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Vergleich erfolgreich: VW nimmt Tiguan zurück und zahlt!

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hi,

nachdem ich nun häufig schon die Frage nach dem Ausgang des Rechtsstreits meines Schwagers bekommen habe, hier nochmals als Thema.
[Vorgeschichte]
- Tiguan 2,0 TDI durch Schummelsoftware betroffen
- nach Aufruf durch Händler Software-Update durchgeführt
- über Medien von Anwalt in Bochum erfahren, der Rechtsstreit mit VW betreut hat

[Rechtsstreit]
- Rechtsanwalt (hat übrigens den ersten Dieselgate-Fall vor Gericht gebracht) hat VW als Hersteller des Betrugs und der vorsätzlichen Täuschung verklagt und Schadensersatz verlangt, als Folge der nicht mehr marktüblichen Verkaufbarkeit des Tiguans durch Dieselgate und der durch Softwareupdate neu auftretenden Probleme
- VW hat in erster Instanz vor Gericht verloren und Berufung eingelegt
- in unmittelbarer Folge wurde seitens VW ein Vergleich angestrebt

[Ergebnis]

- im Vergleich hat sich der Schwager mit VW geeinigt, dass VW den Tiguan zurücknimmt und er einen Wagen aus dem Konzernverbund kauft (Vorführwagen Skoda Karoq)

- beim Kauf des Wagens wird durch Rücknahme des Tiguans der folgende Betrag angerechnet:

  • Bruttokaufpreis * gefahrene km / erwartbare Gesamtkilometerlaufleistung = Nutzungsentschädigung (in diesem Fall knapp 4.000 TEUR)
  • als Ergebnis hat er knapp 26 TEUR angerechnet bekommen (BLP vor 5 Jahren: 30 TEUR - 4 TEUR)
  • Karoq kostete 27.500 EUR, so dass er für 1.500 EUR einen neuen Wagen erhalten hat
  • VW zahlt als Verlierer alle Rechtskosten!

Bei Rückfragen kann ich gerne noch hier oder per PN Details nennen.

Auch wenn in der Presse oftmals etwas anderes dargestellt wird oder VW stets beteuert, das Software-Update würde alle Probleme lösen, so hatte dieser juristische Weg doch für den Schwager erheblichen Erfolg. Er wollte den Tiguan ohnehin verkaufen und hatte die Befürchtung, durch das Dieselgate nun auf dem Wagen sitzen zu bleiben, oder ihn mit erheblichem Abschlag verkaufen zu müssen. Nun erfreut er sich der tollen Qualität des Skodas und der Tatsache, dass er fast kostenlos (bis auf 1,5TEUR , Zeit und Nerven) einen fast neuen Wagen hat.

Beste Antwort im Thema

Tolle Skoda Qualität - schlechte VW Qualität.😁😁😁😮

Der VW Konzern ist einen Vorführer "losgeworden"
Der Kunde blieb im VW Konzern.

Einzige nachhaltige Maßnahme von solchen Vorgängen wäre dem Konzern den Rücken zu kehren.
Alles andere ist inkonsequent.

Ein Vergleich mit dem dein Schwager durchaus zufrieden ist, eine echten Erfolg sehe ich darin nicht und der Threadtitel ist falsch und verwirrend.

Der Tiguan wurde ja nicht vollständig zurückgenommen sondern es folgte ein "Tauschgeschäft" innerhalb des Konzerns.🙄

Weitere Wortwahl
kostenlos, bis auf.... (was nun)
fast neu... (also doch nicht)

Die einzigen die sich hier wirklich die Hände reiben können, sind die Rechtsverdreher....😮

61 weitere Antworten
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Zitat:

@TigDus schrieb am 20. August 2018 um 13:26:52 Uhr:


Sicher wäre es konsequent, dem Konzern den Rücken zu kehren.
In diesem konkreten Fall konnte man zwischen zwei Varianten entscheiden:

A) Tiguan behalten und auf dem freien Markt mit erheblichen Abschlägen verkaufen

B) Vergleichsangebot annehmen, gegen minimale Zuzahlung Vorführwagen bekommen, um diesen dann zu fahren oder ohne Anmeldung direkt zu verkaufen

Denke da kann jeder Geschädigte im Zwang zwischen Moral und Geldbeutel für sich entsprechende Wahl treffen.

