Verkaufstechnische Frage J+K

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo!

Ich habe mal ne Frage zu der Abwicklung bei J+K!

Ich habe dort bestellt und für die übernächste Woche vom vermittelten Autohaus (VW-Händler) meinen Abholtermin in WOB vereinbart. Das war vor ca. 3 Wochen.

Auf meiner Nachfrage, wie die genauen Modalitäten aussehen, wurde mir gesagt, dass ich die Rechnung und den Blankobrief zu gestellt bekomme. Ich müsste dann eine Kopie des Scheines an den Händler faxen, um dann den Abholschein zu bekommen!

Meine Fragen:

1. Was genau hat es mit dem Abholschein auf sich und ist der überhaut nötig?

2. Ich habe den Wagen zwar auf meinen Namen bestellt, möchte ihn aber auf den Namen meines Vaters anmelden. Das würde, so das Autohaus, nicht gehen, ich würde dann den Abholschein nicht bekommen! In den AGBs habe ich nichts gefunden. Ist das dann überhaupt statthaft vom Händler den Abholschein zurück zu halten? Ist doch meine Sache, auf wen ich das Fahrzeug anmelde!

3. Wer kann noch über die Abwicklung bei J+K mit Abholung in WOB berichten?

Vielen Dank schon mal!

MFG

14 Antworten

1. Ohne Abolschein bekommst du in Wolfsburg kein Auto. Das ist quasi die Bestätigung, das dein Händler einverstanden ist, bzw. sein Geld bekommen hat.

2. Das sollte keine Probleme machen, den Wagen auf deinen Vater zuzulassen, du bist halt nur an den Vertrag gebunden und verpflichtet das Geld heranzuschaffen.
Anders sieht es aus wenn man Fangprämien in Anspruch genommen hat, die gibt es nur wenn Halter des alten Wagen identisch mit der Neuwagenbestellung inklusive Zulassung sind. Aber das ist bei deiner Bestellung über J&K nicht der Fall.

Solltest du den Wagen auf dich zulassen, aber den Wagen auf deinen Vater anmelden, wird die Versicherung normalerweise um die 100 Euro teurer, da Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind. Davon kann ich nur abraten.

Mit welcher Begründung soll das nicht gehen?

3. kann ich nichts zu sagen...

ich habe auch über etwas Ähnliches bestellt, ich bekam den Abholschein vor Zusendung der Zulassung, weil es zeitlich so knapp war, aber ich glaube auch,d ass mein Händler sehen wollte, dass ich auch den Wagen angemeldet hatte.

Vermutlich ist es auch zum Schutz, sonst könnte man bei J&K für andere bestellen.

Ich würde den Wagen auch nicht auf meinen Vater anmelden....

Man hat mir die Begründung gegeben, dass es was mit dem Rabattsystem zu tun hätte! Wie gesagt: Steht nix in den AGBS!

Ich will den Wagen auf meinen Vater zu lassen, da ich mir dann round about 220 € im Jahr spare und ich (bzw mein Vater) im Fall eines Vollkaskoschadens weniger zurückgestuft werde als ich. Ich habe den Führerschein seit 10 Jahren und bin bisher immer auf günstigen Verträgen meiner Eltern gefahren. Ich wollte eigentlich jetzt mal nen Schnitt machen, aber man macht einfach zu viel Geld kaputt und nur wegen einem Namen im Brief? - Nö!

naja, dann wünsche ich dir viel Glück dabei, aber wegen 220 €.... du hast doch alleine mehr als die lächerlichen 220 € gespart durch Deine Bestellung bei J&K....

Erzähl mal, wie es ausgegangen ist und ob es geklappt hat, würde mich interessieren, ob der Händler sich drauf einlässt.... da er den Vertrag mit Dir hat, müsste er wohl auch verlangen können, dass Du den Wagen auf Dich zulässt, aber genau weiß ich das auch nicht..

Wenn es wegen sogennanter Rabattaktionen nicht geht, hast du Pech gehabt. Dann hätte man vorher fragen müssen.

Ich habe mich oben undeutlich ausgedrückt:
Am besten wäre es natürlich dein Vater ist Halter des Wagen, also im Brief eingetragen, und Versicherungsnehmer.

