur, dass wenn man schlechte Erfahrungen macht, dann ist es bei mir und auch bei Freunden IMMER ein Frischling gewesen.
Es gibt recht viele Anfänger die meinen:
"jetzt bin ich fertig mit der Ausbildung und seit 12 Monaten oder so im Polizeidienst fest drin und dann kann ich jetzt auch rumprollen und den Leuten zeigen wo es lang geht"
Das sind meine Erfahrungen, zum Glück waren locker 90% aller Kontakte mit der Polizei ganz normal und positiv, aber die 10% schlechten Ereignisse waren ausnahmslos mit Frischlingen.
Und wenn so einer dann auf "Ich bin Polizist und sage dir was ich will und du gehörchst" macht, dann finde ich es auch o.k., wenn man mit diesen Leuten sich auseinandersetzt und denen Ihre Schranken aufweist und zur Not sich per Dienstnummer anschließend auf dem Revier sehen lässt, das ist auch nicht wirklich förderlich für deren Karriere.
Und jeder muss den Umgang irgendwie lernen.
Wer selbst nicht fähig ist, normal seinen Job zu machen, der muss es halt beigebracht bekommen.
Aber die meisten sind glücklicherweise nett und zuvorkommend und machen ihren Job richtig und dann ist das auch gut so.
Aber ich hatte schon 2 mal bei Verkehrskontrollen richtig unverschämte Polizisten, wo ich dann auch anschließend eine Beschwerde eingereicht habe und es ist dann schon witzig, wenn deren Vorgesetzter mit denen darüber redet und die sich nach diesem Gespräch, bei einem für ihr Verhalten entschuldigen müssen.
Aber 2 Polizisten in 8 Jahren Autofahren finde ich, ist eine gute Quote, da der Rest den Job absolut gut gemacht hat.
Aber den Luftfilter hätte ich mir nicht wegnehmen lassen, der gehört mir ist nicht gefährlich und somit bleibt der in meinem Besitz, da haben die nicht dranzugehen.
Im Gegenteil die müssen mir dafür noch was geben, eine Mängelkarte 😁
guten tag
schönen guten tag... ich wollte auch mal was mit einbringen und zwar muss man erstmal gar nichts machen... das erst was ich machen wenn die polizei mich anfählt.. ist die zumachen so das die von aussen gar net rein können dann mach ich nur ein spalt das fenster runter....
und das erst was ich frag ist oder sie mir einen ausweis zeigen können... vorher mach ich nix
dannach kann man mit ihnen freundlich sprechen.. wir haben es schon ofters erlebt das bei angeblichen kontrollen wo zwei polizisten zum auto kamen der eine sagt bitte aussteigen und der andere dir dann dein auto klaut oder dich umhaut... von derher wäre ich vorsichtig.. und das weiss ich aus sicherer quelle da mein lieber dad auch ein polizist ist...
ich meine wenn alles in ordnung ist sollte man immer mit dem gesetz auf gutem fuss stehen... was hat man davon wenn was verbotenes an einem auto ist, wo man dann ne menge geld für bezahlen muss....
ich wäre da vorsichtig...
mfg zeropolo
Hi!
Die Polizei kann gut den Lufft beschlagnahmen / sicherstellen. Das ist dein Prob wie du heim fährst, kannst dich ja auch abschleppen lassen. Wenn du anderes tuning angebaut hast und dein Auto wird sofort stillgelegt musst du dich auch abschleppen lassen!
Und die Polizei darf fast alles. Zuerst wird sie freundlich bitten, danach kurz erläutern was passiert wenn ihr net gehorcht und danach selbst das jeweilige Tun ohne euer Einverständnis. Im Gegensatz zur Wohnung braucht sie bein Auto keinen Durchsuchungsbefehl. Und glaubt mir ein Durchsuchungsbefehlt für das Betreten einer Wohnung ist einfach und schnell zu bekommen!
Wichtiger finde ich z.B. wenn ich wo einkaufen geht und der Detektiv in die Taschen schauen möchte - das darf er nicht. Auch eine Klausel in der Hausordnung oder AGB ist rechtswidrig! Wenn ihr wollt muss die Polizei kommen und euch durchsuchen. Ich persönlich mache mir da einen Spaß drauss, da ich ja fast alle Rechtsgebiete kenne. Ein Mitstudent hatte das mal bei nem Elektromarkt so gemacht - da hatte der Security Hand anlegen wollen und er machte ihn drauf aufmerksam dass er Anzeige erstattet, da nur die Polizei ihn durchsuchen darf. Dann kam die Polizei - nix wurde gefunden und gut wars. Die Polizei und die Security waren zwar genervt - aber "thats life"!