Genau

das

wäre für mich der Grund gewesen, diesen "Vergleich" abzulehnen und den Fall durch alle Instanzen durchzuprozessieren.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. März 2019 um 15:58:50 Uhr:



Zitat:

@TigDus schrieb am 20. August 2018 um 13:26:52 Uhr:


Sicher wäre es konsequent, dem Konzern den Rücken zu kehren.
In diesem konkreten Fall konnte man zwischen zwei Varianten entscheiden:

A) Tiguan behalten und auf dem freien Markt mit erheblichen Abschlägen verkaufen

B) Vergleichsangebot annehmen, gegen minimale Zuzahlung Vorführwagen bekommen, um diesen dann zu fahren oder ohne Anmeldung direkt zu verkaufen

Denke da kann jeder Geschädigte im Zwang zwischen Moral und Geldbeutel für sich entsprechende Wahl treffen.


Genau das wäre für mich der Grund gewesen, diesen "Vergleich" abzulehnen und den Fall durch alle Instanzen durchzuprozessieren.

Je mehr Unverschämtheiten der Konzern sich während des Verfahrens leistet, desto eher wird es für den einen oder den anderen Kläger auch so weit kommen ... 😉

Zitat:

@boomer68 schrieb am 21. August 2018 um 08:56:54 Uhr:


Leider sind hier im Forum einige wenige unterwegs, die das Zivilverfahren vielleicht auch als Ersatzbefriedigung für verletzte Gefühle sehen; oder als Möglichkeit, mal ordentlich Kasse zu machen. Menschlich ist das verständlich, ich finde das Verhalten von VW auch nicht lustig. Aber rechtlich sollte man das nüchtern betrachten und innerhalb unserer Rechtsordnung. Strafzahlungen gibt es halt eher in den USA als hier.

Bei rechtlich nüchterner Betrachtung verbietet sich eine derartige Verunglimpfung der Kläger von selbst. 🙁

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. März 2019 um 16:46:07 Uhr:



Bei rechtlich nüchterner Betrachtung verbietet sich eine derartige Verunglimpfung der Kläger von selbst. 🙁

Schön, dass Du mich nach so langer Zeit zitierst.
Schade, dass Du meine Meinung für verunglimpfend hälst.

“Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten.” Warum wohl?

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Wenn der Schwager des TE für 1500€ einen wie ich meine vergleichbaren Skoda bekommt hat er doch einguten Deal gemacht wie Trump immer erzählt. Hier schießen einige Teilnehmer aber weit übers Ziel hinaus (VW und auch andere Hersteller haben masiv betrogen ist keine Frage ohne wenn und aber)

So, die Sache hat sich weiter entwickelt.

I) VW wurde vor dem OLG verklagt und das Gericht verpflichtet den Konzern, den Tiguan zurückzunehmen, gegen Zahlung des damaligen Kaufpreises, abzüglich der Nutzungspauschale, plus Zinsen von 5%

II) VW hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, Berufung wurde seitens des Gerichts abgelehnt

III) VW hat ein Vergleichsangebot vorgelegt, welches genau dem Urteil entspricht. Demnach kann der Tiguan zurückgegeben werden, gegen Auszahlung des Betrages. Ein Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens steht nicht mehr im Raum.

Tja, dann wartet erst mal ab, bis alles durch ist - las sich ja schon mal so, als sei alles bereits längst eingetütet ...
Oder ist der Fall fiktiv?!? Und soll zum Plaudern verleiten ..? Vergleich welcher dem Urteil entspricht?!? 😕

Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. März 2019 um 11:10:02 Uhr:


Oder ist der Fall fiktiv?!? Und soll zum Plaudern verleiten ..?

Ich könnte die Gerichtsdokumente hier anfügen, aber warum.

Zitat:

@TigDus schrieb am 20. März 2019 um 11:15:12 Uhr:



Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. März 2019 um 11:10:02 Uhr:


Oder ist der Fall fiktiv?!? Und soll zum Plaudern verleiten ..?

Ich könnte die Gerichtsdokumente hier anfügen, aber warum.

Also, keine Verschwiegenheitsvereinbarung?!? 😉

Die Vergleiche orientieren sich fast immer am vorausgehenden Urteil. Und um den Vergleich schmackhaft zu machen, legt VW meisten noch etwas drauf.
Sollte der Vergleich 1:1 mit dem Urteil sein, würde ich mich keinesfalls auf einen Vergleich einlassen. VW will keine rechtsgültigen Urteile. Wenn die Kanzlei pfiffig ist, wird da schon noch etwas besseres kommen.
Wenn nicht, das Urteil annehmen und die Kohle von VW kassierne. Selbstverständlich anschließend alles an die Öffentlichkeit bringen.

