verkauft
Hallo
ich habe mein geliebtes Cabriolet verkauft und werde den Wagen
angemeldet übergeben.
Wie kann ich mich absichern das der neue Besitzter den Wagen umgehend abmeldet?
Gibt es Vordrucke im Internet?
DANKE!!
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ypsilon2
Ganz ehrlich...ich würde das Auto nicht angemeldet übergeben. Was ist schon dabei wenn der Käufer sich eine Kurzzulassung holt.
Mir als Käufer wäre das z.B. zu viel Theater... Dafür gibt es zu viele "Objekte der Begierde" die auch ohne Rennerei überführt werden können... 😉
Was machst du z.B. wenn das Auto abgemeldet ist, der Käufer aber nicht kommt? Wenn dann am nächsten Tag einer ne Probefahrt machen will... 🙂
Ich bin das Risiko bisher eingegangen und auch passabel damit "gefahren". Ok, einmal gabs dann dafür hinterher gerenne, da der (ehrliche) Käufer das Kfz nach Frankreich gefahren hat und ohne Abmeldung nur die Schilder (und nicht den Schein) zurückgeschickt hat... Ich hab die Schilder dann entstempeln lassen und dachte, alles wäre nochmal gut gegangen. Erst ein knappes Jahr später (als die Kfz-Steuer fällig wurde) konnte das Problem dann endgültig gelöst werden...
Gruß
Jan
Melde das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Der Passus im Vertrag wird im Falle eines Schadens nicht anerkannt und Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Habe im letzten Jahr auch meinen Wagen verkauft und mir vorher bei einem befreundeten Rechtsanwalt die nötigen Infos eingeholt. Er meinte wenn es Hart auf Hart kommt bist Du der gearschte.
Also meine Empfehlung, ABMELDEN!
Zitat:
Original geschrieben von MiniMe
Melde das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Der Passus im Vertrag wird im Falle eines Schadens nicht anerkannt und Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Laut meiner Versicherung stimmt das nicht, wenn im Vertrag eindeutig eine Überführung festgehalten wird dann sind auch Klauseln wie "Käufer trägt schaden" wirksam.
Und zur Abmeldung des Fahrzeuges ebenfalls eine Frist festhalten, z.B. Fahrzeug muss bis zum xx.xx.2007 (keine Tageszahl schreiben) abgemeldet werden.
Wobei man dennoch immer vorsichtig sein muss, im Extremfalls können Betrüger deinen Wagen kaufen und dann die nächste Bank ausrauben, auch dann siehts erstmal finster aus.
Am besten unseren Mod RolandHB1 fragen, der ist in der Versicherungsbranche tätig und kennt sich auf dem Gebiet bestens aus.
Gruß Tino
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Mir als Käufer wäre das z.B. zu viel Theater... Dafür gibt es zu viele "Objekte der Begierde" die auch ohne Rennerei überführt werden können... 😉
Was machst du z.B. wenn das Auto abgemeldet ist, der Käufer aber nicht kommt? Wenn dann am nächsten Tag einer ne Probefahrt machen will... 🙂
Ich bin das Risiko bisher eingegangen und auch passabel damit "gefahren". Ok, einmal gabs dann dafür hinterher gerenne, da der (ehrliche) Käufer das Kfz nach Frankreich gefahren hat und ohne Abmeldung nur die Schilder (und nicht den Schein) zurückgeschickt hat... Ich hab die Schilder dann entstempeln lassen und dachte, alles wäre nochmal gut gegangen. Erst ein knappes Jahr später (als die Kfz-Steuer fällig wurde) konnte das Problem dann endgültig gelöst werden...
Gruß
Jan
Als ich damals meinen Golf verkaufte hab ich in die Anzeige reingeschrieben, daß man mit Trailer oder roter Nummer kommen soll --> kein Problem, Käufer kam mit roter Nummer
Bei unseren Toyota ist der Käufer sogar 2x von Dresden nach Nürnberg gefahren. Beim ersten Mal um Probefahrt zu machen (Auto war noch angemeldet) um beim zweiten Mal um das Fahrzeug mit einer Kurzzulassung zu überführen --> auch kein Problem
Beide Male hat es keine Woche gedauert bis die Autos verkauft waren.
Ich denke man muss halt abwägen. Sicher macht man nichts falsch wenn man einen entsprechenden Vertrag macht und das Auto angemeldet lässt aber ich mach es in Zukunft so jedenfalls nicht. Lieber bleibt das Auto halt noch eine Woche länger stehen.
Muss jeder selber wissen 😉
MfG Y
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Zitat:
Original geschrieben von erratic
Ich habe es bis jetzt immer so geregelt: Fzg. war noch angemeldet, vertraglich fixiert wurde das Übergabedatum mit Uhrzeit, eine Ummeldefrist und das er für jegliches haftet was nach dem Übergabezeitpunkt hinsichtlich des Fahrzeuges passiert und mir sofort eine Kopie der Abmelde, Ummelde oder des Fzg.-briefes zukommen lässt. Bisher keine negativen Erfahrungen.
Habe es auch immer so gemacht, zusätzlich bin ich noch mit einer Kopie des Kaufvertrages schnellstmöglich zur Zulassungsstelle gegangen und dort den Verkauf gemeldet.