Verkehrskontrolle bei ausgeschaltetem Auto
Guten Abend,
ich saß vorhin mit einem Freund im Auto, welches ausgeschaltet war, die Polizei kam und hat eine Verkerskontrolle durchgeführt, Führerschein Fahrzeugschein etc., das Auto war zu dem Zeitpunkt ausgeschaltet, und wir saßen im Auto und waren am erzählen. Die Polizei forderte mich auf das Auto zu starten, und es stellte sich raus das mein Auto US-Standlichter hat (wurden scheinbar vom Vorgänger codiert oder so), ich habe das Auto vor 3 Wochen gekauft und wusste davon nichts, der Verkäufer hat mir auch nichts dazu mitgeteilt, ich dachte die Lichter wären normal so. Die Polizisten meinten ich bekomme nun eine Strafe in Höhe von 135€ und 1 Punkt wegen beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ich teilte ihnen mit das ich nichts davon wusste und das auto so vor 3 Wochen gekauft habe. Die Frage ist nun, was kann ich tun? Entfernen lasse ich dieses US-Standlicht morgen, ist die Verkehrskontrolle überhaupt zulässig? Das Auto stand und wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht bewegt, und ich wusste nichts von dem „Verbrechen“, sie hätten mir doch auch ein Verwarngeld in Höhe von 15-20€ geben können? Ich poste mal Bilder von den Lichtern und den Strafinfos die ich im Internet gefunden habe.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!
100 Antworten
Auch bei einem nicht betriebenen Fahrzeug, darf die abgelaufene HU bemängelt werden, weshalb soll das für die Beleuchtung nicht gelten.
Dann kann man auch argumentieren, ich fahre nur bei Tageslicht und somit ist ein defekter Scheinwerfer nicht zu bemängeln.
Das Fahrzeug befand sich im öffentlichen Verkehrsraum und an der Rechtmäßigkeit der Kontrolle würde ich mal nicht zweifeln.
Und die Kontrolle wird kein Zufall gewesen sein, die Beamten werden das Fzg schon vorher mit dem US Standlicht haben fahren sehen.
Ja, der TÜV muss gültig sein. Allerdings heißt es bei Reifen z.B. explizit:
"Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß"
Heißt, dass es monatelang ohne Profil auf den Reifen rumstehen darf. Nur fahren darf ich damit nicht.
Ebenso, wenn ich mir Tuningteile verbaue. Bevor ich damit am Verkehr teilnehme muss ich zum TÜV. Aber das heißt nicht, dass ich heute die Teile dran baue und gleich morgen zum TÜV muss.
Zitat:
Dann kann man auch argumentieren, ich fahre nur bei Tageslicht und somit ist ein defekter Scheinwerfer nicht zu bemängeln.
Das geht schon deshalb nicht, weil du dann das Fahrzeug mangelhaft in Betrieb genommen hättest.
Du könntest es aber problemlos ohne Scheinwerfer wochenlang irgendwo parken.
Die Vorgeschichte, die zu der Verkehrskontrolle führte, hat uns der TE ja noch nicht verraten. Deshalb befinden wir uns gerade mal wieder im Bereich der Spekulationen. Wir können aber zumindest davon ausgehen, daß es sich hier nicht um eine Stichproben-Kontrolle gehandelt hat.
Edit:
Da scheinen noch mehr Unannehmlichkeiten zu folgen, wie ein vergleichbarer Fall zeigt:
https://www.motor-talk.de/.../fzv-5-maengel-beseitigung-t7075714.html
Gleicher Sachverhalt.
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Zitat:
@Luke1637 schrieb am 5. April 2021 um 21:03:34 Uhr:
Ich sehe hier auch nur die "nicht vorschriftsmässige Beleuchtung", also 20€. Wenn er nu' ohne Scheinwerfer unterwegs gewesen wäre oder ohne Bremsleuchten oder so etwas, dann wäre es wohl mit Gefährdung gewesen.
Aber doch nicht, wenn einfach nur die Blinker dauerhaft leuchten.
Da würde ich es tatsächlich auf ein Verfahren ankommen lassen, in welchem ich höchst gespannt auf die Erklärung des Polizisten zur Ursache der Gefährdung wäre.
Hierbei geht es wohl nicht wirklich um das Problem der dauerhaft leuchtenden Blinker, sondern wie es zum Problem gekommen ist.