Ohne unterschriebene Verschwiegenheitsklausel gibt es keinen Vergleich. Wenn nach dem Urteil irgendetwas an die Öffentlichkeit gerät, ist es auch aus mit dem Vergleich.

Ich kenne einen Fall aus dem Yetiforum. Dort hat auch jemand nach einem Landgericht-Urteil, das nicht revisioniert werden durfte, sein Geld von VW bzw. Skoda bekommen. Damals wurde kein Vergleich vereinbart. Einzelheiten durfte der Kläger und Gewinner ohne Einschränkungen veröffentlichen.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 20. März 2019 um 11:21:45 Uhr:



Zitat:

@TigDus schrieb am 20. März 2019 um 11:15:12 Uhr:


Ich könnte die Gerichtsdokumente hier anfügen, aber warum.

Also, keine Verschwiegenheitsvereinbarung?!? 😉

Also ich würde mir die Vergleichsvereinbarung noch mal GANZ genau durchlesen ;-)

Gruß
Ein Ex-Tiguan Fahrer

Zitat:

@TigDus schrieb am 20. März 2019 um 10:45:44 Uhr:


So, die Sache hat sich weiter entwickelt.

I) VW wurde vor dem OLG verklagt und das Gericht verpflichtet den Konzern, den Tiguan zurückzunehmen, gegen Zahlung des damaligen Kaufpreises, abzüglich der Nutzungspauschale, plus Zinsen von 5%

II) VW hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, Berufung wurde seitens des Gerichts abgelehnt

III) VW hat ein Vergleichsangebot vorgelegt, welches genau dem Urteil entspricht. Demnach kann der Tiguan zurückgegeben werden, gegen Auszahlung des Betrages. Ein Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens steht nicht mehr im Raum.

Ich ging auch davon aus, dass der Schwager sich zufriedenstellend verglichen hat und längst Skoda fährt. 😕

Offensichtlich wurde der 1. Vergleich nach dem Urteil des LG nicht angenommen und eine Berufungsverhandlung vor dem OLG fand statt.
Da das OLG ebenfalls zu gunsten des Klägers geurteilt hat, ist das neue Vergleichsangebot besser als das alte.

Zitat:

@delvos schrieb am 21. März 2019 um 09:07:22 Uhr:


Offensichtlich wurde der 1. Vergleich nach dem Urteil des LG nicht angenommen und eine Berufungsverhandlung vor dem OLG fand statt.
Da das OLG ebenfalls zu gunsten des Klägers geurteilt hat, ist das neue Vergleichsangebot besser als das alte.

Besser als die ausgeurteilte Forderung muss es allerdings sein, damit es für den Kläger Sinn macht! Und ggf. AGB der RSV lesen bei Vergleichen!

Zitat:

@delvos schrieb am 21. März 2019 um 09:07:22 Uhr:


Offensichtlich wurde der 1. Vergleich nach dem Urteil des LG nicht angenommen und eine Berufungsverhandlung vor dem OLG fand statt.
Da das OLG ebenfalls zu gunsten des Klägers geurteilt hat, ist das neue Vergleichsangebot besser als das alte.

Nein, allein aber ändert sich natürlich die Pauschale für die Nutzung des Wagens auf Basis der gefahrenen km, wenn davon ausgegangen wird, dass der Wagen weiter gefahren wird. Abgerechnet wird eben bei Übergabe des Fahrzeugs. Und natürlich wird der Zins stichtagsgenau berechnet.
Der Verurteilte hat logischerweise kein Interesse daran, den Geschädigten im Vergleich besser zu stellen, als er durch das Urteil gestellt wird. Es gibt bislang jedoch zwei Fälle, die nun in die dritte Instanz gehen. Entweder herrscht hier akademisches Interesse des Geschädigten (mal gucken wie weit man kommt) oder grundsätzliches Rechtsempfinden, dass das Urteil aus Instanz eins und zwei nicht korrekt sei. Bis dann allerdings die dritte Instanz entscheidet, wird viel Zeit vergehen, der Geschädigte wird einiges an Gebühren und Kosten auslegen müssen und mit dem Restrisiko leben, dass die dritte Instanz ggf. die vorherigen Urteile zu seinem Nachteil kassieren wird.

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