Wenn Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sind kostet es immer etwas mehr. Bei mir hätten das locker 100 Euro pro Jahr ausgemacht.
Aber das wirst du dann wohl in Kauf nehmen müssen...

Zitat:

Original geschrieben von HansiWurstsalat


Ich will den Wagen auf meinen Vater zu lassen, da ich mir dann round about 220 € im Jahr spare und ich (bzw mein Vater) im Fall eines Vollkaskoschadens weniger zurückgestuft werde als ich. Ich habe den Führerschein seit 10 Jahren und bin bisher immer auf günstigen Verträgen meiner Eltern gefahren. Ich wollte eigentlich jetzt mal nen Schnitt machen, aber man macht einfach zu viel Geld kaputt und nur wegen einem Namen im Brief? - Nö!

10 Jahre Führerschein = mindestens 26 Jahre alt

Wann willst Du dich denn endlich mal von Deinen Eltern abnabeln???

Wenn diese Vorgehensweis von 18, 19 oder 20 Jahre alten Söhnen oder Töchtern gemacht wird noch verständlich, da die SF 0 schon hart ist, aber mit mindestens 26 Jahren sollte man doch endlich mal auf eigenen Beinen ne KFZ-Versicherung abschließen können, zumal es sich um einen nicht gerade günstigen Neuwagen handelt.

Ganz nebenbei: ist Dir bewußt, dass der im KFZ-Brief eingetragene Halter gleichzeitig Besitzer ist? D. h. wenn Deinen Eltern irgendetwas passiert zählt für's Gericht der PKW zum Besitz und damit Erbe Deiner Eltern! Je nachdem was dann im Testament drin steht..... na kannste Dir ja denken.....

Ist das jetzt hier die Psychoecke oder was, Herr Dr. Sommer.

Er hat eine Frage gestellt zur Abholung eines Autos in WOB, wenn er zusätzlich Informationen zu seiner Sozialisation als Erwachsener haben will, kann er sich an Frau im Spiegel o. ä. wenden.

Ts, warum sollte man nicht die günstigste Möglichkeit einer Versicherung in Anspruch nehmen.
Innerhalb der Famiie wird es, zumindest bei mir, darüber keinen Streit geben.

Wer der Versicherung Geld in den Rachen schmeißt ohne eine Mehrleistung zu bekommen und das dann Selbstständigkeit nennt kann mit Geld nicht umgehen.

Man kann Schadenfreiheitsrabatte auch übertragen, aber nur so viele wie man selbst schon hätte erwerben können. Also warte ich noch mit der Übertragung bis der Verlust gering ist.

Tip: Großvater gibt seinen Führerschein ab, Tochter übernimmt diesen. Die Tochter(meine Mutter) gibt einen ihrer bisherigen Einstufungen an ihren Sohn(mich) weiter.
Der erste Punkt ist allerdings nicht abzusehen...
Und so lange bleibt mein Wagen auf meine Mutter zugelassen und Versichert.

Mir sind die blöden Sprücher der Bullen auch ziemlich egal: "Ah, wo hat man denn als Student das Geld her? Ach so, ist der Wagen der Mutter..." Es gibt halt auch Menschen die mit Geld geboren werden und es nicht sinnlos verplempern 😉
Em Ende konnte ich mir eh ins Fäusten lachen. Der Herr Wachteister hält mich an da ich mit geschätzten 160 in der 100er Zone unterwegs war. Tja, dumm gelaufen. Der Boxenstop blieb ohne Konsequenz da man Schätzeisen noch nicht eichen kann 😁 😁

Re: Verkaufstechnische Frage J+K

Zitat:

Original geschrieben von HansiWurstsalat


Hallo!

2. Ich habe den Wagen zwar auf meinen Namen bestellt, möchte ihn aber auf den Namen meines Vaters anmelden. Das würde, so das Autohaus, nicht gehen, ich würde dann den Abholschein nicht bekommen! In den AGBs habe ich nichts gefunden. Ist das dann überhaupt statthaft vom Händler den Abholschein zurück zu halten? Ist doch meine Sache, auf wen ich das Fahrzeug anmelde!
MFG

Ist der Wagen eventuell finanziert worden, dann verlangt meines Wissens nach die Bank den Namen im KFZ Schein !!??