Und zu dem "fenster einen Spalt runter kurbeln". Wenn vor mir ein Polizeifahrzeug hält und 2 Beamte aussteigen, kann ich davon ausgehen, dass es echte Beamte sind. Wer vorsichtig ist machts wie ZeroPolo geschrieben hat, es gibt dabei auch keine Nachteile für die spätere Kontrolle. Im Ausland wäre ich vorsichtiger. Doch Ausweise können auch gefälscht sein ...
Und zum Schluss: Wer illegal anbaut, darf sich nicht beschweren, wenn die Polizei mit der ganzen Härte des Gesetzes durchgreift!!! Finde ich auch gut, denn was bringt ein Sportluffi? - mehr Leistung - nein, also nur mehr dröhen, was schön sein mag, aber es gibt ja auch einen Grund, warum er illegal ist!
Gruss
hi!
ich hab eine frage die passt ganz gut zum thema. und zwar war bis vor kurzen an meiner lippe vorne, kein typen aufkleber drauf, weil der lacker den abgemacht hat zum lacken. soweit alles klar. ich hab mir bei rieger einen neuen bestellt (15€). da war ich erstma froh das die mir das teil geschickt haben! ich wollte den aufkleber auf die lippenunterseite kleben und dabei war da halt ne große welle drin, hab ich mir gedacht "ok neuer versuch" wollte den aufkleber nochmal abmachen und dabei is der kaputt gegangen -.- einmal inner mitte gerissen. ich hab die beiden hälften dann trotzdem so gut wie es ging wieder an ein ander geklebt. naja man sieht aber das es 2 hälften sind. können die grünen da nun was sagen in krontrollen? weil er ist ja drauf! nur eben in 2 hälften :/ ich hab kein bock wieder bei rieger zu nervern und für 15€ ein neuen zu bestellen.
was würdet ihr machen?
Grüße aus dem sonnigen Lippstadt
Ich denke mal das es klar geht! Wenn man noch alles drauf erkennen kann!?
@Stilo:
Luffi is ja nich gleich illegal! Man bekommt ihn supi eingetragen, recht geb ich dir aber, wer's nich hat eintragen lassen is selber schuld! Die Gesetze sind hart aber so isses nu ma!
Mich persönlich würde einfach interessieren: DURFTE der LuFi überhaupt beschlagtnahmt werden? Wie sehen die Gesetze dafür aus? Soweit ich weiß darf ein Gegenstand ja als Beweismittel einer Straftag beschlagtnahmt werden, gilt denn jetzt das fahren ohne ABE fürs Fahrzeug (die ja mit dem nicht eingetragenen Teil erloschen ist) als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit? Ich persönlich hätte als Polizist ne Mängelkarte ausgestellt und das Fahrzeug paar TAge später vorführen lassen. Letztendlich kann der Fahrer doch einfach nen neuen illegalen Luffi kaufen, wenn aber das andere Teil eingetragen ist ist doch gut oder :-) ?
Hi!
Nun muss ich doch meinen Beamten raushängen lassen!
Wenn wir Polizisten wären, würden wir uns da nicht alle milder behandeln?
Nun ordnungswidrig handelt, wer einen Tatbestand ausübt, der mit Strafe (Geldstrafe oder Verwarungsgeld / - buße) bestraft wird. Also ist das fahren ohne Betriebserlaubnis ja eine Ordnungswidrigkeit, da man zumindest ne Geldstrafe bekommt.
Sicherlich liegt hier eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor. Ist der Lufft eintragungsfähig, d.h. mit Tüv-Gutachten oder ist es ein von vornherein erkennbar nicht eintragsfäher, also illegal Sportluffi. Ich gehe mal von letzterem aus, da er ja bestimmt sonst eingetragen worden wäre. Wenn der Fahrer nen Gutachten dabei gehabt hätte, wäre dieser nicht beschlagnahmt worden!
Gruss
Bitte mal die rechtlichen Hintergründe für eine Beschlagnahme hier nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__98.html
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Filter hätte einbehalten werden dürfen.
@stilo:
Deine Texte in diesem Thread stoßen mir unangenehm auf. Einerseits machst du auf Beamten, andererseits kommen Aussagen, die nicht fundiert sind ...
Gruß, Seb
Zitat:
Original geschrieben von Physician
Bitte mal die rechtlichen Hintergründe für eine Beschlagnahme hier nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__98.html
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Filter hätte einbehalten werden dürfen.