Zum Beispiel:
1. Defekt am Fahrzeug (Kabelberührung), wodurch die Blinker dauerhaft leuchten.
2. Serienmäßige Ausstattung, die nach einem Import nicht auf die Deutsche Norm geändert wurde.
3. Nachträgliche Technische Veränderung am Fahrzeug, die nicht erlaubt ist.
Jeder Punkt wird anders bestraft, auch wenn das Problem /die Auswirkung identisch ist. In diesem Fall dürfte es sich um Punkt 3 handeln, wenn ich den Eingangsbeitrag richtig gelesen habe. Und bei diesem Punkt ist die Bestrafung am härtesten. Wenn der TE Glück hat, ist es aber nur Punkt 2.
1. Meinst Du doch nicht ernst?
Beide Seiten scheuern gleichzeitig Kabel durch,die das Blinklicht gedimmt leuchten lässt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. April 2021 um 21:17:52 Uhr:
1. Meinst Du doch nicht ernst?Beide Seiten scheuern gleichzeitig Kabel durch,die das Blinklicht gedimmt leuchten lässt.
Es muss nicht gleichzeitig durchscheuern. Wenn sie dies nacheinander tun, hat es den selben Effekt. 😉
Außerdem muss der Defekt nicht umbedingt am Kabel liegen. Das Problem sieht man doch immer wieder. Der Wagen blinkt, und im Takt leuchtet zeitglich das Bremslicht. Oder andersrum...
Punkt 1 steht ganz simpel nur für einen möglichen Defekt am Fahrzeug.
Den Effekt sieht man wenn die Masse an der Lampe fehlt.
Beim te ist es eine Uncodierung des LSM auf US Standlicht. Weshalb wird auf Seite 6 jetzt angefangen, ein mgl Techn Defekt zu erfinden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. April 2021 um 06:01:23 Uhr:
Weshalb wird auf Seite 6 jetzt angefangen, ein mgl Techn Defekt zu erfinden.
Das erfährt man, wenn man alle Beiträge liest. 😛
Zitat:
@MvM schrieb am 12. April 2021 um 06:46:44 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. April 2021 um 06:01:23 Uhr:
Weshalb wird auf Seite 6 jetzt angefangen, ein mgl Techn Defekt zu erfinden.Das erfährt man, wenn man alle Beiträge liest. 😛
Dann solltest Du den EO mal lesen.
Zitat:
@Cano304 schrieb am 3. April 2021 um 01:59:04 Uhr:
Guten Abend,ich saß vorhin mit einem Freund im Auto, welches ausgeschaltet war, die Polizei kam und hat eine Verkerskontrolle durchgeführt, Führerschein Fahrzeugschein etc., das Auto war zu dem Zeitpunkt ausgeschaltet, und wir saßen im Auto und waren am erzählen. Die Polizei forderte mich auf das Auto zu starten, und es stellte sich raus das mein Auto US-Standlichter hat (wurden scheinbar vom Vorgänger codiert oder so), ich habe das Auto vor 3 Wochen gekauft und wusste davon nichts, der Verkäufer hat mir auch nichts dazu mitgeteilt, ich dachte die Lichter wären normal so. Die Polizisten meinten ich bekomme nun eine Strafe in Höhe von 135€ und 1 Punkt wegen beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ich teilte ihnen mit das ich nichts davon wusste und das auto so vor 3 Wochen gekauft habe. Die Frage ist nun, was kann ich tun? Entfernen lasse ich dieses US-Standlicht morgen, ist die Verkehrskontrolle überhaupt zulässig? Das Auto stand und wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht bewegt, und ich wusste nichts von dem „Verbrechen“, sie hätten mir doch auch ein Verwarngeld in Höhe von 15-20€ geben können? Ich poste mal Bilder von den Lichtern und den Strafinfos die ich im Internet gefunden habe.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. April 2021 um 07:25:00 Uhr:
Dann solltest Du den EO mal lesen.
Ganz böses Thema, nur den EO zu erwähnen. Für so einen Spruch kann man hier gesteinigt werden. 😉 Das klingt so, wie der Spruch "Ohne alles Gelesen zu haben bin ich der Meinung, dass..." (Also schön alles ignorieren, und von vorne anfangen.)