Zitat:

3. Wer kann noch über die Abwicklung bei J+K mit Abholung in WOB berichten?

Über die Abwicklung kann ich eigentlich nichts schlechtes erzählen, auch wenn ich mir manchmal ein wenig mehr Eigeninitiative vom Autohaus in Sachen Informationspolitik gewünscht hätte ! Ging doch immer von mir aus, was Anrufe und Nachfragen nach dem weiteren Ablauf angeht ! Mag aber auch an meiner Ungeduld liegen ! 😁

Mit J&K hat man eigentlich nur am Anfang Kontakt, dannach läuft alles übers Autohaus (z.Z. Berolina) ! Nach ca. 4 Wochen habe ich die Auftragsbestätigung bekommen und irgendwann dann auch den Abholtermin (17.10.2005).
Ansich lief alles sehr gut, würde es auch wohl wieder so machen

MfG Moergel

@ weiberheld

Sach ma gehts noch oder was?!?

Ich weiß ja nicht, was du für ein Verhältniss du zu deinen Eltern hast, ich habe nen sehr gutes. Wenn man nach alter Reichswährung fast 500 DEM per anno sparen kann, hat das nichts, aber auch gar nichts mit Abnabeln oder Eigenständigkeit zu tun! In meinem (mit Verlaub) Stuhlgang habe ich auch noch keine Goldunzen gefunden(Ehrlich gesagt: Ich habe noch gar nicht nachgeguckt 😰 ), auch wenn der Wagen ne Menge kostet, ich habe es jedenfalls nicht nötig für eine Formalität so viel Geld auszugeben! (Vieleicht muss man als Weiberheld seinen Weibern den Lappen als Heldenbeweis unter die Nase halten, dass der 8P auch wirklich selber geleast ist 😁 )

Der Wagen ist nicht finanziert, und wie gesagt, in den AGB´s ist nichts zu finden. Ich werde, weil ich nicht das Risiko eingehen möchte, in den sauren Appel beissen und den Wagen nach Abholung ummelden. Kostet ca. 80 Euro.

Ansonsten war die Abwicklung bei J+K unproblematisch, mich hat nur diese Geschichte gewurmt!

Zitat:

Original geschrieben von HansiWurstsalat


Der Wagen ist nicht finanziert, und wie gesagt, in den AGB´s ist nichts zu finden. Ich werde, weil ich nicht das Risiko eingehen möchte, in den sauren Appel beissen und den Wagen nach Abholung ummelden. Kostet ca. 80 Euro.

Und dann hast Du zwei Haltereinträge und die Karre ist gleich bedeutend weniger wert als Du jemals über die Versicherung wieder sparen kannst 😉

Ich denke nicht, da innerhalb der Familie und innerhalb von einer Woche. Den Grund dafür kann man plausibel erklären. Für eine spätere Inzahlungsnahme auch uninteressant!

Zitat:

Original geschrieben von HansiWurstsalat


Ich denke nicht, da innerhalb der Familie und innerhalb von einer Woche. Den Grund dafür kann man plausibel erklären. Für eine spätere Inzahlungsnahme auch uninteressant!

Es zählt nur die reine Anzahl an Haltern! Je mehr Halter vorhanden, desto geringer der Wiederverkaufswert!

Ein Gebrauchtwagenkäufer wird da in ein paar Jahren sicher drastische Abschläge verlangen, zumal er später auch nicht mehr nachweisen kann, dass der Wagen beim Vorbesitzer innerhalb einer Familie umgeschrieben wurde.

Zitat:

Original geschrieben von xvision


Em Ende konnte ich mir eh ins Fäusten lachen. Der Herr Wachteister hält mich an da ich mit geschätzten 160 in der 100er Zone unterwegs war. Tja, dumm gelaufen. Der Boxenstop blieb ohne Konsequenz da man Schätzeisen noch nicht eichen kann 😁 😁

Haste Glück gehabt. Es gibt auch Fälle von solch eindeutiger Geschwindigkeitsüberschreitung, bei denen Gerichte die Schätzung der Polizei anerkannt haben.

Hier

geht es um krasses Zuschnellfahren in einer Fußgängerzone.

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