@stilo:
Deine Texte in diesem Thread stoßen mir unangenehm auf. Einerseits machst du auf Beamten, andererseits kommen Aussagen, die nicht fundiert sind ...
Gruß, Seb
Hier handelt es sich um die Strafprozessordnung (STPO), also nicht um das allgemeine Polizeirecht.
Warum stoßen meine Texte unangenehm auf? Ich bin zum einen auch ein Fan getunter Autos und zum anderen (leider) auch Beamter, allerdins nicht in Uniform, sondern schön am Schreibtisch. (naja gerade im Studiumsjahr, nächstes Jahr jedenfalls wieder in Praxis). Im Ordnungsamt jeder Stadt hat man auch das PolG anzuwenden, da grds. die Stadt/Gemeinde Ortspolizeibehörde ist und eigentlich immer zuständig ist. (Baden-Württemberg). Liegt aber Gefahr im Verzuge vor, so ist der Polizeivollzugsdienst zuständig. Die Polizei hat ihre Ermächtigungsgrundlage zur Verkehrskontrolle aus speziellen Gesetzen wie z.B. der STVO, STVZO, oder STVG und weiteren!
Gruss
Wo ist denn die Beschlagnahme geregelt? In der STPO, sonst noch irgendwo?
Du hast bisher keine Quellen angegeben ...
Gruß, Seb
Strafprozessordnung wie hier im Link nur bei Strafsachen zur Beweislage bei Gericht. Die allgemeine Beschlagnahme ist im PolG geregelt. Oder evtl in spezielleren der STVG, STVO oder STVZO. Muss ich aber mal nachschlagen!
Jedenfalls trifft die STPO hier nicht zu!
Gruss
http://dejure.org/gesetze/PolG/33.html
Daraus würde ich lesen das es prinzipiell rechtens war das Teil zu beschlagnahmen, andererseits überleg ich schon die ganze Zeit krampfhaft ob das verbauen dieses Teil wirklich eine Gefährung der allgemeinheit darstellt. Ich könnte ja auch mein Auto komplett ohne LuFi fahren, dann wäre zwar der Motor bald schrott aber was soll denn dann beschlagnahmt werden *g* ? Kann denn der Beamte mit Sicherheit sagen das dieser Filter WIRKLICH gefährlich ist? (Im Sinne von auf die Strasse fallen da nicht richtig zu befestigen, oder Motorplatzer aufgrund von Partikeln im Ansaugtrakt und daher Trümmer auf der Strasse?) Finde es wäre im Ermessensspielraum des Beamten gewesen ne Mängelkarte auszustellen. Mit solchen Aktionen macht man sich nur unbeliebt (es gibt Gott-sei-Dank auch humane Polizisten die einen ermahnen das so schnell wie möglich einzutragen da es sonst nächstes mal Ärger gibt)
'Störung der öffentlichen Ordnung' könnte man annehmen.
Mir geht sowas ja prinzipiell auch auf den Zeiger 😉 😁
Gut, also auch in §33 PolG geregelt, jetzt wissen wir schonmal mehr 🙂
Gruß, Seb
Hi hier mal dieser Paragraph:
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§ 33 Beschlagnahme
(1) Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist
1. zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung,
2. zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Verwendung durch eine Person, die nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen worden ist.
(2) Dem Betroffenen sind der Grund der Beschlagnahme und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben. 2 Auf Verlangen ist ihm eine Bescheinigung zu erteilen. 3 § 32 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist. Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelung darf die Beschlagnahme nicht länger als sechs Monate aufrechterhalten werden
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Also hier alles zu erläutern ist schwer. Zunächst mal ist das Ding zu laut, deswegen könnten die aufgrund unzulässigen Lärm tätig werden. Ode auch weil du ohne Betriebserlaubnis rumfährst.
Dann gibt es die polizeil. Generalklausel nach § 3 und § 1 PolG wonach eigentlich jedes Handeln rechtfertigt wird. du bist eine Gefahr (hinreichene Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritt) für die öffentliche Sicherheit (Rechtsordung des Staates, da du gegen die Regelungen für unzulässigen Lärm und gegen die Regelung zur Pflicht einer legalen Betriebserlaubnis verstößt) und dieses handeln ist noch im Interesse der Allgemeinheit!
oder auf Beschlagnahme hier § 33 PolG. Du störst die öffentliche Sicherheit, in dem du nun schon gegen die o.g. Vorschriften verstößt!
Naja ist etwas schlecht erklärt, dafür bedarf es zum Verständnis aber auch näherer Grundkenntnisse!
Jedoch ist eines klar - die Maßnahme ist rechtmäßig!
Gruss