Verkauf nur an Gewerbebetreibende oder für Export. ?!
Verkauf nur an Gewerbebetreibende oder für Export.
was hat das zu bedeuten wenn ich das in einer Anzeige bei Mobile lese ?
Hab da nen schönen GTI gefunden den ich haben will 🙂
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
In Bayern bei Frankfurt..... anyway: das funktioniert eigentlich nur, wenn der Käufer dem Verkäufer den Gewährleistungsanspruch glaubt. Das mit diesen pauschalen Klauseln hauen die Gerichte - zumindest die, die ich kenne - den Händlern ebenso schwungvoll um die Ohren wie z.B. den berühmten Verkauf zum Kilo- anstatt Stückpreis. Da gab's schon vor Jahren nette Berichte z.B. in der adac motorwelt drüber.
Arvin S.
was heißt das jetzt? Wir hatten zwei verschiedene Kaufverträge auf dem Tisch liegen, von denen einer Gewährleistung beinhaltete und der andere ausdrücklich einen Verkauf ohne Gewährleistung, Zusatz "reines Bastlerfahrzeug".
Was denn jetzt? Ich musste nachträglich ca. 5 Monate nach dem Kauf einen übergesetzten Zahnriemen inkl. aller in Mitleidenschaft gezogenen Teile reparieren lassen. Kann man das dem Händler anlasten?
Zum Thema, der satz heisst das er nur an gewerbetreibende oder export verkauft...Man kann als Privatverkäufer Garantie und Gewährleistung ausschließen in dem man das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft..
ahja, so hatte ich es auch bisher immer verstanden. Deswegen hatte ich auch gar nicht erst darüber nachgedacht, den Händler nochmal zur Rede zu stellen.
Was mich allerdings ganz massiv geärgert hat, war, dass ich davon ausgegangen war, dass ich den Zahnriemen noch wechseln müsse. Nachdem der Händler aber auch noch hinter mir her telefoniert hat, um mir freudig den gerade gemachten Zahnriemenwechsel mitzuteilen, habe ich da sofort keinen Gedanken mehr dran verschenkt. Dass der Händler allerdings beim Zahnriemenwechsel nicht geschnallt hat, dass die untere Riemenscheibe mit einer Dehnschraube befestigt ist, die man natürlich tauschen sollte, kam dabei nicht rüber🙁 Schade aber auch, dass ich den angeblich korrekt ausgeführten Zahnriemenwechsel nicht schriftlich hatte...
hehe ja bei händlern sollte man sich sowas IMMER schriftlich geben lassen denn denen ist egal was passiert, hauptsache die haben ihr geld (will nicht alle unter diesen kamm scheren denn es gibt auch welche die wollen das ihre kunden zufrieden sind) Aber jetz hast du den Zahnriemen gemacht und weisst schonmal das er neu ist das ist auch was wert 😉 besonders bei alten fahrzeugen
Ähnliche Themen
yepp, so habe ich mir das auch schön geredet😁 Aber stimmt schon: bei der Fehlersuche sind so viele Dinge aufgedeckt worden, die eh hätten gemacht werden müssen, dass jetzt vieles (wohl nicht alles) in Ordnung ist🙂
Zitat:
Original geschrieben von pitbull87
Man kann als Privatverkäufer Garantie und Gewährleistung ausschließen in dem man das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft..
Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung auch so ausschließen....
Arvin S.
Zitat:
Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung auch so ausschließen....
Das stimmt nur als Bastelfahrzeug schliesst man auch als händler beides aus
Zitat:
yepp, so habe ich mir das auch schön geredet Aber stimmt schon: bei der Fehlersuche sind so viele Dinge aufgedeckt worden, die eh hätten gemacht werden müssen, dass jetzt vieles (wohl nicht alles) in Ordnung ist
ja das ist fiese masche von manchen Händlern die geben die Mängel als Bekannte Mängel an und da kann ja niemand nachweisen was ihm bekannt war. aber ich sag mir lieber ich kauf ein altes auto was ein paar defekte hat und daher vom preis billiger und ich mach das dann selber neu als auf socle sätze "alles neu, top usw nur leider ohne belege" zu vertrauen
Zitat:
Original geschrieben von pitbull87
Das stimmt nur als Bastelfahrzeug schliesst man auch als händler beides aus
Nur gibt's halt Gerichte, die dem Händler das dann als unwirksam um die Ohren hauen.... das mit dem Kilopreis z.B. haben sich imho zumindest die Münchener Gebrauchtwagenhändler ganz schön schnell wieder abgewöhnt, obwohl das eigentlich eine nette Idee war.
Arvin S.
JA bei sowas muss man dann Anwalt einschalten, also ich kenne selber einen Händler der verkauft alle Fahrzeuge als Bastlerfahrzeuge unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung und wer da etwas gegen hat der hat halt pech gehabt...Naja das ist Deutschland wenn das gericht etwas will dann setzt es das auch durch...LEIDER wird dabei oft ungerecht gehandelt.