Verkehrskontrolle - Dürfen die Polizisten das?
Hey ho,
hab meinen polo vor gut 2,5 jahren gekauft und hatte polizeitechnisch nie probleme. bis letzte woche - wurde halt sehr ausgiebig kontrolliert und die haben natürlich was gefunden. einmal hab ich die lippe vergessen eintragen zu lassen, und einmal war der luffi und der auspuff (beide vom vorbesitzer) nicht i.o.
das mit dem auspuff war aber ne fehl-info, weil der nänmlich doch okay war (engl. ABE, e4-nummern = gültig)
najo, den luffi haben sie gleich beschlagnahmt.
jetzt hab ich mit nem bekannten gesprochen und dem den vorfall geschildert. der meinte, er hätte die polizisten gar nicht ins auto und in den motorraum gucken lassen - zumindest nicht ohne durchsuchungsbefehl.
stimmt das? kann man den beamten die einsicht verweigern wenn sie keinen trifftigen grund haben??
37 Antworten
Dürfen die Polizisten das?
Hallo, erstmal vorweg: Das PolG ist nur gültig für Baden-Württemberg. Jedes Bundesland hat sein eigenes Aufgabengesetz. Wäre zu klären in welchem Bundesland der Luffi beschlagnahmt wurde.
Und die Beschlagnahme nach der StPO ist möglich, da durch den Luffi gem. §19/II Nr. 3 StVZO dein Geräuschverhalten verschlechtert wurde und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist. Das ganze kostet dich jetzt 50€ und 3Punkte. Und ob sie den Luffi Sicherstellen (bei Weigerung Beschlagnahme) liegt im pflichtgemäßen Ermessen des jeweiligen Beamten. Er wird als Beweismittel sichergestellt. Da die StPO für Strafverfahren gilt, jedoch das Ordnungswidrigkeitengesetz sinngemäß auf die StPO verweist ist die Beschlagnahme gem. §94/I StPO hier die Beschlagnahme somit + §94/II + §98/I S.1 StPO anzuwenden.
Mfg Blackmagic_84
@Stilo:
Mann, Mann... So viel Blödsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen... Da hast Du noch eine Menge zu lernen, bevor Du in die zweite Säule eintrittst... A9 gibt's nicht für jeden...
Blckmagic hat's aber drauf - und so stimmt's dann auch... Das Odrnungswidrigkeitenrecht bedient sich eben teilweise beim Strafprozessrecht (Analogie)...
Die Maßnahme scheint mir zwar ein wenig überzogen (es wäe sicherlich Mindermaßnahmen denkbar gewesen), gehen aber so in Ordnung...
Zitat:
Original geschrieben von eMatzel
@Stilo:
Mann, Mann... So viel Blödsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen... Da hast Du noch eine Menge zu lernen, bevor Du in die zweite Säule eintrittst... A9 gibt's nicht für jeden...
Blckmagic hat's aber drauf - und so stimmt's dann auch... Das Odrnungswidrigkeitenrecht bedient sich eben teilweise beim Strafprozessrecht (Analogie)...
Die Maßnahme scheint mir zwar ein wenig überzogen (es wäe sicherlich Mindermaßnahmen denkbar gewesen), gehen aber so in Ordnung...
Hi! das ist deine Meinung. Sicherlich kann trifft die Antwort von blackmagic_84 hier näher zu, da hier das die speziellere Rechtsgrundlage ist. Ich habe die allgemeine erörtert, die man eigentlich wie gesagt auf fast alles anwenden kann, außer es würde eine speziellere geben!
PS: Der gehobene Dienst fängt erst bei A9 an 😁
Gruss
Dass mit dem gehobenen Dienst weiß ich sehr wohl - deswegen habe ich es ja auch geschrieben...
Aber wer noch nicht mal Begriffe wie Geldstrafe, Buß- und Verwarnungsgeld auseinanderhalten kann, der hat nicht einmal A5 verdient - oder was auch immer Du bekommst... Immer schön zuhören in der FHöV, Du hast noch eine Menge vor Dir... Vor allem solltest Du vor den nächsten Klausuren lernen, dass alle Wörter, die man beim Satzbau im Kopf hatte, auf's Papier gehören...
Und da Du ja selber festgestellt hast, dass hier lex specialis vorgeht - was soll dann die allgemeine (und trotzdem fehlerhafte) Darstellung? Lass es doch einfach sein... Wie sagte Dieter Nuhr so schön: Man kann zu allem eine Meinung haben - man muss aber nicht... Oder verkürzt: Wenn man mal keine Ahnung hat: einfach die Fresse halten... (auch ein Zitat, also nicht auf meinen Mist gewachsen)
ach Mann, da schreibt man euch in seiner knappen Zeit was hier rein, meint es gut und denkt "ihr könnt eh nicht die diversen Begriffe aus dem Bußgeldkatalog auseinanderhalten" (nicht böse gemeint) und dann kommen solch dumme antworten wie von ematzel.
Naja is ja egal, ich lerne auf meine kommenden Prüfungen und werde hier den Thread verlassen!
Bis dann!
Gruss
@ematzel
ich würd mich mal nicht zu weit aus dem fenster lehnen😉
DU verwechselst da nämlich ein klein wenig so grundlegende kentnisse wie anwendungsbereich StPO und PolG.
die frage hieß nämlich nicht: was wird eine verhandlung in bezug auf die beschlagnahmung ergeben, sondern durften sie es vor ort.
entsprechend kommt da nur das länderentsprechende PolG in frage und keine StPO.
also erst nachdenken, dann schreiben und dann vielleicht mal über die besoldungsstufen diskutieren.
@stilo1985
um auf das angesprochene "aufstoßen" zurück zu kommen...
es liegt wahrscheinlich daran, daß du extrem "rechthaberisch" in deinen posts rüberkamst.
du magst zwar recht in den aussagen haben, aber man könnte es etwas "freundlicher" formulieren😉
weißt, so sätze wie: [freies zitat]und nun keine diskussionen darüber, das ist so und bleibt so[/freies zitat] mögen zwar der intention nachhelfen, aber sind in einem forum nicht gerade "höflich"...hoffe, du verstehst, was und wie ichs meine.
greetz,
Dream
Wo soll die Beschlagnahme denn vorgenommen werden, wenn nicht vor Ort? Und die Analogie zur StPO ist dann sehr wohl gegeben...
Hallo,
bevor es noch zu anfeinungen kommt und Dinge gesagt werden, die man später bereuen wird, beende ich den Thread an dieser Stelle lieber mal! Zum Thema dürfte mittlerweile auch alles gesagt worden sein...
*CLOSED*