Auf den Folgeseiten kam immer wieder die Frage auf, warum es für "dauerleuchtende Blinker" unterschiedliche Strafen gibt. Daher die kurze Erklärung, wo auch ein Defekt aufgelistet wurde. Die Diskussion über den Defekt, kam irgendwie von dir, obwohl es nebensächlich ist.
Hier geht es nicht um Strafen.
Deine Beispiele lassen sich hier allerdings auch Zusammenkürzen.
Es bleibt bei 3.
1. Und 2. Scheiden aus, wobei 2. Auch nicht hätte eintreten können, denn dann hätte das Fahrzeug nach import auch keine deutsche Zulassung in Deutschland.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Apr. 2021 um 21:3:04 Uhr:
Zum Beispiel:
1. Defekt am Fahrzeug (Kabelberührung), wodurch die Blinker dauerhaft leuchten.
2. Serienmäßige Ausstattung, die nach einem Import nicht auf die Deutsche Norm geändert wurde.
3. Nachträgliche Technische Veränderung am Fahrzeug, die nicht erlaubt ist.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2021 um 21:19:31 Uhr:
Hier geht es nicht um Strafen.Deine Beispiele lassen sich hier allerdings auch Zusammenkürzen.
Es bleibt bei 3.
1. Und 2. Scheiden aus, wobei 2. Auch nicht hätte eintreten können, denn dann hätte das Fahrzeug nach import auch keine deutsche Zulassung in Deutschland.
Klar geht es um die Bestrafung. Eingeltich gent es nur um die Bestrafung... Für eine 20 Euro Verwarnung hätte der TE vielleicht erst gar keinen Forenbeitrag erstellt. Und wenn doch, wäre daraus keine 6 Seitige Diskussion geworden.
Punkt eins hätte bei der Kontrolle problemlos genannt werden können, was aber nicht automatisch bedeutet, dass man es geglaubt hätte. Das verhalten der Polizei hängt oft von der Gesamtsituation ab. Auf den ersten Seiten wurde auf ein Poser-Treffen am Carfreitag spekuliert. Unter dieser Voraussetzung ist die Aussage nicht so glaubwürdig, wie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.
Antwort zwei wäre bei einer Kontrolle auch möglich gewesen, da es sich um ein amerikanisches Fahrzeug handelt. Das der Wagen so keine Zulassung bekommen hätte ist reines Wunschdenken. Genau dieses Wunschdenken haben naive Gebrauchtwagenkäufer, die auf Grund eines frischen TÜV-Stempels, auf ein mängelfreies Fahrzeug schließen.
Allerdings hat der TE wohl bei der Polizei (und auch hier im Forum) gesagt, dass es sich um Punkt drei handelt. Das war nicht so schlau, da es sich hierbei um die härteste Strafe handelt, und der TE sich selbst belastet hat....
Zitat:
@MvM schrieb am 16. Apr. 2021 um 09:45:00 Uhr:
Klar geht es um die Bestrafung. Eingeltich gent es nur um die Bestrafung...
Nein, immer noch nicht.
(Owi, StGB...) Sollte man schon auseinander halten.
Übrigens sind Punkt 1 und 2 immernoch Unsinn.
Zitat:
@MvM schrieb am 16. Apr. 2021 um 09:45:00 Uhr:
da es sich um ein amerikanisches Fahrzeug handelt
Seit wann handelt es sich deiner Meinung um ein amerikanisches Fahrzeug?
Spekulation?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. April 2021 um 00:17:15 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 16. Apr. 2021 um 09:45:00 Uhr:
da es sich um ein amerikanisches Fahrzeug handelt
Seit wann handelt es sich deiner Meinung um ein amerikanisches Fahrzeug?
Spekulation?
Ich würde sagen, dass es Spekulation ist, eine Sache auszuschließen, nur weil es in einem Beitrag nicht erwähnt wird. Als erfahrener MT-Leser solltest du wissen, dass im Erstbeitrag oft viele Informationen fehlen. 😉
Nur der TE kann sagen, ob dieser Punkt in seinem Fall ausgeschlossen werden kann. Ich kann nur erwähnen, dass es dieser Fall bei Importfahrzeugen in seltenen Fällen vorkommt.
Ich verstehe gerade nicht wirklich, warum man alles bis ins kleinste Detail ausdiskutieren muss.